GOÄ 2995: Lob- und Pneumonektomie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2995
Lob- oder Pneumonektomie
Punktzahl 3140  
Einfachsatz 183,02 € 1,0x
Regelhöchstsatz 420,95 € 2,3x
Höchstsatz 640,57 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der Lob- oder Pneumonektomie nach GOÄ 2995 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2995

Lob- oder Pneumonektomie

Die GOÄ-Ziffer 2995 beschreibt eine der zentralen Leistungen im Bereich der Thoraxchirurgie. Sie umfasst die vollständige operative Entfernung eines einzelnen Lungenlappens (Lobektomie) oder eines gesamten Lungenflügels (Pneumonektomie). Diese anspruchsvolle Prozedur erfordert eine präzise chirurgische Technik und eine umfassende postoperative Überwachung.

Im Leistungsumfang sind alle typischen Teilschritte des Eingriffs enthalten. Dazu gehören der operative Zugang über eine Thorakotomie, die Freilegung des Lungenhilus sowie die Gefäßunterbindung der entsprechenden Äste der Arteria und Vena pulmonalis. Auch der sichere Verschluss des betroffenen Bronchus ist mit dieser Ziffer abgegolten.

GOÄ 2995 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf

Die Durchführung einer Lobektomie oder Pneumonektomie ist meist bei onkologischen Erkrankungen indiziert. Das primäre Bronchialkarzinom stellt hierbei das häufigste Einsatzgebiet dar. Ziel des Eingriffs ist die vollständige Resektion des Tumorgewebes unter Einhaltung der onkologischen Sicherheitsabstände.

Neben bösartigen Tumoren existieren auch benigne Indikationen für diese Ziffer. Hierzu zählen schwere, lokal begrenzte Lungenschäden wie ausgeprägte Bronchiektasen, chronische Abszesse oder Zerstörungen des Lungengewebes durch Tuberkulose. In diesen Fällen dient die Operation der Vermeidung von rezidivierenden Infektionen oder lebensbedrohlichen Hämoptysen.

Die Abgrenzung zu kleineren Eingriffen ist essenziell. Eine atypische Lungenresektion oder eine reine Segmentresektion wird nicht nach GOÄ 2995 liquidiert. Der Operateur muss die anatomischen Grenzen der Lappen- oder Flügelresektion exakt einhalten, um diese Ziffer korrekt anzusetzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2995

Fallbeispiel 1: Lobektomie bei lokalisiertem Bronchialkarzinom

Ein Patient stellt sich mit einem solitären Rundherd im rechten Oberlappen vor. Nach histologischer Sicherung eines Adenokarzinoms erfolgt die offene Oberlappenresektion rechts. Der Eingriff verläuft ohne Komplikationen, und die hilären Lymphknoten werden systematisch entfernt. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelsatz der GOÄ-Ziffer 2995.

Fallbeispiel 2: Pneumonektomie bei zentralem Tumor

Bei einem Patienten liegt ein zentrales Plattenepithelkarzinom vor, welches die Hauptbronchien der linken Seite infiltriert. Eine lungenerhaltende Resektion ist anatomisch nicht möglich. Es erfolgt die vollständige Entfernung des linken Lungenflügels (Pneumonektomie). Dieser komplexe Eingriff wird ebenfalls über die GOÄ-Ziffer 2995 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Lobektomie bei ausgeprägten Pleuraadhäsionen

Eine Patientin benötigt eine Lobektomie des Unterlappens bei Zustand nach schwerer Pleuritis. Intraoperativ zeigen sich extrem feste, vaskularisierte Verwachsungen zwischen Lunge und Thoraxwand. Die scharfe Präparation verlängert die Operationszeit erheblich. Hier kann die GOÄ-Ziffer 2995 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor berechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2995: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2995 ist die unzulässige Kombination mit anderen thoraxchirurgischen Leistungen. Die Ziffer darf laut den allgemeinen Bestimmungen nicht neben den Ziffern 2994 sowie 2996 bis 2999 abgerechnet werden. Solche Doppelansetzungen führen regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 2995 und einer Manschettenresektion nach GOÄ 2996 ist ausgeschlossen. Bei einer solchen erweiterten Rekonstruktion muss stattdessen direkt die höher bewertete GOÄ-Ziffer 2997 herangezogen werden.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig eine mangelhafte Begründung bei der Überschreitung des Schwellenwertes. Wird der 2,3-fache Gebührensatz überschritten, müssen die spezifischen Erschwernisse im OP-Bericht und auf der Rechnung detailliert dargelegt werden. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen hierfür nicht aus.

