GOÄ 611: Lungendehnbarkeit (Compliance) korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 611
Bestimmung der Lungendehnbarkeit (Compliance) – einschließlich Einführung des Ösophaguskatheters –
Punktzahl 605  
Einfachsatz 35,26 € 1,0x
Regelhöchstsatz 63,47 € 1,8x
Höchstsatz 88,15 € 2,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 611 (Lungendehnbarkeit): Erfahren Sie alles über korrekte Indikationen, Abrechnungsausschlüsse und rechtssichere Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 611

Bestimmung der Lungendehnbarkeit (Compliance) – einschließlich Einführung des Ösophaguskatheters –

Die GOÄ-Ziffer 611 bewertet die messtechnische Erfassung der elastischen Eigenschaften des Atmungsapparates. Diese Untersuchung liefert wichtige Parameter zur Beurteilung der Lungenmechanik und ist ein unverzichtbares Werkzeug in der differenzierten pneumologischen Diagnostik. Im Leistungstext ist die Einführung des Ösophaguskatheters explizit als Bestandteil der Ziffer genannt.

Die Messung erfordert eine präzise Koordination und die Platzierung einer Drucksonde in der Speiseröhre, um den Pleuradruck indirekt zu bestimmen. Da dieser Schritt bereits in der Ziffer integriert ist, sind vorbereitende oder begleitende Maßnahmen zur Katheterisierung mit der Gebühr abgegolten. Vorbemerkungen des Abschnitts F schränken die Anwendung auf die medizinisch notwendige Indikationsstellung ein.

GOÄ 611 in der Praxis: Diagnostik restriktiver Lungenerkrankungen

Die Bestimmung der Compliance kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn der Verdacht auf eine Veränderung des Lungengerüsts besteht. Typische Indikationen sind interstitielle Lungenerkrankungen wie die pulmonale Fibrose oder fortgeschrittene Stadien eines Lungenemphysems. Auch bei der präzisen Steigerung oder Anpassung einer Beatmungstherapie liefert das Verfahren essenzielle Daten.

Durch die Messung des Ösophagusdrucks im Verhältnis zum Atemfluss und Lungenvolumen lässt sich die statische und dynamische Compliance berechnen. Dies ermöglicht eine klare Abgrenzung zwischen pulmonalen und extrapulmonalen Ursachen einer restriktiven Ventilationsstörung. In der täglichen Praxis erfordert die Untersuchung eine hohe Kooperation des Patienten und eine sorgfältige Durchführung durch das medizinische Fachpersonal.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 611

Fallbeispiel 1: Verdacht auf idiopathische pulmonale Fibrose

Ein Patient stellt sich mit progredienter Belastungsdyspnoe und trockenem Husten vor. Die Spirometrie zeigt ein restriktives Muster, weshalb zur genaueren Differenzierung die Lungendehnbarkeit bestimmt wird. Nach erfolgreicher Platzierung der Ösophagussonde erfolgt die Messung der statischen Compliance. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 611 neben der symptombezogenen Untersuchung.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei schwerem Lungenemphysem

Bei einem bekannten Emphysempatienten soll der Verlust der elastischen Rückstellkräfte der Lunge quantifiziert werden. Die Messung zeigt eine pathologisch erhöhte Compliance aufgrund des Gewebeabbaus. Neben der Ganzkörperplethysmographie wird die GOÄ-Ziffer 611 für die Compliance-Messung erfolgreich in Ansatz gebracht. Die Kombination beider Ziffern ist in diesem klinischen Kontext vollkommen zulässig.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer thorakalen Deformität

Eine Patientin mit ausgeprägter Skoliose leidet unter zunehmender Atemnot. Um den Anteil der Thoraxwandsteifigkeit von einer potenziellen Lungengewebserkrankung abzugrenzen, wird die Lungendehnbarkeit bestimmt. Die Untersuchung bestätigt eine normale pulmonale Compliance bei reduzierter Thoraxwand-Compliance. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 611 zum Regelsatz.

Häufige Fehler bei der GOÄ 611: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 611 ist die zusätzliche Liquidation der Kathetereinführung. Da die Einführung des Ösophaguskatheters explizit im Leistungstext genannt ist, führt eine separate Berechnung anderer Katheterziffern regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Solche Doppelabrechnungen sollten im Vorfeld durch eine systemische Prüfung ausgeschlossen werden.

