Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3079 birgt erhebliche Fallstricke bei kombinierten Herzeingriffen. Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3079
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 3079 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt XIII (Herzchirurgie) auf. Der offizielle Leistungstext beschreibt die Ziffer wie folgt:
GOÄ Ziffer 3079: Resektion intrakardial stenosierender Muskulatur - 3000 Punkte
Diese Leistung umfasst die chirurgische Entfernung von hypertrophiertem Herzmuskelgewebe, welches den Blutfluss innerhalb der Herzkammern oder der Ausflusstrakte behindert. Typischerweise betrifft dies den rechtsventrikulären Ausflusstrakt (RVOT) oder den linksventrikulären Ausflusstrakt (LVOT).
Da es sich um einen hochkomplexen, offenen herzchirurgischen Eingriff handelt, ist die Ziffer mit einer hohen Punktzahl von 3000 Punkten bewertet. Dies spiegelt den enormen operativen Aufwand und die erforderliche mikrochirurgische Präzision wider.
GOÄ 3079 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Die klinische Anwendung der GOÄ 3079 beschränkt sich auf spezifische, schwerwiegende kardiovaskuläre Pathologien. Ein klassisches Anwendungsgebiet ist die operative Therapie der hypertrophen obstruktiven Kardiomyopathie (HOCM), auch bekannt als Operation nach Morrow.
Hierbei wird die verdickte Muskulatur des linksventrikulären Ausflusstraktes reseziert, um die mechanische Obstruktion zu beseitigen. Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Korrektur der Fallot-Tetralogie bei Kindern oder Erwachsenen, bei der die stenosierende Muskulatur des rechten Ventrikels entfernt werden muss.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Abgrenzung zu reinen Klappenrekonstruktionen klar aus der Diagnose hervorgeht. Nur die echte Resektion von stenosierendem Myokardgewebe rechtfertigt den Ansatz dieser Ziffer.
Die Ziffer darf nicht routinemäßig bei jedem herzchirurgischen Eingriff miterfasst werden. Sie erfordert eine eigenständige, über den Standard-Eingriff hinausgehende therapeutische Notwendigkeit.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3079
Fallbeispiel 1: Transaortale Myektomie bei HOCM (Morrow-OP)
Ein Patient mit bekannter hypertropher obstruktiver Kardiomyopathie und hochgradiger Symptomatik stellt sich zur Operation vor. Der Chirurg führt eine transaortale Resektion der hypertrophierten Muskulatur des linksventrikulären Septums durch.
Da es sich um eine isolierte, primäre Resektion zur Behebung der Obstruktion handelt, ist die Abrechnung der GOÄ 3079 vollumfänglich und ohne Einschränkungen als Hauptleistung begründet.
Fallbeispiel 2: Korrektur der Fallot-Tetralogie
Im Rahmen der operativen Korrektur einer Fallot-Tetralogie wird die stenosierende Muskulatur des rechtsventrikulären Ausflusstraktes (RVOT) reseziert. Diese Maßnahme dient der Entlastung des rechten Herzens.
Die Resektion der stenosierenden Muskulatur stellt hierbei einen eigenständigen, wesentlichen Operationsschritt dar. Die GOÄ 3079 kann neben den Ziffern für die Korrektur des Herzfehlers abgerechnet werden.
Fallbeispiel 3: Kombinierter Eingriff bei Aortenklappenstenose und HOCM
Bei einem Patienten liegt eine hochgradige Aortenklappenstenose sowie eine begleitende, präoperativ nachgewiesene asymmetrische Septumhypertrophie vor. Neben dem Klappenersatz erfolgt eine gezielte Myektomie des LVOT.
Da die Hypertrophie bereits präoperativ im Ventrikulogramm dokumentiert wurde, ist die GOÄ 3079 neben dem Klappenersatz (z. B. GOÄ 2826) als eigenständige Leistung berechnungsfähig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3079: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Mitberücksichtigen der GOÄ 3079 bei einer herkömmlichen Anulusentkalkung im Rahmen eines Klappenersatzes. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen regelmäßig.
