Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2827 für die Operation eines thorakalen Aneurysmas. Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen, Fehlern und Steigerungen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2827
Operation eines Aneurysmas an einem großen Gefäß im Thorax (z. B. Aortenbogenaneurysma, Ersatzplastik durch körpereigenes Gefäß)
Die GOÄ-Ziffer 2827 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Arterienchirurgie. Sie umfasst die vollständige operative Versorgung eines Aneurysmas an einem großen thorakalen Blutgefäß. Typischerweise fallen hierunter Eingriffe an der Aorta im Brustkorb sowie an der Arteria subclavia.
Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, die Freilegung des betroffenen Gefäßabschnitts sowie die Resektion des Aneurysmas. Auch die anschließende Rekonstruktion, beispielsweise mittels einer Ersatzplastik durch ein körpereigenes Gefäß oder eine Alloprothese, ist mit dieser Gebührenordnungsposition abgegolten. Die Ziffer spiegelt den hohen technischen und zeitlichen Aufwand dieser thorakalen Eingriffe wider.
GOÄ 2827 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Die Anwendung der GOÄ 2827 ist auf schwerwiegende vaskuläre Pathologien im Brustraum beschränkt. Eine der häufigsten Indikationen ist das thorakale Aortenaneurysma, welches aufgrund von Rupturgefahr eine chirurgische Sanierung erfordert. Ebenso fällt die operative Sanierung eines Aneurysmas der Arteria subclavia unter diese Ziffer, da dieses Gefäß die primäre Blutversorgung des Armes sichert und anatomisch im thorakalen Übergangsbereich liegt.
In der klinischen Praxis erfordern diese Operationen meist den Einsatz der Herz-Lungen-Maschine oder eines linksseitigen Shunts. Die präzise Abgrenzung zu abdominellen Gefäßeingriffen ist essenziell, da für diese eigene Ziffern existieren. Die Abrechnung der GOÄ 2827 setzt voraus, dass der Schwerpunkt des Eingriffs tatsächlich an den großen thorakalen Gefäßen liegt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2827
Fallbeispiel 1: Resektion eines Aortenbogenaneurysmas
Ein Patient stellt sich mit einem symptomatischen Aortenbogenaneurysma vor. Es erfolgt die mediane Sternotomie, die Etablierung des extrakorporalen Kreislaufs und die Resektion des Aneurysmas mit anschließendem Ersatz durch eine Dacron-Prothese. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2827 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine unvorhergesehenen Komplikationen auftraten.
Fallbeispiel 2: Rekonstruktion der Arteria subclavia
Bei einer Patientin liegt ein echtes Aneurysma der rechten Arteria subclavia vor. Über einen supraklavikulären Zugang wird das Aneurysma freigelegt, reseziert und mittels einer körpereigenen Veneninterposition (Vena saphena magna) rekonstruiert. Auch dieser Eingriff wird über die Ziffer 2827 abgerechnet, da die Arteria subclavia explizit zu den großen thorakalen Gefäßen zählt.
Fallbeispiel 3: Komplexes absteigendes Thoraxaneurysma
Ein Patient benötigt die Sanierung eines Aneurysmas der Aorta descendens bei ausgeprägter Arteriosklerose und Adhäsionen im Thoraxraum. Aufgrund der schwierigen Präparation und der verlängerten Abklemmzeit wird die GOÄ 2827 mit dem Schwellenwert-überschreitenden Faktor 3,5 liquidiert. Die Begründung in der Rechnung verweist auf die anatomischen Besonderheiten und den extremen Zeitaufwand.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2827: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2827 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Teilschritten. So sind die Freilegung des Gefäßes oder einfache Gefäßnähte im selben Operationsgebiet bereits mit der Hauptleistung abgegolten. Private Krankenversicherungen prüfen hier sehr genau, ob eine Doppelabrechnung von Zielleistungen vorliegt.
