Die rheographische Untersuchung nach GOÄ 620 ist ein wichtiges Tool zur pAVK-Diagnostik. Erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden und richtig steigern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 620
Rheographische Untersuchung der Extremitäten - 152 Punkte
Die rheographische Untersuchung nach der GOÄ-Ziffer 620 stellt ein etabliertes Verfahren zur Beurteilung der arteriellen Durchblutung dar. Bei dieser Methode wird die elektrische Leitfähigkeit des Gewebes zwischen zwei angelegten Elektroden gemessen. Da die Leitfähigkeit maßgeblich von der Blutfüllung der Gefäße beeinflusst wird, lassen sich pulssynchronen Schwankungen präzise registrieren und grafisch darstellen.
Die Messung kann entweder als Querschnittrheographie oder als Längsschnittrheographie erfolgen. Bei der Querschnittmethode liegen die Elektroden quer zur Längsachse der Extremität, während sie bei der Längsschnittmethode in Längsrichtung positioniert werden. Mit der Gebühr für diese Leistung sind sämtliche anfallenden Sachkosten bereits vollständig abgegolten.
GOÄ 620 in der Praxis: Diagnostik peripherer Durchblutungsstörungen
In der täglichen Praxis dient die rheographische Untersuchung vor allem der orientierenden Diagnostik. Sie wird primär zur Abklärung und Schweregradeinteilung von peripheren arteriellen Durchblutungsstörungen (pAVK) eingesetzt. Durch die Erfassung der Gefäßpulsationen lassen sich funktionelle Einschränkungen der arteriellen Strombahn schnell und schmerzfrei beurteilen.
Die Untersuchung liefert wertvolle Hinweise bei Verdacht auf chronische Durchblutungsstörungen der Beine oder Arme. Sie eignet sich hervorragend als Verlaufskontrolle nach gefäßchirurgischen oder interventionellen Eingriffen. Eine klare Abgrenzung ist jedoch zu anderen rheographischen Verfahren wie der Licht-Reflexions-Rheographie erforderlich.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 620
Fallbeispiel 1: Erstdiagnostik bei Verdacht auf pAVK
Ein Patient stellt sich mit belastungsabhängigen Schmerzen in den Waden vor. Zur orientierenden Diagnostik erfolgt eine rheographische Untersuchung der unteren Extremitäten im Längsschnitt. Die Messung zeigt eine deutliche Abflachung der Pulskurven. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 620 zum Regelsatz von 1,8, da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle mit Belastungstest
Bei einem bekannten pAVK-Patienten soll die hämodynamische Relevanz einer Stenose unter Belastung geprüft werden. Nach der rheographischen Basismessung absolviert der Patient ein definiertes Gehtraining, gefolgt von einer erneuten Messung. Aufgrund des deutlich erhöhten Zeitaufwands durch die Belastungsuntersuchung wird die GOÄ 620 mit einem gesteigerten Faktor von 2,3 abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Ausschluss einer arteriellen Beteiligung
Eine Patientin präsentiert sich mit unklaren Schwellungen der Knöchel. Zum Ausschluss einer arteriellen Durchblutungsstörung wird eine Querschnittrheographie durchgeführt. Die unauffälligen Kurvenverläufe dokumentieren eine intakte arterielle Pulsation. Die Leistung wird korrekt als selbstständige Untersuchung über die Ziffer 620 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 620: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung der klassischen Rheographie mit der Licht-Reflexions-Rheographie. Letztere basiert auf optischen Messprinzipien und muss zwingend mit der GOÄ-Ziffer 634 abgerechnet werden. Eine fälschliche Deklaration der LRR unter der Ziffer 620 führt bei Prüfungen regelmäßig zur Honorarkürzung.
Achtung: Die Licht-Reflexions-Rheographie (LRR) darf nicht mit der GOÄ-Ziffer 620 abgerechnet werden. Hierfür ist zwingend die GOÄ-Ziffer 634 heranzuziehen, da es sich um ein eigenständiges optisches Verfahren handelt.
Zudem ist die Ziffer 620 unabhängig vom tatsächlichen Leistungsumfang nur einmal je Arzt-Patienten-Begegnung berechnungsfähig. Die gleichzeitige Untersuchung von Armen und Beinen rechtfertigt keine Mehrfachabrechnung der Ziffer am selben Kalendertag. Solche Mehrfachansätze werden von den privaten Krankenversicherungen konsequent gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ 620: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung. In der Patientenakte müssen die untersuchte Extremität, die gewählte Methode sowie die konkreten Messergebnisse dokumentiert werden. Auch die grafische Registrierung der Pulskurven sollte als Befundbericht archiviert werden.
Dokumentation: Rheographische Untersuchung der unteren Extremitäten beidseitig im Längsschnitt. Registrierung regelrechter, pulssynchroner Schwankungen der elektrischen Leitfähigkeit. Keine Hinweise auf hämodynamisch relevante Stenosen.
Besonders bei der Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes ist die Dokumentation der medizinischen Begründung unerlässlich. Ohne eine detaillierte Beschreibung des Mehraufwands in der Akte kann der erhöhte Faktor bei einer Rechnungsprüfung nicht verteidigt werden.
Tipp: Eine lückenlose Dokumentation der Kurvenbilder und der angewandten Methode schützt effektiv vor Regressansprüchen der privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen.
GOÄ 620: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz der GOÄ-Ziffer 620 liegt beim 1,8-fachen Satz und erbringt ein Honorar von 15,95 €. Bei einem überdurchschnittlichen Aufwand kann die Gebühr bis zum Höchstsatz von 2,5 (22,15 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind die Durchführung von zusätzlichen Belastungstests oder erhebliche Compliance-Probleme des Patienten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 620 wird häufig im Rahmen einer umfassenden angiologischen Basisdiagnostik erbracht. Sie ist gut kombinierbar mit klinischen Untersuchungen wie der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 oder der vollständigen Untersuchung eines Organsystems nach Ziffer 7. Eine zeitgleiche Abrechnung mit anderen oszillographischen Untersuchungen (Ziffern 621 und 622) ist jedoch genau auf Überschneidungen zu prüfen.
Ziffer 620 in der neuen GOÄ
Die rheographische Untersuchung der Extremitäten (heute beim 2,3-fachen Satz: 15,95 €) wird zur neuen Nummer 2813: „Seitenvergleichende segmentale Untersuchung der Durchblutung der unteren oder oberen Extremitäten mittels pneumatischer oder elektronischer Oszillographie, je Sitzung" — Festpreis 25,00 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 620
Was hat nicht gestimmt?