GOÄ 612: Abrechnung, Analogbewertung & Praxis-Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 612
Ganzkörperplethysmographische Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität und des Atemwegwiderstandes vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen
Punktzahl 757  
Einfachsatz 44,12 € 1,0x
Regelhöchstsatz 79,42 € 1,8x
Höchstsatz 110,30 € 2,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ-Ziffer 612 ist sowohl in der Pneumologie als auch in der Dermatologie (analog) hochrelevant. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Abrechnungstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 612

Die offizielle Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 612 lautet im Gebührenverzeichnis wie folgt:

Ganzkörperplethysmographische Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität und des Atemwegwiderstandes vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen

Diese Leistung umfasst die umfassende ganzkörperplethysmographische Funktionsanalyse der Lunge. Die Messung erfolgt in zwei Schritten, nämlich vor und nach der Verabreichung einer bronchospasmolytisch wirksamen Substanz. Damit dient die Untersuchung der Überprüfung der Reversibilität einer bronchialen Obstruktion.

Mit der Gebühr sind alle apparativen Kosten sowie die Kosten für die verabreichten Substanzen abgegolten. Eine gesonderte Berechnung der Inhalationslösung ist somit nicht zulässig. Die Bundesärztekammer hat zudem eine wichtige Analogbewertung für die Dermatologie beschlossen, die diese Ziffer für die digitale Muttermal-Dokumentation öffnet.

GOÄ 612 in der Praxis: Pneumologie und Dermatologie im Fokus

In der täglichen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 612 in zwei völlig unterschiedlichen Fachgebieten Anwendung. In der Pneumologie und Inneren Medizin dient sie der Diagnostik von chronischen Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale oder COPD. Hierbei wird die Veränderung des Atemwegswiderstands nach Provokation oder Relaxation gemessen.

In der Dermatologie wird die Ziffer 612 hingegen analog für die Videosystem-gestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen herangezogen. Diese Analogabrechnung ist durch die Bundesärztekammer offiziell anerkannt. Sie ermöglicht eine hochpräzise Früherkennung im Rahmen des sogenannten Naevus-Checks.

Tipp: Bei der analogen Anwendung in der Dermatologie sollte auf der Rechnung zwingend der Hinweis "analog gemäß BÄK-Empfehlung" sowie die genaue Leistungsbeschreibung der Videodokumentation angegeben werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 612

Fallbeispiel 1: Diagnostik bei Verdacht auf Asthma bronchiale

Ein Patient stellt sich mit chronischem Husten und Atemnot bei Belastung vor. Es erfolgt eine Ganzkörperplethysmographie zur Basisdiagnostik, gefolgt von einer Inhalation eines Bronchospasmolytikums. Nach einer Wartezeit von 15 Minuten wird die Messung wiederholt, um die Reversibilität der Obstruktion zu prüfen.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 612 zum Regelsatz (1,8-fach). Die Ziffern 609 und 610 dürfen für diese Sitzung nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden, da sie in der Ziffer 612 aufgehen.

Fallbeispiel 2: Digitale Muttermalanalyse zur Melanomvorsorge

Eine Patientin mit zahlreichen atypischen Naevi stellt sich zur Hautkrebsvorsorge vor. Der Dermatologe führt eine computergestützte, videosystem-gestützte Untersuchung mit digitaler Bildspeicherung und Vermessung der auffälligen Läsionen durch.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 612 analog. Da insgesamt über 15 Muttermale digital erfasst und mit Voraufnahmen verglichen wurden, wird der Steigerungsfaktor begründet auf den 2,5-fachen Satz angehoben.

Fallbeispiel 3: Kombiniertes Hautkrebsscreening mit Check-up

Ein Patient nimmt eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten in Anspruch. In derselben Sitzung erfolgt eine eingehende Beratung sowie eine videogestützte Muttermaldokumentation der Haut.

Der Behandler rechnet die GOÄ-Ziffer 29 für die Gesundheitsuntersuchung ab. Zusätzlich wird für die digitale Bildanalyse die GOÄ-Ziffer 612 analog in Ansatz gebracht, was nebeneinander zulässig ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ 612: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Pneumologie ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Vor- und Nachuntersuchung. Die Ziffern 609 (Spirometrie vor/nach Spasmolyse) und 610 (Ganzkörperplethysmographie) sind explizite Ausschlussziffern und dürfen nicht neben der Ziffer 612 berechnet werden.

In der Dermatologie führt die gleichzeitige Abrechnung der konventionellen Auflichtmikroskopie nach GOÄ 750 zu Beanstandungen. Die Mehrfachabrechnung der Ziffer 612 analog pro Sitzung ist ebenfalls ein häufiger Fehler, da die Ziffer unabhängig von der Anzahl der untersuchten Naevi nur einmalig ansetzbar ist.

