Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 632: So rechnen Sie den Mikro-Herzkatheterismus mit Einschwemmkatheter inklusive Oxymetrie und EKG rechtssicher und optimiert ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 632
Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle – gegebenenfalls auch unter Röntgen-Kontrolle –
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 632 definiert den sogenannten Rechtsherzkatheterismus mittels Einschwemmkatheter (Swan-Ganz-Katheter). Diese diagnostische Maßnahme dient der präzisen Erfassung hämodynamischer Parameter im rechten Herzen und der Lungenstrombahn. Im Leistungsumfang sind alle wesentlichen Teilschritte wie die kontinuierliche EKG-Überwachung, Druckmessungen sowie oxymetrische Bestimmungen fest integriert.
Besonders wichtig für die Abrechnungspraxis ist die Formulierung „gegebenenfalls auch unter Röntgen-Kontrolle“. Dies bedeutet, dass eine radiologische Durchleuchtung zur Lagekontrolle des Katheters abgegolten ist und nicht separat berechnet werden darf. Auch die Materialkosten für den Einschwemmkatheter selbst sind mit der Gebühr von 1210 Punkten vollständig abgegolten.
GOÄ 632 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Der Mikro-Herzkatheterismus nach GOÄ 632 kommt vor allem in der Kardiologie, Pneumologie und Intensivmedizin zum Einsatz. Typische Indikationen umfassen die Abklärung einer pulmonalarteriellen Hypertonie (PAH) sowie die präzise Bestimmung des Herzzeitvolumens bei schwerer Herzinsuffizienz. Auch zur Überwachung von instabilen Patienten im Rahmen eines kardiogenen Schocks liefert das Verfahren essenzielle hämodynamische Daten.
Im Vergleich zur GOÄ-Ziffer 630 (einfacher Einschwemmkatheterismus) zeichnet sich die Ziffer 632 durch die zusätzliche Durchführung von oxymetrischen Untersuchungen aus. Wenn also neben der reinen Druckmessung auch Sauerstoffsättigungen im rechten Herzen bestimmt werden, ist der Ansatz der höher bewerteten Ziffer 632 gerechtfertigt. Dies ermöglicht eine differenzierte Shunt-Diagnostik und eine genauere Beurteilung der pulmonalen Hämodynamik.
Tipp: Wenn im Rahmen der Untersuchung ausschließlich Druckmessungen ohne Oxymetrie stattfinden, ist lediglich die GOÄ-Ziffer 630 berechnungsfähig. Die Dokumentation muss daher zwingend die oxymetrischen Messwerte ausweisen, um die Ziffer 632 zu rechtfertigen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 632
Fallbeispiel 1: Diagnostik bei Verdacht auf pulmonale Hypertonie
Ein Patient stellt sich mit progredienter Belastungsdyspnoe vor. Zur definitiven Abklärung einer pulmonalarteriellen Hypertonie erfolgt ein Rechtsherzkatheterismus mittels Einschwemmkatheter unter Durchleuchtungskontrolle. Es werden Druckmessungen im rechten Vorhof, rechten Ventrikel und der Arteria pulmonalis durchgeführt, ergänzt durch oxymetrische Sättigungsbestimmungen zur Shunt-Ausschließung.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 632 zum Regelsatz (2,3-fach). Da die Röntgen-Kontrolle und die EKG-Überwachung integrale Bestandteile der Ziffer sind, werden diese nicht gesondert in Rechnung gestellt. Auch der Katheter wird nicht als Sachkosten deklariert.
Fallbeispiel 2: Hämodynamisches Monitoring bei schwerer Herzinsuffizienz
Bei einem Patienten mit bekannter dilatativer Kardiomyopathie und dekompensierter Herzinsuffizienz wird ein Einschwemmkatheter zur Optimierung der medikamentösen Therapie platziert. Neben den kontinuierlichen Druckmessungen werden mehrfach oxymetrische Messungen zur Bestimmung des gemischtvenösen Sauerstoffgehalts durchgeführt. Die Prozedur gestaltet sich aufgrund anatomischer Varianten der Venen extrem schwierig und zeitaufwendig.
Hier kann die GOÄ-Ziffer 632 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 3,5-fach) abgerechnet werden. Die schwierigen anatomischen Verhältnisse und der daraus resultierende erhebliche Zeitaufwand müssen in der Rechnung detailliert begründet werden.
Fallbeispiel 3: Shunt-Diagnostik bei angeborenem Herzfehler
Zur Quantifizierung eines bekannten Vorhofseptumdefekts wird ein Rechtsherzkatheterismus durchgeführt. Durch gezielte Blutentnahmen an verschiedenen Lokalisationen des rechten Herzens und anschließende oxymetrische Analysen wird das Shunt-Volumen exakt berechnet. Die Prozedur erfolgt ambulant in einer kardiologischen Schwerpunktpraxis.
