GOÄ 2092: Tendosynovitis-OP korrekt abrechnen & steigern

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2092
Operation der Tendosynovitis im Bereich eines Handgelenks oder der Anularsegmente eines Fingers
Punktzahl 750  
Einfachsatz 43,72 € 1,0x
Regelhöchstsatz 100,56 € 2,3x
Höchstsatz 153,02 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2092 für die operative Therapie der Tendosynovitis. Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen, Ausschlüssen und Steigerungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2092

GOÄ-Ziffer 2092: Operation der Tendosynovitis im Bereich eines Handgelenks oder der Anularsegmente eines Fingers (750 Punkte)

Die Leistungsbeschreibung umfasst die chirurgische Intervention bei einer entzündlichen Veränderung der Sehnenscheiden. Dies beinhaltet sowohl die Spaltung als auch die teilweise oder vollständige Resektion des betroffenen Gewebes. Die anatomische Eingrenzung bezieht sich explizit auf das Handgelenk oder die Anularsegmente (Ringbänder) eines Fingers.

In der Praxis deckt diese Ziffer typische Eingriffe wie die Spaltung des ersten Strecksehnenfachs bei Tendovaginitis stenosans de Quervain ab. Auch die Entlastung eines schnellenden Fingers durch Ringbandspaltung fällt unter dieses Leistungsspektrum. Die Schnitt-Naht-Zeit sowie die lokale Anästhesie sind, sofern nicht anders geregelt, Teil der operativen Gesamtleistung.

GOÄ 2092 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Indikation zur operativen Sanierung einer Tendosynovitis ist meist dann gegeben, wenn konservative Therapieversuche mittels Ruhigstellung, NSAR oder Infiltrationen versagt haben. Typische Krankheitsbilder in der handchirurgischen und orthopädischen Praxis sind die Tendovaginitis stenosans (’schnellender Finger’) und das De-Quervain-Syndrom.

Der operative Zugang erfolgt über einen gezielten Hautschnitt über dem betroffenen Sehnenfach oder Ringband. Nach Darstellung und Schonung der neurovaskulären Strukturen erfolgt die Längsspaltung des einengenden Gewebes. Gegebenenfalls wird eine Synovialektomie durchgeführt, um entzündliche Wucherungen zu entfernen und das freie Gleiten der Sehne wiederherzustellen.

Tipp: Da sich die Ziffer auf ’einen Finger’ oder ’ein Handgelenk’ bezieht, kann bei der operativen Versorgung mehrerer betroffener Finger oder getrennter Sehnenfächer die Ziffer 2092 mehrfach auf der Rechnung erscheinen. Eine genaue anatomische Zuordnung in der Liquidation ist hierbei zwingend erforderlich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2092

Fallbeispiel 1: Operative Therapie eines schnellenden Fingers (Digitus II)

Ein Patient stellt sich mit einem schmerzhaften Schnappphänomen am Zeigefinger der rechten Hand vor. Nach erfolgloser konservativer Therapie erfolgt die operative Spaltung des A1-Ringbandes in Lokalanästhesie. Der Eingriff verläuft komplikationslos, das Gleitverhalten der Beugesehne ist intraoperativ wieder vollständig frei.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2092 zum Regelsatz (2,3-fach). Zusätzlich wird der OP-Zuschlag nach Ziffer 443 für ambulantes Operieren sowie die Lokalanästhesie berechnet.

Fallbeispiel 2: Versorgung einer Tendovaginitis stenosans de Quervain

Bei einer Patientin besteht eine ausgeprägte, therapieresistente Entzündung des ersten Strecksehnenfachs am linken Handgelenk. Es erfolgt die operative Freilegung und Spaltung des Sehnenfachs sowie die Neurolyse des Ramus superficialis nervi radialis bei narbiger Einmauerung.

Neben der Ziffer 2092 für die Sehnenfachspaltung kann aufgrund der aufwendigen Neurolyse die Ziffer 2583 analog oder ein erhöhter Steigerungssatz begründet werden. Die anatomische Lokalisation (erstes Strecksehnenfach links) wird auf der Rechnung explizit angegeben.

Fallbeispiel 3: Simultane Operation an zwei Fingern

Ein Patient benötigt aufgrund fortgeschrittener Beschwerden eine gleichzeitige Ringbandspaltung am Daumen (Digitus I) und am Mittelfinger (Digitus III) der linken Hand. Beide Eingriffe werden in einer Sitzung über getrennte Zugänge durchgeführt.

In diesem Fall ist die GOÄ-Ziffer 2092 zweifach ansetzbar. Die Rechnung muss die getrennten operativen Lokalisationen (z. B. ’Dig. I links’ und ’Dig. III links’) ausweisen, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2092: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Kombination mit anderen handchirurgischen Leistungen im selben Operationsgebiet. Wird beispielsweise eine Arthrolyse oder eine Sehnennaht durchgeführt, ist die isolierte Spaltung der Sehnenscheide oft als Zuarbeit oder Teilschritt anzusehen und nicht separat berechnungsfähig.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen monieren zudem häufig die mehrfache Abrechnung der Ziffer 2092 in einer Sitzung, wenn die anatomische Trennung nicht klar dokumentiert ist. Die bloße Angabe ’2x GOÄ 2092’ ohne Spezifikation der unterschiedlichen Finger führt fast immer zur Kürzung der Erstattung.

