GOÄ 3087: Mehrfach-Herzklappen-OP korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3087
Operative Korrektur und/oder Ersatz mehrerer Herz­klappen
Punktzahl 7500  
Einfachsatz 437,15 € 1,0x
Regelhöchstsatz 1005,44 € 2,3x
Höchstsatz 1530,02 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3087: So rechnen Sie die operative Korrektur und den Ersatz mehrerer Herzklappen rechtssicher und ohne Honorarverlust ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3087

GOÄ-Nr. 3087: Operative Korrektur und/oder Ersatz mehrerer Herzklappen – 7500 Punkte.

Die Leistungsbeschreibung erfasst hochkomplexe herzchirurgische Eingriffe, bei denen an mindestens zwei Herzklappen gleichzeitig rekonstruktive oder ersetzende Maßnahmen durchgeführt werden. Dies umfasst sowohl den kompletten Klappenersatz durch mechanische oder biologische Prothesen als auch rekonstruktive Verfahren zur Wiederherstellung der Klappenfunktion.

Die Ziffer spiegelt den erheblichen operativen Mehraufwand wider, der durch den simultanen Zugriff auf mehrere Klappenstrukturen entsteht. Sie stellt eine Zusammenfassung dar, wenn andernfalls mehrere Einzelziffern für einklappige Eingriffe (wie GOÄ 3085 oder 3086) nebeneinander anfallen würden. Die Kombinationslogik der GOÄ sieht hierbei vor, dass die Ziffer 3087 die Summe der Einzeleingriffe abbildet.

GOÄ 3087 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

In der klinischen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 3087 vor allem bei Patienten mit kombinierten Klappenvitien zum Einsatz. Typische Szenarien betreffen ältere Patienten mit degenerativen Veränderungen oder Patienten nach rheumatischem Fieber, bei denen mehrere Klappen pathologisch verändert sind. Häufig liegt eine Kombination aus einer Aortenklappenstenose und einer gleichzeitigen Mitralklappeninsuffizienz vor.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist die Kinderherzchirurgie. Hier ist insbesondere die sogenannte Ross-Operation zu nennen, bei der die erkrankte Aortenklappe durch die körpereigene Pulmonalklappe ersetzt wird, während die Pulmonalklappe wiederum durch ein Homograft rekonstruiert wird. Auch dieser komplexe mehrzeitige Eingriff fällt unter das Leistungsspektrum der GOÄ 3087.

Tipp: Bei der analogen Anwendung für extrem komplexe, nicht in der GOÄ abgebildete Eingriffe wie die Herztransplantation dient die GOÄ 3087 als bewährte Abrechnungsgrundlage.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3087

Fallbeispiel 1: Kombiniertes Mitral- und Aortenklappenvitium

Ein Patient stellt sich mit einer hochgradigen Aortenklappenstenose und einer gleichzeitigen schweren Mitralklappeninsuffizienz vor. Im Rahmen einer offenen herzchirurgischen Operation erfolgt ein mechanischer Aortenklappenersatz sowie eine zeitgleiche rekonstruktive Mitralklappenplastik mittels Annuloplastiering. Da zwei unterschiedliche Herzklappen operiert wurden, ist die GOÄ-Ziffer 3087 als Hauptleistung für den intraoperativen Eingriff anzusetzen.

Fallbeispiel 2: Ross-Operation in der Kinderherzchirurgie

Bei einem pädiatrischen Patienten mit einer angeborenen Obstruktion des linksventrikulären Ausflusstraktes wird eine Ross-Operation durchgeführt. Die eigene Pulmonalklappe wird in die Aortenposition transplantiert, und der rechtsventrikuläre Ausflusstrakt wird mit einem biologischen Conduit (Homograft) rekonstruiert. Da hierbei zwei Klappen manipuliert und ersetzt bzw. korrigiert werden, erfolgt die Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 3087.

Fallbeispiel 3: Analoge Abrechnung einer Herztransplantation

Bei einer komplexen Herztransplantation wird die GOÄ 3087 analog herangezogen, da diese Operation nicht direkt in der Gebührenordnung abgebildet ist. Nach herrschender Gutachtermeinung wird die Ziffer mehrfach analog angesetzt: jeweils für die Explantation beim Spender, die Präparation des Organs, die Empfänger-Kardiektomie und die Implantation. Dies ermöglicht eine angemessene Honorierung dieses hochkomplexen Gesamteingriffs.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3087: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Einzeleingriffen an den Herzklappen. Die GOÄ-Ziffern 3084 (Sprengung), 3085 (Korrektur einer Klappe) und 3086 (Ersatz einer Klappe) dürfen keinesfalls neben der GOÄ-Ziffer 3087 abgerechnet werden. Die Ziffer 3087 stellt eine abschließende Kombinationsziffer dar, die den Mehraufwand für mehrere Klappen bereits vollumfänglich abgilt.

Zudem führen unvollständige Indikationsstellungen regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen. Ein wichtiges Urteil des Amtsgerichts Altötting aus dem Jahr 2015 (Az.: 1 C 65/15) stellte klar, dass eine reine Mitralklappenentkalkung neben einem Aortenklappenersatz nicht die Abrechnung der GOÄ 3087 rechtfertigt, wenn für die Entkalkung keine eigenständige, zwingende medizinische Indikation vorlag. Kosmetische oder rein prophylaktische Maßnahmen ohne Krankheitswert genügen nicht.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Abrechnung von Mehrfachklappeneingriffen die medizinische Notwendigkeit für jede einzelne behandelte Klappe zweifelsfrei aus dem Operationsbericht hervorgeht.

