GOÄ 634: Lichtreflex-Rheographie richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 634
Lichtreflex-Rheographie
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,08 € 2,3x
Höchstsatz 24,46 € 3,5x
Ausschlüsse
435

Die Lichtreflex-Rheographie nach GOÄ-Ziffer 634 ist ein Standard in der Phlebologie. Erfahren Sie alles zur Abrechnung, Analogbewertung und typischen Fehlern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 634

Lichtreflex-Rheographie - 120 Punkte

Die Lichtreflex-Rheographie (LRR) ist ein bewährtes, nicht-invasives Verfahren zur Funktionsbeurteilung des venösen Gefäßsystems. Durch die Messung reflektierten Infrarotlichts lassen sich Rückschlüsse auf die Blutfüllung der hautnahen Venen ziehen. Diese Methode dient primär der Diagnostik von venösen Abflussstörungen und Klappeninsuffizienzen an den Extremitäten.

Die physikalische Grundlage basiert auf der Absorption von Infrarotlicht durch das Hämoglobin im Blut. Ein Sensor registriert die reflektierte Lichtmenge, die sich je nach Füllungszustand der Gefäße verändert. Daraus wird ein relativer Messwert im Verhältnis zum Ausgangswert ermittelt.

GOÄ 634 in der Praxis: Diagnostik venöser Abflussstörungen

In der täglichen Praxis wird die Lichtreflex-Rheographie vor allem bei Verdacht auf eine chronisch-venöse Insuffizienz (CVI) oder Varikosis eingesetzt. Auch zur Verlaufskontrolle nach phlebologischen Eingriffen liefert die Methode wertvolle funktionelle Daten. Die Untersuchung erfolgt meist im Sitzen, wobei der Patient durch gezielte Fußbewegungen die Muskel-Venen-Pumpe aktiviert.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die analoge Anwendung der Ziffer 634. Laut Beschluss der Bundesärztekammer ist diese Ziffer für die Körperwasserbestimmung mittels bioelektrischer Impedanzanalyse (BIA) analog heranzuziehen. Eine Abrechnung der reinen Körperfettmessung ist über diese Analogie jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 634

Fallbeispiel 1: Ausschluss einer venösen Insuffizienz bei Varikosis

Ein Patient stellt sich mit ausgeprägten Krampfadern und abendlichen Schweregefühlen in den Beinen vor. Zur Abklärung der Venenklappenfunktion wird eine beidseitige Lichtreflex-Rheographie durchgeführt. Die Messung zeigt eine verkürzte Venenwiederauffüllzeit. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 634 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle nach Veneneingriff mit Belastung

Nach einer operativen Sanierung einer Varikosis erfolgt eine Kontrolluntersuchung. Aufgrund von postoperativen Schwellungen und zur genaueren Differenzierung wird eine zusätzliche Belastungsuntersuchung integriert. Wegen des deutlich erhöhten Zeitaufwands wird die GOÄ 634 mit Faktor 2,8 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Körperwasserbestimmung mittels BIA

Bei einem Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz soll das Gesamtkörperwasser zur Steuerung der Diuretikatherapie bestimmt und überwacht werden. Die Messung erfolgt mittels bioelektrischer Impedanzanalyse. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 634 analog zum Schwellensatz.

Häufige Fehler bei der GOÄ 634: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Ansetzung der Ziffer in einer Sitzung. Die GOÄ-Ziffer 634 ist unabhängig vom tatsächlichen Leistungsumfang nur einmal je Arzt-Patienten-Begegnung berechnungsfähig. Eine getrennte Abrechnung für das linke und rechte Bein am selben Tag ist daher unzulässig.

Zudem führt die fehlerhafte Kombination mit bestimmten anderen gefäßdiagnostischen Leistungen regelmäßig zu Kürzungen. Insbesondere der Ausschluss der GOÄ-Ziffer 435 (periphere Arterien- und/oder Venendruckmessung) muss zwingend beachtet werden. Beide Leistungen dürfen nicht nebeneinander für dieselbe Sitzung in Rechnung gestellt werden.

