GOÄ 605a: Flussvolumenkurve korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 605a
Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation –
Punktzahl 140  
Einfachsatz 8,16 € 1,0x
Regelhöchstsatz 14,69 € 1,8x
Höchstsatz 20,40 € 2,5x
Ausschlüsse
435

Die Abrechnung der Flussvolumenkurve nach GOÄ-Ziffer 605a bietet wertvolles Honorarpotenzial. Erfahren Sie alles zu Kombinationen, Ausschlüssen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 605a

Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation –

Die GOÄ-Ziffer 605a wurde als eigenständige Zuschlagsposition eingeführt, um den zusätzlichen Aufwand für die Erstellung einer Flussvolumenkurve abzubilden. Im Gegensatz zur einfachen Spirometrie liefert diese Untersuchung eine detaillierte visuelle Darstellung der Atemmechanik. Die Leistung umfasst zwingend die graphische Registrierung sowie die anschließende Dokumentation in der Patientenakte.

Bei dieser Untersuchung wird die Strömungsgeschwindigkeit des Atemstroms in Relation zum ausgeatmeten Volumen gesetzt. Diese zweidimensionale Darstellung ermöglicht eine präzise Beurteilung von Atemwegsbehinderungen. Die Ziffer ist somit eine wichtige Ergänzung zur klassischen Spirometrie nach Ziffer 605.

GOÄ 605a in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Erstellung einer Flussvolumenkurve ist heute ein unverzichtbarer Standard in der modernen Lungenfunktionsdiagnostik. Sie wird primär bei Verdacht auf obstruktive oder restriktive Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale oder COPD eingesetzt. Auch zur Verlaufskontrolle bereits bekannter pulmonaler Erkrankungen ist die Untersuchung medizinisch indiziert.

Klinisch bietet die Kurve den Vorteil, dass auch Veränderungen der kleinen Atemwege frühzeitig visualisiert werden können. Während das einfache Spirogramm nur statische Volumina zeigt, bildet die Kurve die dynamische Atemstromstärke ab. Dies erleichtert die Differenzialdiagnostik zwischen verschiedenen Ventilationsstörungen erheblich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 605a

Fallbeispiel 1: Erstdiagnostik bei Verdacht auf Asthma bronchiale

Ein Patient stellt sich mit chronischem Husten und Belastungsdyspnoe vor. Zur Erstdiagnostik führt die Praxis eine Spirometrie mit anschließender Erstellung einer Flussvolumenkurve durch. Abgerechnet werden hierfür die GOÄ-Ziffer 605 für die Spirometrie sowie die GOÄ-Ziffer 605a für die Flussvolumenkurve.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter COPD

Bei einem Patienten mit bekannter COPD wird eine routinemäßige Verlaufskontrolle mittels Ganzkörperplethysmographie durchgeführt. Neben der Bodyplethysmographie wird die Flussvolumenkurve graphisch dargestellt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 610 in Kombination mit der Zuschlagsposition 605a.

Fallbeispiel 3: Spasmolysetest bei obstruktiver Ventilationsstörung

Zur Überprüfung der Reversibilität einer Atemwegsobstruktion erfolgt ein Spasmolysetest. Es werden zwei spirographische Messungen vor und nach Inhalation eines Bronchospasmolytikums durchgeführt. Abgerechnet werden die Ziffern 605, 606 und einmalig die Ziffer 605a für die Flussvolumenkurve.

Häufige Fehler bei der GOÄ 605a: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Mehrfachabrechnung der Ziffer 605a in einer Sitzung. Da der Leistungstext im Plural von "Untersuchungen" spricht, ist die Ziffer auch bei mehreren Messungen nur einmal ansetzbar. Dies gilt selbst dann, wenn im Rahmen eines Spasmolysetests mehrere Kurven aufgezeichnet werden.

