GOÄ 616: CO-Diffusionskapazität korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 616
Untersuchung der CO-Diffusionskapazität als fortlaufende Bestimmung (steady state) in Ruhe oder unter Belastung
Punktzahl 303  
Einfachsatz 17,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 31,79 € 1,8x
Höchstsatz 44,15 € 2,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der CO-Diffusionskapazität nach GOÄ 616 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und Doppelabrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 616

Untersuchung der CO-Diffusionskapazität als fortlaufende Bestimmung (steady state) in Ruhe oder unter Belastung

Die GOÄ-Ziffer 616 bewertet eine hochspezialisierte lungenfunktionelle Untersuchung zur Bestimmung der pulmonalen Gasaustauschkapazität. Im Gegensatz zur Single-Breath-Methode erfolgt die Messung hierbei als fortlaufende Bestimmung (Steady-State-Methode) über einen längeren Zeitraum unter konstanten Atembedingungen. Diese Methode eignet sich besonders für Patienten, die den Atem nicht ausreichend lange anhalten können.

Die Leistung umfasst die gesamte messtechnische Erfassung, die Auswertung der Gaskonzentrationen in der Ein- und Ausatemluft sowie die Berechnung der CO-Diffusionskapazität (DLCO). Die Ziffer ist im Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet.

GOÄ 616 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Bestimmung der CO-Diffusionskapazität nach der Steady-State-Methode kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn der Verdacht auf eine pulmonale Diffusionsstörung besteht. Typische Indikationen sind interstitielle Lungenerkrankungen wie die Lungenfibrose, das Lungenemphysem oder pulmonalvaskuläre Erkrankungen. Auch zur Verlaufskontrolle unter toxischer medikamentöser Therapie ist die Untersuchung unverzichtbar.

Ein großer Vorteil der Steady-State-Methode liegt in der Möglichkeit, die Messung unter körperlicher Belastung durchzuführen. Dies erlaubt eine präzise Beurteilung des Gasaustauschs unter Alltags- oder Belastungsbedingungen. Da die Methode keine Atemanhaltephase erfordert, ist sie auch bei schwerkranken oder unkooperativen Patienten gut durchführbar.

Tipp: Soll die Diffusionskapazität sowohl in Ruhe als auch unter Belastung gemessen werden, kann die GOÄ 616 am selben Tag zweimal abgerechnet werden. Achten Sie auf eine klare Dokumentation beider Phasen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 616

Fallbeispiel 1: Abklärung einer Belastungsdyspnoe bei Verdacht auf Lungenfibrose

Ein Patient stellt sich mit progredienter Belastungsdyspnoe vor. Zur Abklärung einer vermuteten interstitiellen Lungenerkrankung wird die CO-Diffusionskapazität in Ruhe mittels Steady-State-Methode bestimmt. Da der Patient die Luft für die Single-Breath-Methode nicht halten kann, ist die Wahl der Steady-State-Methode medizinisch begründet. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 616 zum Regelsatz (1,8-fach, 31,79 €).

Fallbeispiel 2: Kombinierte Untersuchung in Ruhe und unter Belastung

Bei einem Patienten mit bekanntem Lungenemphysem soll die Einschränkung des Gasaustauschs unter ergometrischer Belastung geprüft werden. Es erfolgt zunächst die Messung der CO-Diffusionskapazität in Ruhe und direkt im Anschluss eine Messung unter standardisierter Belastung auf dem Fahrradergometer. In diesem Fall ist die GOÄ-Ziffer 616 zweimal berechnungsfähig (2 x 31,79 € bei 1,8-fachem Satz).

Fallbeispiel 3: Erschwerte Messung bei fortgeschrittener respiratorischer Insuffizienz

Eine Patientin mit schwerer pulmonaler Hypertonie und ausgeprägter Ruhedyspnoe benötigt eine Kontrolle der Diffusionskapazität. Aufgrund starker Hustenattacken und flacher Atmung muss die Messung mehrfach unterbrochen und neu kalibriert werden. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 616 unter Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors (z. B. 2,5-fach, 44,15 €) mit der Begründung des erheblichen zeitlichen Mehraufwands.

Häufige Fehler bei der GOÄ 616: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Nebeneinanderberechnung der GOÄ 616 mit der Ziffer 615 (Single-Breath-Methode). Diese beiden Methoden schließen sich am selben Tag gegenseitig aus, da sie unterschiedliche Verfahren zur Bestimmung desselben Parameters darstellen. Private Krankenversicherungen kürzen hier konsequent.