Zudem müssen die strikten Ausschlussziffern beachtet werden. Die GOÄ 611 darf nicht am selben Behandlungstag neben den Ziffern 680 (Spiroergometrie) oder 681 (Ergometrie) abgerechnet werden. Prüfstellen filtern diese Kombinationen systematisch heraus und kürzen die Erstattung entsprechend.

Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass am Tag der Compliance-Messung keine spiroergometrischen Belastungstests dokumentiert und abgerechnet werden, da dies einen harten Ausschluss darstellt.

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Dokumentation der GOÄ 611: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Mittel, um Honorarkürzungen abzuwenden. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, der Verlauf der Katheterplatzierung sowie die gewonnenen Messwerte detailliert festgehalten werden. Insbesondere die grafische Darstellung der Druck-Volumen-Kurve sollte als Befundbericht archiviert werden.

Sollten während der Untersuchung Besonderheiten auftreten, sind auch diese zu vermerken. Dies gilt insbesondere für Erschwernisse, die später eine Erhöhung des Steigerungsfaktors rechtfertigen sollen. Eine unvollständige Dokumentation führt bei Nachfragen von Kostenträgern fast immer zum Honorarverlust.

Dokumentation: Indikation: V. a. Lungenfibrose bei restriktiver Ventilationsstörung. Ösophaguskatheter komplikationslos platziert. Statische Compliance bestimmt (Wert: 0,07 l/cm H2O). Befundkurve in der Akte gespeichert.

GOÄ 611: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 1,8-fachen Regelsatz hinaus bis zum 2,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 611 gut begründbar. Typische Gründe sind ein ausgeprägter Würgereiz des Patienten bei der Katheterplatzierung oder anatomische Besonderheiten im Nasen-Rachen-Raum. Auch eine stark eingeschränkte Kooperationsfähigkeit oder extreme Kurzatmigkeit, die die Messung erheblich verzögert, rechtfertigen eine Schwellenwertüberschreitung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 611 lässt sich hervorragend mit anderen diagnostischen Leistungen der Pneumologie kombinieren. Besonders häufig und zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit der Ganzkörperplethysmographie (GOÄ 610) oder der einfachen Spirometrie (GOÄ 605). Auch die Blutgasanalyse kann am selben Tag erbracht und liquidiert werden, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Tipp: Nutzen Sie bei schwierigen anatomischen Verhältnissen oder unruhigen Patienten die Möglichkeit der Faktorsteigerung und formulieren Sie die Begründung stets patientenindividuell und plastisch.

Ziffer 611 in der neuen GOÄ

Die Bestimmung der Lungendehnbarkeit (Compliance) einschließlich Einführung des Ösophaguskatheters (heute beim 2,3-fachen Satz: 63,47 €) erhält im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung. Im neuen Katalog findet sich keine Gebührennummer, die die Compliance-Messung einschließlich Ösophaguskatheter als selbstständige Leistung abbildet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 611

Ja, eine Abrechnung der GOÄ 611 neben der GOÄ 610 ist zulässig. Beide Leistungen ergänzen sich in der pneumologischen Funktionsdiagnostik und weisen keinen gegenseitigen Ausschluss auf.
Die GOÄ 611 darf nicht neben den Ziffern 680 und 681 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse betreffen spiroergometrische und ergometrische Belastungsuntersuchungen am selben Behandlungstag.
Nein, die Einführung des Ösophaguskatheters ist bereits im Leistungstext der GOÄ 611 enthalten. Eine separate Abrechnung über andere Katheterisierungsziffern ist daher ausgeschlossen.
Der Regelhöchstsatz (1,8-facher Satz) der GOÄ 611 beträgt 63,47 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 35,26 Euro, während der Höchstsatz bei 88,15 Euro liegt.
Eine Steigerung kann durch einen starken Würgereiz des Patienten oder anatomische Engpässe beim Einführen des Katheters begründet werden. Auch eine ausgeprägte Dyspnoe, die die Messung erschwert, ist eine valide Begründung.
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