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 632 ist hier vollumfänglich korrekt, da die oxymetrischen Untersuchungen den entscheidenden Teil der Diagnostik darstellen. Begleitende Laboruntersuchungen zur Blutgasanalyse können gegebenenfalls zusätzlich berechnet werden, sofern sie nicht die reinen oxymetrischen Messungen vor Ort betreffen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 632: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 632 schließt eine Vielzahl von Leistungen am selben Behandlungstag aus. Insbesondere die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 630 (Einschwemmkatheterismus ohne Oxymetrie) oder der Ziffer 602 (Oxymetrische Untersuchung) führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Ebenfalls nicht zulässig ist die gesonderte Abrechnung von EKG-Leistungen (wie GOÄ 650, 651 oder 652) oder Röntgenleistungen (wie GOÄ 5295), wenn diese im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Katheterismus stehen. Diese Leistungen sind explizit in der Leistungsbeschreibung der Ziffer 632 enthalten und somit abgegolten.
Achtung: Die Sachkosten für den Einschwemmkatheter dürfen nicht separat über die Sachkostenregelung der GOÄ in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für dieses Einmalmaterial sind kalkulatorisch in der hohen Punktzahl von 1210 Punkten der Ziffer 632 berücksichtigt.
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Dokumentation der GOÄ 632: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht beziehungsweise Untersuchungsprotokoll müssen alle Teilschritte der Prozedur detailliert festgehalten werden. Insbesondere der Nachweis der oxymetrischen Messungen (Sauerstoffsättigungswerte in den verschiedenen Abschnitten) ist essenziell, um die Abgrenzung zur Ziffer 630 zu belegen.
Auch die Dokumentation der Druckkurven und der fortlaufenden EKG-Überwachung sollte standardmäßig im Archivsystem hinterlegt sein. Falls eine Röntgen-Durchleuchtung stattgefunden hat, müssen die Durchleuchtungszeit und die Dosisflächeproduktwerte im Protokoll dokumentiert werden, auch wenn die Leistung selbst nicht separat berechnet werden kann.
Dokumentationsbeispiel:
Rechtsherzkatheterismus über V. jugularis interna rechts mittels 7F-Swan-Ganz-Katheter. Kontinuierliche EKG-Überwachung ohne Rhythmusstörungen. Druckmessungen: RA 6 mmHg, RV 24/4 mmHg, PA 22/10 (Mean 14) mmHg, PCWP 8 mmHg. Oxymetrie: V. cava sup. 72%, RA 73%, RV 74%, PA 73% (kein Shunt nachweisbar). Optionale Durchleuchtungskontrolle zur Lageverifizierung (DL-Zeit: 12 Sek.). Katheter komplikationslos entfernt.
GOÄ 632: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach, 162,22 €) bis zum Höchstsatz (3,5-fach, 246,86 €) erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der GOÄ 632 sind schwierige anatomische Verhältnisse (z. B. ausgeprägte Venenklappen, Gefäßtortuositäten) oder erhebliche kardiopulmonale Instabilität des Patienten während des Eingriffs. Auch ein extrem hoher Zeitaufwand bei der Platzierung des Katheters kann als Begründung herangezogen werden.
Die Begründung muss auf der Rechnung für den Laien verständlich und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein. Pauschale Formulierungen wie „erhöhter Zeitaufwand“ ohne nähere Erläuterung der klinischen Besonderheiten reichen für eine erfolgreiche Durchsetzung meist nicht aus.
Typische Ziffernkombinationen
Erlaubt und häufig sinnvoll ist die Kombination der GOÄ 632 mit Ziffern für die Punktion und Katheterisierung von Blutgefäßen, sofern diese nicht explizit ausgeschlossen sind. So kann die Venenpunktion oder Freilegung (z. B. nach GOÄ 250 oder entsprechenden operativen Ziffern) je nach Zugangsweg berechnet werden. Auch die Lokalanästhesie (z. B. GOÄ 490 oder 491) ist neben der Ziffer 632 eigenständig berechnungsfähig, da sie nicht Bestandteil der Katheterleistung ist.
Nicht kombiniert werden dürfen hingegen Leistungen, die denselben Zielbereich betreffen oder explizit im Ausschlusskatalog genannt sind. Hierzu zählen insbesondere die Ziffern für die arterielle Druckmessung (wie GOÄ 648) oder andere kardiologische Funktionsuntersuchungen am selben Tag, sofern diese die gleiche Sitzung betreffen.
Ziffer 632 in der neuen GOÄ
Der Mikro-Herzkatheterismus mit Einschwemmkatheter einschließlich Druckmessungen und Oxymetrie (heute beim 2,3-fachen Satz: 162,22 €) wird zur neuen Nummer 3046: „Rechtsherzkatheteruntersuchung mit Pulmonalisdruckmessung" — Festpreis 105,00 €. Die oxymetrischen Untersuchungen sind in der Blutgasanalyse der neuen Leistung enthalten.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 632
Was hat nicht gestimmt?