Achtung: Die analoge Anwendung der GOÄ 634 für die Bestimmung des Körperfettanteils wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig abgelehnt. Nur die reine Körperwasserbestimmung ist analogiefähig.

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Dokumentation der GOÄ 634: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, die untersuchte Extremität sowie die konkreten Messergebnisse dokumentiert werden. Insbesondere die ermittelte Venenwiederauffüllzeit (t0) und die Pumpleistung sollten präzise festgehalten werden.

Falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet wird, muss die entsprechende Begründung direkt aus der Dokumentation hervorgehen. Dies betrifft beispielsweise die Durchführung unter erschwerten Bedingungen oder zusätzliche Belastungstests.

Dokumentation: LRR beidseits bei V. a. CVI Grad II. Venenwiederauffüllzeit rechts 18s, links 15s. Eingeschränkte Pumpleistung links. Befund besprochen, Kompressionstherapie empfohlen.

Tipp: Nutzen Sie standardisierte Vorlagen in Ihrer Praxissoftware, um die Messergebnisse der Lichtreflex-Rheographie schnell und rechtssicher zu erfassen.

GOÄ 634: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 634 gut begründbar. Typische Begründungen sind ein erhöhter Untersuchungsaufwand durch die Durchführung von Belastungsuntersuchungen oder schwierige Messbedingungen bei ausgeprägten Lymphödemen. Auch eine mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten kann als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Lichtreflex-Rheographie wird selten isoliert durchgeführt. Häufig erfolgt sie im Rahmen einer umfassenden phlebologischen Diagnostik in Kombination mit einer Dopplersynographie (z. B. GOÄ 410 oder 420). Auch die Kombination mit beratenden Leistungen nach GOÄ 1 oder 3 sowie der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 ist im Praxisalltag üblich und zulässig.

Ziffer 634 in der neuen GOÄ

Die Lichtreflex-Rheographie (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,08 €) wird im Entwurf je nach Untersuchungsziel auf zwei verschiedene Positionen abgebildet:

  • 3234 Zuschlag für chromoendoskopische Untersuchung oder Untersuchung mittels optischer Verfahren (NBI, BLI, LCI) zu den Leistungen nach Nrn. 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223, je Sitzung (36,76 €) — für den NBI/BLI/LCI-Zuschlag bei Endoskopie, der nach früherer Empfehlung analog Nr. 634 berechnet wurde
  • 2819 Untersuchung der Venen einer oder mehrerer Extremitäten mittels Licht-Reflexions-Rheographie, je Sitzung (21,12 €) — für die klassische LRR der Extremitätenvenen

Welche der beiden neuen Ziffern gilt, entscheidet die Fragestellung: phlebologische Venenfunktionsdiagnostik → 2819; optische Endoskopie-Aufwertung → 3234 (nur zusammen mit einer der genannten Hauptleistungen).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 634

Nein, die GOÄ-Ziffer 634 ist unabhängig vom Leistungsumfang nur einmal je Arzt-Patienten-Begegnung berechnungsfähig. Eine beidseitige Untersuchung kann jedoch über einen erhöhten Steigerungsfaktor ausgeglichen werden.
Nein, eine analoge Abrechnung der GOÄ 634 ist laut den Bestimmungen nur für die Körperwasserbestimmung mittels bioelektrischer Impedanzanalyse (BIA) zulässig. Die Bestimmung des Körperfettanteils darf hierüber nicht berechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 634 darf nicht nebeneinander mit der GOÄ-Ziffer 435 (periphere Arterien- und/oder Venendruckmessung) abgerechnet werden. Zudem ist sie auf einmal pro Arzt-Patienten-Begegnung limitiert.
Ein erhöhter Multiplikator kann durch einen überdurchschnittlichen Untersuchungsaufwand begründet werden. Typische Gründe sind zusätzliche Belastungsuntersuchungen, ausgeprägte Ödeme oder mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten.
Gemäß der Empfehlung der Bundesärztekammer kann für Verfahren wie Narrow Band Imaging (NBI) ein Zuschlag analog zur GOÄ 634 je Sitzung berechnet werden. Dies dient der verbesserten Darstellung von Schleimhautläsionen bei Endoskopien.
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