Achtung: Private Krankenversicherungen kürzen regelmäßig Rechnungen, bei denen die GOÄ 612 analog neben der GOÄ 750 in derselben Sitzung aufgeführt ist. Diese Kombination ist strikt ausgeschlossen.

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Dokumentation der GOÄ 612: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentationspflicht in der Patientenakte unerlässlich. In der Pneumologie müssen die exakten Messwerte der Ausgangswerte sowie die Post-Bronchospasmolyse-Werte dokumentiert werden. Auch das verwendete Medikament und dessen Dosierung gehören in den Befundbericht.

In der Dermatologie muss die Dokumentation den Einsatz des digitalen Videosystems belegen. Es sollte festgehalten werden, welche Läsionen fotografiert, vermessen und für die Verlaufsdokumentation gespeichert wurden. Ein bloßer Verweis auf eine Blickdiagnose reicht für die analoge Ziffer 612 nicht aus.

Dokumentation: Ganzkörperplethysmographie vor und nach Inhalation von 2 Hüben Salbutamol. RAW prä: 0,45 kPa*s/l, RAW post: 0,22 kPa*s/l. Reversibilität der Atemwegsobstruktion um 51% nachgewiesen.

GOÄ 612: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 612 liegt beim 1,8-fachen Satz. Ein Überschreiten dieses Schwellenwerts bis zum 2,5-fachen Steigerungsfaktor muss in der Rechnung patientenbezogen begründet werden. Typische Begründungen in der Pneumologie sind eine mangelnde Compliance des Patienten, schwerer Hustenreiz während der Messung oder erhebliche Sprachbarrieren.

In der Dermatologie rechtfertigt eine besonders hohe Anzahl zu dokumentierender Naevi (z. B. mehr als 10 atypische Befunde) eine Begründung für die Erhöhung des Faktors. Auch ein hoher Zeitaufwand bei der Differenzialdiagnose komplexer Läsionen kann herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Sinnvolle und zulässige Ziffernkombinationen in der Pneumologie umfassen die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder GOÄ-Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung). Auch die Blutgasanalyse nach GOÄ 617 ist häufig neben der Plethysmographie indiziert und abrechenbar.

In der Dermatologie ist die Kombination der GOÄ 612 analog mit der GOÄ-Ziffer 29 (Gesundheitsuntersuchung) im Rahmen des erweiterten Hautkrebsscreenings etabliert. Eine Kombination mit operativen Ziffern für die anschließende Exzision verdächtiger Befunde (z. B. GOÄ 2402) ist ebenfalls problemlos möglich.

Ziffer 612 in der neuen GOÄ

Die ganzkörperplethysmographische Reversibilitätsprüfung vor und nach pharmakodynamisch wirksamen Substanzen (heute beim 2,3-fachen Satz: 79,42 €) wird im Entwurf als Kombination aus altersgestufter Hauptleistung und Reversibilitätszuschlag abgebildet:

  • 3510 Ganzkörperplethysmographie bis vollendetes drittes Lebensjahr (313,28 €) — Reversibilitätszuschlag 3515 ist zu dieser Altersgruppe nicht berechnungsfähig
  • 3511 + 3515 Ganzkörperplethysmographie ab viertem bis vollendetes zwölftes Lebensjahr (94,41 €) plus Reversibilitätszuschlag (5,50 €)
  • 3512 + 3515 Ganzkörperplethysmographie ab dreizehntem Lebensjahr (71,27 €) plus Reversibilitätszuschlag (5,50 €)

Bei Kindern unter drei Jahren ist der Reversibilitätszuschlag nach aktuellem Entwurfstext nicht gesondert berechnungsfähig — eine Klarstellung durch den zuständigen Ausschuss ist empfehlenswert.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 612

Die GOÄ-Ziffer 612 wird analog für die videosystem-gestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen abgerechnet. Diese Abrechnungsempfehlung basiert auf einem Beschluss der Bundesärztekammer zur präzisen digitalen Diagnostik.
Nein, eine gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 612 analog und der konventionellen Auflichtmikroskopie nach GOÄ 750 in derselben Sitzung ist ausgeschlossen. Die digitale Videodokumentation schließt die einfache dermatoskopische Beurteilung bereits ein.
Die GOÄ 612 analog ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig, unabhängig von der Anzahl der untersuchten Muttermale. Ein erhöhter Aufwand durch viele Läsionen kann jedoch über einen höheren Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.
Neben der GOÄ 612 dürfen die Leistungen nach den Nummern 605, 608, 609 und 610 nicht abgerechnet werden. Die Ziffer 612 deckt die gesamte ganzkörperplethysmographische Untersuchung vor und nach Spasmolyse ab.
Ja, die Kombination der GOÄ 612 analog mit der Gesundheitsuntersuchung nach GOÄ 29 ist in einer Sitzung zulässig. Dies ermöglicht eine umfassende Vorsorge inklusive digitalem Hautkrebsscreening.
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