Achtung: Die separate Berechnung von Gefäßnähten nach den Ziffern 2800ff. neben der GOÄ 2827 für dasselbe Gefäßsegment ist nicht zulässig, da es sich um eine unselbstständige Teilleistung der Aneurysmaoperation handelt.
Zudem muss darauf geachtet werden, dass bei der Verwendung von synthetischem Prothesenmaterial keine Ziffern gewählt werden, die ausschließlich für körpereigene Transplantate vorgesehen sind, es sei denn, beide Verfahren werden kombiniert. Eine fehlerhafte Zuordnung führt regelmäßig zu Kürzungen durch die Prüfstellen der Beihilfe.
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Dokumentation der GOÄ 2827: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der genaue anatomische Zugangsweg, die Darstellung des Aneurysmas und die Abklemmzeiten der Gefäße präzise festgehalten werden. Auch die Art des verwendeten Ersatzmaterials (z. B. autologe Vene oder Kunststoffprothese) muss dokumentiert sein.
Besonders wichtig ist die Erfassung von Erschwernissen, die eine spätere Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen. Dazu gehören beispielsweise starke Vernarbungen nach Voroperationen oder eine instabile Hämodynamik während des Eingriffs. Diese Details sollten direkt im OP-Bericht hervorgehoben werden.
Dokumentationsbeispiel: '... Nach medianer Sternotomie und Darstellung des Aortenbogens zeigt sich ein ausgeprägtes, teilthrombosiertes Aneurysma. Extrem erschwerte Präparation bei massiven entzündlichen Verwachsungen im Mediastinum. Abklemmzeit 42 Minuten. Erfolgreiche Interposition einer Dacron-Prothese ...'
GOÄ 2827: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 2827 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind anatomische Varianten, ein extrem fragiles Gefäßsystem bei älteren Patienten oder akute Rupturen, die ein notfallmäßiges Handeln erfordern. Auch eine verlängerte Operationszeit durch unerwartete Blutungen rechtfertigt den höheren Faktor.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2827 können begleitende Anästhesieleistungen, die Anlage von zentralen Venenkathetern (z. B. GOÄ 253) oder die arterielle Kanülierung zur Blutdruckmessung (GOÄ 261) abgerechnet werden. Auch die intraoperative transösophageale Echokardiographie (TEE) ist häufig separat berechenbar. Es ist jedoch darauf zu achten, dass keine Ziffern kombiniert werden, die sich gegenseitig ausschließen.
Tipp: Dokumentieren Sie bei einer geplanten Steigerung über den 2,3-fachen Satz die konkrete patientenindividuelle Besonderheit zeitnah im OP-Bericht, um Rückfragen der Kostenträger im Vorfeld zu vermeiden.
Ziffer 2827 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 2827 (Operation eines Aneurysmas an einem großen Gefäß im Thorax, heute 1.005,44 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:
- 9543 „Partieller Ersatz des Aortenbogens bei Aneurysma, ggf. einschließlich Reimplantation der beteiligten Gefäßabgänge“ (864,25 €) — bei: partielles Aortenbogenaneurysma
- 9546 „Offen chirurgischer vollständiger Ersatz des Aortenbogens, einschließlich Reimplantation der supraaortalen Äste“ (1.099,95 €) — bei: vollständiger Ersatz des Aortenbogens wegen Aneurysma
- 9541 „Isolierter Ersatz der Aorta ascendens bei Aneurysma, einschließlich Reimplantation der Koronararterien“ (1.122,40 €) — bei: Aneurysma der Aorta ascendens (kein vollständiger Aortenbogenersatz)
- 9720 „Offen chirurgische Operation eines Aneurysmas der Aorta descendens mit Ausnahme eines thorakoabdominalen Aneurysmas, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (1.475,11 €) — bei: Aneurysma der Aorta descendens, nicht thorakoabdominal
