Die Abrechnung der Ganzkörperplethysmographie nach GOÄ 610 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Kombinationen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 610
Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwegwiderstandes) – gegebenenfalls mit Bestimmung der Lungendurchblutung –
Die Ganzkörperplethysmographie stellt ein hochentwickeltes Verfahren der Lungenfunktionsdiagnostik dar. Im Gegensatz zur einfachen Spirometrie ermöglicht diese Methode die präzise Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens sowie des Atemwegswiderstandes. Die Messung erfolgt in einer geschlossenen Kabine, in der Druckschwankungen registriert werden.
GOÄ 610 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert
Die Anwendung der GOÄ 610 ist vor allem bei der Differenzierung von obstruktiven und restriktiven Ventilationsstörungen angezeigt. Typische Krankheitsbilder umfassen Asthma bronchiale, COPD und Lungenfibrosen. Da die Methode weitgehend unabhängig von der aktiven Mitarbeit des Patienten ist, liefert sie besonders objektive Messergebnisse.
Achtung: Die alleinige Durchführung einer einfachen Spirometrie rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 610. Die Mindestanforderungen der Leistungslegende müssen vollständig erfüllt sein.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 610
Fallbeispiel 1: Erstdiagnostik bei Verdacht auf COPD
Ein Patient stellt sich mit chronischem Husten und Belastungsdyspnoe vor. Zur Abklärung wird eine Bodyplethysmographie durchgeführt und eine Flussvolumenkurve dargestellt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 610 in Kombination mit der Zuschlagsziffer 605a.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei schwerem Asthma
Bei einem bekannten Asthmatiker soll der aktuelle therapeutische Erfolg überprüft werden. Die Untersuchung erfordert aufgrund starker Atembeschwerden einen erhöhten Zeitaufwand. Die Abrechnung erfolgt über GOÄ 610 mit einem erhöhten Steigerungssatz von 2,3.
Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Lungenfibrose
Zur Abklärung einer restriktiven Lungenerkrankung wird das Residualvolumen bestimmt. Da diese Messung integraler Bestandteil der Ganzkörperplethysmographie ist, wird hierfür ausschließlich die Nummer 610 angesetzt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 610: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die gleichzeitige Abrechnung der spirographischen Leistungen nach den Nummern 605 oder 608. Diese sind neben der GOÄ 610 strikt ausgeschlossen, da die Ganzkörperplethysmographie diese einfacheren Untersuchungen bereits medizinisch beinhaltet. Auch die Nebeneinanderberechnung mit der Belastungsuntersuchung nach Nummer 612 ist unzulässig.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die Ziffer 605a. Der Zuschlag für die Flussvolumenkurve ist neben der GOÄ 610 voll berechnungsfähig, darf jedoch pro Sitzung nur ein einziges Mal angesetzt werden.
Tipp: Dokumentieren Sie die Flussvolumenkurve stets separat als Grafik in der Patientenakte, um den Ansatz der GOÄ 605a bei Prüfungen lückenlos belegen zu können.
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Dokumentation der GOÄ 610: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die gemessenen Rohdaten wie das intrathorakale Gasvolumen (ITGV) und der Atemwegswiderstand (Resistance) dokumentiert werden. Auch die medizinische Indikation und die anschließende Befundinterpretation gehören zwingend in den Eintrag.
Dokumentation: Ganzkörperplethysmographie bei V.a. COPD. ITGV: 4,2l, Resistance: 0,45 kPa*s/l. Flussvolumenkurve aufgezeichnet und beurteilt. Befund zeigt mittelschwere Obstruktion.
GOÄ 610: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,8 bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind eine stark eingeschränkte Kooperationsfähigkeit des Patienten, ausgeprägte Dyspnoe während der Messung oder körperliche Einschränkungen, die den Transfer in die Kabine erschweren.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 610 wird häufig mit Beratungsleistungen nach Nummer 1 oder 3 sowie Untersuchungsleistungen nach Nummer 5 oder 7 kombiniert. Sehr häufig ist zudem die Kombination mit dem Zuschlag 605a für die Flussvolumenkurve. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit den Ausschlussziffern 605, 608 und 612 am selben Tag.
Ziffer 610 in der neuen GOÄ
Die ganzkörperplethysmographische Untersuchung (heute beim 2,3-fachen Satz: 63,47 €) wird im Entwurf nach Patientenalter in drei Stufen aufgeteilt — die oberen zwei Stufen schließen zusätzlich die Ruhespirographie mit Flussvolumenkurve ein:
- 3510 Ganzkörperplethysmographie bei einem Kind bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, einschließlich vierstündiger Nachbeobachtung, je Sitzung einmal (313,28 €)
- 3511 Ganzkörperplethysmographie bei einem Kind ab dem vierten bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, einschließlich Ruhespirographie mit Flussvolumenkurve, je Sitzung einmal (94,41 €)
- 3512 Ganzkörperplethysmographie bei Patienten ab dem dreizehnten Lebensjahr, einschließlich Ruhespirographie mit Flussvolumenkurve, je Sitzung einmal (71,27 €)
Bei Kleinstkindern (bis vollendetes drittes Lebensjahr) ist die vierstündige Nachbeobachtung obligater Leistungsbestandteil von 3510 und muss tatsächlich erbracht werden. Das Patientenalter ist der einzige Differenzierungsparameter.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 610
Was hat nicht gestimmt?