GOÄ 621: Oszillographie richtig abrechnen & steigern

5 Min. Lesezeit
GOÄ 621
Mechanisch-oszillographische Untersuchung (Gesenius-Keller)
Punktzahl 127  
Einfachsatz 7,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 13,32 € 1,8x
Höchstsatz 18,50 € 2,5x

Die mechanisch-oszillographische Untersuchung nach GOÄ 621 richtig abrechnen: Erfahren Sie alles zu Abrechnungssätzen, Kombinationen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 621

Mechanisch-oszillographische Untersuchung (Gesenius-Keller)

Die mechanisch-oszillographische Untersuchung nach Gesenius-Keller dient der Beurteilung der arteriellen Durchblutungssituation an den Extremitäten. Bei diesem diagnostischen Verfahren werden pulsatorische Volumenschwankungen über eine zirkulär angelegte Manschette erfasst. Die Messung erfolgt systematisch bei verschiedenen Druckstufen, um Veränderungen der Pulswelle präzise darzustellen.

Diese Leistung ist im Abschnitt F der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Da es sich um eine rein technische Leistung handelt, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,8-fachen Faktor. Eine gesonderte Berechnung der Dokumentation, beispielsweise des Oszillogramms, ist laut den Bestimmungen der GOÄ ausgeschlossen.

GOÄ 621 in der Praxis: Stellenwert und Indikationen

Obwohl moderne Verfahren wie die Doppler-Sonographie die mechanische Oszillographie weitgehend verdrängt haben, besitzt die Methode nach Gesenius-Keller weiterhin ihre Berechtigung. Sie eignet sich hervorragend als schnelles, nicht-invasives Screening-Verfahren bei Verdacht auf eine periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK). Auch zur Verlaufskontrolle nach gefäßchirurgischen oder interventionellen Eingriffen wird sie in der Praxis genutzt.

Besonders vorteilhaft ist die Methode bei Patienten, bei denen eine Doppler-Sonographie aufgrund von Kontraindikationen oder anatomischen Besonderheiten erschwert ist. Die einfache Durchführung am Krankenbett macht die GOÄ 621 zu einem nützlichen Werkzeug in der primärärztlichen Versorgung. Sie liefert rasche Hinweise auf das Vorliegen von Makroangiopathien.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 621

Fallbeispiel 1: Screening bei Verdacht auf pAVK

Ein Patient stellt sich mit belastungsabhängigen Schmerzen in den Waden vor. Zum Ausschluss einer pAVK führt der Arzt eine mechanisch-oszillographische Untersuchung an beiden Beinen durch. Die Pulswellen werden bei verschiedenen Druckstufen dokumentiert. Abgerechnet wird die GOÄ 621 mit dem Regelsatz (1,8-fach) neben der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle nach Angioplastie

Nach einer erfolgreichen Ballondilatation der Arteria femoralis erfolgt eine postoperative Kontrolle der Durchblutung. Der Arzt nutzt die Oszillographie nach Gesenius-Keller zur schnellen Überprüfung der arteriellen Strombahn. Da die Untersuchung zügig und ohne Komplikationen verläuft, erfolgt die Abrechnung der GOÄ 621 zum Schwellenwert von 13,32 Euro.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei fortgeschrittener Mediasklerose

Bei einem älteren Diabetiker mit Verdacht auf Mediasklerose liefert die herkömmliche Blutdruckmessung unzuverlässige Werte. Der Arzt führt eine differenzierte Oszillographie durch, um die Pulswellenamplitude trotz starrer Gefäßwände zu beurteilen. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands bei der Manschettenplatzierung und Auswertung wird die GOÄ 621 mit dem 2,3-fachen Satz berechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 621: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Ansetzung der GOÄ-Ziffern 620 und 621. Die elektronische und die mechanische Oszillographie schließen sich für dieselbe Sitzung und dasselbe Gefäßgebiet gegenseitig aus. Es darf stets nur das tatsächlich angewandte Verfahren liquidiert werden.

Zudem versuchen Praxen gelegentlich, das Erstellen des Oszillogramms als eigenständige Schreibgebühr oder Dokumentationsleistung in Rechnung zu stellen. Dies führt regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen. Die Dokumentation ist integraler Bestandteil der Ziffer 621 und kann nicht separat berechnet werden.

