GOÄ 2824: Thorakaler Gefäßverschluss korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2824
Operation des offenen Ductus Botalli oder einer anderen abnormen Gefäßmissbildung im Thorax durch Verschluss
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 2824 für den Verschluss thorakaler Gefäßmissbildungen rechtssicher abrechnen und typische Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2824

Operation des offenen Ductus Botalli oder einer anderen abnormen Gefäßmissbildung im Thorax durch Verschluss

Die GOÄ-Ziffer 2824 beschreibt eine hochspezialisierte chirurgische Leistung aus dem Bereich der Arterienchirurgie im Brustkorb. Diese Ziffer umfasst den operativen Verschluss von angeborenen oder erworbenen Gefäßanomalien. Der klassische Anwendungsfall ist die chirurgische Ligatur des persistierenden Ductus arteriosus.

Neben dem Ductus Botalli fallen auch andere abnorme Gefäßmissbildungen im Thorax unter diese Gebührenordnungsposition. Hierzu zählt beispielsweise die chirurgische Verengung der Lungenarterien. Alle vorbereitenden und unmittelbar postoperativen Basismaßnahmen sind mit dieser Gebühr abgegolten.

GOÄ 2824 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2824 ist streng an den offenen chirurgischen Zugang gebunden. Typische klinische Szenarien betreffen meist pädiatrische Patienten mit einem persistierenden Ductus arteriosus Botalli (PDA). Wenn ein interventioneller Verschluss nicht möglich oder medizinisch nicht sinnvoll ist, erfolgt die operative Freilegung.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die sogenannte Pulmonalisbündelung nach Muller-Dammann. Diese palliative Operation reduziert den Blutfluss in den Lungenarterien bei komplexen Herzfehlern. Die Ziffer 2824 bildet diesen anspruchsvollen thorakochirurgischen Eingriff adäquat ab.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2824

Fallbeispiel 1: Chirurgischer Verschluss eines persistierenden Ductus arteriosus

Ein dreijähriges Kind zeigt einen hämodynamisch relevanten PDA, der aufgrund anatomischer Gegebenheiten nicht interventionell verschlossen werden kann. Es erfolgt die operative Freilegung über eine linksseitige Thorakotomie und der anschließende chirurgische Verschluss des Ductus mittels Ligatur. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 2824.

Fallbeispiel 2: Pulmonalisbündelung bei komplexem Herzfehler

Bei einem Säugling mit einem singulären Ventrikel wird zur Vermeidung einer pulmonalen Hypertonie eine chirurgische Verengung der Lungenarterie durchgeführt. Der Operateur legt das Gefäß frei und platziert ein verengendes Band. Dieser Eingriff wird korrekt unter der Ziffer 2824 liqudiert.

Fallbeispiel 3: Operative Sanierung eines aortopulmonalen Fensters

Ein Patient stellt sich mit einer seltenen aortopulmonalen Fistel vor. Der Defekt wird über einen offenen thorakalen Zugang dargestellt und durch eine direkte Naht verschlossen. Da es sich um eine abnorme Gefäßmissbildung im Thorax handelt, ist die Ziffer 2824 anwendbar.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2824: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung von operativen und interventionellen Verfahren. Der moderne, kathetergestützte Verschluss mittels Coils oder Schirmchen darf nicht über die GOÄ 2824 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen fordern in diesen Fällen regelmäßig eine Rückabwicklung der Liquidation.

Zudem wird oft versucht, den operativen Zugangsweg über eine Thorakotomie separat in Rechnung zu stellen. Dies ist unzulässig, da der Zugang als unselbstständige Teilleistung der Hauptoperation gilt. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine gesonderte Bewertung möglich.

Achtung: Die kathetergestützte Implantation von Coils oder Schirmchen zur PDA-Okklusion darf nicht mit der chirurgischen GOÄ-Ziffer 2824 abgerechnet werden. Hierfür sind die entsprechenden interventionellen Ziffern anzusetzen.

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Dokumentation der GOÄ 2824: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Der Operationsbericht muss den gewählten Zugangsweg, die Darstellung der anatomischen Strukturen und die Methode des Verschlusses präzise beschreiben. Auch die intraoperative Kontrolle des Verschlusses sollte dokumentiert werden.

Dokumentation: Linksseitige posterolaterale Thorakotomie. Darstellung des persistierenden Ductus arteriosus Botalli. Doppelte Ligatur und anschließende Durchtrennung des Ductus. Vollständige Bluttrockenheit und schrittweiser Verschluss des Thorax.

Besondere Erschwernisse wie starke Verwachsungen oder anatomische Varianten müssen im Bericht explizit erwähnt werden. Diese Details dienen als medizinische Begründung für eine eventuelle Schwellenwertüberschreitung.

Tipp: Dokumentieren Sie anatomische Besonderheiten oder Verwachsungen im Operationsgebiet detailliert. Dies liefert die notwendige medizinische Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung.

GOÄ 2824: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei der GOÄ 2824 gut begründbar. Typische Gründe sind ein extrem geringes Patientengewicht bei Frühgeborenen oder ausgeprägte postoperative Verwachsungen bei Reoperationen. Auch eine instabile Hämodynamik während des Eingriffs rechtfertigt einen höheren Steigerungsfaktor.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2824 wird häufig mit Anästhesieleistungen und intensivmedizinischen Überwachungsmaßnahmen kombiniert. Zulässig ist auch die Nebeneinanderberechnung von intraoperativer transösophagealer Echokardiographie zur Erfolgskontrolle. Nicht kombiniert werden dürfen operative Einzelschritte, die bereits im Leistungsumfang der Hauptziffer enthalten sind.

Ziffer 2824 in der neuen GOÄ

Ziffer 2824 (Operation des offenen Ductus Botalli oder einer anderen abnormen Gefäßmissbildung im Thorax durch Verschluss, heute 402,18 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ auf folgende Nummern umgeschlüsselt:

  • 9626 „Operativer Verschluss eines aortopulmonalen Fensters, als selbständige Leistung“ (1.122,40 €)
  • 9611 „Operation des offenen Ductus Botalli oder einer anderen Gefäßmissbildung im Thorax durch Verschluss, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien“ (221,50 €)

Spezifischer Gefäßmissbildungszweig neben dem allgemeinen Verschluss nach 9613.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2824

Nein, die GOÄ-Ziffer 2824 ist ausschließlich für den offenen, chirurgischen Verschluss vorgesehen. Für kathetergestützte Interventionen mit Coils oder Schirmchen müssen die entsprechenden kardiologisch-interventionellen Ziffern der GOÄ gewählt werden.
Die GOÄ-Ziffer 2824 ist mit 3000 Punkten bewertet. Dies entspricht einem Einfachsatz von 174,86 Euro und einem Regelhöchstsatz von 402,18 Euro.
Nein, der operative Zugangsweg über eine Thorakotomie ist in der Regel als Zielleistung mit der GOÄ 2824 abgegolten. Eine separate Abrechnung des Zugangs wird von den privaten Krankenversicherungen meist beanstandet.
Dies ist eine chirurgische Verengung der Lungenarterien zur Reduktion des pulmonalen Blutflusses bei angeborenen Herzfehlern. Diese operative Maßnahme an den thorakalen Gefäßen fällt unter das Leistungsspektrum der GOÄ 2824.
Ein erhöhter Steigerungssatz kann durch schwierige anatomische Verhältnisse, ausgeprägte Verwachsungen oder ein erhöhtes Blutungsrisiko begründet werden. Auch das sehr geringe Alter des Patienten bei Säuglingen rechtfertigt häufig eine Faktorerhöhung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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