- 9744 „Rekonstruktive Operation eines Aneurysmas intrathorakal an einer A. carotis, subclavia oder am Truncus brachiocephalicus, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien“ (1.450,00 €) — bei: intrathorakales Aneurysma an A. carotis, subclavia oder Truncus brachiocephalicus
- 9542 „Stenting der Aorta ascendens bei Aneurysma oder Dissektion“ (853,95 €) — bei: Stenting der Aorta ascendens bei Aneurysma oder Dissektion
- 9544 „Stenting des Aortenbogens bei Aneurysma oder Dissektion, ggf. einschließlich Reimplantation der supraaortalen Äste“ (1.046,75 €) — bei: Stenting des Aortenbogens bei Aneurysma oder Dissektion, gegebenenfalls mit Reimplantation der supraaortalen Äste
- 9545 „Antegrades Stenting der Aorta descendens mit Bogenersatz durch integrierte Hybrid-Stentprothese“ (1.101,29 €) — bei: Antegrades Stenting der Aorta descendens mit Bogenersatz durch integrierte Hybrid-Stentprothese
- 9709 „Transluminales Ausschalten eines Aneurysmas der A. carotis oder subclavia mittels Stentprothese“ (614,38 €) — bei: Aneurysma der A. carotis oder A. subclavia
- 9710 „Transluminales Ausschalten eines Aneurysmas der Aorta descendens mittels Stentprothese“ (667,71 €) — bei: Aneurysma der Aorta descendens, nicht thorakoabdominal
- 9711 „Transluminale Stentprothesenimplantation bei Dissektion der Aorta descendens“ (932,98 €) — bei: Dissektion der Aorta descendens
- 9712 „Transluminales Ausschalten eines thorakoabdominalen Aortenaneurysmas mittels Stent-Prothese(n), auch mittels fenestrierter Prothese mit einer Stent-Implantation oder Implantation eines Seitenarms, und ggf. eines/von Beckenarterienaneurysmas(en), ggf. einschließlich -Einbringen eines Okkluders -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (1.355,77 €) — bei: thorakoabdominales Aortenaneurysma, ggf. mit Beckenarterienaneurysma
- 9721 „Offen chirurgischer prothetischer Ersatz an der Aorta descendens bei Aortendissektion, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (1.751,61 €) — bei: Dissektion der Aorta descendens
- 9724 „Operatives Ausschalten eines thorakoabdominalen Aortenaneurysmas Typ Crawford I oder V, ggf. einschließlich -Blocken von Arterien -Ausräumen von vorhandenen Thromben oder Plaques -Teil-/Resektion(en) der Aneurysmawand -Übernähen von Interkostalarterien -Vernähen des Aneurysmasacks -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (1.889,86 €) — bei: thorakoabdominales Aortenaneurysma Typ Crawford I
- 9726 „Operatives Ausschalten eines thorakoabdominalen Aortenaneurysmas Typ Crawford III, ggf. einschließlich -Blocken von Arterien -Ausräumen von vorhandenen Thromben oder Plaques -Teil-/Resektion(en) der Aneurysmawand -Übernähen von Interkostalarterien -Vernähen des Aneurysmasacks -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (2.330,19 €) — bei: thorakoabdominales Aortenaneurysma Typ Crawford II
- 9727 „Operatives Ausschalten eines thorakoabdominalen Aortenaneurysmas Typ Crawford IV, ggf. einschließlich -Blocken von Arterien -Ausräumen von vorhandenen Thromben oder Plaques -Teil-/Resektion(en) der Aneurysmawand -Übernähen von Interkostalarterien -Vernähen des Aneurysmasacks -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (2.212,33 €) — bei: thorakoabdominales Aortenaneurysma Typ Crawford IV
- 9530 „Offen chirurgische Aortenwurzelrekonstruktion und Ersatz der Aorta ascendens (z.B. Operation nach David oder Yacoub), einschließlich Reimplantation der Koronararterien“ (1.403,00 €) — bei: Offen chirurgische Aortenwurzelrekonstruktion und Ersatz der Aorta ascendens (z.B. Operation nach David oder Yacoub),...
Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 614,38 € bis 2.330,19 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2827
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