Die Abrechnung der Kniebandplastik nach GOÄ 2104 birgt Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie moderne OP-Verfahren und Sehnenentnahmen korrekt kombinieren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2104
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2104 wie folgt:
Plastische Naht der Kreuzbänder, Seitenbänder einschließlich Einbau patienteneigenen oder Fremdmaterials.
Diese Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Gelenkchirurgie angesiedelt. Sie umfasst die vollständige operative Rekonstruktion von Bändern im Kniegelenk. Die Bewertung der Ziffer liegt bei 2310 Punkten, was im einfachen Satz einem Honorar von 134,64 Euro entspricht.
GOÄ 2104 in der Praxis: Moderne Kreuzbandchirurgie und autologe Transplantate
Die Leistungslegende der GOÄ 2104 stammt in ihrer Konzeption aus dem Jahr 1988. Damals war der Einsatz von synthetischen Materialien oder einfachen Nähten noch weit verbreitet. In der modernen Medizin hat sich die Kreuzbandchirurgie jedoch grundlegend gewandelt.
Heute verwenden Operateure fast ausschließlich körpereigenes Sehnengewebe wie die Semitendinosus- oder Patellarsehne. Dieser medizinische Fortschritt wird in der alten Leistungsbeschreibung nicht vollständig abgebildet. Dennoch bleibt die GOÄ 2104 die zentrale Ziffer für diese komplexen Eingriffe.
Tipp: Da die Entnahme des Sehnentransplantats einen eigenständigen operativen Schritt darstellt, kann hierfür die GOÄ-Ziffer 2083 zusätzlich berechnet werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2104
Fallbeispiel 1: Primäre vordere Kreuzbandplastik
Ein Patient stellt sich mit einer frischen Ruptur des vorderen Kreuzbands vor. Es erfolgt die arthroskopisch gestützte Rekonstruktion mittels eines autologen Semitendinosus-Transplantats. Neben der GOÄ 2104 wird die Sehnenentnahme nach GOÄ 2083 separat liquidiert.
Fallbeispiel 2: Komplexe Kombinationsverletzung
Bei einer schweren Kniegelenksluxation sind sowohl das vordere Kreuzband als auch das Innenband rupturiert. Der Operateur führt in einer Sitzung die Plastik beider Bandstrukturen durch. Aufgrund des massiv erhöhten Aufwands wird die GOÄ 2104 mit einem gesteigerten Faktor (z. B. 3,5-fach) abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Revisionseingriff bei Transplantatversagen
Nach dem Riss eines alten Kreuzbandtransplantats ist eine Revisions-Operation notwendig. Der Eingriff erfordert das Entfernen von altem Fixierungsmaterial und eine aufwendige Adhäsiolyse. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2104 mit dem Höchstsatz von 3,5 unter genauer Angabe der Erschwernisse.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2104: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die GOÄ schließt die Nebeneinanderberechnung bestimmter Leistungen am selben Kniegelenk explizit aus. Dazu gehören die Ziffern 2072 bis 2076 sowie die arthroskopischen Leistungen 2189 bis 2193.
Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen oft, wenn arthroskopische Resektionen fälschlicherweise neben der Bandplastik berechnet werden. Eine saubere Trennung der erbrachten Leistungen ist daher essenziell. Werden Eingriffe an unterschiedlichen Gelenken durchgeführt, muss dies klar gekennzeichnet werden.
Achtung: Die Ziffern für arthroskopische Gelenkoperationen (2189 bis 2193) dürfen am selben Gelenk nicht neben der GOÄ 2104 stehen, selbst wenn separate Indikationen vorlagen.
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Dokumentation der GOÄ 2104: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle Teilschritte der Bandrekonstruktion detailliert beschrieben werden. Insbesondere die Art des Transplantats und die Verankerungsmethode sind präzise zu dokumentieren.
Auch die Durchführung der Stabilitätsprüfung am Ende des Eingriffs gehört zwingend in den Bericht. Für die zusätzliche Abrechnung der Sehnenentnahme muss der separate Hautschnitt dokumentiert sein.
