Die Abrechnung der oxymetrischen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 602 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Schlaflabor-Regelungen und Ausschlüssen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 602
GOÄ-Ziffer 602: Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung –
Die GOÄ-Ziffer 602 bewertet die oxymetrische Untersuchung mit einer Punktzahl von 152 Punkten. Diese Leistung umfasst die Ermittlung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut des Patients. Die Messung kann dabei auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen: entweder unblutig mittels transkutaner Pulsoxymetrie oder blutig durch eine direkte Blutentnahme.
Ein wichtiger Aspekt dieser Leistungsbeschreibung ist der integrierte Plural. Die Formulierung „Untersuchung(en)“ stellt klar, dass mehrere Messungen innerhalb desselben Arzt-Patienten-Kontaktes abgegolten sind. Dies gilt ausdrücklich auch für zusätzliche Bestimmungen, die unter oder nach einer körperlichen Belastung des Patienten durchgeführt werden.
GOÄ 602 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Die Bestimmung der Sauerstoffsättigung gehört zu den Routinemaßnahmen in der allgemeinmedizinischen, internistischen und pädiatrischen Praxis. Typische Indikationen für die Durchführung einer Oxymetrie sind der Verdacht auf respiratorische Insuffizienz, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale oder kardiale Dekompensationen. Auch im Rahmen von Notfallsituationen oder zur Überwachung während kleinerer operativer Eingriffe ist die Pulsoxymetrie unverzichtbar.
Abzugrenzen ist die Leistung von der Bestimmung des Sauerstoffpartialdrucks (pO2). Wird dieser transkutan gemessen, ist hierfür die GOÄ-Ziffer 614 heranzuziehen. Die klassische Blutgasanalyse (BGA), welche neben dem Sauerstoffgehalt auch den pH-Wert und das Kohlendioxid erfasst, wird hingegen über die GOÄ-Ziffer 3710 abgerechnet.
Tipp: Obwohl die Sauerstoffsättigung auch unter der Laborziffer 3692 im Abschnitt M aufgeführt ist, sollten niedergelassene Ärzte im Praxisalltag stets die GOÄ-Ziffer 602 bevorzugen. Die Ziffer 602 ist mit 152 Punkten deutlich höher bewertet als die Ziffer 3692, die lediglich 60 Punkte aufweist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 602
Fallbeispiel 1: Belastungsuntersuchung bei COPD
Ein Patient mit bekannter COPD stellt sich mit zunehmender Belastungsdyspnoe vor. Der Arzt führt eine transkutane Pulsoxymetrie in Ruhe sowie eine erneute Messung direkt nach einer standardisierten Gehbelastung durch. Beide Messungen finden im Rahmen desselben Arzt-Patienten-Kontaktes statt.
Da die Bestimmung nach Belastung explizit in der Leistungslegende der GOÄ-Ziffer 602 enthalten ist, sind beide Messungen mit der einmaligen Berechnung abgegolten. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 602 zum Regelsatz (1,8-fach).
Fallbeispiel 2: Mehrfache Kontrollen bei akutem Asthmaanfall
Eine Patientin stellt sich vormittags mit einem akuten Asthmaanfall in der Praxis vor. Der Arzt misst die Sauerstoffsättigung vor und nach der Inhalation eines Bronchospasmolytikums. Am Nachmittag desselben Tages erscheint die Patientin erneut zur Verlaufskontrolle, bei der eine weitere Oxymetrie durchgeführt wird.
Die Messungen am Vormittag sind mit einer einmaligen Berechnung der GOÄ-Ziffer 602 abgegolten. Da die Nachmittagsuntersuchung jedoch bei einer getrennten Inanspruchnahme stattfindet, darf die GOÄ-Ziffer 602 ein zweites Mal berechnet werden. In der Rechnung muss diese zweite Ziffer mit der Uhrzeit oder dem Zusatz „getrennte Inanspruchnahme“ versehen werden.
Fallbeispiel 3: Langzeitmessung im Rahmen der Schlafapnoe-Diagnostik
Bei einem Patienten besteht der Verdacht auf ein obstruktives Schlafapnoe-Syndrom. Im Rahmen einer kardiorespiratorischen Polygraphie erfolgt eine kontinuierliche Aufzeichnung der Sauerstoffsättigung über einen Zeitraum von sieben Stunden während der Nacht.
Gemäß der Empfehlung der Bundesärztekammer wird diese kontinuierliche Langzeitmessung über mindestens sechs Stunden der GOÄ-Ziffer 602 analog zugeordnet. Die Abrechnung erfolgt somit über die Ziffer 602, wobei eine Steigerung des Faktors allein aufgrund der langen Dauer gebührenrechtlich nicht zulässig ist, da die Mindestdauer von sechs Stunden bereits Voraussetzung für diese spezielle Zuordnung ist.