Zudem müssen die strikten Ausschlussbestimmungen der GOÄ beachtet werden. Die Ziffer 605a darf unter keinen Umständen neben der Ziffer 435 für die Polysomnographie abgerechnet werden. Solche Kombinationen führen bei Prüfungen der privaten Krankenversicherungen regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

Achtung: Private Krankenversicherungen behaupten gelegentlich fälschlicherweise, dass die Ziffer 605a in der Bodyplethysmographie nach Ziffer 610 enthalten sei. Dies ist unzutreffend, da die Ziffer 605a in den Ausschlussbestimmungen der Ziffer 610 nicht aufgeführt ist.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 605a: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist die vollständige graphische Registrierung der Flussvolumenkurve zwingend erforderlich. Die Kurve muss als Bilddatei oder Ausdruck in der Patientenakte archiviert werden. Eine reine Textdokumentation ohne die dazugehörige Grafik reicht als Nachweis für die Befunddokumentation nicht aus.

Tipp: Moderne Lungenfunktionsgeräte übertragen die Grafiken meist automatisch in die Praxissoftware. Es sollte stichprobenartig geprüft werden, ob diese Verknüpfung bei jedem Patientenaufruf fehlerfrei funktioniert.

Dokumentation: Flussvolumenkurve erfolgreich aufgezeichnet und im PDF-Format in der elektronischen Patientenakte unter der ID 605a-2023 archiviert.

GOÄ 605a: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer 605a kann bei erhöhtem Aufwand über den 2,3-fachen Schwellenwert hinaus gesteigert werden. Ein typischer Grund für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist eine mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten, beispielsweise bei ausgeprägter Demenz oder bei Kleinkindern. Auch schwerste Atemnot, die mehrere abgebrochene Messversuche erfordert, begründet die Begründungspflicht für einen höheren Multiplikator.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer 605a wird fast nie isoliert, sondern meist in sinnvollen Ziffernkombinationen erbracht. Typische Begleitziffern sind die GOÄ 605 für die einfache Spirometrie oder die GOÄ 610 für die Bodyplethysmographie. Auch die Kombination mit der GOÄ 606 für den Spasmolysetest ist im Praxisalltag sehr häufig und vollkommen zulässig.

Ziffer 605a in der neuen GOÄ

Die Darstellung der Flussvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen (heute beim 2,3-fachen Satz: 14,69 €) geht in der neuen Nummer 3504 auf: Die Ruhespirographie schließt jetzt die Flussvolumenkurve als verpflichtenden Bestandteil ein und rechnet sie mit dem Festpreis von 36,39 € ab. Eine separate Berechnung der Flussvolumenkurve ist nicht mehr vorgesehen. Wird in derselben Sitzung eine Ganzkörperplethysmographie (Nrn. 3510/3511/3512) durchgeführt, ist 3504 neben diesen Leistungen ohnehin ausgeschlossen, da die Flussvolumenkurve dort bereits enthalten ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 605a

Ja, die GOÄ-Ziffer 605a ist neben der Bodyplethysmographie nach Ziffer 610 voll berechnungsfähig. Da die Flussvolumenkurve eine zusätzliche Leistung darstellt, ist sie in den Ausschlussbestimmungen der Ziffer 610 nicht enthalten. Dies gilt auch für die Ziffer 612.
Die GOÄ-Ziffer 605a darf pro Sitzung nur ein einziges Mal abgerechnet werden. Da der Leistungstext im Plural von "spirographischen Untersuchungen" spricht, sind mehrere Messungen in einer Sitzung mit der einmaligen Abrechnung abgegolten. Dies gilt auch bei der Durchführung eines Spasmolysetests.
Die GOÄ-Ziffer 605a ist laut den Abrechnungsbestimmungen nicht neben der GOÄ-Ziffer 435 für die Polysomnographie berechnungsfähig. Andere lungenfunktionelle Untersuchungen wie die Spirometrie oder Bodyplethysmographie schließen die Ziffer 605a hingegen nicht aus.
Für die Abrechnung muss die graphische Registrierung der Flussvolumenkurve zwingend in der Patientenakte dokumentiert und archiviert werden. Die bloße Erwähnung der Durchführung im Freitext reicht bei einer Prüfung nicht aus. Die Kurve muss den Fluss des Atemstroms gegen das ausgeatmete Volumen visuell darstellen.
Eine Steigerung der GOÄ 605a bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem Zeitaufwand oder schwierigen Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind eine mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten, beispielsweise bei ausgeprägter Demenz, oder schwerste Dyspnoe, die mehrere Messversuche erfordert.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich