GOÄ 2997: Lobektomie richtig abrechnen – Tipps & BGH-Urteile

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2997
Lobektomie und Lungensegmentresektion(en)
Punktzahl 5100  
Einfachsatz 297,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 683,72 € 2,3x
Höchstsatz 1040,44 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2997 (Lobektomie). Erfahren Sie, wie Sie Fallstricke vermeiden und rechtssicher kombinieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2997

Lobektomie und Lungensegmentresektion(en)

Die GOÄ-Ziffer 2997 beschreibt eine hochkomplexe operative Leistung aus dem Bereich der Thoraxchirurgie. Sie umfasst die vollständige Entfernung eines Lungenlappens (Lobektomie) oder die Resektion einzelner anatomischer Lungensegmente. Diese Eingriffe erfordern in der Regel den Zugang über eine Thorakotomie, welche als vorbereitender Schritt integraler Bestandteil der operativen Versorgung ist.

Die Bewertung mit 5100 Punkten spiegelt den hohen zeitlichen und technischen Aufwand dieses Eingriffs wider. Die Ziffer deckt die standardmäßigen operativen Teilschritte wie die Präparation der hilären Gefäße und des Bronchus sowie die eigentliche Geweberesektion ab. Besondere Erschwernisse müssen über den Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.

GOÄ 2997 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 2997 findet primär in der onkologischen Chirurgie statt. Die häufigste Indikation ist das Bronchialkarzinom im Frühstadium, bei dem eine anatomische Resektion die besten Heilungschancen bietet. Auch gutartige Tumoren, schwere Bronchiektasen oder chronisch-infektiöse Prozesse können eine solche Resektion notwendig machen.

Die Entscheidung zwischen einer vollständigen Lobektomie und einer parenchymsparenden Segmentresektion hängt von der Tumorgröße, der Lokalisation und der pulmonalen Funktion des Patienten ab. Beide Operationsverfahren sind unter dieser Ziffer adäquat abgebildet. Die Abgrenzung zu kleineren, keilförmigen Resektionen (GOÄ 2994) ist dabei im klinischen Alltag essenziell.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2997

Fallbeispiel 1: Lobektomie bei nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC)

Ein Patient stellt sich mit einem gesicherten NSCLC im rechten Oberlappen vor. Es erfolgt die offene posterolaterale Thorakotomie und die anatomische Lobektomie des Oberlappens unter systematischer Lymphknotendissektion. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2997 zum Regelsatz, kombiniert mit der Ziffer 3013 für die Lymphadenektomie.

Fallbeispiel 2: Segmentresektion bei solitärem Lungenrundherd

Bei einer Patientin zeigt sich ein unklarer, tief sitzender Rundherd im Segment 6 der linken Lunge. Aufgrund einer eingeschränkten Lungenfunktion wird eine anatomische Segmentresektion durchgeführt. Da die Segmentresektion explizit im Leistungstext genannt ist, wird auch hier die GOÄ-Ziffer 2997 herangezogen.

Fallbeispiel 3: Lobektomie bei ausgeprägter Pleuraschwartenbildung

Ein Patient mit Zustand nach schwerer Pleuritis benötigt eine Lobektomie. Aufgrund massiver, derber Verwachsungen muss vor der eigentlichen Resektion eine zeitaufwendige Dekortikation der Lunge durchgeführt werden. In diesem Fall ist neben der GOÄ-Ziffer 2997 auch die GOÄ-Ziffer 2975 berechnungsfähig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2997: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft das Zielleistungsprinzip gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ. Oftmals werden begleitende Maßnahmen fälschlicherweise separat abgerechnet. Ein wegweisendes BGH-Urteil (Az.: III ZR 239/07) hat hierzu klare Grenzen gezogen und definiert, welche Begleitmedikation oder Hilfsleistung bereits abgegolten ist.

Achtung: Die bloße Schonung und Darstellung von Nerven wie dem N. vagus oder N. recurrens rechtfertigt keine zusätzliche Abrechnung einer Neurolyse nach GOÄ 2583. Dies gilt als inhärenter Bestandteil der Hauptoperation zur Vermeidung von Komplikationen.

Ebenso ist die Freilegung von Blutgefäßen (GOÄ 2802) zur Vorbereitung der Lymphknotenentfernung nicht separat berechenbar. Prüfstellen streichen diese Ziffern regelmäßig zusammen, da sie als notwendige Teilschritte der Hauptleistung oder der Lymphadenektomie (GOÄ 3013) gewertet werden. Nur echte, selbstständige Nebenleistungen überleben eine kritische Rechnungsprüfung.

