GOÄ 2829: Intrathorakaler Gefäßersatz korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2829
Operative Versorgung einer intrathorakalen Gefäßverletzung durch Gefäßersatz
Punktzahl 5200  
Einfachsatz 303,09 € 1,0x
Regelhöchstsatz 697,11 € 2,3x
Höchstsatz 1060,81 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung des intrathorakalen Gefäßersatzes nach GOÄ 2829 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Dokumentation und Steigerungssätzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2829

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2829 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) wie folgt:

GOÄ Ziffer 2829: Operative Versorgung einer intrathorakalen Gefäßverletzung durch Gefäßersatz - 5200 Punkte.

Diese hochkomplexe chirurgische Leistung umfasst die vollständige operative Freilegung, die temporäre Blutstillung bzw. das Klemmen des betroffenen Gefäßes sowie das Einbringen eines Gefäßersatzes. Als Ersatzmaterialien kommen sowohl synthetische Prothesen (z. B. Dacron oder PTFE) als auch biologische Transplantate wie autologe Venen oder Arterien infrage. Die Ziffer deckt den gesamten intraoperativen Prozess der Rekonstruktion ab, einschließlich der proximalen und distalen Anastomosenbildung im Brustraum.

Da es sich um einen Eingriff an lebenswichtigen Strukturen handelt, sind höchste Anforderungen an die chirurgische Präzision gestellt. Die Ziffer ist im Unterabschnitt L II. 2. (Arterienchirurgie) verortet, findet jedoch analog auch bei der Versorgung großer intrathorakaler Venen (wie der Vena cava superior) Anwendung, sofern ein echter Gefäßersatz erfolgt.

GOÄ 2829 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2829 setzt eine medizinisch indizierte Rekonstruktion mittels Gefäßersatz voraus. Typische klinische Szenarien umfassen schwere traumatische Verletzungen des Brustkorbs, beispielsweise durch Dezelerationstraumata bei Verkehrsunfällen oder penetrierende Stich- und Schussverletzungen. In diesen Fällen kommt es häufig zu Rupturen der Aorta thoracica oder der großen supraaortalen Äste, die eine sofortige chirurgische Intervention erfordern.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet sind iatrogene Gefäßverletzungen, die im Rahmen von komplexen thoraxchirurgischen oder kardiologischen Eingriffen auftreten können. Wenn beispielsweise bei einer Tumorresektion im Mediastinum ein großes Gefäß infiltriert ist und verletzt wird, kann die Rekonstruktion mittels Interponat notwendig werden. Die Abgrenzung zur einfacheren Naht oder Patch-Plastik (GOÄ 2828) ist hierbei essenziell: Nur wenn ein Segment des Gefäßes vollständig durch ein Transplantat oder eine Prothese ersetzt wird, ist die Ziffer 2829 berechnungsfähig.

Tipp: Achten Sie im OP-Bericht auf eine präzise Differenzierung zwischen einer reinen Patch-Plastik und einem echten Gefäßersatz (Interponat), um Honorarverluste oder spätere Kürzungen durch Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2829

Fallbeispiel 1: Versorgung einer traumatischen Aortenruptur

Ein Patient wird nach einem schweren Verkehrsunfall mit einer traumatischen Ruptur der Aorta descendens eingeliefert. Nach medianer Sternotomie und Etablierung der extrakorporalen Zirkulation erfolgt die Resektion des verletzten Aortenabschnitts und der anschließende Ersatz durch eine Dacron-Prothese. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2829. Da es sich um einen Notfall unter Reanimationsbedingungen handelte, wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt und entsprechend begründet.

Fallbeispiel 2: Iatrogene Läsion der Arteria subclavia

Während einer radikalen Lymphknotendissektion im oberen Mediastinum bei einem Bronchialkarzinom kommt es zu einer irreparablen Läsion der linken Arteria subclavia. Zur Wiederherstellung der Perfusion des linken Arms wird ein Interponat aus einer autologen Vena saphena magna eingenäht. Neben der Tumorexstirpation wird die GOÄ-Ziffer 2829 für den Gefäßersatz abgerechnet. Die Entnahme der Vene ist gesondert codierbar.