Häufige Fehler bei der GOÄ 602: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 602 mit anderen lungenfunktionellen Untersuchungen. Die Allgemeinen Bestimmungen und Ausschlussregeln der GOÄ verbieten die gleichzeitige Abrechnung der Oxymetrie neben den Ziffern 435 (Allergietestung), 606 (Spirometrische Untersuchung) sowie den Ziffern 626 bis 630 und 632 (aufwendigere Lungenfunktionsprüfungen). In diesen Fällen gilt die Oxymetrie als methodischer Bestandteil der höher bewerteten Hauptleistung.
Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen regelmäßig Rechnungen, bei denen die GOÄ-Ziffer 602 am selben Tag neben einer Spirometrie nach GOÄ-Ziffer 605 oder 606 aufgeführt ist. Achten Sie strikt darauf, diese Ziffernkombinationen in Ihrer Abrechnungssoftware zu sperren.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Kombination mit der Blutgasanalyse nach GOÄ-Ziffer 3710. Da die Blutgasanalyse bereits die Sauerstoffsättigung miterfasst, ist die zusätzliche Berechnung der GOÄ-Ziffer 602 nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen (wie z. B. bei einer ausgeprägten Anämie oder zur Shunt-Diagnostik) zulässig und muss auf der Liquidation entsprechend begründet werden.
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Dokumentation der GOÄ 602: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Fundament, um Honorarkürzungen oder Rückfragen von Kostenträgern erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte müssen neben dem gemessenen Prozentwert der Sauerstoffsättigung auch die klinischen Rahmenbedingungen festgehalten werden. Dazu gehören Angaben darüber, ob die Messung in Ruhe, unter Belastung oder unter zusätzlicher Sauerstoffgabe stattfand.
Falls eine Steigerung des Gebührensatzes über den Schwellenwert von 1,8-fach beabsichtigt ist, muss die medizinische Begründung direkt aus der Dokumentation hervorgehen. Dies gilt insbesondere für unruhige Patienten oder erschwerte Messbedingungen, beispielsweise bei ausgeprägten Durchblutungsstörungen oder Nagelmykosen, die eine transkutane Messung erschweren.
Dokumentationsbeispiel:
„Transkutane Pulsoxymetrie (GOÄ 602) in Ruhe: SpO2 94 %. Erneute Messung nach 2 Minuten Kniebeugen (Belastung): SpO2-Abfall auf 89 % bei gleichzeitiger Dyspnoe. Messung erschwert durch ausgeprägte periphere Durchblutungsstörung (Raynaud-Syndrom).“
GOÄ 602: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz für die GOÄ-Ziffer 602 liegt beim 1,8-fachen Satz (15,95 €). Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors bis zum 2,5-fachen Satz (22,15 €) ist unter Angabe von patientenbezogenen Besonderheiten möglich. Typische Begründungen für eine Faktorenerhöhung sind erhebliche motorische Unruhe (z. B. bei dementen Patienten oder Kleinkindern), die zu Artefakten führt und wiederholte Messungen erfordert, oder extrem schlechte periphere Durchblutungsverhältnisse, die eine Platzierung des Sensors an alternativen Körperstellen notwendig machen.
Typische Ziffernkombinationen
Im Praxisalltag wird die GOÄ-Ziffer 602 häufig mit Beratungs- und Untersuchungsleistungen kombiniert. Zulässig und sinnvoll ist die gemeinsame Abrechnung mit der GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder der GOÄ-Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung). Auch die Kombination mit therapeutischen Maßnahmen wie einer Inhalationstherapie nach GOÄ-Ziffer 612 ist im Rahmen der Behandlung akuter Atemwegserkrankungen problemlos möglich, sofern keine der genannten Ausschlussziffern vorliegt.
Ziffer 602 in der neuen GOÄ
Die oxymetrische Untersuchung (heute beim 2,3-fachen Satz: 15,95 €) wird im Entwurf je nach Dauer, Patientenalter und Kontext auf drei Leistungen aufgeteilt — kurze Einzelmessungen bei Erwachsenen erhalten keinen Nachfolger:
- 3502 Mehrfache oxymetrische Messungen als Langzeitbeobachtung (mindestens sechs Messungen, Dauer mindestens sechs Stunden), ggf. als kontinuierliche Messung (47,93 €)
- 3501 Oxymetrische Messung(en) bei einem Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr, auch nach Belastung, bis zu zweimal je Sitzung (8,88 €)
- 3523 Gehtest von mindestens sechs Minuten Dauer mit Bestimmung der maximalen Gehstrecke, einschließlich oxymetrischer Messung(en) (30,65 €)
Für kurze oxymetrische Einzelmessungen bei Erwachsenen außerhalb des Gehtests und ohne Langzeitcharakter sieht der Entwurf keinen allgemeinen Nachfolger vor.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 602
Was hat nicht gestimmt?