Die korrekte Abrechnung der Valvuloplastik nach GOÄ 3084 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Analogien und typischen Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3084
GOÄ-Ziffer 3084: Valvuloplastik einer Herzklappe – 3300 Punkte
Die Leistungslegende der GOÄ-Ziffer 3084 beschreibt die Valvuloplastik einer Herzklappe. Diese chirurgische oder interventionelle Maßnahme dient der Wiederherstellung der Funktion einer verengten oder insuffizienten Herzklappe. Aus gebührenrechtlicher Sicht umfasst diese Ziffer jedoch nicht die offene, unter direkter Sicht durchgeführte operative Rekonstruktion.
Vielmehr fallen unter die GOÄ 3084 vor allem die Ballon-Valvuloplastie sowie historische, geschlossene operative Verfahren ohne direkte Sicht. Die Abgrenzung zu offenchirurgischen Eingriffen ist essenziell, da für diese eigene, höher bewertete Gebührenziffern im Abschnitt der Herzchirurgie existieren.
GOÄ 3084 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung
In der modernen Kardiologie und Herzchirurgie wird die GOÄ 3084 primär für perkutane Ballon-Valvuloplastien herangezogen. Typische Indikationen sind hochgradige Stenosen der Aorten-, Mitral- oder Pulmonalklappe, insbesondere bei Patienten mit hohem Operationsrisiko. Auch die historische geschlossene Mitralkommissurensprengung mittels Tubbs-Dilatator fällt formal unter diese Ziffer, besitzt heute jedoch kaum noch klinische Relevanz.
Ein kritischer Punkt in der Praxis ist die Abgrenzung zu modernen interventionellen Verfahren wie dem MitraClip-Verfahren. Obwohl es sich formal um eine Verbesserung der Schlussfähigkeit handelt, übersteigt der Aufwand dieses Verfahrens den einer einfachen Ballon-Valvuloplastie erheblich. Hier ist eine differenzierte Betrachtung bezüglich analoger Bewertungen notwendig.
Tipp: Prüfen Sie bei komplexen kathetergestützten Klappeneingriffen immer, ob eine Analogabrechnung nach GOÄ 3086 (TAVI) den tatsächlichen Aufwand besser widerspiegelt als die GOÄ 3084.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3084
Fallbeispiel 1: Perkutane Ballon-Aortenvalvuloplastie
Ein 82-jähriger Patient mit hochgradiger, symptomatischer Aortenklappenstenose und hohem Operationsrisiko stellt sich vor. Es wird eine palliative perkutane Ballon-Aortenvalvuloplastie (BAV) über die Arteria femoralis durchgeführt. Die Dehnung der verkalkten Klappe verläuft erfolgreich und komplikationslos.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3084 zum Regelsatz (2,3-fach). Zusätzlich werden die notwendigen Katheterisierungen, Kontrastmitteleinbringungen und radiologischen Durchleuchtungen separat in Rechnung gestellt.
Fallbeispiel 2: Ballon-Pulmonalvalvuloplastie bei angeborener Stenose
Bei einer jungen Patientin mit einer angeborenen, symptomatischen Pulmonalklappenstenose wird eine interventionelle Sprengung mittels Ballonkatheter durchgeführt. Der Eingriff führt zu einer signifikanten Senkung des rechtsventrikulären Druckgradienten.
Auch in diesem Fall ist die GOÄ 3084 die zutreffende Hauptleistung für die Klappenplastik. Da der Eingriff aufgrund anatomischer Besonderheiten der Patientin überdurchschnittlich zeitaufwendig war, wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,0 begründet angewendet.
Fallbeispiel 3: Kathetergestütztes Mitralklappen-Clipverfahren (MitraClip)
Bei einer inoperablen Patientin mit schwerer, funktioneller Mitralklappeninsuffizienz wird ein kathetergestütztes Clipverfahren durchgeführt. Über den transseptalen Zugang wird ein Clip zur Verbesserung der Segeladaptation platziert.