Fallbeispiel 3: Ersatz der Vena cava superior bei Tumorinvasion

Bei der Resektion eines fortgeschrittenen Thymoms zeigt sich eine tumoröse Infiltration der Vena cava superior. Das betroffene Venensegment wird reseziert und durch ein ringverstärktes PTFE-Interponat ersetzt. Da die GOÄ-Ziffer 2829 im Abschnitt Arterienchirurgie steht, aber die Versorgung intrathorakaler Gefäßverletzungen beschreibt, ist die analoge Anwendung für den Ersatz der großen intrathorakalen Hohlvene medizinisch und gebührenrechtlich korrekt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2829: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 2828 und 2829. Die Gebührenordnung schließt das Nebeneinanderbestehen dieser beiden Ziffern für dieselbe Sitzung bzw. dasselbe Gefäß explizit aus. Wenn ein Gefäßersatz durchgeführt wird, ist die einfachere Naht oder Patch-Plastik als Zuarbeit oder Teilschritt der höher bewerteten Leistung anzusehen und somit abgegolten.

Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen prüfen zudem sehr genau, ob tatsächlich ein echter Gefäßersatz (Interponat) vorlag oder lediglich eine Erweiterungsplastik (Patch) durchgeführt wurde. Wird im OP-Bericht fälschlicherweise von einem 'Patch' gesprochen, obwohl ein röhrenförmiger Ersatz implantiert wurde, führt dies unweigerlich zur Herabstufung auf die deutlich schlechter bewertete Ziffer 2828. Eine eindeutige Nomenklatur im Operationsbericht ist daher der beste Schutz vor Regressen.

Achtung: Die bloße Übernähung einer Gefäßverletzung ohne Einbringen eines Ersatzmaterials darf niemals nach GOÄ 2829 abgerechnet werden. In solchen Fällen ist ausschließlich die Ziffer 2828 oder eine entsprechende Grundleistung anzusetzen.

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Dokumentation der GOÄ 2829: Praxisbewährte Hinweise

Die lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung der GOÄ 2829. Der Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit des Gefäßersatzes zweifelsfrei darlegen. Hierzu gehören Angaben zur Ätiologie der Verletzung, zum exakten anatomischen Ort, zum Durchmesser des betroffenen Gefäßes sowie zur Art und Länge des verwendeten Ersatzmaterials (z. B. Angabe der Chargennummer der Prothese).

Zudem sollten die chirurgischen Einzelschritte wie die Präparation des Gefäßbettes, die Durchführung der proximalen und distalen Anastomosen sowie die anschließende Dichtigkeitsprüfung detailliert beschrieben werden. Bei iatrogenen Verletzungen muss zudem dokumentiert werden, warum ein Erhalt des Originalgefäßes mittels einfacher Naht nicht möglich oder medizinisch nicht sinnvoll war, um den Vorwurf einer unwirtschaftlichen Leistungserbringung zu entkräften.

Dokumentationsbeispiel: '...Nach Darstellung der traumatischen Ruptur der Aorta thoracica descendens zeigt sich ein zerrissenes Gefäßsegment von ca. 3 cm Länge. Eine direkte Naht ist aufgrund des Gewebeverlustes nicht möglich. Daher erfolgt nach systemischer Heparinisierung und Klemmen des Gefäßes die Resektion des rupturierten Segments. Einbringen eines Dacron-Interponats (Durchmesser 24 mm, Länge 4 cm). Durchführung der End-zu-End-Anastomosen mittels fortlaufender Prolene-Naht 4-0. Nach Freigabe des Flusses zeigt sich eine dichte Anastomose bei gutem distalem Puls...'

