GOÄ 2996: Lungensegmentresektion korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2996
Lungensegmentresektion(en)
Punktzahl 4000  
Einfachsatz 233,15 € 1,0x
Regelhöchstsatz 536,25 € 2,3x
Höchstsatz 816,02 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der Lungensegmentresektion nach GOÄ 2996: Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und die korrekte Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2996

GOÄ-Ziffer 2996: Lungensegmentresektion(en) - 4000 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2996 beschreibt die anatomische Resektion eines oder mehrerer Lungensegmente. Im Gegensatz zu atypischen Resektionen erfordert diese Leistung die präzise Präparation entlang der anatomischen Segmentgrenzen. Hierbei müssen die segmentalen Gefäße und der dazugehörige Segmentbronchus isoliert dargestellt, ligiert und durchtrennt werden.

Die Leistungslegende verwendet explizit den Plural in Klammern. Dies bedeutet, dass die Abrechnung der Ziffer 2996 auch dann nur einmalig erfolgen darf, wenn während desselben Eingriffs mehrere Segmente auf derselben Lungenseite entfernt werden. Eine Vervielfachung der Gebühr durch den Ansatz mehrerer Einheiten dieser Ziffer ist somit ausgeschlossen.

GOÄ 2996 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Lungensegmentresektion nach GOÄ 2996 kommt vor allem bei lokalisierten Lungenerkrankungen zum Einsatz. Typische Indikationen sind solitäre Lungenrundherde ungeklärter Dignität oder nicht-kleinzellige Bronchialkarzinome (NSCLC) im frühen Stadium. Insbesondere bei Patienten mit eingeschränkter respiratorischer Reserve stellt die Segmentektomie eine lungenschonende Alternative zur Lobektomie dar.

Auch gutartige Veränderungen wie bronchogene Zysten, lokalisierte Bronchiektasen oder tuberkulöse Kavernen rechtfertigen diesen Eingriff. Die Abgrenzung zu einfacheren Verfahren ist für die korrekte Honorierung essenziell. Die anatomische Präparation unterscheidet die Segmentresektion maßgeblich von der einfacheren atypischen Keilresektion.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei einer geplanten Segmentektomie, die intraoperativ zu einer Lobektomie erweitert werden muss, nur die höherwertige Lobektomie nach GOÄ 2997 abgerechnet werden darf.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2996

Fallbeispiel 1: Anatomische Segmentresektion bei NSCLC

Ein Patient stellt sich mit einem lokalisierten, 1,8 cm großen nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinom im Segment 3 des rechten Oberlappens vor. Aufgrund einer vorbestehenden chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) ist eine vollständige Lobektomie funktionell nicht tolerabel. Es erfolgt die anatomische Segmentektomie des Segments 3 unter isolierter Versorgung der Segmentgefäße und des Segmentbronchus.

Die Indikation zur lungenschonenden, aber anatomisch exakten Resektion ist medizinisch begründet. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelhöchstsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen intraoperativen Erschwernisse vorlagen. Die erbrachte Leistung wird mit der GOÄ-Ziffer 2996 korrekt abgebildet.

Fallbeispiel 2: Bisegmentresektion bei chronischen Bronchiektasen

Bei einer Patientin mit rezidivierenden Infekten zeigt sich eine ausgeprägte, auf die Segmente 4 und 5 des Mittellappens begrenzte Bronchiektasie. Es erfolgt die operative Entfernung beider betroffener Segmente. Die Präparation gestaltet sich aufgrund chronisch-entzündlicher Gewebeveränderungen und der Notwendigkeit, zwei separate Segmentkomplexe zu versorgen, als überdurchschnittlich zeitaufwendig.

Da die Leistungslegende den Plural einschließt, darf die GOÄ-Ziffer 2996 nur einmal berechnet werden. Der erhöhte operative Aufwand durch die Entfernung zweier Segmente und die entzündlichen Verwachsungen rechtfertigt jedoch die Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors. Die Abrechnung erfolgt mit dem 3,5-fachen Satz unter Angabe der entsprechenden Begründung.

Fallbeispiel 3: Segmentektomie bei solitärem Rundherd

Ein Patient weist einen solitären, suspekten Rundherd im Segment 6 des linken Unterlappens auf. Zur histologischen Klärung und gleichzeitigen kurativen Therapie wird eine anatomische Segmentresektion durchgeführt. Der Eingriff verläuft ohne Komplikationen und im üblichen Zeitrahmen.

Die anatomische Zuordnung und die isolierte Versorgung der Strukturen des Segments 6 werden im Operationsbericht detailliert beschrieben. Die Abrechnung erfolgt regelkonform mit der GOÄ-Ziffer 2996 zum Schwellenwert von 2,3.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2996: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 2996 mit anderen Resektionsziffern. Die Ziffer 2996 ist neben den Ziffern 2994 (Keilresektion), 2995 (Enukleation) sowie den größeren Resektionen 2997 bis 2999 auf derselben Lungenseite ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse im Rahmen der Rechnungsprüfung sehr genau.

Zudem beanstanden Prüfer häufig die Abrechnung der Ziffer 2996, wenn aus dem Operationsbericht keine echte anatomische Segmentpräparation hervorgeht. Wenn lediglich eine keilförmige Gewebeexzision mittels Klammernahtgerät ohne isolierte Darstellung der Segmentstrukturen durchgeführt wurde, ist nur die niedriger bewertete GOÄ-Ziffer 2994 ansetzbar. Eine Verwechslung dieser beiden Verfahren führt regelmäßig zu Honorarkürzungen.

