GOÄ 2091: Tendosynovektomie rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2091
Sehnenscheidenradikaloperation (Tendosynovektomie) – gegebenenfalls mit Entfernung von vorspringenden Knochenteilen und Sehnenverlagerung –
Punktzahl 924  
Einfachsatz 53,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 123,88 € 2,3x
Höchstsatz 188,51 € 3,5x

Die Abrechnung der Sehnenscheidenradikaloperation nach GOÄ 2091 birgt Fallstricke. Dieser Leitfaden zeigt, wie Honorarverluste sicher vermieden werden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2091

GOÄ 2091: Sehnenscheidenradikaloperation (Tendosynovektomie) – gegebenenfalls mit Entfernung von vorspringenden Knochenteilen und Sehnenverlagerung –

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2091 umfasst die vollständige operative Entfernung einer erkrankten Sehnenscheide. Diese radikale Tendosynovektomie dient der Wiederherstellung der Sehnenleitung und der Schmerzreduktion bei chronisch-entzündlichen Prozessen. Im Leistungsumfang sind fakultative Maßnahmen wie die Abtragung störender Knochenvorsprünge sowie eine notwendige Sehnenverlagerung bereits enthalten.

Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Extremitätenchirurgie verortet. Da es sich um einen eigenständigen, komplexen Eingriff handelt, sind vorbereitende oder unselbstständige Teilschritte mit der Gebühr abgegolten. Die Einordnung erfordert eine präzise Abgrenzung zu einfacheren Weichteileingriffen.

GOÄ 2091 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Der klinische Haupteinsatzbereich der GOÄ 2091 liegt in der Behandlung der chronisch verklebenden Tendosynovitis, die mit einer ausgeprägten Bewegungshemmung einhergeht. Ein typisches Beispiel hierfür ist die sogenannte dorsale Stabilisierung des Handgelenks (dorsal wrist stabilisation) bei rheumatischen Erkrankungen. Hierbei führt die chronische Entzündung zu massiven Wucherungen des Sehnenscheidengewebes, die operativ saniert werden müssen.

Auch bei fortgeschrittenen degenerativen Veränderungen oder nach traumatischen Schädigungen, die eine radikale Sanierung des Gleitgewebes erfordern, kommt diese Ziffer zum Tragen. Die Abgrenzung zu einfacheren Eingriffen wie der Spaltung einer Sehnenscheide (z. B. bei Tendovaginitis stenosans) ist essenziell. Eine bloße Entlastung oder Teilresektion rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 2091 nicht, da hierfür spezifischere, niedrigere Ziffern heranzuziehen sind.

Tipp: Es ist darauf zu achten, dass bei einer echten Radikaloperation das gesamte entzündlich veränderte Synovialgewebe der Sehnenscheide exzidiert wird, um den Leistungsinhalt der GOÄ 2091 vollumfänglich zu erfüllen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2091

Fallbeispiel 1: Dorsale Handgelenksstabilisierung bei rheumatoider Arthritis

Ein Patient mit bekannter rheumatoider Arthritis stellt sich mit einer schmerzhaften Schwellung und Bewegungseinschränkung der Strecksehnen am Handgelenk vor. Es erfolgt eine offene, radikale Synovektomie der Strecksehnenscheiden (Strecksehnenfächer II bis VI) inklusive der Abtragung eines störenden Knochensporns am Radius. Da die vollständige Tendosynovektomie und die Knochenabtragung durchgeführt wurden, ist die GOÄ 2091 der zutreffende Hauptansatz.

Fallbeispiel 2: Chronische Tendosynovitis der Beugesehnen am Unterarm

Bei einer Patientin zeigt sich eine chronisch verklebende Tendosynovitis der tiefen Beugesehnen mit deutlicher Fingersteifigkeit. Im Rahmen des Eingriffs wird das stark verdickte Sehnenscheidengewebe radikal entfernt, um die Gleitfähigkeit der Sehnen wiederherzustellen. Die Dokumentation belegt die chronische Verklebung und die mechanische Blockade, was die Abrechnung der GOÄ 2091 rechtfertigt.

Fallbeispiel 3: Posttraumatische Sehnenverlagerung und Synovektomie

Nach einer veralteten Fraktur im Bereich des Sprunggelenks besteht eine chronische Reizung der Peronealsehnen mit knöchernen Deformitäten. Operativ erfolgt die Radikalexzision der Sehnenscheide, die Abtragung der Knochenvorsprünge und eine Verlagerung der Sehne in ein neues Gleitbett. Da die Sehnenverlagerung explizit im Leistungstext der GOÄ 2091 genannt ist, wird dieser komplexe Eingriff über diese Ziffer abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2091: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Teilschritten, die bereits durch die GOÄ 2091 abgegolten sind. So ist die Entfernung von Knochenteilen oder die Sehnenverlagerung im selben Operationsgebiet nicht separat berechnungsfähig, da diese Maßnahmen explizit im Text der Ziffer als "gegebenenfalls" enthalten deklariert sind. Private Krankenversicherungen kürzen solche Doppelabrechnungen konsequent.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig den Ansatz der GOÄ 2091, wenn lediglich eine einfache Sehnenscheidenspaltung (z. B. nach GOÄ 2081 oder 2083) durchgeführt wurde. Eine Radikaloperation setzt die tatsächliche, weitgehende Entfernung des Gleitgewebes voraus, nicht nur dessen Inzision. Fehlt in der OP-Dokumentation der Nachweis der Geweberesektion, wird die Ziffer regelmäßig auf eine niedrigere Leistungsziffer heruntergestuft.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2091 mit anderen knochenchirurgischen Ziffern am selben Knochenabschnitt ist unzulässig, wenn die Knochenabtragung lediglich dem Zugang oder der Entlastung der Sehne diente.

