Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2825: So rechnen Sie die operative Rekonstruktion thorakaler Gefäßmissbildungen rechtssicher und fehlerfrei ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2825
Operation einer abnormen Gefäßmissbildung im Thorax durch Rekonstruktion
Die GOÄ-Ziffer 2825 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der thorakalen Gefäßchirurgie. Sie umfasst die operative Sanierung und die anschließende rekonstruktive Wiederherstellung von abnormen Gefäßstrukturen innerhalb des Brustkorbs. Hierzu zählen angeborene oder erworbene Fehlbildungen der großen thorakalen Gefäße.
Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang zum Thorax, die Freilegung der betroffenen Gefäßabschnitte sowie die plastische Rekonstruktion. Diese Rekonstruktion kann mittels direkter Naht, Patch-Plastik oder durch den Einsatz von Gefäßprothesen erfolgen. Die Ziffer deckt somit den gesamten intraoperativen Rekonstruktionsprozess ab.
GOÄ 2825 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2825 erfordert eine präzise Indikationsstellung, da es sich um einen hochgradig invasiven Eingriff handelt. Typische klinische Szenarien umfassen die chirurgische Korrektur eines aortopulmonalen Fensters oder die Versorgung eines akuten oder chronischen Aorteneinrisses. Auch komplexe Fehlabgänge der großen Thoraxgefäße rechtfertigen den Ansatz dieser Ziffer.
In der Praxis muss die Abgrenzung zu einfacheren gefäßchirurgischen Eingriffen im Thoraxbereich gewahrt bleiben. Nur wenn eine echte Rekonstruktion der Gefäßwand oder des Gefäßverlaufs stattfindet, ist die Ziffer 2825 berechtigt. Reine Ligaturen ohne rekonstruktiven Charakter sind unter anderen, niedriger bewerteten Ziffern zu subsumieren.
Tipp: Bei der Verwendung von synthetischen oder biologischen Gefäßprothesen sollte das verwendete Material detailliert im OP-Bericht dokumentiert werden, um den rekonstruktiven Charakter der Operation zweifelsfrei zu belegen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2825
Fallbeispiel 1: Versorgung eines aortopulmonalen Defekts
Ein Patient stellt sich mit einem symptomatischen aortopulmonalen Fenster vor. Es erfolgt die mediane Sternotomie, die Freilegung der betroffenen Gefäßstrukturen und die Rekonstruktion mittels einer Dacron-Patch-Plastik unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine. Die Rekonstruktion der Gefäßmissbildung wird korrekt mit der GOÄ-Ziffer 2825 abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Rekonstruktion bei traumatischem Aorteneinriss
Nach einem schweren Dezelerationstrauma zeigt der Patient einen lokalisierten Einriss der thorakalen Aorta descendens. Die chirurgische Versorgung erfolgt über eine linksseitige Thorakotomie durch eine direkt nähende Rekonstruktion der Gefäßwand. Da eine anatomische Wiederherstellung des thorakalen Hauptgefäßes stattfindet, ist der Ansatz der Ziffer 2825 vollumfänglich begründet.
Fallbeispiel 3: Korrektur einer Fehlanlage der Arteria subclavia
Bei einer symptomatischen Arteria lusoria (Fehlabgang der rechten Arteria subclavia) erfolgt die thorakale Freilegung, die Resektion des fehlgebildeten Segments und die rekonstruktive Replantation des Gefäßes in die Arteria carotis communis. Dieser komplexe rekonstruktive Eingriff an einer thorakalen Gefäßanomalie erfüllt die Kriterien der GOÄ 2825.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2825: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2825 ist die mangelnde Abgrenzung zu einfacheren gefäßchirurgischen Maßnahmen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen kritisch, ob tatsächlich eine rekonstruktive Leistung erbracht wurde oder lediglich eine einfache Übernähung vorlag. Ohne den Nachweis einer echten Rekonstruktion droht die Herabstufung auf niedrigere Ziffern.
Zudem müssen die allgemeinen Bestimmungen der GOÄ beachtet werden. Die gleichzeitige Abrechnung von Ziffern für einfache Gefäßnähte am selben Gefäßabschnitt ist ausgeschlossen, da diese als Zielleistung in der Ziffer 2825 enthalten sind. Auch der Zugangsweg (z. B. die Thorakotomie) ist in der Regel nicht separat berechenbar, es sei denn, die Leistungsbeschreibung einer anderen Ziffer sieht dies explizit vor.
