GOÄ 2130: Arthrodese von Finger & Zehe korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2130
Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks
Punktzahl 650  
Einfachsatz 37,89 € 1,0x
Regelhöchstsatz 87,15 € 2,3x
Höchstsatz 132,62 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2130 für die Arthrodese von Finger- oder Zehengelenken birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen und Steigerungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2130

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 2130 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den gelenkchirurgischen Eingriffen auf.

Der offizielle Leistungstext lautet:
Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks

Diese Ziffer beschreibt die operative Versteifung (Arthrodese) eines kleinen Gelenks an Hand oder Fuß. Dabei werden die betroffenen Gelenkflächen operativ freigelegt und der verbliebene Knorpel vollständig abgetragen. Ziel ist es, eine dauerhafte, stabile und schmerzfreie knöcherne Fusion der beiden Gelenkpartner zu erreichen.

GOÄ 2130 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Indikation zur Arthrodese nach GOÄ 2130 ist meist die Folge einer fortgeschrittenen, schmerzhaften Gelenkdestruktion. Häufig liegt eine schwere Arthrose wie die Heberden- oder Bouchard-Arthrose an den Fingern vor. Auch posttraumatische Zustände oder chronische Instabilitäten machen diesen Eingriff oft unumgänglich.

Der Eingriff wird in der Regel erst dann erwogen, wenn konservative Therapiemaßnahmen vollständig ausgeschöpft sind. Die Wiederherstellung einer schmerzfreien Belastbarkeit steht dabei im Vordergrund. Besonders an den Zehengelenken dient die Versteifung auch der Korrektur von ausgeprägten Fehlstellungen wie der Hammerzehe.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2130

Fallbeispiel 1: Arthrodese des DIP-Gelenks bei Heberden-Arthrose

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, instabilen Heberden-Arthrose des DIP-Gelenks am Zeigefinger vor. Nach erfolgloser konservativer Therapie erfolgt die operative Versteifung mittels einer Kirschner-Draht-Osteosynthese. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2130, ergänzt um den ambulanten Zuschlag nach Nr. 443.

Fallbeispiel 2: Versteifung des Zehenmittelgelenks bei Hammerzehe

Bei einer Patientin liegt eine fixierte, schmerzhafte Hammerzehenfehlstellung des zweiten Strahls am linken Fuß vor. Es wird eine Resektionsarthrodese des PIP-Gelenks durchgeführt. Die knöcherne Fixierung erfolgt über ein alloplastisches Implantat. Da die GOÄ 2130 das Einbringen von Fremdmaterial nicht explizit ausschließt, ist dies ein klassischer Anwendungsfall.

Fallbeispiel 3: Arthrodese mit zusätzlicher Spongiosaplastik

Nach einer fehlgeschlagenen Primäroperation am Daumenendgelenk zeigt sich eine Pseudarthrose mit erheblichem Knochendefekt. Es erfolgt eine Revisions-Arthrodese unter Verwendung einer autologen Spongiosaplastik aus dem Radius. In diesem Fall kann neben der GOÄ 2130 die Knochengewinnung und -transplantation separat berechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2130: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der zusätzlichen Berechnung von Knochenresektionen im selben Operationsgebiet. Die Vorbereitung der Gelenkflächen ist integraler Bestandteil der Arthrodese. Eine Nebeneinanderberechnung von Ziffern wie der GOÄ 2258 für Knochenveränderungen ist daher nicht zulässig.

Achtung: Die unzulässige Kombination mit Ziffern zur Knochenresektion im selben Gelenk führt regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem wird häufig versäumt, den ambulanten Zuschlag nach Nr. 443 anzusetzen. Dieser Zuschlag steht dem Operateur bei ambulanter Durchführung zwingend zu. Achten Sie darauf, diesen immer gemeinsam mit der Hauptleistung zu liquidieren.

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Dokumentation der GOÄ 2130: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit und den genauen Ablauf des Eingriffs detailliert widerspiegeln. Besonders die Art der Gelenkflächenvorbereitung und der verwendeten Fixationsmittel muss präzise erfasst werden.

Dokumentationsbeispiel: "Diagnose: Schmerzhafte, instabile Heberden-Arthrose des DIP-Gelenks D2 rechts. Operativer Zugang von dorsal, Darstellung des Gelenks. Vollständige Entknorpelung der Gelenkflächen des End- und Mittelglieds. Ausrichtung in 5° Flexion. Transfixation mittels kanülierter Kompressionsschraube (HCS 2.4 mm). Intraoperative Bildwandlerkontrolle zeigt korrekte Lage und vollständigen Kraftschluss. Wundverschluss."

GOÄ 2130: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelsatzes von 2,3 ist bei erschwerten Bedingungen medizinisch begründbar. Gründe hierfür können ausgeprägte Knochendefekte, starke Vernarbungen nach Voroperationen oder anatomische Besonderheiten sein. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.

Tipp: Nutzen Sie konkrete Formulierungen wie 'erhöhter Zeitaufwand durch aufwendige Narbenlösung bei Revisions-Arthrodese' für eine erfolgreiche Durchsetzung des 3,5-fachen Satzes.

Typische Ziffernkombinationen

Zulässig ist die Kombination mit Anästhesieleistungen oder der postoperativen Überwachung. Auch die Gewinnung und Einbringung von Knochenspänen (z. B. GOÄ 2254) ist neben der GOÄ 2130 berechenbar. Dies unterscheidet sie wesentlich von der GOÄ-Ziffer 2132 für größere Gelenke.

Ziffer 2130 in der neuen GOÄ

Aus Ziffer 2130 werden in der neuen GOÄ folgende Leistungen:

  • 7623 „Operative Versteifung eines Großzehengrundgelenks“ – bei: Großzehengrundgelenk (425,15 €)
  • 7621 „Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks“ – bei: in allen anderen Fällen (338,42 €)

Heute bringt die 2130 beim 2,3-fachen Satz 87,15 €. Die Spanne reicht von 338,42 € bis 425,15 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2130

Die GOÄ-Ziffer 2130 wird für die operative Versteifung (Arthrodese) eines Finger- oder Zehengelenks berechnet. Dies ist meist bei fortgeschrittenem, schmerzhaftem Gelenkverschleiß der Fall, wenn konservative Therapien versagt haben.
Ja, die zusätzliche Einbringung von Knochenspänen oder alloplastischem Material ist neben der GOÄ 2130 gesondert berechnungsfähig. Im Gegensatz zur GOÄ-Ziffer 2132 enthält die Leistungslegende der Ziffer 2130 diese Maßnahmen nicht standardmäßig.
Bei ambulanter Durchführung der operativen Versteifung nach GOÄ 2130 kann der Zuschlag nach Nr. 443 angesetzt werden. Dieser Zuschlag für ambulantes Operieren ist mit 750 Punkten bewertet.
Nein, operative Veränderungen an den gelenkbildenden Knochen zur Vorbereitung der Arthrodese sind mit der GOÄ 2130 abgegolten. Eine zusätzliche Abrechnung von Knochenresektionen wie nach GOÄ 2258 ist in diesem operativen Gebiet ausgeschlossen.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) der GOÄ-Ziffer 2130 beträgt aktuell 87,15 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 37,89 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 132,62 Euro vergütet wird.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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