GOÄ 2829: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität intrathorakaler Eingriffe ist eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 häufig medizinisch begründbar. Typische Kriterien für eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 sind ein massiver Blutverlust mit der Notwendigkeit von Massivtransfusionen, ausgeprägte Verwachsungen im Operationsgebiet (z. B. bei Re-Eingriffen) oder eine anatomisch extrem schwierige Lage des verletzten Gefäßes tief im Mediastinum. Auch die Durchführung unter reanimatorischen Bedingungen oder bei akutem kardiogenem Schock rechtfertigt eine Erhöhung des Faktors, sofern dies patientenindividuell begründet wird.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2829 können weitere selbstständige operative Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht integraler Bestandteil des Gefäßersatzes sind. Häufig kombiniert wird die Ziffer mit Leistungen zur Etablierung einer extrakorporalen Zirkulation (z. B. Herz-Lungen-Maschine nach GOÄ 2091 ff.) oder mit der Entnahme eines autologen Venentransplantats (z. B. GOÄ 2802). Nicht zulässig ist hingegen die gesonderte Berechnung des reinen Gefäßzugangs (z. B. Sternotomie oder Thorakotomie), da dieser als operativer Zugangsweg mit der Hauptleistung abgegolten ist.

Ziffer 2829 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2829 (Operative Versorgung einer intrathorakalen Gefäßverletzung durch Gefäßersatz, heute 697,11 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ in mehrere eigenständige Leistungen aufgeteilt:

  • 9704 „Naht einer intrathorakalen Gefäßverletzung, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien“ (532,19 €)
  • 9708 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 9703, 9704, 9705, 9706 oder 9707 für Gefäßersatz“ (72,86 €)

Die neue Struktur bildet die intrathorakale Verletzungsversorgung über 9704 und den explizit zu 9704 gehörenden Gefäßersatz-Zuschlag 9708 ab.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2829

Die GOÄ-Ziffer 2829 wird für die operative Versorgung einer intrathorakalen Gefäßverletzung mittels Gefäßersatz berechnet. Dies umfasst den Einsatz von alloplastischen Prothesen oder autologen Venen- bzw. Arterientransplantaten im Brustkorb. Typische Indikationen sind traumatische Rupturen oder iatrogene Läsionen großer intrathorakaler Gefäße.
Neben der GOÄ-Ziffer 2829 darf die Ziffer 2828 für die Naht oder Patch-Plastik an derselben Verletzung nicht abgerechnet werden. Dies ist ein expliziter Ausschluss der Gebührenordnung, um Doppelabrechnungen für dieselbe Gefäßrekonstruktion zu vermeiden. Andere begleitende thoraxchirurgische Leistungen können jedoch unter Beachtung der Kombinationsregeln berechnungsfähig sein.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ 2829 beträgt 303,09 Euro bei einer Bewertung von 5200 Punkten. Bei Anwendung des Regelhöchstsatzes mit dem Faktor 2,3 beläuft sich das Honorar auf 697,11 Euro. Unter Ausschöpfung des Höchstsatzes mit dem Faktor 3,5 können bis zu 1060,81 Euro geltend gemacht werden.
Ja, die GOÄ 2829 ist auch bei der Versorgung iatrogener Gefäßverletzungen berechnungsfähig, sofern ein Gefäßersatz medizinisch notwendig war. Die Entstehung der Verletzung während eines Ersteingriffs schließt die Abrechnung nicht grundsätzlich aus, sofern es sich um eine eigenständige, über das normale Operationsrisiko hinausgehende Komplikation handelt. Eine detaillierte Begründung im OP-Bericht ist in diesen Fällen dringend zu empfehlen.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Regelsatz von 2,3 ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, starker Adhäsionsbildung oder erheblichem Blutverlust gerechtfertigt. Auch eine akute hämodynamische Instabilität des Patienten oder die Notwendigkeit einer Notfall-Herz-Lungen-Maschine können als patientenindividuelle Begründung herangezogen werden. Die Erschwernisse müssen im OP-Bericht und auf der Rechnung detailliert und nachvollziehbar dokumentiert sein.
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