Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2826 birgt erhebliche Fallstricke bei Bypass-Operationen und Klappenersatz. Erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2826
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2826 wie folgt:
GOÄ-Ziffer 2826: Operative Beseitigung einer erworbenen Stenose oder eines Verschlusses an den großen Gefäßen im Thorax durch Rekonstruktion – 6500 Punkte.
Diese Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt II (Arterienchirurgie) verortet. Sie umfasst hochkomplexe, rekonstruktive Eingriffe an den großen thorakalen Blutgefäßen, die durch degenerative, atherosklerotische oder entzündliche Prozesse verengt oder verschlossen sind. Zu den adressierten Gefäßstrukturen gehören primär die thorakale Aorta, die Vena cava superior und inferior, der Truncus pulmonalis sowie der Truncus brachiocephalicus.
Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, die Darstellung des betroffenen Gefäßabschnitts, die Sanierung der Stenose sowie die anschließende Gefäßrekonstruktion. Letztere kann durch Patch-Plastiken, Interponate oder direkte Nahtverfahren erfolgen. Da es sich um eine hochgradig invasive Prozedur handelt, ist eine präzise Abgrenzung zu unselbstständigen Teilleistungen anderer kardiochirurgischer Eingriffe zwingend erforderlich.
GOÄ 2826 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 2826 konzentriert sich auf schwerwiegende pathologische Veränderungen der intrathorakalen Strombahn. Typische Indikationen sind erworbene Verengungen wie die Aortenisthmusstenose des Erwachsenen oder hochgradige atherosklerotische Stenosen der thorakalen Hauptschlagader. Auch traumatisch bedingte Gefäßwandverletzungen, die eine rekonstruktive Sanierung erfordern, rechtfertigen den Ansatz dieser Ziffer.
Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist das obere Einflussstauungssyndrom, verursacht durch einen Verschluss oder eine hochgradige Stenose der Vena cava superior. Die operative Wiederherstellung des venösen Abflusses mittels Prothesenbypass oder Patch-Plastik fällt unter das Leistungsspektrum der Ziffer 2826. Wichtig ist, dass die Stenose oder der Verschluss erworben und nicht primär kongenitaler Natur sein muss, obwohl bei Kindern in Ausnahmefällen abweichende Regelungen gelten können.
Achtung: Die GOÄ-Ziffer 2826 darf nicht für die routinemäßige Aufdehnung oder Rekonstruktion von Herzkranzgefäßen im Rahmen von koronaren Bypass-Operationen herangezogen werden. Hierfür existieren spezifische Ziffern, die den Eingriff abschließend bewerten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2826
Fallbeispiel 1: Rekonstruktion der thorakalen Aorta bei erworbener Stenose
Ein 58-jähriger Patient stellt sich mit einer symptomatischen, hochgradigen atherosklerotischen Stenose der absteigenden thorakalen Aorta vor. Nach medianer Thorakotomie und Etablierung des extrakorporalen Kreislaufs erfolgt die Resektion des stenosierten Segments und die anschließende Rekonstruktion mittels Dacron-Prothese. Da es sich um eine erworbene Stenose eines großen thorakalen Gefäßes handelt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2826 vollumfänglich begründet.
Fallbeispiel 2: Operative Sanierung einer Vena-cava-superior-Stenose
Bei einer Patientin mit Zustand nach mediastinaler Bestrahlung liegt ein narbiger Verschluss der Vena cava superior vor. Der Operateur führt eine operative Freilegung und eine rekonstruktive Erweiterungsplastik unter Verwendung eines autologen Perikard-Patches durch. Dieser komplexe rekonstruktive Eingriff an einem großen thorakalen Gefäß wird korrekt mit der Ziffer 2826 liquidiert.
Fallbeispiel 3: Rekonstruktion des Truncus brachiocephalicus
Ein Patient leidet unter einer hochgradigen, embolisierenden Stenose des Truncus brachiocephalicus an dessen Abgang aus dem Aortenbogen. Im Rahmen einer Thorakotomie wird das Gefäß freigelegt, die Plaque mittels Thrombendarteriektomie entfernt und das Gefäß mit einer Patch-Plastik rekonstruiert. Auch diese Leistung erfüllt alle Kriterien der GOÄ-Ziffer 2826 und kann eigenständig abgerechnet werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2826: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination der GOÄ-Ziffer 2826 mit herzchirurgischen Standardeingriffen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen besonders streng, ob die Ziffer fälschlicherweise im Rahmen einer Bypass-Operation (Nrn. 3088 oder 3089) angesetzt wurde. Die routinemäßige Aufdehnung oder Bearbeitung der Herzkranzgefäße ist mit den Bypass-Ziffern abgegolten und darf nicht zusätzlich über die 2826 berechnet werden.
Ein weiterer Streitpunkt betrifft den Klappenersatz. Der Zentrale Konsultationsausschuss der Bundesärztekammer hat klargestellt, dass die sogenannte Anulusentkalkung (Entkalkung des Klappenringes) eine unselbstständige Teilleistung des Klappenersatzes darstellt. Weder die Ziffer 2826 noch die Ziffer 3079 dürfen hierfür separat berechnet werden. Auch die Erweiterung eines zu engen Klappenringes gilt als unselbstständiger Bestandteil des Haupteingriffs.
Achtung: Wird bei einer Bypass-Operation eine zusätzliche, medizinisch indizierte Thrombektomie oder Embolektomie an einem separaten Gefäß notwendig, ist nicht die Ziffer 2826, sondern gegebenenfalls die Ziffer 3075 anzusetzen. Eine genaue Dokumentation der Indikation ist hierbei unerlässlich.