Achtung: Die Ziffer 2092 darf nicht neben Ziffern berechnet werden, die eine umfassendere Sanierung desselben anatomischen Bereichs beinhalten, es sei denn, es handelt sich um völlig selbstständige Eingriffe an unterschiedlichen Lokalisationen.

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Dokumentation der GOÄ 2092: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation des Operationsverlaufs ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der genaue Zugangsweg, die Darstellung der anatomischen Strukturen und die Durchführung der Spaltung detailliert beschrieben werden. Auch die Überprüfung des freien Sehnengleitens nach der Spaltung sollte explizit erwähnt werden.

Bei der Abrechnung erhöhter Steigerungssätze müssen die erschwerenden Faktoren direkt aus dem OP-Bericht hervorgehen. Dazu gehören beispielsweise starke Verwachsungen, anatomische Varianten (wie ein mehrfach geteiltes Sehnenfach) oder ausgeprägte entzündliche Hypertrophien.

Dokumentationsbeispiel: Hautschnitt über dem A1-Ringband Dig. III rechts. Präparation unter Schonung der Gefäß-Nerven-Bündel. Darstellung des verdickten Ringbandes und vollständige Längsspaltung. Intraoperative Kontrolle zeigt freies Gleiten der Beugesehnen ohne verbleibendes Schnappen. Sorgfältige Blutstillung, Hautnaht.

GOÄ 2092: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ 2092 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 100,56 €. Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum 3,5-fachen Satz (153,02 €) ist bei überdurchschnittlichem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind extreme Vernarbungen nach Voroperationen, ausgeprägte Adhäsionen oder die Notwendigkeit einer zusätzlichen Tenolyse.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 2092 zusammen mit Anästhesieleistungen (z. B. Ziffer 490 für die Infiltrationsanästhesie) abgerechnet. Bei ambulanter Durchführung in der eigenen Praxis ist zudem der Zuschlag nach Ziffer 443 (bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen der Abschnitte H, J, K, L, M, N mit einer Punktzahl von 500 bis 1199 Punkten) ansetzbar. Auch die Wundversorgung und postoperative Kontrollen nach den Ziffern 2007 oder 2009 sind in den Folgetagen berechnungsfähig.

Ziffer 2092 in der neuen GOÄ

Die Operation der Tendosynovitis im Bereich eines Handgelenks oder der Anularsegmente eines Fingers wird zur neuen Nummer 7717, abrechenbar 1x je Eingriff — Festpreis 426,99 €. Das sind 325 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 100,56 €. 7717 deckt den offen chirurgischen Eingriff an Sehne, Muskel, Faszie oder Sehnenscheide in Höhe von und/oder distal des Handgelenks ab und umfasst damit Handgelenk und Anularsegmente der Finger. Strukturwandel gegenüber alt-2092: (1) 7713 hat breiteren Leistungsscope als die altspezifische Tendosynovitis-Indikation – es genügt jetzt ein offen chirurgischer Eingriff an einer dieser Strukturen, unabhängig von der Diagnose. Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 7717 ist je Eingriff nur einmal berechnungsfähig, wenn der Eingriff mehrere Strukturen an derselben Lokalisation betrifft.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2092

Die GOÄ-Ziffer 2092 wird für die operative Behandlung einer Sehnenscheidenentzündung (Tendosynovitis) am Handgelenk oder an den Ringbändern der Finger berechnet. Typische Indikationen sind der schnellende Finger oder das De-Quervain-Syndrom. Der Eingriff beinhaltet die Spaltung oder Teilresektion des Gewebes.
Ja, die GOÄ-Ziffer 2092 kann mehrfach abgerechnet werden, wenn der Eingriff an verschiedenen Fingern oder räumlich getrennten Sehnenfächern erfolgt. Voraussetzung ist eine präzise Dokumentation der jeweiligen anatomischen Lokalisationen auf der Rechnung. Bei Operationen im selben anatomischen Gebiet ist sie hingegen nur einmal ansetzbar.
Neben der GOÄ 2092 kann bei ambulanter Durchführung in der Praxis der OP-Zuschlag nach Ziffer 443 berechnet werden. Sofern eine ambulante Anästhesie erbracht wird, ist zusätzlich der Zuschlag nach Ziffer 440 oder 445 denkbar. Diese Zuschläge sichern die Abdeckung der erhöhten Sachkosten bei ambulanten Eingriffen.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus lässt sich durch einen überdurchschnittlichen operativen Aufwand begründen. Typische Gründe sind ausgeprägte Vernarbungen durch Voroperationen, anatomische Besonderheiten oder starke entzündliche Gewebeveränderungen. Die Erschwernisgründe müssen detailliert im Operationsbericht dokumentiert sein.
Nein, die Lokalanästhesie ist nicht in der Gebühr der GOÄ 2092 enthalten und kann separat berechnet werden. Hierfür kommen je nach Verfahren beispielsweise die Ziffern 490 oder 491 infrage. Auch die verwendeten Anästhetika können in der Regel als Sachkosten geltend gemacht werden.
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