Zudem existiert ein strikter Abrechnungsausschluss für die Ziffern 617 bis 624 am selben Tag. Dazu gehören unter anderem die Ganzkörperplethysmographie (Ziffer 617) und die Bestimmung der funktionellen Residualkapazität (Ziffer 620). Werden diese Untersuchungen dennoch am selben Tag durchgeführt, muss die medizinische Notwendigkeit extrem gut begründet werden, um einer Kürzung zu entgehen.

Achtung: Die zweifache Abrechnung der GOÄ 616 (Ruhe und Belastung) wird von Kostenträgern häufig fälschlicherweise als Duplizität beanstandet. Hier hilft nur der explizite Rechnungszusatz "in Ruhe" und "unter Belastung" zur Klarstellung.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 616: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben den reinen Messwerten (DLCO, VA, KCO) auch die Durchführungsbedingungen exakt festgehalten werden. Dazu gehört die Angabe, ob die Messung in Ruhe oder unter einer definierten Wattstufe auf dem Ergometer stattfand.

Besonders wichtig ist die Dokumentation von Störfaktoren oder Besonderheiten während der Untersuchung. Sollte die Untersuchung aufgrund mangelnder Kooperation des Patienten länger gedauert haben, muss dies detailliert beschrieben werden, um eine spätere Faktorerhöhung rechtssicher zu begründen.

Dokumentationsbeispiel:
Durchführung der CO-Diffusionskapazität (Steady-State-Methode) nach GOÄ 616 in Ruhe und unter Belastung (50 Watt). Kooperation eingeschränkt wegen rezidivierendem Reizhusten, dadurch deutliche Verzögerung der Messung. Messwerte: DLCO Ruhe: 4,2 mmol/min/kPa, DLCO Belastung: 5,8 mmol/min/kPa.

GOÄ 616: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Regelsatz von 1,8 hinaus bis zum Höchstsatz von 2,5 (oder mit Begründung darüber hinaus) ist bei der GOÄ 616 gut begründbar. Typische Gründe für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine ausgeprägte Dyspnoe, starker Hustenreiz, mangelnde Compliance des Patienten oder die Notwendigkeit wiederholter Messansätze. Die Begründung muss patientenbezogen und für den medizinischen Laien verständlich in der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Bestimmung der Diffusionskapazität im Rahmen einer umfassenden kardiopulmonalen Diagnostik durchgeführt. Erlaubt und sinnvoll ist die Kombination mit der Spirometrie nach GOÄ 605 oder der Spasmolyse-Spirometrie nach GOÄ 606. Auch die Blutgasanalyse (z. B. nach GOÄ 651 oder 652) ist eine häufige und zulässige Begleituntersuchung, die den klinischen Zustand des Patienten optimal abbildet.

Ziffer 616 in der neuen GOÄ

Die CO-Diffusionskapazitätsuntersuchung als Steady-State-Messung (heute beim 2,3-fachen Satz: 31,79 €) wird von der neuen Nummer 3520 abgedeckt: „Untersuchung der CO-Diffusionskapazität" — Festpreis 37,02 €. Die Unterscheidung zwischen Ein-Atemzug- und Steady-State-Methode wird im Entwurf nicht mehr fortgeführt; beide Methoden sind in der einheitlichen neuen Leistung zusammengefasst.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 616

Die GOÄ 616 ist zweimal berechnungsfähig, wenn die CO-Diffusionskapazität mittels Steady-state-Methode sowohl in Ruhe als auch unter Belastung bestimmt wird. Dies muss in der Rechnung durch entsprechende Zusätze wie "in Ruhe" und "unter Belastung" transparent gemacht werden.
Neben der GOÄ 616 dürfen die Ziffern 615 sowie 617 bis 624 nicht abgerechnet werden. Dies betrifft insbesondere andere spirometrische und plethysmographische Untersuchungen am selben Tag.
Die GOÄ 616 beschreibt die Bestimmung der CO-Diffusionskapazität als fortlaufende Bestimmung (Steady-State-Methode). Die GOÄ 615 hingegen bezieht sich auf die Single-Breath-Methode (Apnoe-Methode), weshalb beide Ziffern nebeneinander ausgeschlossen sind.
Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,8-fachen Satz, was einem Honorar von 31,79 € entspricht. Bei erhöhtem Aufwand, wie beispielsweise ausgeprägter Dyspnoe des Patienten, kann die Gebühr mit entsprechender Begründung bis zum 2,5-fachen Satz (44,15 €) gesteigert werden.
Die Dokumentation erfordert die Erfassung der Messwerte für die CO-Diffusionskapazität (DLCO) sowie die Angabe, ob die Messung in Ruhe oder unter Belastung stattfand. Auch die Kalibrierungsdaten und eventuelle Besonderheiten während des Messablaufs gehören in die Patientenakte.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich