Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3013 wirft in der Thoraxchirurgie oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Indikationen, Kombinationen und die sichere Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3013
GOÄ-Ziffer 3013: Intrathorakaler Eingriff am Lymphgefäßsystem (4000 Punkte)
Die Ziffer 3013 beschreibt eine hochspezialisierte operative Leistung aus dem Bereich der Thoraxchirurgie. Sie umfasst alle chirurgischen Maßnahmen, die direkt an den Lymphgefäßen oder dem zentralen Lymphstamm innerhalb der Brusthöhle durchgeführt werden. Der Einfachsatz dieser Gebührenziffer liegt bei 233,15 €, während der Regelhöchstsatz mit dem Faktor 2,3 mit 536,25 € bewertet ist.
Diese Leistung ist primär für komplexe Rekonstruktionen oder Unterbindungen vorgesehen. Die anatomische Lage im Thoraxraum erfordert ein präzises und risikoreiches Vorgehen, weshalb die Ziffer mit einer hohen Punktzahl von 4000 hinterlegt ist. Vorbereitende Maßnahmen und der operative Zugangsweg sind in der Regel gesondert zu betrachten.
GOÄ 3013 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
In der klinischen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 3013 vor allem bei der Behandlung eines Chylothorax zum Einsatz. Ein Chylothorax entsteht meist durch eine traumatische oder iatrogene Verletzung des Ductus thoracicus, was zu einer Ansammlung von Lymphflüssigkeit im Pleuraraum führt. Die operative Unterbindung des Ductus thoracicus stellt hierbei die kausale Therapie dar.
Darüber hinaus kann die Ziffer im Rahmen von erweiterten onkologischen Resektionen relevant werden. Wenn über die standardmäßige Lymphknotendissektion hinaus komplexe Eingriffe am zentralen Lymphsystem notwendig sind, ist die Abrechnung begründet. Die Abgrenzung zu einfachen Lymphknotenbiopsien muss dabei stets gewahrt bleiben.
Tipp: Die Ziffer 3013 kann als selbstständige Leistung abgerechnet werden, wenn die Sanierung des Lymphlecks den primären Zweck des operativen Eingriffs darstellt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3013
Fallbeispiel 1: Operative Versorgung eines postoperativen Chylothorax
Nach einer vorangegangenen Ösophagusresektion entwickelt der Patient einen therapierefraktären Chylothorax. Es erfolgt die rechtsseitige Thorakotomie zur Leckagesuche und die anschließende Ligatur des Ductus thoracicus supradiaphragmal. Da es sich um eine isolierte Re-Operation zur Behebung der Lymphfistel handelt, wird die GOÄ-Ziffer 3013 als primäre operative Leistung angesetzt.
Fallbeispiel 2: Erweiterte mediastinale Lymphdissektion bei Bronchialkarzinom
Im Rahmen einer Lobektomie zeigt sich ein unerwartet massiver Befall der mediastinalen Lymphknotenstationen mit Einbeziehung des umgebenden Lymphgefäßgeflechts. Neben der Lungenresektion muss eine extrem aufwendige, präparatorisch anspruchsvolle Skelettierung der Lymphbahnen durchgeführt werden. Die GOÄ 3013 wird hier zusätzlich zur Hauptleistung berechnet, da der Aufwand die typische Begleitdissektion weit übersteigt.
Fallbeispiel 3: Thorakoskopische Clip-Applikation am Ductus thoracicus
Bei einem traumatischen Chylothorax wird ein minimalinvasiver Zugang mittels Video-Assisted Thoracic Surgery (VATS) gewählt. Der Ductus thoracicus wird im posterioren Mediastinum dargestellt und mittels Titan-Clips erfolgreich verschlossen. Auch dieser minimalinvasive, videoassistierte Eingriff am Lymphsystem rechtfertigt den Ansatz der Ziffer 3013.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3013: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Doppelberechnung bei onkologischen Standardoperationen. Viele private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen genau, ob die Lymphknotenentnahme nicht bereits Teil der Hauptleistung (z. B. einer Lungenresektion nach GOÄ 2995) war. Eine routinemäßige Lymphadenektomie darf nicht separat über die 3013 abgerechnet werden.
