Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2105: So rechnen Sie die primäre Naht und Bandplastik an Fingern oder Zehen rechtssicher und ohne Honorarverluste ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2105
"Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks"
Die GOÄ-Ziffer 2105 beschreibt eine chirurgische Leistung aus dem Bereich der Gelenkchirurgie. Sie umfasst sowohl die primäre Naht eines gerissenen Bandes als auch die aufwendigere Bandplastik an einem Finger- oder Zehengelenk. Diese Zusammenfassung zweier unterschiedlicher Operationsverfahren in einer einzigen Gebührenordnungsposition stellt in der Praxis oft eine Herausforderung dar.
Unter einer primären Naht versteht man die direkte Vereinigung der gerissenen Bandstümpfe ohne zusätzliches Material. Die Bandplastik hingegen erfordert den Einsatz von körpereigenem oder körperfremdem Material zur Stabilisierung des Gelenks. Da die Bandplastik einen deutlich höheren operativen Aufwand bedeutet, sollte dieser über den Steigerungsfaktor oder ergänzende Ziffern abgebildet werden.
GOÄ 2105 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2105 ist bei akuten Verletzungen sowie bei chronischen Instabilitäten der kleinen Gelenke indiziert. Typische Anwendungsfälle sind traumatische Bandrupturen an den Fingern, wie beispielsweise der klassische Skidaumen (Ruptur des ulnaren Seitenbandes am Daumengrundgelenk). Auch komplexe Kapsel-Band-Verletzungen nach Luxationen fallen unter dieses Leistungsspektrum.
Die Leistung kann sowohl im Rahmen einer akuten Erstversorgung als auch als geplante Spätoperation (Zielleistung) erbracht werden. Wichtig ist, dass die anatomische Zuordnung exakt auf die Finger- und Zehengelenke begrenzt ist. Für größere Gelenke existieren in der GOÄ eigene, spezifische Gebührenpositionen mit höherer Bewertung.
Tipp: Bei der Durchführung einer aufwendigen Bandplastik mit Sehneninterponat sollte der erhöhte Zeitaufwand und die chirurgische Schwierigkeit stets über eine Erhöhung des Steigerungssatzes (bis zum 3,5-fachen Satz) geltend gemacht werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2105
Fallbeispiel 1: Versorgung eines akuten Skidaumens
Ein Patient stellt sich mit einer frischen Ruptur des ulnaren Seitenbandes am Daumengrundgelenk nach einem Sturz vor. Es erfolgt die operative Freilegung und die direkte Naht des gerissenen Bandes. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2105 zum Regelsatz (2,3-fach) sowie der ambulante Operationszuschlag nach Nr. 443 GOÄ.
Fallbeispiel 2: Sekundäre Bandplastik am Zehengelenk
Bei einer chronischen Instabilität des Großzehengrundgelenks wird eine sekundäre Bandplastik unter Verwendung eines lokalen Gewebezügels durchgeführt. Aufgrund der anatomischen Enge und des hohen Präparationsaufwands wird die GOÄ-Ziffer 2105 mit dem 3,5-fachen Steigerungsfaktor liquidiert. Die medizinische Begründung wird detailliert auf der Rechnung vermerkt.
Fallbeispiel 3: Kombinierte Kapsel-Band-Rekonstruktion
Nach einer offenen Luxation des Fingermittelgelenks zeigt sich eine komplexe Zerreißung des radialen Seitenbandes und der palmaren Platte. Der Operateur führt die primäre Rekonstruktion beider Strukturen durch. Neben der GOÄ 2105 wird die operative Kapselspaltung oder Arthrotomie nicht gesondert berechnet, da diese als Zugangsweg gilt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2105: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2105 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit Sehnenoperationen. Die amtlichen Ausschlüsse untersagen die gleichzeitige Abrechnung der Ziffern 2073 bis 2076 (Sehnennähte und Sehnenplastiken) sowie der Ziffer 2083 (Sehnenverpflanzung) am selben Gelenk. Private Krankenversicherungen kürzen hier konsequent, wenn diese Leistungen auf derselben Rechnung erscheinen.
Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die unbegründete Höherbewertung bei Standardeingriffen. Wird eine einfache Primärnaht ohne Komplikationen durchgeführt, rechtfertigt dies selten den 3,5-fachen Satz. Die Abgrenzung zwischen einer einfachen Naht und einer komplexen Bandrekonstruktion muss daher bereits im OP-Bericht glasklar formuliert sein.
Achtung: Die GOÄ 2105 darf nicht für die Versorgung von Bändern an größeren Gelenken wie dem Handgelenk oder dem Sprunggelenk herangezogen werden. Hierfür sind die spezifischen Ziffern des Abschnitts L III (z. B. GOÄ 2115) zu verwenden.
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Dokumentation der GOÄ 2105: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die Darstellung des verletzten Bandes, die Art des verwendeten Nahtmaterials und der genaue Verlauf der Rekonstruktion detailliert beschrieben werden. Auch die Angabe, ob es sich um eine primäre Naht oder eine plastische Deckung handelt, ist essenziell.
Besondere Erschwernisse, wie beispielsweise stark vernarbtes Gewebe bei veralteten Verletzungen oder anatomische Varianten, müssen explizit dokumentiert werden. Diese Angaben dienen als direkte Grundlage für eine eventuelle Faktorerhöhung und machen diese für Kostenträger nachvollziehbar.
Dokumentationsbeispiel:
...Präparation des ulnaren Daumenseitenbandes. Darstellung der kompletten Ruptur nahe dem distalen Ansatz. Primäre Naht des Bandes mittels resorbierbarem Fadenmaterial (Größe 4-0) unter Verwendung von Knochenankern. Stabile Gelenkführung nachgewiesen. Erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Hämatombildung und Gewebeödem...
GOÄ 2105: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 2105 sowohl die einfache Naht als auch die aufwendige Bandplastik abdeckt, ist die Ausschöpfung des Gebührenrahmens ein wichtiges Werkzeug. Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist gerechtfertigt bei schwierigen anatomischen Verhältnissen, starker Gewebedestruktion oder bei der Verwendung von zusätzlichen Verankerungssystemen wie Knochenankern. Die Begründung sollte patientenindividuell und medizinisch fundiert auf der Liquidation angegeben werden.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 2105 mit Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 490 für eine Plexusanästhesie) oder bildgebenden Verfahren kombiniert. Sehr wichtig ist die zusätzliche Abrechnung des Zuschlags nach Nr. 443 GOÄ für ambulante operative Leistungen, sofern der Eingriff ambulant in der Praxis oder einer Tagesklinik durchgeführt wird. Sachkosten für spezielle Implantate oder Nahtanker können gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt werden.
Ziffer 2105 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2105 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:
- 7735 „Naht bzw. Nähte und/oder Refixation(en) am Kapselbandapparat eines kleinen Gelenks“ – bei: primäre Naht eines Bandes ohne plastischen Ersatz (291,59 €; Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 7735 ist nicht berechnungsfähig für die Naht am Schultereckgelenk. Der Kapselbandapparat umfasst auch die Ringbänder und kann unabhängig von der Anzahl der behandelten Ringbänder pro Gelenk nur einmal berechnet werden.)
- 7737 „Plastischer Ersatz eines Bandes an einem kleinen Gelenk mit autogenem Material“ – bei: plastischer Ersatz eines Bandes am kleinen Gelenk mit autogenem Material (489,95 €)
- 7738 „Plastischer Ersatz eines Bandes an einem kleinen Gelenk mit allogenem oder …“ – bei: plastischer Ersatz eines Bandes am kleinen Gelenk mit allogenem oder alloplastischem Material (454,97 €)
Heute bringt die 2105 beim 2,3-fachen Satz 73,74 €. Die Spanne reicht von 291,59 € bis 489,95 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2105
Was hat nicht gestimmt?