GOÄ 2110: Synovektomie am Finger-/Zehengelenk korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2110
Synovektomie in einem Finger- oder Zehengelenk
Punktzahl 750  
Einfachsatz 43,72 € 1,0x
Regelhöchstsatz 100,56 € 2,3x
Höchstsatz 153,02 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2110 (Synovektomie Finger-/Zehengelenk): Indikationen, Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2110

Synovektomie in einem Finger- oder Zehengelenk - 750 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2110 beschreibt die operative Entfernung der Gelenkschleimhaut (Synovialis) an einem einzelnen Finger- oder Zehengelenk. Dieser chirurgische Eingriff wird notwendig, wenn chronisch-entzündliche Prozesse zu einer irreversiblen Schädigung oder schmerzhaften Wucherung des Gewebes führen. Die Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik III (Gelenkchirurgie) verortet.

Der Eingriff umfasst den operativen Zugang zum Gelenk, die sorgfältige Präparation und die vollständige oder weitgehende Resektion der veränderten Schleimhaut. Ziel der Behandlung ist die Schmerzlinderung, die Eindämmung von Entzündungsprozessen und der Erhalt der Gelenkfunktion. Die histologische Aufarbeitung des entnommenen Gewebes ist separat zu betrachten.

GOÄ 2110 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

In der orthopädischen und unfallchirurgischen Praxis stellt die Synovektomie an den kleinen Gelenken der Extremitäten einen etablierten Eingriff dar. Häufigste Indikation ist die rheumatoide Arthritis (chronische Polyarthritis), bei der eine medikamentöse Therapie keine ausreichende Kontrolle der Synovialitis bringt. Auch chronische, unspezifische Entzündungen oder eine pigmentierte villonoduläre Synovialitis (PVNS) rechtfertigen den Eingriff.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die bakterielle Gelenkinfektion (septische Arthritis). Hier dient die Synovektomie neben der Keimerreger-Eradikation und Spülung der mechanischen Sanierung des Gelenkraums. Die präzise Indikationsstellung und die Abgrenzung zu rein arthroskopischen Verfahren sind für die Liquidation entscheidend.

Tipp: Wird die Synovektomie an mehreren Finger- oder Zehengelenken in einer Sitzung durchgeführt, ist die GOÄ 2110 für jedes Gelenk gesondert berechenbar. Achten Sie in diesem Fall auf eine präzise Angabe der behandelten Gelenke in der Rechnung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2110

Fallbeispiel 1: Rheumatoide Arthritis am MCP-II-Gelenk

Ein Patient mit bekannter rheumatoider Arthritis stellt sich mit einer therapieresistenten, schmerzhaften Schwellung des Metakarpophalangealgelenks II (MCP II) der rechten Hand vor. Es erfolgt die offene Synovektomie des betroffenen Gelenks unter Lokalanästhesie. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2110 zum 2,3-fachen Satz, da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten. Zusätzlich wird der Zuschlag 443 für ambulantes Operieren angesetzt.

Fallbeispiel 2: Septische Arthritis des Großzehengrundgelenks

Bei einem Patienten mit einer akuten bakteriellen Infektion des ersten Metatarsophalangealgelenks (MTP I) links wird eine dringliche Gelenkeröffnung mit radikaler Synovektomie und Spülung durchgeführt. Aufgrund der starken entzündlichen Gewebeveränderungen und des erhöhten Spülaufwands wird ein Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt. Die Begründung in der Rechnung verweist auf die erschwerten anatomischen Verhältnisse durch die floride Infektion.

Fallbeispiel 3: Multilokuläre Synovektomie bei Arthrose

Im Rahmen einer fortgeschrittenen aktivierten Arthrose wird an zwei benachbarten Fingermittelgelenken (PIP II und PIP III) der linken Hand eine Synovektomie vorgenommen. In der Liquidation wird die GOÄ-Ziffer 2110 zweimal nebeneinander aufgeführt. Zur Verdeutlichung werden die behandelten Gelenke (PIP II links und PIP III links) explizit in der Rechnung deklariert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2110: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination mit anderen gelenkschirurgischen Leistungen. Die GOÄ-Ziffer 2110 ist gemäß den allgemeinen Bestimmungen nicht neben den Ziffern 2100 (Arthrotomie), 2122 (Resektionsarthroplastik), 2130 (Arthrodese) und 2134 (Gelenkrekonstruktion) berechenbar. Diese Ausschlüsse dienen der Vermeidung einer Doppelabrechnung von Teilschritten einer umfassenderen Operation.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob eine Synovektomie lediglich als unselbstständiger Begleitschritt einer anderen Hauptleistung durchgeführt wurde. Wenn beispielsweise im Rahmen einer Sehnenrekonstruktion lediglich ein minimaler Schleimhautanteil entfernt wird, rechtfertigt dies nicht den Ansatz der eigenständigen Ziffer 2110. Die Synovektomie muss das primäre, medizinisch begründete Ziel des Eingriffs am Gelenk darstellen.