Zudem führen mangelhafte Begründungen bei der Kombination von Ziffern regelmäßig zu Kürzungen. Wenn die Ziffer 3013 neben einer anderen großen Thorakotomie steht, muss der selbstständige Charakter des Lymphgefäßeingriffs im Operationsbericht unmissverständlich dargelegt werden. Reine Kontrolluntersuchungen oder Spülungen des Thoraxraums reichen als Begründung nicht aus.
Achtung: Die bloße Entnahme einzelner Lymphknoten zur histologischen Untersuchung erfüllt nicht den Leistungsinhalt der GOÄ 3013 und muss über die entsprechenden Biopsieziffern abgerechnet werden.
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Dokumentation der GOÄ 3013: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die exakte anatomische Lokalisation des Eingriffs sowie die Darstellung der betroffenen Lymphgefäßstrukturen präzise beschreiben. Auch die Angabe der verwendeten OP-Technik, wie etwa die Verwendung von Nahtmaterial oder Clips, ist zwingend erforderlich.
Besonders wichtig ist die Dokumentation des pathologischen Befundes, der den Eingriff notwendig gemacht hat. Der Austritt von chylöser Flüssigkeit und die erfolgreiche Trockenlegung des Operationsgebietes nach der Ligatur sollten explizit erwähnt werden. Dies liefert dem medizinischen Dienst der Versicherer die notwendige medizinische Begründung.
Dokumentation: Nach Eröffnung des Mediastinums zeigt sich ein kontinuierlicher Austritt milchiger Flüssigkeit aus dem Ductus thoracicus. Präparation des Hauptstammes und sichere Unterbindung mittels zweifacher Durchstechungsligatur. Nachfolgend vollständige Bluttrockenheit und kein weiterer Lymphaustritt nachweisbar.
GOÄ 3013: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Bei besonders schwierigen Operationsverhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Steigerung sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen, anatomische Varianten des Ductus thoracicus oder eine erschwerte Sicht bei starker Adipositas. Auch ein hoher Blutverlust oder die Notwendigkeit einer mikrochirurgischen Präparation rechtfertigen den erhöhten Faktor.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3013 wird häufig mit Anästhesieleistungen und dem operativen Zugangsweg kombiniert. So ist die Nebeneinanderberechnung mit einer Thorakotomie nach GOÄ 2990 in der Regel zulässig, sofern diese den Zugang für den selbstständigen Lymphgefäßeingriff darstellt. Auch die Kombination mit bildgebenden Verfahren wie der intraoperativen Lymphographie kann im Einzelfall medizinisch sinnvoll und abrechenbar sein.
Ziffer 3013 in der neuen GOÄ
Ziffer 3013 (Intrathorakaler Eingriff am Lymphgefäßsystem) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 536,25 €.
- bei offen chirurgischer Verschluss einer Chylusfistel: 9304 „Offen chirurgischer Verschluss einer Chylusfistel, ggf. einschließlich -Darstellung des Stumpfes durch Fettinfusion -Thoraxdrainage(n)" (870,57 €)
- bei thorakoskopischer Verschluss einer Chylusfistel: 9305 „Thorakoskopischer Verschluss einer Chylusfistel, ggf. einschließlich -Darstellung des Stumpfes durch Fettinfusion -Thoraxdrainage(n)" (629,55 €)
Für die Variante „sonstiger intrathorakaler Eingriff am Lymphgefäßsystem ohne Chylusfistelverschluss" sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeziffer vor.
Die Bandbreite reicht von 629,55 € bis 870,57 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3013
Was hat nicht gestimmt?