Die Abrechnung von operativen Eingriffen an der Lunge nach GOÄ 2994 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Beispielen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2994
Operative Eingriffe an der Lunge (z. B. Keilexzision, Herdenukleation, Ausschälung von Zysten) - 2770 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 2994 beschreibt örtlich umschriebene operative Eingriffe an der Lunge. Hierzu zählen insbesondere die Keilexzision, bei der ein keilförmiges Stück Lungengewebe entfernt wird, sowie die Herdenukleation, also das Ausschälen eines umschriebenen Rundherdes. Auch das operative Entfernen oder Ausschälen von Lungenzysten fällt unter diese Leistungsbeschreibung.
Diese Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik XII (Thoraxchirurgie) angesiedelt. Sie deckt kleinere bis mittlere thoraxchirurgische Resektionen ab, die keine vollständige Lappen- oder Flügelresektion erfordern. Die Leistung setzt eine präzise chirurgische Präparation des betroffenen Lungengewebes voraus.
GOÄ 2994 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
In der thoraxchirurgischen Praxis kommt die GOÄ 2994 primär bei der Entfernung von solitären Lungenrundherden oder Lungenmetastasen zum Einsatz. Auch die Sanierung von benignen Veränderungen wie Lungenzysten oder lokalisierten entzündlichen Prozessen stellt eine typische Indikation dar. Der Eingriff kann sowohl im Rahmen einer offenen Thorakotomie als auch mittels videoassistierter Thorakoskopie (VATS) durchgeführt werden.
Wichtig für die Abrechnung ist die Abgrenzung zu ausgedehnteren Resektionen. Sobald eine anatomische Segmentresektion oder eine Lobektomie durchgeführt wird, sind höher bewertete Ziffern heranzuziehen. Die GOÄ 2994 bleibt somit den atypischen Lungenresektionen und lokalen Exzisionen vorbehalten.
Tipp: Bei der Durchführung mittels VATS sollte die entsprechende Zuschlagsziffer für minimal-invasive Eingriffe geprüft werden, um den erhöhten technischen Aufwand adäquat abzubilden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2994
Fallbeispiel 1: Keilexzision einer solitären Lungenmetastase
Ein Patient stellt sich mit einer solitären Lungenmetastase im rechten Oberlappen vor. Über eine anterolaterale Thorakotomie erfolgt die atypische Resektion des Befundes mittels einer Keilexzision unter Verwendung von Klammernahtgeräten. Da es sich um einen einzelnen, lokalisierten Eingriff handelt, wird die GOÄ 2994 einfach abgerechnet. Die Thorakotomie (Nr. 2990) wird als Zugangsweg separat berechnet.
Fallbeispiel 2: Multiple Herdenukleationen über denselben Zugang
Bei einer Patientin werden zwei separate Lungenrundherde im linken Unterlappen über denselben linksseitigen Zugang operativ ausgeschält. Es erfolgen somit zwei Herdenukleationen nebeneinander. Die GOÄ 2994 wird zweimal angesetzt, wobei für die zweite Leistung die Eröffnungsleistung nach Nr. 2990 (Thorakotomie) in Abzug gebracht werden muss.
Fallbeispiel 3: Ausschälung einer symptomatischen Lungenzyste
Ein Patient leidet unter einer rezidivierenden, symptomatischen Lungenzyste. Im Rahmen eines operativen Eingriffs erfolgt die vollständige Ausschälung der Zystenwand zur Vermeidung eines Pneumothorax. Dieser Eingriff wird korrekt nach GOÄ 2994 berechnet, da er die Kriterien einer lokalen Gewebeexzision an der Lunge vollständig erfüllt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2994: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2994 ist das Übersehen der Abrechnungsausschlüsse. Die Ziffer darf nicht neben den höherwertigen thoraxchirurgischen Leistungen der Nummern 2995 bis 2999 berechnet werden. Wenn beispielsweise eine Lobektomie (Nr. 2996) durchgeführt wird, ist eine zusätzliche Keilexzision am selben Lungenflügel meist mit der Hauptleistung abgegolten.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist der fehlerhafte Ansatz bei Mehrfacheingriffen. Wird die GOÄ 2994 mehrfach für denselben Zugang berechnet, ohne den Abzug der Eröffnungsleistung (Nr. 2990) vorzunehmen, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen. Prüfstellen fordern hier eine exakte Einhaltung der Kombinationsregeln.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 2994 und den Ziffern für größere Resektionen (2995-2999) ist absolut unzulässig, selbst wenn die Eingriffe an unterschiedlichen Lappen desselben Lungenflügels stattfinden.
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Dokumentation der GOÄ 2994: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation des Operationsverlaufs ist essenziell, um Honorarkürzungen abzuwenden. Im Operationsbericht müssen die genaue Lokalisation des Befundes, die angewandte Technik (z. B. Keilexzision mittels Stapler) und die pathologische Relevanz des entfernten Gewebes dokumentiert werden. Bei Mehrfacheingriffen ist die exakte Anzahl und Lage der einzelnen Herde separat zu beschreiben.
Auch die Begründung für den gewählten Zugangsweg und eventuelle anatomische Besonderheiten gehören in den Bericht. Dies erleichtert im Nachgang die Rechtfertigung von Steigerungssätzen gegenüber den Kostenträgern. Eine unvollständige Dokumentation führt im Prüffall fast immer zum Verlust des Honoraranspruchs.
Dokumentationsbeispiel: "Atypische Lungenresektion im Segment 3 rechts. Durchführung einer Keilexzision mittels Endo-GIA-Stapler zur vollständigen Entfernung eines 1,5 cm großen Rundherdes. Präparat zur histopathologischen Aufarbeitung versandt."
GOÄ 2994: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 2994 liegt beim 2,3-fachen Satz (371,36 €). Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (565,11 €) erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind erhebliche pleurale Verwachsungen nach Voroperationen, die eine zeitaufwendige Adhäsiolyse erfordern, oder eine ungünstige, hilusnahe Lage des Befundes.
Auch ein erhöhtes Blutungsrisiko oder eine ausgeprägte Lungenfibrose, die die Gewebspräparation erschwert, rechtfertigen einen höheren Steigerungssatz. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich und patientenindividuell formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 2994 in Kombination mit der Nr. 2990 (Thorakotomie) berechnet. Bei thorakoskopischen Eingriffen kommen entsprechende Zuschläge für die minimal-invasive Chirurgie hinzu. Ebenfalls kombinierbar sind Leistungen der intraoperativen Schnellschnittdiagnostik sowie Anästhesieleistungen, sofern diese vom Operateur selbst erbracht oder überwacht werden.
Ziffer 2994 in der neuen GOÄ
Ziffer 2994 (Operative Eingriffe an der Lunge (z. B. Keilexzision, Herdenukleation, Ausschälung von Zysten)) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 371,36 €.
- bei offen chirurgisch: 9345 „Offen chirurgische Keilresektion (atypische Resektion) der Lunge, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n)" (679,34 €) — je Eingriff
- bei thorakoskopisch: 9346 „Thorakoskopische Keilresektion (atypische Resektion) der Lunge, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n)" (679,34 €) — je Eingriff
In allen Fällen gilt der feste Satz von 679,34 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2994
Was hat nicht gestimmt?