Obwohl formal die GOÄ 3084 anwendbar wäre, rechtfertigt der extreme Material- und Zeitaufwand eine Analogabrechnung nach GOÄ 3086 (Transfemoraler Aortenklappenersatz). Dies ist gebührenrechtlich angemessener und deckt den tatsächlichen Aufwand des Eingriffs ab.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3084: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von GOÄ 3084 und operativen Klappenrekonstruktionen unter direkter Sicht. Die Ausschlussregelung besagt explizit, dass die GOÄ 3084 nicht neben der GOÄ 3085 (operative Rekonstruktion) oder der GOÄ 3087 (Klappenersatz) berechnet werden darf. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr streng.
Zudem beanstanden Prüfer oft die Abrechnung der GOÄ 3084, wenn eigentlich eine offene chirurgische Sanierung stattfand. Für offene Rekonstruktionen unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine müssen zwingend die spezifischen operativen Ziffern (z. B. GOÄ 3085) gewählt werden. Die GOÄ 3084 ist für diese hochkomplexen offenen Eingriffe gebührenrechtlich unterbewertet und unpassend.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 3084 mit den Ziffern 3085 oder 3087 führt unweigerlich zur Honorarkürzung. Achten Sie strikt auf die Einhaltung dieser Ausschlüsse in Ihrer Abrechnungssoftware.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 3084: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Fundament, um Honorarkürzungen bei der Abrechnung der GOÄ 3084 abzuwehren. Im OP-Bericht bzw. Interventionsprotokoll müssen alle Teilschritte des Kathetereingriffs detailliert festgehalten werden. Insbesondere der Zugangsweg, die Ballonplatzierung, die Anzahl der Ballondilatationen sowie die Druckmessungen vor und nach dem Eingriff sind zu dokumentieren.
Falls ein erhöhter Steigerungssatz beansprucht wird, muss die medizinische Begründung direkt aus dem Bericht hervorgehen. Schwierige anatomische Verhältnisse, starke Verkalkungen oder kardiovaskuläre Instabilitäten während des Eingriffs müssen explizit erwähnt werden.
Dokumentationsbeispiel:
...Perkutaner, transfemoraler Zugang rechts. Platzierung des Ballonkatheters über der stenosierten Aortenklappe unter fluoroskopischer Kontrolle. Durchführung von zwei sequentiellen Ballondilatationen mit jeweils 15 Sekunden Dauer. Post-interventionelle invasive Druckmessung zeigt eine Reduktion des Gradienten um 45 mmHg. Keine akuten Komplikationen, stabiler Sinusrhythmus...
GOÄ 3084: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 3084 kann bei überdurchschnittlich schwierigen oder zeitaufwendigen Eingriffen über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ausgeprägte Klappenverkalkungen, die eine mehrfache Dilatation erfordern, oder anatomische Varianten, die das Vorschieben des Katheters erschweren. Auch das Auftreten von interventionsbedingten Rhythmusstörungen, die ein sofortiges therapeutisches Eingreifen erfordern, rechtfertigt eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 3084 können begleitende kardiologische und radiologische Leistungen abgerechnet werden, sofern sie selbstständige Leistungen darstellen. Hierzu gehören die Herzkatheterisierung (z. B. GOÄ 1520 oder 1522) sowie die radiologische Durchleuchtung und Kontrastmitteldarstellung. Nicht berechnet werden dürfen hingegen Leistungen, die originärer Bestandteil des operativen Zugangs oder der Klappenplastik selbst sind.
Ziffer 3084 in der neuen GOÄ
Ziffer 3084 (Valvuloplastik einer Herzklappe) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 442,40 €.
- bei kathetergestützte Herzklappensprengung/Valvuloplastie: 3013 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 oder 3007 für Herzklappensprengungen (Valvuloplastien)" (145,00 €) [Zuschlag]
- bei offen chirurgische Valvulotomie: 9587 „Offen chirurgische Valvulotomie einer Herzklappe, einschließlich Exploration, ggf. einschließlich Thrombektomie" (493,86 €)
- bei Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3055 für interventionelle Eröffnung einer Pulmonalatresie mittels Punktion und anschließender Ballondilatation: 3061 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3046 für interventionelle Eröffnung einer Pulmonalatresie mittels Punktion und anschließender Ballondilatation" (256,43 €)
Für die Variante „operative geschlossene Valvuloplastie" sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeziffer vor.
Die Bandbreite reicht von 145,00 € bis 493,86 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3084
Was hat nicht gestimmt?