Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2103 wirft in der modernen Gelenkchirurgie oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Weichteilbalancing und fehlerfreie Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2103
Muskelentspannungsoperation am Hüftgelenk – gegebenenfalls einschließlich Abtragung oder Verpflanzung von Sehnenansatzstellen am Knochen –
Die GOÄ-Ziffer 2103 beschreibt eine chirurgische Intervention zur Entlastung und Harmonisierung der muskulären und sehnigen Verhältnisse rund um das Hüftgelenk. Historisch ist diese Leistung eng mit der temporären Hängehüfte nach Voss-Leonhardt verknüpft, bei der gezielte Tenotomien durchgeführt wurden. In der modernen Orthopädie und Unfallchirurgie umfasst diese Ziffer komplexe Weichteileingriffe, die weit über einfache Standardprozeduren hinausgehen.
Die Leistung beinhaltet neben der eigentlichen Muskelentspannung auch die eventuell notwendige Abtragung oder Verpflanzung von Sehnenansatzstellen am Knochen. Diese knöchernen Refixationen oder Verlagerungen sind somit mit der Gebühr abgegolten und dürfen nicht separat berechnet werden. Die Ziffer ist dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) und dort der Gelenkchirurgie zugeordnet.
GOÄ 2103 in der Praxis: Weichteilbalancing und Indikationen
In der modernen Gelenkchirurgie wird der Begriff der Muskelentspannungsoperation meist unter dem Begriff des Weichteilbalancings subsumiert. Dies betrifft insbesondere komplexe endoprothetische Versorgungen, bei denen eine ausgewogene Gelenkspannung für das langfristige Überleben der Prothese essenziell ist. Die Abrechnung der GOÄ 2103 ist jedoch an strenge medizinische Voraussetzungen geknüpft und darf nicht routinemäßig bei jeder Standard-Endoprothese erfolgen.
Typische klinische Szenarien umfassen ausgeprägte Dysplasie-Coxarthrosen, bei denen der Hüftkopf subluxiert oder komplett luxiert ist. Auch bei einer höhergradigen Coxa-vara-Fehlstellung oder schweren Deformitäten des proximalen Femurs ist ein solches Vorgehen indiziert. Häufig betrifft dies Patienten mit neurologischen Grunderkrankungen wie einer infantilen Zerebralparese, die zu massiven muskulären Kontrakturen führen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2103
Fallbeispiel 1: Dysplasie-Coxarthrose mit Subluxation
Eine Patientin stellt sich mit einer hochgradigen Dysplasie-Coxarthrose und einer deutlichen Subluxation des Hüftkopfes zur endoprothetischen Versorgung vor. Während der Operation zeigt sich, dass eine korrekte Reposition des Gelenks nur durch ein extensives Weichteilbalancing mit Tenotomie der Adduktoren und des Musculus iliopsoas möglich ist. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2151 für die Prothese und zusätzlich über die GOÄ 2103 für die Muskelentspannung.
Fallbeispiel 2: Analoge Anwendung am Kniegelenk
Bei einem Patienten mit einer schweren, fixierten Valgusdeformität (X-Bein) des Kniegelenks wird eine Knie-Totalendoprothese implantiert. Um eine stabile Gelenkkinematik zu erreichen, muss ein aufwendiges laterales Weichteilbalancing durchgeführt werden. Da für das Kniegelenk keine spezifische Ziffer existiert, erfolgt die Abrechnung der GOÄ 2103 analog gemäß Paragraph 6 Absatz 2 GOÄ neben der GOÄ 2153.
Fallbeispiel 3: Neurologisch bedingte Hüftkontraktur
Ein Patient mit spastischer Tetraparese leidet unter einer schmerzhaften Beuge-Adduktionskontraktur des Hüftgelenks ohne geplante Endoprothesenimplantation. Es erfolgt eine offene Muskelentspannungsoperation durch selektive Tenotomien zur Schmerzlinderung und Verbesserung der Pflegefähigkeit. In diesem Fall wird die GOÄ 2103 als solitäre Hauptleistung für den chirurgischen Eingriff liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2103: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination der GOÄ 2103 mit anderen Weichteilziffern. Die Bestimmungen der GOÄ schließen eine Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern 2072 bis 2074 (Sehnenplastiken) sowie der Ziffer 2083 (Muskelverlängerung) im selben Operationsgebiet explizit aus. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlusskriterien im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau.
Zudem wird die Ziffer 2103 bei Standard-Hüft-TEPs oft fälschlicherweise als Routine-Weichteilbalancing deklariert. Ein einfaches, im Rahmen des Standardzugangs ohnehin erforderliches Ablösen von Muskelansätzen ist mit der Hauptleistung (GOÄ 2151) abgegolten. Nur bei außergewöhnlich schweren Fehlstellungen und dokumentiertem Mehraufwand ist die zusätzliche Abrechnung gerechtfertigt.
Achtung: Die pauschale Mitnahme der GOÄ 2103 bei jeder endoprothetischen Versorgung ohne das Vorliegen einer schweren Deformität führt regelmäßig zu Honorarkürzungen und langwierigen Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern.
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Dokumentation der GOÄ 2103: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Es reicht nicht aus, lediglich das Wort Weichteilbalancing zu verwenden. Der Operateur muss die präoperative Fehlstellung, die intraoperative Situation und die konkret durchgeführten chirurgischen Schritte detailliert beschreiben.
Insbesondere müssen die gelösten, verlängerten oder verlagerten Muskel- und Sehnenstrukturen namentlich genannt werden (z. B. Musculus iliopsoas, Adduktoren). Auch die medizinische Notwendigkeit, warum dieser Schritt für das Gelenküberleben oder die Reposition zwingend erforderlich war, muss klar hervorgehen. Dies sichert den Abrechnungsanspruch im Falle einer nachträglichen Prüfung.
Dokumentation: ...Aufgrund der hochgradigen Dysplasie-Coxarthrose mit Subluxation des Hüftkopfes zeigte sich intraoperativ eine massive Verkürzung der Adduktorenmuskulatur. Zur Ermöglichung einer spannungsfreien Reposition der Hüftpfanne erfolgte die gezielte Muskelentspannungsoperation (GOÄ 2103) durch Tenotomie des M. adductor longus sowie des M. iliopsoas am Trochanter minor...
GOÄ 2103: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder ausgeprägten Vernarbungen nach Voroperationen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungssatz (bis zum 3,5-fachen Satz) erfordert jedoch eine patientenbezogene, medizinische Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Zeitaufwand durch ausgeprägte Gewebeverwachsungen oder das Vorliegen einer schweren posttraumatischen Deformität.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 2103 wird am häufigsten in Kombination mit der GOÄ 2151 (Hüft-TEP) oder der GOÄ 2153 (Knie-TEP, analog) abgerechnet. Ebenfalls kombinierbar sind notwendige knöcherne Eingriffe wie die Acetabuloplastik (GOÄ 2154) bei Dysplasien. Nicht vergessen werden dürfen die begleitenden Anästhesieleistungen sowie die postoperative Schmerztherapie, die das Gesamthonorar abrunden.
Tipp: Nutzen Sie bei der analogen Anwendung am Kniegelenk im Rahmen des Weichteilbalancings stets eine klare Kennzeichnung auf der Liquidation, um Rückfragen der privaten Krankenversicherungen von vornherein zu minimieren.
Ziffer 2103 in der neuen GOÄ
Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7732 — „Knöcherne Sehnenansatzversetzung“. Der Festpreis liegt bei 393,41 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 248,01 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2103
Was hat nicht gestimmt?