Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2828 erfordert Präzision. Dieser Leitfaden bietet Fallbeispiele, Ausschlüsse und Tipps zur rechtssicheren Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2828
Operative Versorgung einer intrathorakalen Gefäßverletzung durch direkte Naht
Die GOÄ-Ziffer 2828 beschreibt eine hochspezialisierte gefäßchirurgische Leistung im Bereich des Brustkorbs. Diese Ziffer umfasst die direkte chirurgische Naht einer verletzten intrathorakalen Arterie oder Vene. Die Leistung ist mit 3000 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 174,86 € entspricht.
Unter diese Ziffer fallen alle operativen Schritte, die für den direkten Gefäßverschluss notwendig sind. Dazu gehören der operative Zugang, die Darstellung des verletzten Gefäßsegments sowie die eigentliche Gefäßnaht. Die Ziffer setzt voraus, dass die Versorgung offen-chirurgisch und nicht endovaskulär erfolgt.
GOÄ 2828 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 2828 ist auf schwerwiegende, oft lebensbedrohliche Notfälle oder komplexe elektive Eingriffe beschränkt. Typische Indikationen sind traumatische Rupturen der Aorta thoracica oder Verletzungen der großen Hohlvenen im Rahmen von Dezelerationstraumata. Auch iatrogene Gefäßverletzungen während einer Thorakotomie rechtfertigen den Ansatz dieser Ziffer.
Entscheidend für die Abrechnung ist die anatomische Lokalisation. Die verletzte Struktur muss sich zwingend intrathorakal, also innerhalb der Brusthöhle, befinden. Für Gefäßverletzungen im Hals- oder Abdominalbereich stehen andere, spezifische Ziffern des Kapitels L zur Verfügung.
Tipp: Bei iatrogenen Verletzungen während eines Ersteingriffs ist genau zu prüfen, ob die Gefäßnaht eine eigenständige Leistung darstellt oder als Komplikationsmanagement im Hauptverfahren aufgeht. Eine separate Abrechnung der GOÄ 2828 ist dann begründet, wenn der Aufwand den üblichen Rahmen der Hauptoperation deutlich übersteigt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2828
Fallbeispiel 1: Versorgung einer traumatischen Aortenverletzung
Ein Patient wird nach einem schweren Verkehrsunfall mit einer traumatischen Teilruptur der thorakalen Aorta eingeliefert. Es erfolgt eine notfallmäßige Thorakotomie und die direkte Gefäßnaht der Aortenwand. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2828 zum Schwellenwert (2,3-fach), da der Eingriff ohne außergewöhnliche Erschwernisse verlief.
Fallbeispiel 2: Iatrogene Verletzung der Vena cava superior
Während einer komplexen Tumorresektion im Mediastinum kommt es zu einer unbeabsichtigten Läsion der Vena cava superior. Der Operateur versorgt die Blutung sofort durch eine direkte Gefäßnaht. Da dieser Eingriff unter erheblichem Zeitdruck und bei schwierigen Sichtverhältnissen stattfand, wird die GOÄ 2828 mit dem 3,5-fachen Satz abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Rekonstruktion der Arteria pulmonalis nach Pfählungstrauma
Nach einem Arbeitsunfall mit Pfählung im Brustbereich muss die verletzte Arteria pulmonalis rekonstruiert werden. Der Chirurg führt eine primäre Gefäßrekonstruktion mittels Direktnaht durch. Neben den anästhesiologischen Leistungen wird die GOÄ-Ziffer 2828 als Hauptleistung der chirurgischen Versorgung liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2828: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2828 ist die fehlerhafte Kombination mit endovaskulären Verfahren. Die GOÄ schließt die gemeinsame Abrechnung der Ziffern 2828 und 2829 in derselben Sitzung explizit aus. Wird eine Endoprothese eingebracht, ist ausschließlich die GOÄ 2829 anzusetzen, auch wenn zusätzlich kleinere Nähte an der Zugangsarterie notwendig waren.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn die Verletzung nicht eindeutig intrathorakal lokalisiert war. Verletzungen der Arteria subclavia außerhalb der Thoraxapertur dürfen beispielsweise nicht unter der GOÄ 2828 subsumiert werden. Hier müssen die entsprechenden Ziffern für periphere Gefäße gewählt werden.
Achtung: Die bloße Blutstillung mittels Elektrokoagulation oder einfacher Umstechung kleinerer Begleitvenen rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 2828. Es muss sich um eine echte, rekonstruktive Gefäßnaht eines relevanten intrathorakalen Gefäßes handeln.
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Dokumentation der GOÄ 2828: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Der Operationsbericht muss die anatomische Lokalisation des verletzten Gefäßes exakt beschreiben. Auch die Art des Gefäßes (z. B. Arteria pulmonalis, Vena azygos) und das Ausmaß der Läsion müssen zweifelsfrei hervorgehen.
Darüber hinaus sollte die angewandte Nahttechnik (z. B. fortlaufende Naht, Einzelknopfnähte) sowie das verwendete Nahtmaterial dokumentiert werden. Falls mikrochirurgische Techniken oder Lupenbrillen zum Einsatz kamen, sollten auch diese Details im Bericht festgehalten werden, um spätere Steigerungen zu rechtfertigen.
Dokumentation: "...Nach Eröffnung des Thorax zeigt sich eine ca. 5 mm lange Läsion der Vena cava superior. Darstellung des Gefäßes und temporäre Ausklemmung. Durchführung einer direkten Gefäßnaht mittels Prolene 5-0 in fortlaufender Technik. Nach Freigabe des Blutflusses zeigt sich die Naht absolut dicht und hämostatisch..."
GOÄ 2828: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der Komplexität intrathorakaler Eingriffe ist eine Überschreitung des Regelsatzes (2,3-fach) bei der GOÄ 2828 häufig medizinisch begründbar. Typische Erhöhungsgründe sind ein massiver Blutverlust mit der Notwendigkeit von Massivtransfusionen, ausgeprägte Verwachsungen im Thoraxraum nach Voroperationen oder eine instabile Hämodynamik des Patienten. Auch die Durchführung unter schwierigen anatomischen Sichtverhältnissen rechtfertigt eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2828 können die Ziffern für den operativen Zugang (z. B. Thorakotomie nach GOÄ 2990) in der Regel nicht separat berechnet werden, da der Zugang integraler Bestandteil des Haupteingriffs ist. Zulässig ist jedoch die Kombination mit selbstständigen Leistungen wie der intraoperativen radiologischen Darstellung oder spezifischen anästhesiologischen Überwachungsverfahren, sofern diese die Kriterien der Selbstständigkeit erfüllen.
Ziffer 2828 in der neuen GOÄ
Die Leistung „Operative Versorgung einer intrathorakalen Gefäßverletzung durch direkte Naht“ erhält in der neuen GOÄ die Nummer 9704 „Naht einer intrathorakalen Gefäßverletzung, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien“ mit einem festen Satz von 532,19 € — ein Plus von rund 32 % (heute beim 2,3-fachen Satz: 402,18 €).
Zu beachten: Mit Ausnahme der operativen Versorgung einer Gefäßverletzung durch Gefäßintervention sind Versorgungen iatrogener Gefäßverletzungen nicht gesondert berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2828
Was hat nicht gestimmt?