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Dokumentation der GOÄ 2997: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation im OP-Bericht ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operateur muss die anatomischen Grenzen des resectierten Gewebes und die Darstellung der hilären Strukturen präzise beschreiben. Auch die schrittweise Versorgung des Bronchusstumpfes und der Gefäße muss dokumentiert werden.

Dokumentation: ...Nach posterolateraler Thorakotomie Darstellung des Hilus. Präparation und Einzelunterbindung der Oberlappenarterienäste sowie der Oberlappenvene. Anatomische Absetzung des Oberlappenbronchus mittels Klammernahtgerät. Vollständige Bergung des Präparats...

Tipp: Dokumentieren Sie entzündliche Verwachsungen und deren zeitaufwendige Lösung detailliert mit Zeitangaben im OP-Bericht, um eine zusätzliche Abrechnung der GOÄ 2975 rechtssicher zu begründen.

GOÄ 2997: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein erhöhter Schwierigkeitsgrad kann den Ansatz eines höheren Steigerungsfaktors (bis zum 3,5-fachen Satz) rechtfertigen. Typische Begründungen sind ausgeprägte Adhäsionen nach Voroperationen, anatomische Varianten der Lungengefäße oder ein stark erhöhtes Blutungsrisiko bei chronischen Entzündungen. Auch eine ausgeprägte Adipositas permagna des Patienten kann als patientenbezogener Faktor herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 2997 wird im Rahmen onkologischer Eingriffe regelhaft mit der intrathorakalen Lymphadenektomie nach GOÄ 3013 kombiniert. Ebenfalls zulässig ist die Kombination mit Anästhesieleistungen und postoperativen Überwachungsziffern. Ausgeschlossen sind hingegen die Ziffern für kleinere Lungenresektionen (GOÄ 2994 bis 2996), da diese als im selben Zielgebiet liegend betrachtet werden.

Ziffer 2997 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst Ziffer 2997 (Lobektomie und Lungensegmentresektion(en)) auf: An die Stelle der einen Ziffer treten mehrere Positionen, je nach Methode oder Befund. Bisheriger 2,3-facher Satz: 683,72 €.

  • bei offen chirurgisch: 9347 „Offen chirurgische Lobektomie der Lunge, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n)" (758,30 €)
  • bei offen chirurgisch: 9354 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 9345, 9346, 9347, 9348, 9349, 9350 oder 9351 für zusätzliche Segmentresektion, je entferntem Segment" (196,24 €) [Zuschlag] — je zusätzlichem entferntem Segment
  • bei thorakoskopisch: 9348 „Thorakoskopische Lobektomie der Lunge, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n)" (1.192,81 €)
  • bei thorakoskopisch: 9354 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 9345, 9346, 9347, 9348, 9349, 9350 oder 9351 für zusätzliche Segmentresektion, je entferntem Segment" (196,24 €) [Zuschlag] — je zusätzlichem entferntem Segment

Die Bandbreite reicht von 196,24 € bis 1.192,81 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2997

Unter der GOÄ-Ziffer 2997 wird die operative Entfernung eines Lungenlappens (Lobektomie) oder eines beziehungsweise mehrerer Lungensegmente abgerechnet. Diese Leistung ist mit 5100 Punkten bewertet. Sie stellt eine der zentralen Säulen der thoraxchirurgischen Abrechnung dar.
Ja, die zusätzliche Abrechnung der GOÄ 2975 (Dekortikation) ist laut BGH-Urteil zulässig, wenn ausgedehnte Verwachsungen vorliegen. Diese Beseitigung von Pleuraschwarten darf jedoch kein rein üblicher Teilschritt der Lobektomie sein. Eine präzise Dokumentation im OP-Bericht ist hierfür zwingend erforderlich.
Nein, die bloße Darstellung und Schonung von Nerven wie dem N. vagus während der Lobektomie rechtfertigt keine separate Abrechnung der GOÄ 2583. Der BGH sieht dies als inhärenten Bestandteil der Hauptoperation zur Vermeidung von Verletzungen. Eine eigenständige Indikation für die Neurolyse muss vorliegen, um sie separat zu berechnen.
Die GOÄ-Ziffer 2997 darf nicht neben den Ziffern 2994 bis 2996 sowie 2998 und 2999 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse verhindern die Doppelberechnung ähnlicher oder kleinerer lungenchirurgischer Eingriffe im selben Operationsgebiet.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) der GOÄ-Ziffer 2997 beträgt aktuell 683,72 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 297,27 Euro. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann die Gebühr mit entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz (1040,44 Euro) gesteigert werden.
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