Achtung: Die bloße Freilegung eines Gefäßes ohne anschließende plastische Rekonstruktion rechtfertigt niemals den Ansatz der GOÄ 2825. Achten Sie darauf, dass der rekonstruktive Charakter im OP-Bericht im Vordergrund steht.
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Dokumentation der GOÄ 2825: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den präoperativen Befund, die genaue anatomische Lokalisation der Gefäßmissbildung sowie jeden einzelnen Schritt der rekonstruktiven Phase präzise beschreiben. Insbesondere die Darstellung der verwendeten Nahttechniken und Materialien ist essenziell.
Zusätzlich sollten die intraoperativen Schwierigkeiten und der zeitliche Aufwand dokumentiert werden. Dies liefert im Nachgang die notwendige Argumentationsbasis, falls eine Überschreitung des Regelsatzes begründet werden muss. Fotografische Befunddokumentationen oder intraoperative Ultraschallbilder können die Dokumentation vorteilhaft ergänzen.
Dokumentationsbeispiel: "...Nach medianer Sternotomie und Darstellung des aortopulmonalen Fensters (Durchmesser 12 mm) erfolgt die temporäre Ausklemmung. Plastische Rekonstruktion der Aorta und der Arteria pulmonalis mittels fortlaufender Prolene-Naht (Stärke 5-0) und Einbringen eines autologen Perikard-Patches zur spannungsfreien Deckung des Defekts..."
GOÄ 2825: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der hohen Komplexität thorakal-chirurgischer Eingriffe kann der Schwellenwert von 2,3 oft überschritten werden. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 ist möglich, erfordert jedoch eine patientenindividuelle und medizinisch begründete Rechtfertigung. Typische Begründungen sind extreme anatomische Varianten, ausgeprägte Adhäsionen nach Voroperationen oder ein erhöhter Blutungsverlust.
Auch ein akut lebensbedrohlicher Zustand des Patienten, wie er bei einem akuten Aorteneinriss vorliegt, rechtfertigt eine Erhöhung des Steigerungsfaktors. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich, aber fachlich so präzise formuliert sein, dass der erhöhte Zeitaufwand oder die besondere Schwierigkeit des Eingriffs klar hervorgehen.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2825 können begleitende Anästhesieleistungen, die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine (z. B. nach Ziffer 2110) sowie postoperative Überwachungsleistungen abgerechnet werden. Wichtig ist, dass selbstständige Teilleistungen, die nicht originärer Bestandteil der Rekonstruktion sind, separat ausgewiesen werden. Eine Doppelabrechnung von Teilschritten der Hauptoperation ist jedoch strikt zu vermeiden.
Ziffer 2825 in der neuen GOÄ
Ziffer 2825 (Operation einer abnormen Gefäßmissbildung im Thorax durch Rekonstruktion, heute 871,40 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ auf folgende Nummern umgeschlüsselt:
- 9606 „Rekonstruktion der Lungenschlagader bei Pulmonalatresie mit Unterbindung der aortopulmonalen Kollateralen oder Reimplantation derselben in das Pulmonalateriensystem (Unifokalisation), einschließlich operativer Implantation einer Herzklappe oder eines Conduits, ggf. einschließlich Ventrikelseptumdefekt-Verschluss“ (2.344,59 €)
- 9609 „Reimplantation der aortopulmonalen Kollateralen in das Pulmonalateriensystem (Unifokalisation)“ (1.231,83 €)
- 9613 „Isolierte Operationen an den Pulmonalarterien distal der Hili (z.B. Patcherweiterung)“ (434,93 €)
- 9614 „Korrektur von angeborenen Anomalien der thorakalen großen Gefäße, z.B. arterielle Schlinge, pulmonale Ringe, doppelter Aortenbogen“ (493,86 €)
- 9627 „Operative Korrektur eines Truncus arteriosus mit Conduit, einschließlich Ventrikelseptumdefekt- und/oder Vorhofseptumdefekt-Verschluss oder Aufhebung der kongenitalen Kurzschlussverbindungen“ (2.974,36 €)
- 9733 „Operation einer anderen abnormen Gefäßmissbildung im Thorax durch Rekonstruktion“ (887,41 €)
Die Rekonstruktion der Pulmonalarterie bei Pulmonalatresie mit Behandlung aortopulmonaler Kollateralen ist eine Rekonstruktion einer angeborenen thorakalen Gefäßmissbildung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2825
Was hat nicht gestimmt?