GOÄ 606: Spiroergometrie richtig abrechnen – Tipps & Fehler

5 Min. Lesezeit
GOÄ 606
Spiroergometrische Untersuchung – einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls einschließlich Oxymetrie –
Punktzahl 379  
Einfachsatz 22,09 € 1,0x
Regelhöchstsatz 39,76 € 1,8x
Höchstsatz 55,23 € 2,5x
Ausschlüsse

Die Spiroergometrie nach GOÄ-Ziffer 606 ist ein komplexes Diagnoseverfahren. Dieser Leitfaden beleuchtet Abrechnungsausschlüsse, Steigerungsfaktoren und Fallbeispiele.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 606

Spiroergometrische Untersuchung – einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls einschließlich Oxymetrie –

Die Leistungsbeschreibung der Ziffer 606 GOÄ umfasst die spirographische Untersuchung sowohl in Ruhe als auch während und gegebenenfalls nach einer definierten körperlichen Belastung. Diese Belastung erfolgt in der Praxis typischerweise auf einem Fahrrad- oder Laufbandergometer.

Ein wesentlicher Bestandteil der Leistungsdefinition ist der Einschluss der Ruhespirographie sowie einer eventuell durchgeführten Oxymetrie (Bestimmung der Sauerstoffsättigung). Diese Teilleistungen dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden, wenn sie im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Spiroergometrie erfolgen.

GOÄ 606 in der Praxis: Kardiopulmonale Leistungsdiagnostik

Die Spiroergometrie stellt den Goldstandard zur differenzialdiagnostischen Abklärung von Belastungsdyspnoe unklarer Genese dar. Durch die simultane Messung von Atemgasen (Sauerstoffaufnahme, Kohlendioxidabgabe) und kardiovaskulären Parametern lässt sich präzise bestimmen, ob eine kardiologische oder pulmonale Limitation vorliegt.

Typische Indikationen in der Praxis sind die Beurteilung der Herzinsuffizienz, die präoperative Risikoabschätzung vor großen thorakalen Eingriffen sowie die sportmedizinische Leistungsdiagnostik. Auch zur Begutachtung der Erwerbsminderung oder zur Verlaufskontrolle chronischer Lungenerkrankungen wird die Methode regelmäßig eingesetzt.

Tipp: Bei sportmedizinischen Untersuchungen ohne medizinische Indikation (reine Vorsorge- oder Fitnessleistungen) handelt es sich um eine IGeL-Leistung, die ebenfalls nach der GOÄ liquidiert werden muss, jedoch ohne Erstattungspflicht der PKV.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 606

Fallbeispiel 1: Abklärung einer Belastungsdyspnoe

Ein Patient stellt sich mit zunehmender Atemnot bei körperlicher Belastung vor. Zur Differenzierung zwischen einer pulmonalen und einer kardialen Ursache erfolgt eine Spiroergometrie auf dem Fahrradergometer inklusive kontinuierlicher EKG- und Blutdruckregistrierung.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 606 für die Spiroergometrie. Das Belastungs-EKG nach Ziffer 652 und die Blutdruckmessungen sind daneben berechnungsfähig, da sie nicht im Leistungsumfang der Ziffer 606 enthalten sind.

Fallbeispiel 2: Präoperative Risikoevaluation

Vor einer geplanten Lungenflügelresektion bei einem COPD-Patienten soll die funktionelle Operabilität mittels Spiroergometrie bestimmt werden. Die Untersuchung liefert wichtige Parameter wie die maximale Sauerstoffaufnahme (VO2max).

Neben der Ziffer 606 für die Spiroergometrie kann die Blutgasanalyse (z. B. nach Ziffer 617) berechnet werden, sofern diese zur präzisen Bestimmung des Gasaustausches medizinisch notwendig war.

Fallbeispiel 3: Sportmedizinischer Leistungstest

Ein ambitionierter Freizeitsportler wünscht eine exakte Bestimmung seiner anaeroben Schwelle zur Trainingssteuerung. Es wird eine Spiroergometrie mit ansteigendem Protokoll auf dem Laufband durchgeführt.

Da keine krankhafte Indikation vorliegt, erfolgt die Rechnungsstellung als Verlangenstherapie. Berechnet wird die Ziffer 606, gegebenenfalls kombiniert mit einer Laktatbestimmung (Ziffer 3741) und einer eingehenden Beratung nach Ziffer 3.

Häufige Fehler bei der GOÄ 606: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung einer Pulsoxymetrie nach Ziffer 602 oder Ziffer 3692. Da die Oxymetrie explizit im Leistungstext der Ziffer 606 als "gegebenenfalls einschließlich" aufgeführt ist, ist eine separate Berechnung am selben Tag ausgeschlossen.

Zudem existieren strikte Ausschlussziffern, die eine Nebeneinanderberechnung verhindern. Die Ziffer 606 darf nicht neben der Ziffer 605 (Ganzkörperplethysmographie) oder der Ziffer 608 (Bestimmung der CO-Diffusionskapazität) abgerechnet werden, wenn diese Untersuchungen in derselben Sitzung stattfinden.

