GOÄ 615: CO-Diffusionskapazität richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 615
Untersuchung der CO-Diffusionskapazität mittels Ein-Atemzugmethode (single-breath)
Punktzahl 227  
Einfachsatz 13,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 23,81 € 1,8x
Höchstsatz 33,08 € 2,5x
Ausschlüsse
616

Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 615 für die CO-Diffusionskapazität sowie wichtige Analogbewertungen wie FeNO und den 13C-Atemtest korrekt abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 615

Untersuchung der CO-Diffusionskapazität mittels Ein-Atemzugmethode (single-breath) - Punktzahl: 227

Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 615 beschreibt die quantitative Bestimmung der CO-Diffusionskapazität der Lunge. Diese diagnostische Methode dient der Beurteilung des Gasaustauschs in den Alveolen. Die Messung erfolgt standardisiert über die sogenannte Ein-Atemzugmethode (Single-Breath-Verfahren).

Im Rahmen dieser Untersuchung atmet der Patient ein definiertes Gasgemisch mit einer minimalen, unschädlichen Menge an Kohlenmonoxid (CO) ein. Nach einer kurzen Atempause von etwa zehn Sekunden wird die Ausatemluft analysiert. Aus der Differenz der CO-Konzentration lässt sich die Diffusionskapazität präzise berechnen.

GOÄ 615 in der Praxis: Indikationen und Analogabrechnungen

Die Bestimmung der Diffusionskapazität ist ein unverzichtbarer Bestandteil der pneumologischen Funktionsdiagnostik. Typische Indikationen sind der Verdacht auf interstitielle Lungenerkrankungen, die Verlaufskontrolle einer Lungenfibrose oder die Differenzialdiagnostik des Lungenemphysems. Auch bei unklaren Dyspnoen liefert die Ziffer wertvolle diagnostische Hinweise.

Ein besonders wichtiger Aspekt der GOÄ 615 ist ihre Bedeutung für analoge Bewertungen. Gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer wird die Durchführung des 13C-Harnstoff-Atemtests zur Diagnostik von Helicobacter pylori analog nach dieser Ziffer berechnet. Ebenso wird die moderne Stickstoffmonoxid-Messung (FeNO) in der Ausatemluft zur Asthma-Diagnostik analog über die Ziffer 615 abgerechnet.

Tipp: Achten Sie bei der Analogabrechnung des 13C-Harnstoff-Atemtests darauf, dass die Sachkosten für das Testkit separat als Auslagen berechnet werden dürfen, da diese nicht in der Gebühr enthalten sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 615

Fallbeispiel 1: Abklärung einer Belastungsdyspnoe bei V.a. Lungenfibrose

Ein Patient stellt sich mit zunehmender Atemnot bei körperlicher Belastung vor. Zur Diagnostik erfolgt eine Spirometrie sowie die Messung der CO-Diffusionskapazität. Die Praxis rechnet für die Diffusionsmessung die GOÄ-Ziffer 615 ab. Die medizinische Begründung stützt sich auf den begründeten Verdacht einer pulmonalen Diffusionsstörung bei Lungenfibrose.

Fallbeispiel 2: Helicobacter-pylori-Diagnostik mittels Atemtest

Bei einem Patienten mit chronischen Magenbeschwerden soll eine Helicobacter-pylori-Infektion ausgeschlossen werden. Es wird ein 13C-Harnstoff-Atemtest durchgeführt. Die Praxis rechnet diese Leistung analog der GOÄ-Ziffer 615 unter der Analognummer A 619 ab. Die Substanzkosten für den Harnstoff werden zusätzlich als Auslagen deklariert.

Fallbeispiel 3: Asthma-Monitoring mittels FeNO-Messung

Zur Therapiekontrolle bei bekanntem Asthma bronchiale wird die fraktionierte exhalierte Stickstoffmonoxid-Konzentration gemessen. Da es keine eigene Ziffer für die FeNO-Messung gibt, erfolgt die Abrechnung analog der GOÄ-Ziffer 615. Dies ermöglicht eine adäquate Honorierung dieser innovativen diagnostischen Methode.