Achtung: Die mehrfache Berechnung der GOÄ 2996 für mehrere Segmente derselben Lungenseite in einer Sitzung ist unzulässig und wird von Kostenträgern konsequent gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ 2996: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation des Operationsverlaufs ist das wirksamste Mittel zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die anatomischen Einzelschritte der Segmentektomie detailliert beschreiben. Insbesondere die isolierte Darstellung, das Anschlingen, die Ligatur und die Durchtrennung der segmentalen Arterie, der Segmentvene und des Segmentbronchus müssen explizit erwähnt werden.

Auch die Demarkation der Segmentgrenzen und die anschließende Präparation entlang dieser Grenzen sollten dokumentiert werden. Falls ein Klammernahtgerät zur Trennung des Parenchyms verwendet wird, sollte dies als Teil der anatomischen Trennung beschrieben werden. Eine ungenaue Formulierung wie "Resektion des Segments" ohne Nennung der Gefäßversorgung reicht für eine prüfungssichere Abrechnung oft nicht aus.

Dokumentation: Nach posterolateraler Thorakotomie und Eröffnung des Pleuraraums Darstellung des linken Oberlappens. Isolierte Präparation und doppelte Ligatur der Segmentarterie A3 sowie der Segmentvene V3. Anschließende Darstellung und scharfes Absetzen des Segmentbronchus B3. Anatomische Präparation entlang der Segmentgrenze zu Segment 1/2 und schrittweise parenchymatöse Trennung. Vollständige Entfernung des Segments 3.

GOÄ 2996: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 2996 gut begründbar. Relevante Kriterien für eine Faktorerhöhung sind beispielsweise ausgeprägte pleurale Verwachsungen nach abgelaufenen Entzündungen, die eine zeitaufwendige Adhäsiolyse erfordern. Auch anatomische Varianten im Verlauf der Segmentgefäße, die eine besonders vorsichtige Präparation verlangen, stellen einen validen Grund dar.

Ebenso rechtfertigt die gleichzeitige Resektion von zwei Segmenten (Bisegmentektomie) eine Steigerung, da der operative Aufwand im Vergleich zur Einsegmentektomie deutlich erhöht ist. Die Begründung muss stets patientenbezogen und medizinisch plausibel auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ-Ziffer 2996 können begleitende Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht durch allgemeine Bestimmungen oder Ausschlüsse abgegolten sind. Hierzu gehören beispielsweise die postoperative radiologische Kontrolle oder laborchemische Untersuchungen. Die Einbringung einer Thoraxdrainage ist in der Regel mit der Hauptleistung abgegolten, jedoch können komplexe Drainagesysteme unter bestimmten Voraussetzungen gesondert bewertet werden.

Nicht zulässig ist die Kombination mit diagnostischen Thorakoskopien in derselben Sitzung, wenn diese lediglich der Orientierung dienen. Eine sorgfältige Prüfung der Abrechnungsausschlüsse im Vorfeld verhindert zeitaufwendige Rückfragen der Kostenträger.

Ziffer 2996 in der neuen GOÄ

Ziffer 2996 (Lungensegmentresektion(en)) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 536,25 €.

  • bei offen chirurgisch: 9349 „Offen chirurgische Segmentresektion der Lunge, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n), je Segment" (787,71 €) — je Segment
  • bei thorakoskopisch: 9350 „Thorakoskopische Segmentresektion der Lunge, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse, -Thoraxdrainage(n), je Segment" (729,79 €) — je Segment

Die Bandbreite reicht von 729,79 € bis 787,71 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2996

Nein, eine mehrfache Abrechnung der GOÄ 2996 für dieselbe Sitzung ist nicht zulässig. Da die Leistungslegende den Plural "Lungensegmentresektion(en)" explizit nennt, ist die Entfernung mehrerer Segmente mit einer einzigen Gebühr abgegolten. In solchen Fällen kann jedoch ein erhöhter Steigerungssatz herangezogen werden.
Die GOÄ-Ziffer 2996 darf nicht neben den Ziffern 2994, 2995 sowie 2997 bis 2999 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse betreffen andere Resektionsverfahren an der Lunge wie die Keilresektion oder die Lobektomie auf derselben Seite. Eine Kombination dieser Ziffern in derselben Sitzung führt regelmäßig zu Beanstandungen.
Die GOÄ 2996 beschreibt die anatomische Resektion eines oder mehrerer Lungensegmente unter isolierter Versorgung der segmentalen Gefäße und Bronchien. Die GOÄ 2994 hingegen betrifft die atypische Lungenresektion, bei der Gewebe ohne Berücksichtigung der anatomischen Segmentgrenzen entfernt wird. Die anatomische Segmentektomie ist operativ aufwendiger und höher bewertet.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei erhöhtem operativem Aufwand gerechtfertigt. Typische Begründungen sind ausgeprägte pleurale Verwachsungen, anatomische Varianten der Segmentgefäße oder die Resektion mehrerer Segmente in einer Sitzung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Ja, der chirurgische Zugangsweg zur Eröffnung des Thorax ist in der Regel mit der Hauptleistung abgegolten. Eine separate Abrechnung der Thorakotomie neben der Segmentresektion ist daher nicht zulässig. Besondere Erschwernisse beim Zugang können jedoch über den Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.
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