Achtung: Private Krankenversicherungen kürzen regelmäßig Rechnungen, bei denen die Ziffer 606 neben der Ziffer 435 (Spirometrische Untersuchung) aufgeführt ist. Die vorausgegangene Ruhespirographie ist integraler Bestandteil der Ziffer 606 und darf nicht extra berechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ 606: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen abzuwehren. In der Patientenakte müssen das gewählte Belastungsprotokoll (z. B. Rampenprotokoll), die erreichte maximale Leistungsabgabe in Watt sowie die Abbruchkriterien exakt festgehalten werden.

Zudem sollten die gemessenen Parameter wie die maximale Sauerstoffaufnahme (VO2max), das Atemminutenvolumen (AMV) und die respiratorische Austauschquote (RER) grafisch und tabellarisch dokumentiert sein. Auch die Befundinterpretation durch den Arzt muss aus der Akte hervorgehen.

Dokumentationsbeispiel:
Spiroergometrie auf Fahrrad (Rampenprotokoll 15W/min, Start bei 50W). Abbruch bei 175W wegen muskulärer Erschöpfung. VO2max: 2,4 l/min (85% vom Soll), RER max: 1,15. Keine kardialen Ischämiezeichen im Belastungs-EKG. Pulmonale Limitation ausgeschlossen.

GOÄ 606: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes (1,8-fach) bis zum 2,5-fachen oder gar 3,5-fachen Satz erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der Ziffer 606 sind ein erheblicher Mehraufwand durch ausgeprägte Adipositas, schwere pulmonale Vorerkrankungen mit erhöhtem Überwachungsbedarf oder erhebliche Kommunikationsbarrieren.

Auch ein unvorhergesehener Abbruch der Untersuchung aufgrund von kardialen Rhythmusstörungen oder hypertensiven Blutdruckentgleisungen, der eine sofortige ärztliche Intervention nach sich zieht, rechtfertigt eine Steigerung des Gebührensatzes.

Typische Ziffernkombinationen

Die Spiroergometrie wird selten als isolierte Leistung erbracht. Häufig und zulässig ist die Kombination mit dem Belastungs-EKG nach Ziffer 652 sowie der kontinuierlichen Blutdruckmessung. Auch die Ziffer 1 (Beratung) oder Ziffer 3 (Eingehende Beratung) können für das anschließende Befundgespräch angesetzt werden, sofern die zeitlichen Vorgaben erfüllt sind.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit der Ziffer 605 (Bodyplethysmographie) in derselben Sitzung. Sollten beide Untersuchungen am selben Tag medizinisch notwendig sein, müssen diese zwingend in getrennten Sitzungen stattfinden und entsprechend dokumentiert werden.

Ziffer 606 in der neuen GOÄ

Die spiroergometrische Untersuchung (heute beim 2,3-fachen Satz: 39,76 €) erhält im Entwurf eine altersabhängige Unterteilung:

  • 3507 Spiroergometrische Untersuchung und Darstellung der Flussvolumenkurve bei einem Kind bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, einschließlich graphischer Registrierung, ggf. einschließlich oxymetrischer Messung(en) (144,02 €)
  • 3508 Spiroergometrische Untersuchung und Darstellung der Flussvolumenkurve bei Patienten ab dem dreizehnten Lebensjahr, einschließlich graphischer Registrierung, ggf. einschließlich oxymetrischer Messung(en) (115,43 €)

Die Oxymetrie ist in beiden neuen Leistungen als fakultativer Bestandteil enthalten — eine separate Abrechnung nach Ziffer 602 ist neben 3507/3508 ausgeschlossen. Das Patientenalter entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 606

Ja, die Abrechnung der GOÄ 606 neben einem Belastungs-EKG nach Ziffer 652 ist zulässig. Da das EKG nicht Bestandteil der spiroergometrischen Leistung ist, können beide Ziffern in derselben Sitzung berechnet werden.
Nein, eine separate Berechnung der Pulsoxymetrie nach Ziffer 602 oder 3692 ist neben der GOÄ 606 ausgeschlossen. Die Bestimmung der Sauerstoffsättigung ist bereits im Leistungsumfang der Ziffer 606 enthalten.
Nein, die Ziffer 606 darf laut den Abrechnungsbestimmungen nicht neben der Ziffer 605 (Ganzkörperplethysmographie) berechnet werden. Diese Leistungen schließen sich in derselben Sitzung gegenseitig aus.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor kann durch einen überdurchschnittlichen Überwachungsaufwand begründet werden. Typische Beispiele sind schwere pulmonale Vorerkrankungen, ausgeprägte Adipositas oder hypertensive Krisen während der Belastung.
Nein, die vorausgegangene Ruhespirographie ist explizit im Leistungstext der GOÄ 606 enthalten. Eine zusätzliche Abrechnung der Ziffer 435 am selben Tag ist daher nicht zulässig.
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