Dokumentation: Arthroskopisch assistierte vordere Kreuzbandplastik. Entnahme der Semitendinosussehne über separaten tibialen Zugang. Präparation des Transplantats. Anlage der Bohrkanäle und Einzug des Transplantats. Stabile femorale und tibiale Fixierung. Endgradig freie Beweglichkeit und stabile Gelenkverhältnisse dokumentiert.
GOÄ 2104: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ 2104 kann bei schwierigen anatomischen Verhältnissen über den Regelhöchstsatz von 2,3 gesteigert werden. Typische Begründungen sind starke Vernarbungen nach Voroperationen oder eine ausgeprägte Gelenkinstabilität. Auch ein hoher Body-Mass-Index (BMI) des Patienten erschwert den Eingriff erheblich und rechtfertigt einen höheren Faktor.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 2104 mit der GOÄ 2083 für die Sehnenentnahme kombiniert. Auch die Ziffer 2008 für die Aufbereitung von Transplantaten kann in bestimmten Konstellationen eine Rolle spielen. Eine Kombination mit der GOÄ 2195 ist unter Beachtung der jeweiligen Bestimmungen zu prüfen.
Ziffer 2104 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2104 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:
- 7744 „Plastischer Ersatz des vorderen Kreuzbandes mit autogenem Material“ – bei: plastischer Ersatz des vorderen Kreuzbandes mit autogenem Material (864,30 €)
- 7745 „Plastischer Ersatz des hinteren Kreuzbandes mit autogenem Material“ – bei: plastischer Ersatz des hinteren Kreuzbandes mit autogenem Material (859,84 €)
- 7746 „Plastischer Ersatz des vorderen Kreuzbandes mit allogenem oder alloplastischem Material“ – bei: plastischer Ersatz des vorderen Kreuzbandes mit allogenem oder alloplastischem Material (667,15 €)
- 7747 „Plastischer Ersatz des hinteren Kreuzbandes mit allogenem oder alloplastischem Material“ – bei: plastischer Ersatz des hinteren Kreuzbandes mit allogenem oder alloplastischem Material (799,68 €)
- 7752 „Plastischer Ersatz eines Bandes am Kniegelenk mit autogenem Material“ – bei: plastischer Ersatz eines anderen Bandes am Kniegelenk (nicht vorderes oder hinteres Kreuzband) mit autogenem Material (685,53 €; Abrechnungshinweis: Der plastische Ersatz des vorderen oder hinteren Kreuzbandes ist nach Nummer 7752 nicht berechnungsfähig.)
- 7753 „Plastischer Ersatz eines Bandes am Kniegelenk mit allogenem oder alloplastischem Material“ – bei: plastischer Ersatz eines anderen Bandes am Kniegelenk (nicht vorderes oder hinteres Kreuzband) mit allogenem oder alloplastischem Material (692,99 €; Abrechnungshinweis: Der plastische Ersatz des vorderen oder hinteren Kreuzbandes ist nach Nummer 7753 nicht berechnungsfähig.)
- 7740 „Plastischer Ersatz eines Bandes an einem großen Gelenk mit allogenem oder alloplastischem …“ – bei: plastischer Ersatz eines Bandes an einem großen Gelenk mit allogenem oder alloplastischem Material (538,05 €)
- 7741 „Naht oder Refixation eines vorderen Kreuzbandes“ – bei: Naht oder Refixation des vorderen Kreuzbandes (647,24 €)
- 7742 „Naht oder Refixation eines hinteren Kreuzbandes“ – bei: Naht oder Refixation des hinteren Kreuzbandes (766,36 €)
- 7739 „Plastischer Ersatz eines Bandes an einem großen Gelenk mit autogenem Material“ – bei: Plastischer Ersatz eines Bandes an einem großen Gelenk mit autogenem Material, ggf. einschließlich - Knochenbohrung und/oder Anfrischen von Knochen - (564,28 €)
Heute bringt die 2104 beim 2,3-fachen Satz 309,67 €. Die Spanne reicht von 538,05 € bis 864,30 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2104
Was hat nicht gestimmt?