Häufige Fehler bei der GOÄ 615: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit der Ausschlussziffer 616 (Bestimmung der funktionellen Residualkapazität). Diese beiden Leistungen schließen sich in derselben Sitzung strengstens aus. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen kürzen Rechnungen konsequent, wenn beide Ziffern am selben Behandlungstag ohne zeitliche Trennung aufgeführt sind.

Zudem kommt es bei der Analogabrechnung des 13C-Atemtests häufig zu Fehlern. Es darf keine zusätzliche Doppelabrechnung für die Probenentnahme erfolgen, da diese bereits mit der Analogziffer abgegolten ist. Auch die Laboranalyse des Atemgases selbst muss getrennt über die entsprechenden Laborziffern liquidiert werden.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 615 und GOÄ 616 in derselben Sitzung ist gemäß den Abrechnungsbestimmungen ausgeschlossen und führt regelmäßig zu Beanstandungen.

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Dokumentation der GOÄ 615: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und vollständige Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben der Indikation auch die konkreten Messergebnisse festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere die gemessene CO-Diffusionskapazität (DLCO) sowie das alveoläre Volumen (VA).

Auch die Kooperationsfähigkeit des Patienten sollte kurz vermerkt werden, da die Ein-Atemzugmethode eine aktive Mitarbeit erfordert. Bei der Analogabrechnung ist der genaue Verweis auf die analoge Anwendung (z. B. FeNO-Messung) zwingend auf der Rechnung anzugeben.

Dokumentation: Durchführung der CO-Diffusionskapazitätsmessung (Single-Breath) bei V.a. Lungenemphysem. Kooperation gut. Messwerte: DLCO 5.2 mmol/min/kPa (65% Soll), VA 4.8 l. Befund spricht für eine leichte Diffusionsstörung.

GOÄ 615: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 615 liegt beim 1,8-fachen Satz. Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis zum 2,5-fachen Satz kann herangezogen werden, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Begründungen sind eine stark eingeschränkte Compliance des Patienten, ausgeprägter Hustenreiz oder schwere Dyspnoe, die wiederholte Messansätze notwendig machen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 615 wird in der pneumologischen Praxis selten isoliert erbracht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Spirometrie (GOÄ 605) sowie die Blutgasanalyse (GOÄ 617). Diese Kombinationen bilden das Standardprogramm einer umfassenden kardiopulmonalen Funktionsanalyse ab und sind nebeneinander voll berechnungsfähig.

Ziffer 615 in der neuen GOÄ

Die Untersuchung der CO-Diffusionskapazität mittels Ein-Atemzugmethode (heute beim 2,3-fachen Satz: 23,81 €) wird im Entwurf nach der Messgröße aufgeteilt:

  • 3520 Untersuchung der CO-Diffusionskapazität (37,02 €)
  • 3521 Messung von Stickstoffmonoxid (NO) in der Exspirationsluft (22,24 €)

Nach alter Kommentierung war die NO-Messung in der Ausatemluft analog nach Ziffer 615 abrechenbar; im Entwurf erhält sie mit 3521 eine eigenständige Leistungsnummer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 615

Nein, die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 615 und der GOÄ 616 in derselben Sitzung ist ausgeschlossen. Sollten beide Untersuchungen medizinisch notwendig sein, muss die Abrechnung entsprechend angepasst oder auf verschiedene Sitzungen verteilt werden.
Die Stickstoffmonoxid-Messung (FeNO) in der Ausatemluft wird analog nach der GOÄ-Ziffer 615 berechnet. Dies entspricht der offiziellen Empfehlung der Bundesärztekammer zur Abrechnung dieser modernen Asthma-Diagnostik.
Der 13C-Harnstoff-Atemtest wird analog der GOÄ-Ziffer 615 unter der Analogziffer A 619 abgerechnet. Diese Ziffer umfasst die Durchführung, die Verabreichung der Testsubstanz sowie die Probenentnahme, jedoch nicht die Laboranalyse und die Sachkosten.
Ja, die Kosten für die verabreichte Testsubstanz können als Auslagen gemäß § 10 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Analogziffer A 619 deckt lediglich die ärztliche Leistung und die Probenentnahme ab.
Eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen wie ausgeprägter Atemnot, mangelnder Compliance oder starkem Hustenreiz des Patienten möglich. Die Begründung muss die konkrete Erschwernis auf der Rechnung nachvollziehbar darlegen.
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