Achtung: Die bloße Gelenkeröffnung (Arthrotomie nach Nr. 2100) ist integraler Bestandteil der offenen Synovektomie. Ein Nebeneinanderbezug dieser beiden Ziffern am selben Gelenk führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 2110: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation des Operationsverlaufs ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit der Synovektomie klar hervorgehen. Der Operateur sollte den Zustand der Gelenkschleimhaut (z. B. zottig verändert, hyperplastisch, entzündlich infiltriert) und das genaue Ausmaß der Resektion präzise beschreiben.

Zudem ist der histopathologische Befund des eingesandten Gewebes ein starkes Beweismittel für die erbrachte Leistung. Die Dokumentation sollte daher immer den Verweis auf die histologische Untersuchung enthalten. Bei der Behandlung mehrerer Gelenke müssen die Lokalisationen exakt anatomisch (z. B. "DIP-Gelenk III rechts") im Operationsbericht festgehalten werden.

Dokumentationsbeispiel: "Nach sterilem Abwaschen und Abdecken Eröffnung des PIP-Gelenks II links über einen dorsobulbären Zugang. Darstellung einer massiv hyperplastischen, rötlich-zottigen Synovialis. Vollständige Synovektomie des Gelenks unter Schonung der Kollateralbänder. Spülung des Gelenkraums, Wundverschluss. Präparat zur Histologie eingesandt."

GOÄ 2110: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 2110 liegt beim 2,3-fachen Satz (100,56 €). Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 3,5 (153,02 €) erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung sind ausgeprägte Verwachsungen, anatomische Varianten, ein extrem hoher Zeitaufwand bei floriden Infektionen oder die Durchführung bei hämophiler Arthropathie.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2110 können Anästhesieleistungen (z. B. Leitungsanästhesien nach Nr. 490 oder 491) sowie der ambulante Operationszuschlag nach Nr. 443 berechnet werden. Auch die postoperative Überwachung nach Nr. 448 ist unter den entsprechenden Voraussetzungen ansetzbar. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit primär rekonstruktiven Gelenkeingriffen am selben Gelenk, da diese die Synovektomie als Zielleistung bereits beinhalten.

Ziffer 2110 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2110 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:

  • 7785 „Totale Synovialektomie in einem kleinen Gelenk bei entzündlich-rheumatischer …“ – bei: totale Synovialektomie in kleinem Gelenk bei entzündlich-rheumatischer Grunderkrankung, pigmentierter villonodulärer Synovialitis oder Chondromatose (376,27 €)
  • 7925 „IV. Arthroskopische Maßnahmen an einem Fingergelenk:“ – bei: arthroskopische subtotale Synovialektomie am Fingergelenk bei entzündlich-rheumatischer Grunderkrankung, pigmentierter villonodulärer Synovialitis, Chondromatose oder Empyem/Infektion, oder arthroskopische Frakturversorgung am Fingergelenk (307,55 €; Abrechnungshinweis: Die durchgeführte(n) Prozedur(en) ist/sind in der Rechnung anzugeben.)
  • 7923 „II. Arthroskopische Maßnahmen an einem Fingergelenk“ – bei: II. Arthroskopische Maßnahmen an einem Fingergelenk, ggf. einschließlich - Maßnahmen zur Reinigung und Glättung aller Gelenkstrukturen (z.B. Knorpelgl (212,74 €)

Heute bringt die 2110 beim 2,3-fachen Satz 100,56 €. Die Spanne reicht von 212,74 € bis 376,27 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2110

Ja, die GOÄ-Ziffer 2110 kann mehrfach in einer Sitzung abgerechnet werden, sofern der Eingriff an verschiedenen Finger- oder Zehengelenken erfolgt. In der Rechnung müssen die behandelten Gelenke dafür jeweils einzeln und anatomisch präzise bezeichnet werden. Eine mehrfache Abrechnung für dasselbe Gelenk ist hingegen ausgeschlossen.
Bei einer ambulanten Durchführung der Synovektomie in der Praxis kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 443 angesetzt werden. Dieser Zuschlag beträgt 23,31 Euro bei einfachem Satz und ist für operative Leistungen mit einer Punktzahl von 500 bis 1199 Punkten vorgesehen. Zudem sind gegebenenfalls Anästhesieleistungen berechnungsfähig.
Nein, die Arthrotomie nach GOÄ-Ziffer 2100 ist neben der Synovektomie nach Ziffer 2110 am selben Gelenk nicht berechenbar. Der operative Zugang zum Gelenk ist als notwendiger Teilschritt bereits in der Ziffer 2110 enthalten. Ein Nebeneinanderbezug wird von den privaten Krankenversicherungen als unzulässige Doppelabrechnung gewertet.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Regelsatz von 2,3 hinaus ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder stark vernarbtem Gewebe gerechtfertigt. Auch ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand, beispielsweise bei einer akuten bakteriellen Infektion, begründet einen höheren Faktor. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung dokumentiert werden.
Die GOÄ-Ziffer 2110 darf nicht zusammen mit den Ziffern 2100, 2122, 2130 und 2134 am selben Gelenk abgerechnet werden. Diese Leistungen schließen sich gegenseitig aus, da sie umfassendere Eingriffe darstellen, die die Synovektomie bereits beinhalten. Bei Eingriffen an unterschiedlichen Gelenken ist eine Kombination hingegen möglich. Kombination.
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