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Dokumentation der GOÄ 2826: Praxisbewährte Hinweise
Um Honorarkürzungen und langwierige Auseinandersetzungen mit Kostenträgern zu vermeiden, ist eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation zwingend erforderlich. Der Operationsbericht muss die genaue Lokalisation der Stenose oder des Verschlusses sowie die medizinische Notwendigkeit der Rekonstruktion zweifelsfrei belegen. Insbesondere muss die Abgrenzung zu unselbstständigen Begleitmaßnahmen klar hervorgehen.
Es empfiehlt sich, die genauen Maße des betroffenen Gefäßabschnitts, den Grad der Stenose sowie die verwendeten Rekonstruktionsmaterialien (z. B. Patches, Prothesen) detailliert zu protokollieren. Auch die angewandte chirurgische Technik (z. B. End-zu-End-Anastomose, Patch-Plastik) muss im Bericht explizit genannt werden, um den rekonstruktiven Charakter des Eingriffs zu untermauern.
Dokumentationsbeispiel: "... Nach medianer Sternotomie und Darstellung des Aortenbogens zeigt sich eine hochgradige, erworbene Stenose des Truncus brachiocephalicus unmittelbar am Abgang. Nach Systemantikoagulation und distalem Klemmen erfolgt die Längsarteriotomie. Vollständige Exzision des stenosierenden atherosklerotischen Materials. Anschließend Rekonstruktion des Gefäßes mittels eines Dacron-Patches in fortlaufender Nahttechnik. Wiederherstellung eines adäquaten, turbulenzfreien Blutflusses..."
GOÄ 2826: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der hohen Komplexität und der anatomischen Variabilität im Thoraxbereich kann der Aufwand bei der Durchführung der Leistung nach GOÄ-Ziffer 2826 erheblich variieren. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei entsprechenden Besonderheiten gerechtfertigt. Typische Begründungen für eine Steigerung sind extreme, zirkuläre Verkalkungen der Gefäßwand, ausgeprägte postoperative Verwachsungen bei Re-Eingriffen oder schwierige anatomische Verhältnisse, die den Zugang und die Rekonstruktion massiv erschweren.
Auch ein erhöhter Zeitaufwand durch intraoperative Komplikationen, wie unerwartete Blutungen aus atherosklerotisch veränderten Gefäßabschnitten, die zusätzliche rekonstruktive Nähte erfordern, begründet einen erhöhten Steigerungsfaktor. Die Begründung auf der Liquidation muss stets patientenindividuell, verständlich und nachvollziehbar formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 2826 wird häufig in Kombination mit Anästhesieleistungen, intensivmedizinischen Überwachungsmaßnahmen und bildgebenden Verfahren abgerechnet. Zulässig ist beispielsweise die Nebeneinanderberechnung von intraoperativer transösophagealer Echokardiographie (TEE) zur Qualitätskontrolle der Rekonstruktion. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit unselbstständigen Teilleistungen desselben operativen Zugangs, sofern diese bereits in der Hauptleistung aufgehen.
Tipp: Dokumentieren Sie bei Re-Operationen den zusätzlichen Zeitaufwand für die Adhäsiolyse (Lösung von Verwachsungen) minutengenau. Dies liefert die optimale Argumentationsbasis für die Ausschöpfung des 3,5-fachen Gebührensatzes bei der Ziffer 2826.
Ziffer 2826 in der neuen GOÄ
Ziffer 2826 (Operative Beseitigung einer erworbenen Stenose oder eines Verschlusses an den großen Gefäßen im Thorax durch Rekonstruktion, heute 871,40 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ auf folgende Nummern umgeschlüsselt:
- 9756 „Anlage eines aorto-brachiocephalen, aorto-subclavialen oder aorto-carotidalen Bypasses, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien“ (1.402,57 €)
- 9628 „Isolierte Korrektur eines unterbrochenen Aortenbogens, einschließlich Verschluss eines persistierenden Ductus arteriosus (botalli), ggf. einschließlich Ventrikelseptumdefekt-Verschluss“ (2.974,36 €)
- 9630 „Korrektur einer angeborenen supravalvulären Aortenstenose durch Erweiterungspatch“ (740,78 €)
- 9621 „Erweiterungsplastik des linksventrikulären Ausflusstraktes bis in die Aorta (z.B. OP nach Konno)“ (864,25 €)
- 9631 „Korrektur einer Aortenisthmusstenose oder eines hypoplastischen Aortenbogens über mediane Sternotomie, ggf. einschließlich -Ventrikelseptumgdefekt-Verschluss -Verschluss des Ductus arteriosus“ (1.046,64 €)
- 9632 „Korrektur einer Aortenisthmusstenose, ggf. einschließlich - eines hypoplastischen Aortenbogens (z.B. End-zu-End, Waldhausenplastik, Prothese) über links posterolaterale Thorakotomie -Verschluss des Ductus arteriosus“ (729,56 €)
- 9745 „Rekonstruktive Operation an der Aorta descendens, intrathorakal an einer A. carotis, subclavia, oder am Truncus brachiocephalicus bei erworbenen Stenosen oder Verschluss, soweit nicht im Rahmen der Leistung nach Nummer 9756 erbracht, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (1.500,00 €)
Bei dieser Bypasskonstellation ist die speziellere 9756 gegenüber der allgemeinen rekonstruktiven Leistung anzusetzen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2826
Was hat nicht gestimmt?