Achtung: Bei einer parallelen Abrechnung von GOÄ 621 und Doppler-Sonographien (z. B. GOÄ 643) fordern Kostenträger häufig eine medizinische Begründung. Achten Sie darauf, die medizinische Notwendigkeit beider Untersuchungen getrennt voneinander in der Patientenakte darzulegen.

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Dokumentation der GOÄ 621: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die untersuchten Extremitäten sowie die gewählten Druckstufen exakt festgehalten werden. Auch die Beschreibung der aufgezeichneten Pulswellen und die daraus resultierende therapeutische Konsequenz gehören in den Befundbericht.

Das Oszillogramm selbst sollte digital oder in Papierform archiviert werden. Ein bloßer Verweis auf die Durchführung der Untersuchung reicht bei einer Prüfung meist nicht aus. Eine präzise Befundbeschreibung sichert Ihren Honoraranspruch nachhaltig ab.

Tipp: Nutzen Sie in Ihrer Praxissoftware standardisierte Dokumentationsmakros. Diese stellen sicher, dass alle abrechnungsrelevanten Parameter wie Druckstufen, Seitengleichheit und Amplitudenverhalten systematisch erfasst werden.

Dokumentation: Mechanisch-oszillographische Untersuchung nach Gesenius-Keller der unteren Extremitäten beidseits. Manschettenanlage am Unterschenkel. Messung bei Druckstufen von 120, 100 und 80 mmHg. Beidseits regelrechte, seitengleiche Oszillationen ohne pathologische Deformierung der Pulswelle.

GOÄ 621: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 621 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 1,8 gesteigert werden. Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 2,5-fachen Faktor ist beispielsweise bei ausgeprägter Adipositas des Patienten gerechtfertigt, da die Manschettenanlage dadurch erheblich erschwert wird. Auch ausgeprägte motorische Unruhe oder starker Tremor, die zu Artefakten führen und Mehrfachmessungen erfordern, begründen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 621 häufig mit den grundlegenden Beratungs- und Untersuchungsleistungen kombiniert. Zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit der GOÄ 1 (Beratung) oder der GOÄ 5 (Symptombezogene Untersuchung). Auch die Kombination mit neurologischen Basisuntersuchungen ist möglich, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt. Ein Ausschluss besteht hingegen für die zeitgleiche Abrechnung der GOÄ 620.

Ziffer 621 in der neuen GOÄ

Die mechanisch-oszillographische Untersuchung (Gesenius-Keller; heute beim 2,3-fachen Satz: 13,32 €) wird zur neuen Nummer 2813: „Seitenvergleichende segmentale Untersuchung der Durchblutung der unteren oder oberen Extremitäten mittels pneumatischer oder elektronischer Oszillographie, je Sitzung" — Festpreis 25,00 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 621

Die GOÄ-Ziffer 621 wird im Einfachsatz mit 7,40 Euro bewertet. Bei Anwendung des Regelhöchstsatzes von 1,8 beträgt das Honorar 13,32 Euro, während der Höchstsatz (2,5-fach) bei 18,50 Euro liegt.
Nein, die Dokumentation der Untersuchung ist nicht gesondert berechnungsfähig. Das Erstellen und Auswerten des Oszillogramms ist bereits mit der Gebühr für die GOÄ 621 abgegolten.
Die GOÄ-Ziffern 620 und 621 schließen sich für dieselbe Sitzung und dasselbe Gefäßgebiet in der Regel aus. Es darf nur das tatsächlich durchgeführte Verfahren (mechanisch oder elektronisch) abgerechnet werden.
Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 2,5-fachen Satz kann durch erschwerende Faktoren begründet werden. Typische Gründe sind ausgeprägte Adipositas, starker Tremor des Patienten oder zeitaufwendige Mehrfachmessungen bei fortgeschrittener Mediasklerose.
Ja, die Kombination ist grundsätzlich möglich, wenn beide Untersuchungen medizinisch notwendig sind. Allerdings fordern private Krankenversicherungen bei gleichzeitiger Abrechnung von GOÄ 621 und Doppler-Sonographie häufig eine detaillierte medizinische Begründung.
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