GOÄ 2106: Bandnaht am Sprunggelenk korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2106
Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder Syndesmose
Punktzahl 1110  
Einfachsatz 64,70 € 1,0x
Regelhöchstsatz 148,81 € 2,3x
Höchstsatz 226,45 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2106 birgt Fallstricke bei Ausschlüssen und Kombinationen. Erfahren Sie, wie Sie Bandnähte am Sprunggelenk rechtssicher liquidieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2106

GOÄ-Ziffer 2106: Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder Syndesmose (1110 Punkte)

Die Gebührenordnungsziffer 2106 beschreibt eine rekonstruktive chirurgische Leistung an den Bandstrukturen des Sprunggelenks. Hierzu zählt sowohl die direkte, primäre Naht eines gerissenen Bandes als auch die Durchführung einer aufwendigeren Bandplastik. Die Ziffer deckt somit unterschiedliche Schweregrade der operativen Stabilisierung ab.

Unter der anatomischen Definition der Syndesmose versteht man die straffe Bandverbindung zwischen dem Schienbein und dem Wadenbein. Die operative Wiederherstellung dieser essenziellen Stabilitätskomponente fällt ebenfalls unter den Leistungsumfang dieser Ziffer. Alle vorbereitenden operativen Schritte wie der Zugang und die Darstellung des Operationsgebietes sind mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 2106 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2106 ist im klinischen Alltag meist mit schweren Distorsionstraumata oder Luxationsfrakturen des Sprunggelenks assoziiert. Typische Szenarien umfassen die operative Versorgung von frischen Außenbandrupturen bei Leistungssportlern oder die Stabilisierung einer zerrissenen Syndesmose im Rahmen einer Weber-B- oder Weber-C-Fraktur. Auch chronische Instabilitäten, die eine sekundäre Bandplastik erfordern, rechtfertigen den Ansatz dieser Ziffer.

In der Praxis muss eine klare Abgrenzung zu reinen Knochenoperationen erfolgen. Wird beispielsweise eine Außenknöchelfraktur osteosynthetisch versorgt und gleichzeitig die zerrissene Syndesmose genäht, so sind beide Leistungen nebeneinander berechnungsfähig. Die Kombination von Osteosynthese und Bandrekonstruktion stellt einen häufigen und liquiden Abrechnungsfall dar.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2106

Fallbeispiel 1: Isolierte Außenbandruptur

Ein Patient stellt sich mit einer frischen, sportbedingten Außenbandruptur des oberen Sprunggelenks vor. Aufgrund des hohen sportlichen Anspruchs erfolgt die Indikation zur primären Bandnaht. Der Operateur führt eine offene Freilegung und die direkte Naht des Ligamentum fibulotalare anterius durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2106 zum Regelsatz sowie der Zuschlag 444 für ambulantes Operieren.

Fallbeispiel 2: Sprunggelenksfraktur mit Syndesmosenruptur

Bei einer Patientin liegt eine dislozierte Weber-C-Fraktur mit einer nachgewiesenen Zerreißung der Syndesmose vor. Im Rahmen des stationären Eingriffs erfolgt zunächst die Reposition und Osteosynthese der Fibula. Anschließend wird die Syndesmose mittels einer primären Naht und Stellschraube stabilisiert. Die Abrechnung umfasst neben der Osteosyntheseziffer auch die GOÄ-Ziffer 2106 für die Bandrekonstruktion.

Fallbeispiel 3: Komplexe Bandplastik bei chronischer Instabilität

Ein Patient leidet unter einer chronischen, hochgradigen Instabilität des oberen Sprunggelenks nach rezidivierenden Supinationstraumata. Es erfolgt eine offene anatomische Rekonstruktion (Bandplastik) unter Verwendung eines Periostlappens. Aufgrund der stark vernarbten Gewebeverhältnisse ist der Eingriff zeitlich und technisch hochgradig anspruchsvoll. Die GOÄ 2106 wird mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2106: Was Prüfer beanstanden

Ein wiederkehrender Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2106 ist die Missachtung der strengen Ausschlusskriterien. Die Ziffer darf laut den Bestimmungen der GOÄ nicht neben den Ziffern 2073 bis 2076 sowie der Ziffer 2083 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlussziffern automatisiert und kürzen die Rechnungen konsequent.

Besonders die Ziffer 2083 für die Kapselnaht führt häufig zu Konflikten. Da bei einer Bandrekonstruktion am Sprunggelenk fast immer auch die Gelenkkapsel eröffnet und wieder verschlossen wird, gilt die Kapselnaht als integraler Bestandteil der Bandrekonstruktion. Ein separater Ansatz der Kapselnaht neben der 2106 ist daher unzulässig und wird im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen regelmäßig gestrichen.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung einer Sehnennaht am selben Fuß schließt den Ansatz der GOÄ 2106 aus, selbst wenn es sich um anatomisch getrennte Präparationen handelt.

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Dokumentation der GOÄ 2106: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die anatomische Darstellung der verletzten Strukturen detailliert beschreiben. Es sollte unmissverständlich hervorgehen, ob es sich um eine primäre Naht oder eine aufwendige Plastik handelte und welche spezifischen Bänder versorgt wurden.

Zusätzlich müssen die verwendeten Nahtmaterialien, die Verankerungstechniken und der postoperative Stabilitätsbefund dokumentiert werden. Bei einer geplanten Steigerung des Gebührensatzes sind die erschwerenden Faktoren direkt im Bericht zu begründen, um spätere Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Dokumentation: Nach lateralem Zugang Darstellung des vollständig rupturierten Lig. fibulotalare anterius. Debridement der Stumpfenden und anatomische Reinsertion mittels zweier Fadenanker am Außenknöchel. Die anschließende Stabilitätsprüfung zeigt eine feste Führung des oberen Sprunggelenks.

Tipp: Vermerken Sie bei der Syndesmosenplastik explizit die intraoperative Durchleuchtungskontrolle und die exakte Positionierung des Stellmediums im OP-Bericht, um die medizinische Notwendigkeit zweifelsfrei zu belegen.

GOÄ 2106: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 2106 liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Honorar von 148,81 Euro entspricht. Bei überdurchschnittlich schwierigen Eingriffen kann dieser Satz bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ausgeprägte Adhäsionen bei Revisionseingriffen, eine schlechte Gewebequalität bei chronisch instabilen Verhältnissen oder ein erhöhter Zeitaufwand durch die Kombination mit einer Knochenfragment-Refixation.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 2106 im Rahmen von komplexen Traumata des Sprunggelenks erbracht. Erlaubt und medizinisch sinnvoll ist die Kombination mit Ziffern der Frakturversorgung. Auch die postoperative Schmerztherapie oder Anästhesieleistungen sind separat berechnungsfähig. Bei ambulanten Operationen darf zudem der Zuschlag nach Nr. 444 nicht vergessen werden, der die Infrastrukturkosten des ambulanten Operierens abdeckt.

Ziffer 2106 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2106 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:

  • 7769 „Naht und/oder Refixation der Membrana interossea am Unterschenkel oder der Membrana …“ – bei: Naht oder Refixation einer Syndesmose am Sprunggelenk (490,11 €)
  • 7770 „Naht und/oder Refixation eines oder mehrerer Bänder am Sprunggelenk medial oder lateral“ – bei: Naht oder Refixation eines medialen oder lateralen Bandes am Sprunggelenk (472,56 €)
  • 7771 „Plastischer Ersatz der Membrana interossea am Unterschenkel oder der Membrana interossea …“ – bei: plastischer Ersatz einer Syndesmose mit autogenem Material (559,13 €)
  • 7772 „Plastischer Ersatz der Membrana interossea am Unterschenkel oder der Membrana interossea …“ – bei: plastischer Ersatz einer Syndesmose mit allogenem oder alloplastischem Material (452,27 €)
  • 7773 „Plastischer Ersatz eines oder mehrerer Bänder am Sprunggelenk medial oder lateral mit …“ – bei: plastischer Ersatz eines medialen oder lateralen Sprunggelenksbandes mit autogenem Material (642,60 €)
  • 7774 „Plastischer Ersatz eines oder mehrerer Bänder am Sprunggelenk medial oder lateral mit …“ – bei: plastischer Ersatz eines medialen oder lateralen Sprunggelenksbandes mit allogenem oder alloplastischem Material (578,77 €)

Heute bringt die 2106 beim 2,3-fachen Satz 148,81 €. Die Spanne reicht von 452,27 € bis 642,60 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2106

Die GOÄ-Ziffer 2106 wird für die primäre Naht eines Bandes oder eine Bandplastik im Bereich des Sprunggelenks oder der Syndesmose berechnet. Typische Indikationen sind frische Rupturen des Außenbandapparates oder der Syndesmose nach Distorsionstraumata. Die Leistung umfasst sowohl die Präparation als auch die eigentliche Rekonstruktion.
Neben der GOÄ 2106 dürfen die Ziffern 2073 bis 2076 für Sehnenoperationen sowie die Ziffer 2083 für Kapselnähte nicht abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sollen eine unzulässige Doppelabrechnung eng miteinander verbundener anatomischer Strukturen verhindern. Achten Sie bei der Rechnungsstellung penibel auf diese Ausschlussvorgaben.
Ja, der ambulante Operationszuschlag nach GOÄ-Ziffer 444 ist neben der Ziffer 2106 berechnungsfähig. Da die Ziffer 2106 mit 1110 Punkten bewertet ist, fällt sie genau in den Bereich von 800 bis 1199 Punkten, der für den Zuschlag 444 qualifiziert. Dieser Zuschlag ist mit dem einfachen Satz von 116,57 Euro bewertet und nicht steigerungsfähig.
Eine Steigerung der GOÄ 2106 über den Regelsatz erfordert eine patientenindividuelle Begründung, die den überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand belegt. Typische Gründe sind ausgeprägte anatomische Narbenverhältnisse bei Rezidiveingriffen, erhebliche Gewebedefekte oder eine aufwendige anatomische Rekonstruktion bei komplexen Mehrfachverletzungen. Allgemeine Floskeln wie 'erhöhter Zeitaufwand' reichen den privaten Krankenversicherungen meist nicht aus.
Nein, für rein arthroskopische Eingriffe am Sprunggelenk existieren eigene Ziffern, wobei die GOÄ 2106 primär für offene chirurgische Verfahren konzipiert ist. Wird eine Bandrekonstruktion jedoch im Rahmen eines offenen Verfahrens durchgeführt, ist die 2106 die korrekte Wahl. Bei kombinierten arthroskopisch-gestützten Verfahren muss die Dokumentation den offenen Anteil klar hervorheben.
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