Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2258: So rechnen Ärzte die Knochenaufmeißelung und Nekrotomie am Becken sowie die Osteophytenabtragung rechtssicher ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2258
Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken
Die Ziffer 2258 beschreibt eine selbstständige knochenchirurgische Intervention im Bereich des Beckenskeletts. Hierunter fallen tiefgreifende operative Maßnahmen wie das Aufmeißeln von Knochenstrukturen oder die Abtragung von nekrotischem Knochengewebe. Nach den offiziellen Beschlüssen ist auch die operative Entfernung von Osteophyten sowie verknöcherten Randwülsten an der Gelenkpfanne dieser Ziffer zuzuordnen.
GOÄ 2258 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2258 kommt primär bei orthopädischen und unfallchirurgischen Eingriffen am Becken zum Tragen. Typische Indikationen sind chronische Knocheninfektionen wie die Osteomyelitis des Beckenknochens, bei denen nekrotische Knochenareale radikal entfernt werden müssen. Ein weiteres großes Anwendungsgebiet ist die operative Sanierung im Rahmen von fortgeschrittenen Hüftgelenksarthrosen.
Hierbei führt der Operateur eine Abtragung von störenden Knochenanbauten an der Gelenkpfanne durch, um die Beweglichkeit des Hüftgelenks wiederherzustellen. Dies ist besonders beim femoroacetabulären Impingement klinisch relevant.
Tipp: Die Entfernung von Osteophyten an der Gelenkpfanne ist explizit der GOÄ-Ziffer 2258 zugeordnet. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff im Rahmen einer Arthroskopie des Hüftgelenks erfolgt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2258
Fallbeispiel 1: Operative Sanierung einer Beckenosteomyelitis
Ein Patient stellt sich mit einer chronischen, fistelnden Osteomyelitis des Os ilium vor. Der Operateur führt eine Freilegung des Beckenknochens, die vollständige Sequestrektomie und eine ausgedehnte Nekrotomie am Becken durch. Da es sich um die Entfernung von abgestorbenem Knochengewebe handelt, ist die Ziffer 2258 der korrekte Ansatz.
Fallbeispiel 2: Abtragung von Randwülsten bei Coxarthrose
Bei einer fortgeschrittenen Coxarthrose behindern massive verknöcherte Randwülste am Pfannenrand die Gelenkbeweglichkeit. Im Rahmen einer offenen Operation erfolgt die sorgfältige Abtragung dieser verknöcherten Randwülste zur Gelenkmobilisation. Die Entfernung dieser Osteophyten an der Gelenkpfanne wird direkt nach Ziffer 2258 liquidiert.
Fallbeispiel 3: Komplexe Nekrotomie bei infizierter Beckenosteosynthese
Nach einer operativ versorgten Beckenringfraktur kommt es zu einer tiefen Infektion. Der Operateur muss infiziertes Osteosynthesematerial entfernen und eine ausgedehnte Knochenaufmeißelung zur Eröffnung von Markraumabschnitten vornehmen. Neben der Materialentfernung wird die Ziffer 2258 angesetzt, wobei aufgrund des erhöhten Aufwands ein Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2258: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Abgrenzung zu einfacheren Knochenbearbeitungen. Private Krankenversicherungen monieren oft, dass kleinere Glättungen fälschlicherweise als vollwertige Knochenaufmeißelung nach Ziffer 2258 abgerechnet werden. Zudem müssen die Zielleistungsprinzipien beachtet werden.
Wird die Nekrotomie oder Osteophytenabtragung als bloßer unselbstständiger Teilschritt einer komplexeren Beckenoperation durchgeführt, ist die separate Abrechnung meist ausgeschlossen. Die Leistung muss einen eigenständigen Charakter aufweisen.
Achtung: Die bloße Glättung von Knochenkanten im Rahmen einer Standard-Hüftendoprothese rechtfertigt nicht den Ansatz der Ziffer 2258. Nur eine eigenständige, medizinisch begründete Abtragung ausgeprägter Osteophyten darf hierüber liquidiert werden.
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Dokumentation der GOÄ 2258: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht muss die genaue Lokalisation am Becken sowie das Ausmaß der Knochenresektion detailliert beschrieben werden. Der Operateur sollte die Verwendung spezifischer Instrumente wie Meißel oder scharfer Löffel explizit erwähnen.
Auch die pathologische Beschaffenheit des Knochens liefert die notwendige medizinische Begründung für die Nekrotomie. Dies erleichtert die Argumentation bei Nachfragen der privaten Krankenversicherungen erheblich.
Dokumentation: Nach Darstellung des Pfannenrandes zeigen sich ausgeprägte, die Luxation behindernde verknöcherte Randwülste am kranialen Acetabulumrand. Mittels Meißel und scharfem Löffel erfolgt die schrittweise Abtragung dieser Osteophyten am Becken analog GOÄ 2258.
GOÄ 2258: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Kriterien sind hierbei ein extrem harter, sklerosierter Knochen oder eine erschwerte Übersicht bei ausgeprägten anatomischen Deformitäten. Auch eine erhöhte Blutungsneigung im Beckenbereich rechtfertigt aufgrund des deutlich erhöhten Schwierigkeitsgrades eine Steigerung des Faktors.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 2258 kann häufig mit Anästhesieleistungen oder präoperativer Diagnostik kombiniert werden. Bei ausgedehnten Revisionen ist auch die Kombination mit Ziffern für die Materialentfernung oder Weichteileingriffen denkbar, sofern diese eigenständige operative Schritte darstellen. Eine Doppelabrechnung von Teilschritten ist jedoch strikt zu vermeiden.
Ziffer 2258 in der neuen GOÄ
Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken wird in der neuen GOÄ zur Nummer 7665 — „Resektion von Knochengewebe eines großen Knochens" — mit festem Satz von 556,87 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 160,86 €). Beckenknochen sind gemäß Abschnitt 11.02 Regel 5 der die neue GOÄ ausdrücklich als große Knochen definiert; 7663 (Resektion eines großen Knochens) ist der korrekte Nachfolger.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2258
Was hat nicht gestimmt?