Die Entfernung von Kalkablagerungen am Klappenring gilt gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ als unselbstständige Teilleistung des Klappenersatzes. Sie darf nicht separat als Resektion stenosierender Muskulatur deklariert werden.
Achtung: Ohne präoperativen Nachweis einer echten Muskelhypertrophie wird die GOÄ 3079 bei kombinierten Klappen-OPs als unselbstständige Teilleistung eingestuft und gestrichen.
Dies wird auch durch die Rechtsprechung gestützt. Das Amtsgericht Altötting (Urteil vom 28.08.2015, Az.: 1 C 65/15) entschied, dass eine subvalvuläre Myektomie bei Erwachsenen nicht berechnungsfähig ist, wenn die Indikation präoperativ nicht nachgewiesen und im OP-Bericht unzureichend dokumentiert wurde.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 3079: Praxisbewährte Hinweise
Um Honorarverluste und zeitintensive Auseinandersetzungen mit Kostenträgern zu vermeiden, ist eine lückenlose und präzise Dokumentation der Indikation unerlässlich. Der präoperative Nachweis der Muskelhypertrophie muss zwingend in den Akten vorliegen.
Nutzen Sie hierfür bildgebende Verfahren wie die Echokardiographie, das MRT oder das präoperative Ventrikulogramm. Im Operationsbericht muss die Resektion der Muskulatur detailliert beschrieben werden, inklusive Angaben zu Lokalisation und Ausmaß des resezierten Gewebes.
Dokumentationsbeispiel: "Präoperativer echokardiographischer Nachweis einer asymmetrischen Septumhypertrophie (LVOT-Obstruktion mit Gradient > 50 mmHg). Intraoperativ Darstellung des hypertrophierten Septumanteils unterhalb der Aortenklappe. Scharfe Resektion der stenosierenden Muskulatur (Myektomie nach Morrow) zur vollständigen Entlastung des Ausflusstraktes. Histologische Sicherung des Myokardgewebes veranlasst."
Die histologische Untersuchung des entnommenen Muskelgewebes dient als zusätzlicher, unumstößlicher Beweis für die Durchführung der Leistung.
GOÄ 3079: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der anatomischen Variabilität und des individuellen Risikoprofils des Patienten kann der Eingriff erheblich erschwert sein. Ein Abweichen vom Regelsatz (2,3-fach) hin zum Höchstsatz (3,5-fach) muss in der Rechnung patientenbezogen begründet werden.
Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine extreme Adhäsionsbildung bei Reoperationen, eine instabile Hämodynamik oder eine atypische Lage der stenosierenden Muskelfasern, die das Risiko einer septalen Perforation drastisch erhöhen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3079 wird häufig in Kombination mit anderen herzchirurgischen Ziffern abgerechnet. Erlaubt ist die Nebeneinanderberechnung mit Ziffern für den Einsatz der Herz-Lungen-Maschine (z. B. GOÄ 2895) oder den Klappenersatz (z. B. GOÄ 2826), sofern die oben genannten Kriterien der Eigenständigkeit erfüllt sind.
Nicht zulässig ist die Kombination mit Ziffern, die rein vorbereitende oder unselbstständige Schritte desselben operativen Zugangs beschreiben. Eine sorgfältige Prüfung der Abrechnungsausschlüsse schützt vor Regressen.
Ziffer 3079 in der neuen GOÄ
Ziffer 3079 (Resektion intrakardial stenosierender Muskulatur) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 402,18 €.
- bei Rekonstruktion des rechtsventrikulären Ausflusstraktes bei Obstruktion mittels Patchplastik: 9605 „Rekonstruktion des rechtsventrikulären Ausflusstraktes bei Obstruktion mittels Patchplastik" (514,67 €) — 1x je Eingriff
- 9554 „Operative Resektion intrakardial stenosierender Muskulatur, z.B. bei hyperthropher Kardiomyopathie" (276,36 €)
Die Bandbreite reicht von 276,36 € bis 514,67 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3079
Was hat nicht gestimmt?