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Dokumentation der GOÄ 2091: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit, insbesondere das Vorliegen einer chronischen Verklebung und einer klinisch relevanten Bewegungshemmung, klar hervorgehen. Der Bericht sollte die schrittweise Präparation und die vollständige Resektion des Synovialschlauchs detailliert beschreiben.

Auch die pathologische Beschaffenheit des entzündeten Gewebes und die Durchführung eventueller Zusatzschritte wie Knochenabtragungen oder Sehnenverlagerungen müssen explizit erwähnt werden. Die histopathologische Untersuchung des entnommenen Gewebes stützt die Diagnose zusätzlich und sollte in der Akte hinterlegt sein.

Dokumentationsbeispiel:
"...Nach Darstellung des Strecksehnenfaches zeigt sich eine massiv proliferierte, chronisch verklebende Synovialitis mit deutlicher Fesselung der Sehnen. Es erfolgt die radikale Tendosynovektomie (vollständige Resektion des erkrankten Gleitgewebes) über eine Länge von 8 cm. Zusätzlich Abtragung eines störenden radialen Knochensporns zur Dekompression. Nach der Sanierung zeigt sich eine freie Gleitfähigkeit der Sehnen..."

GOÄ 2091: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, ausgeprägten Verwachsungen nach Voroperationen oder einem extrem hohen Zeitaufwand kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungssatz (bis zum 3,5-fachen Satz) erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind beispielsweise eine "erhebliche Narbenbildung nach rezidivierenden Entzündungen" oder die "schwierige Präparation bei unmittelbarer Nähe zu neurovaskulären Strukturen".

Typische Ziffernkombinationen

Wird der Eingriff ambulant in der Praxis durchgeführt, können die entsprechenden OP-Zuschläge angesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere der Zuschlag nach GOÄ 440 (Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit einer Punktzahl von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind) oder der Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops nach GOÄ 444. Anästhesieleistungen (z. B. Plexusanästhesie nach GOÄ 497) oder postoperative Überwachungsleistungen sind ebenfalls regelhaft kombinierbar, sofern sie eigenständig erbracht wurden.

Ziffer 2091 in der neuen GOÄ

Je nach Befund und Vorgehen löst die Sehnenscheidenradikaloperation (Tendosynovektomie) – gegebenenfalls mit Entfernung von vorspringenden Knochenteilen und Sehnenverlagerung – (heute 123,88 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:

  • Bei arthroskopisch: 7950 (287,88 €)
  • Bei in allen anderen Fällen: 7715 (1x je Eingriff) (387,93 €)

Die Preisspanne reicht von 287,88 € bis 387,93 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2091

Die GOÄ 2091 ist bei einer radikalen Sehnenscheidenoperation (Tendosynovektomie) berechnungsfähig. Typische Indikationen sind chronisch verklebende Entzündungen mit Bewegungshemmung, wie sie häufig bei rheumatischen Erkrankungen vorkommen. Eine bloße Spaltung der Sehnenscheide reicht für diese Ziffer nicht aus.
Nein, eine Sehnenverlagerung im selben Operationsgebiet ist bereits im Leistungstext der GOÄ 2091 enthalten. Sie darf daher nicht über eine zusätzliche Ziffer separat in Rechnung gestellt werden. Nur bei Eingriffen an völlig getrennten anatomischen Lokalisationen ist eine separate Abrechnung denkbar.
Bei ambulanter Durchführung kann der OP-Zuschlag nach GOÄ 440 angesetzt werden. Wird ein Operationsmikroskop verwendet, ist zusätzlich der Zuschlag nach GOÄ 444 berechnungsfähig. Diese Zuschläge sind jeweils mit dem einfachen Satz anzusetzen.
Die GOÄ 2081 beschreibt die einfachere Spaltung einer Sehnenscheide, beispielsweise bei einem schnellenden Finger. Die GOÄ 2091 hingegen erfordert eine radikale, vollständige Entfernung des erkrankten Sehnenscheidengewebes (Tendosynovektomie). Letztere ist deutlich höher bewertet.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes ist durch besondere Erschwernisse wie massive postoperative Vernarbungen oder eine extreme Adhäsionsbildung begründbar. Auch eine anatomisch schwierige Lage nahe an Hauptnerven oder Gefäßen rechtfertigt einen höheren Steigerungssatz, sofern dies detailliert dokumentiert ist.
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