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Dokumentation der GOÄ 2995: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den gesamten Verlauf des Eingriffs lückenlos und nachvollziehbar beschreiben. Insbesondere die Darstellung der anatomischen Strukturen und die Art des Bronchusverschlusses müssen explizit erwähnt werden.

Dokumentation: "...Nach Thorakotomie scharfe Lösung mäßiger Adhäsionen. Darstellung des Lungenhilus rechts. Isolierte Ligatur und Durchtrennung der Arteria lobaris superior sowie der oberen Lungenvene. Anatomische Präparation des Oberlappenbronchus und Verschluss mittels mechanischem Klammernahtgerät. Dichtigkeitsprüfung verläuft erfolgreich..."

Auch die Entnahme von Lymphknotenstationen sollte präzise dokumentiert werden. Dies stützt nicht nur die medizinische Notwendigkeit, sondern dient auch als Beleg für den chirurgischen Aufwand. Alle verwendeten Materialien und Implantate wie Stapler-Magazine müssen ebenfalls erfasst werden.

Tipp: Notieren Sie außergewöhnliche anatomische Varianten oder starke Blutungen direkt im OP-Bericht mit Angabe der dadurch entstandenen zeitlichen Verzögerung.

GOÄ 2995: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Steigerung der GOÄ-Ziffer 2995 über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz ist bei schwierigen OP-Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Pleuraadhäsionen, Zustand nach neoadjuvanter Radiochemotherapie oder anatomische Besonderheiten. Auch ein hoher Blutverlust oder eine extreme Adipositas des Patienten können als Erschwernisfaktoren geltend gemacht werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung GOÄ 2995 können begleitende Maßnahmen eigenständig abgerechnet werden, sofern sie nicht Teil des eigentlichen Resektionsverfahrens sind. Hierzu gehören beispielsweise die Bronchoskopie (GOÄ 615) zur präoperativen Orientierung oder das Anlegen eines Periduralkatheters zur postoperativen Schmerztherapie. Nicht gesondert berechenbar sind hingegen der Standard-Wundverschluss oder das Einlegen einfacher Thoraxdrainagen.

Ziffer 2995 in der neuen GOÄ

Ziffer 2995 (Lob- oder Pneumonektomie) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 420,95 €.

  • bei offen chirurgische lobektomie: 9347 „Offen chirurgische Lobektomie der Lunge, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n)" (758,30 €)
  • bei thorakoskopische lobektomie: 9348 „Thorakoskopische Lobektomie der Lunge, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n)" (1.192,81 €)
  • bei offen chirurgische pneumonektomie: 9358 „Offen chirurgische Pneumonektomie, ggf. einschließlich -Bronchusstumpfverschluss mit Pleura- oder Muskellappen -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n)" (919,82 €)
  • bei thorakoskopische pneumonektomie: 9361 „Thorakoskopische Pneumonektomie, einschließlich Bronchusstumpfverschluss mit Pleura- oder Muskellappen, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n)" (824,19 €)

Die Bandbreite reicht von 758,30 € bis 1.192,81 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2995

Die GOÄ-Ziffer 2995 umfasst die operative Entfernung eines einzelnen Lungenlappens (Lobektomie) oder eines gesamten Lungenflügels (Pneumonektomie). Diese thoraxchirurgische Leistung deckt den gesamten operativen Primäreingriff ab.
Die GOÄ-Ziffer 2995 darf nicht neben den Ziffern 2994 sowie 2996 bis 2999 berechnet werden. Dies betrifft insbesondere erweiterte Resektionen oder Manschettenresektionen am selben Lungenflügel.
Ja, bei erhöhtem operativem Aufwand, wie ausgeprägten Verwachsungen oder anatomischen Varianten, kann die Ziffer bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Dies erfordert eine detaillierte und patientenindividuelle Begründung im OP-Bericht.
Die GOÄ 2997 beschreibt die erweiterte Lob- oder Pneumonektomie mit intraperikardialer Gefäßunterbindung und/oder ausgedehnter Lymphadenektomie. Die GOÄ 2995 stellt hingegen den Standardeingriff ohne diese spezifischen Erweiterungen dar.
Die unmittelbare intraoperative Überwachung ist Teil der chirurgischen Leistung. Postoperative Intensivüberwachungen oder gesonderte Anästhesieleistungen müssen jedoch über eigene Ziffern separat liquidiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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