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Dokumentation der GOÄ 3087: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genaue anatomische Darstellung beider betroffener Herzklappen sowie die jeweiligen pathologischen Veränderungen detailliert beschreiben. Es muss klar ersichtlich sein, welche spezifischen chirurgischen Techniken (z. B. Resektion, Raffung, Ringimplantation oder Prothesenverankerung) an jeder einzelnen Klappe angewendet wurden.

Zusätzlich sollten die präoperativen echokardiographischen Befunde, die die Indikation für den Mehrfachklappeneingriff stützen, fest in der Patientenakte hinterlegt sein. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Nachfragen des Medizinischen Dienstes oder privater Kostenträger erheblich.

Dokumentationsbeispiel: "Nach Etablierung der extrakorporalen Zirkulation Eröffnung der Aorta und Darstellung der kalzifizierten Aortenklappe. Komplette Exzision und Implantation einer biologischen Prothese (Größe 23 mm). Anschließend Eröffnung des linken Vorhofs zur Darstellung der insuffizienten Mitralklappe. Durchführung einer posterioren Segelresektion und Stabilisierung mittels eines Annuloplastierings (Größe 30 mm). Problemlose Entwöhnung von der Herz-Lungen-Maschine."

GOÄ 3087: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der extremen Komplexität von Mehrfachklappenoperationen ist eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-facher Satz) in vielen Fällen medizinisch begründbar. Typische Kriterien für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind erhebliche anatomische Voroperationen (Reoperationen), schwerste Adhäsionen im Operationsgebiet oder unvorhergesehene intraoperative Komplikationen wie schwere Blutungen. Auch eine stark verlängerte Bypass-Zeit an der Herz-Lungen-Maschine kann als patientenindividuelle Begründung herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3087 sind die Leistungen für die extrakorporale Zirkulation (z. B. GOÄ 3050 ff.) regelhaft berechenbar. Ebenso können anästhesiologische Leistungen, intraoperative transösophageale Echokardiographien (TEE) sowie spezielle Monitoringverfahren (z. B. Pulmonaliskatheter) kombiniert werden. Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Abrechnung von Ziffern für Einzelklappeneingriffe wie die GOÄ 3085 oder 3086, da diese durch die Kombinationsziffer 3087 vollständig abgegolten sind.

Ziffer 3087 in der neuen GOÄ

Ziffer 3087 (Operative Korrektur und/oder Ersatz mehrerer Herzklappen) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 1.005,44 €.

  • bei Ross-Operation: 9534 „Aortenklappenersatz durch die autologe Pulmonalklappe und Ersatz der Pulmonalklappe (z.B. Ross-Operation)" (1.964,20 €)
  • bei offene Implantation eines parakorporalen Herzunterstützungssystems, biventrikulär: 9578 „Offen chirurgische Implantation von parakorporalen Systemen (biventrikulär)" (1.599,42 €)
  • bei offene Implantation eines intrakorporalen Herzunterstützungssystems, biventrikulär: 9579 „Offen chirurgische Implantation von intrakorporalen Systemen (biventrikulär)" (1.355,30 €)

Für die Variante „andere operative Korrektur oder anderer Ersatz mehrerer Herzklappen (nicht Ross-Operation)" sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeziffer vor.

Die Bandbreite reicht von 1.355,30 € bis 1.964,20 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3087

Die GOÄ-Ziffer 3087 darf abgerechnet werden, wenn in einer Sitzung an mindestens zwei Herzklappen operative Korrekturen oder Ersatzleistungen durchgeführt werden. Typische Beispiele sind die Kombination aus Aortenklappenersatz und Mitralklappenrekonstruktion. Reine kosmetische oder nicht indizierte Begleitmaßnahmen rechtfertigen die Abrechnung hingegen nicht.
Neben der GOÄ-Ziffer 3087 dürfen die Einzelziffern für Klappeneingriffe wie die GOÄ 3084, 3085 und 3086 nicht abgerechnet werden. Die Ziffer 3087 fungiert als Kombinationsziffer und deckt den Gesamtaufwand für mehrere Klappen ab. Eine parallele Abrechnung führt unweigerlich zu Beanstandungen durch die Kostenträger.
Da die Herztransplantation nicht direkt in der GOÄ enthalten ist, erfolgt die Abrechnung analog unter mehrfacher Verwendung der GOÄ-Ziffer 3087. Nach herrschender Meinung ist hierbei ein Gesamthonorar von etwa 40.000 Punkten angemessen. Die Ziffer wird dabei für verschiedene Teilschritte wie Entnahme, Präparation und Implantation analog angesetzt.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei erhöhtem zeitlichen oder technischen Aufwand begründbar. Typische Gründe sind ausgeprägte Verwachsungen bei Reoperationen, anatomische Besonderheiten oder eine signifikant verlängerte Bypass-Zeit an der Herz-Lungen-Maschine. Diese Faktoren müssen im Operationsbericht detailliert dokumentiert werden.
Nein, eine bloße Entkalkung ohne eigenständige medizinische Indikation reicht laut Rechtsprechung des AG Altötting nicht aus, um die GOÄ 3087 zu begründen. Es muss für jeden Eingriff an einer Klappe eine klare, dokumentierte medizinische Notwendigkeit vorliegen. Andernfalls darf nur der einfache Klappenersatz nach GOÄ 3086 berechnet werden.
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