GOÄ 3741: CRP-Bestimmung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3741
C-reaktives Protein (CRP) , Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 13,41 € 1,1x
Höchstsatz 15,16 € 1,3x

Die Bestimmung des C-reaktiven Proteins (CRP) gehört zu den wichtigsten Laborleistungen. Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 3741 rechtssicher abrechnen.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3741

C-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden

Die GOÄ-Ziffer 3741 beschreibt die quantitative Bestimmung des C-reaktiven Proteins (CRP) im Labor. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den Proteinen und Elektrophoreseverfahren angesiedelt. Sie ist mit 200 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 11,66 € entspricht.

Die Ziffer umfasst verschiedene methodische Ansätze wie den Ligandenassay oder die Immundiffusion. In der modernen Laborpraxis haben sich vor allem latexverstärkte immunnephelometrische Assays durchgesetzt. Diese gelten heute als Standard und sind unter dieser Ziffer vollumfänglich abrechnungsfähig.

2. GOÄ 3741 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Das C-reaktive Protein ist das diagnostisch wichtigste Akute-Phase-Protein des menschlichen Körpers. Es wird IL-6-vermittelt in den Hepatozyten gebildet und steigt bei entzündlichen Prozessen rasant an. Bereits 4 bis 6 Stunden nach einem Gewebeschaden oder einer Infektion lässt sich ein deutlicher Anstieg im Serum nachweisen.

Die Bestimmung nach GOÄ 3741 ist bei einer Vielzahl von klinischen Fragestellungen indiziert. Dazu gehört die Differenzierung zwischen bakteriellen und viralen Infektionen sowie die postoperative Überwachung. Auch die Aktivitätsbeurteilung chronisch-entzündlicher Erkrankungen stützt sich maßgeblich auf diesen Parameter.

Tipp: Da moderne CRP-Assays standardmäßig hochsensitiv sind, erfordert die Bestimmung von sogenanntem High-Sensitivity-CRP (hs-CRP) keine gesonderte Ziffer. Die Abrechnung erfolgt auch hierbei regulär über die GOÄ 3741.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3741

Fallbeispiel 1: Verdacht auf bakterielle Infektion

Ein Patient stellt sich mit akutem Fieber, Husten und eitrigem Auswurf in der Praxis vor. Zur Abgrenzung einer bakteriellen Pneumonie von einer viralen Bronchitis wird die CRP-Bestimmung veranlasst. Der Wert liegt bei über 100 mg/l, was den Verdacht auf ein bakterielles Geschehen erhärtet. Abgerechnet wird die GOÄ 3741 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Postoperative Verlaufskontrolle

Nach einem chirurgischen Eingriff wird am dritten postoperativen Tag Blut abgenommen, um eine beginnende Wundinfektion auszuschließen. Ein moderater Anstieg ist postoperativ normal, jedoch zeigt ein exzessiver Wert eine Komplikation an. Die Verlaufskontrolle sichert den Therapieerfolg ab und wird über die Ziffer 3741 dokumentiert.

Fallbeispiel 3: Monitoring bei rheumatoider Arthritis

Eine Patientin mit bekannter rheumatoider Arthritis klagt über einen neuen Krankheitsschub. Zur Beurteilung der entzündlichen Aktivität und Anpassung der immunsuppressiven Therapie wird das CRP bestimmt. Die Therapiesteuerung erfolgt engmaschig anhand dieses Laborwerts.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 3741: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Kombination mit Vorhalteleistungen. Die GOÄ-Ziffer 3741 darf für denselben Parameter nicht neben der Vorhalteleistung nach GOÄ 3524 abgerechnet werden. Solche Dopplungen fallen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen der privaten Krankenversicherungen sofort auf.

Zudem versuchen Praxen gelegentlich, für die Bestimmung des hs-CRP (High-Sensitivity-CRP) einen erhöhten Steigerungssatz ohne patientenspezifische Begründung anzusetzen. Da die moderne Labortechnik standardmäßig hochsensitive Verfahren nutzt, rechtfertigt die Methode allein keine Schwellenwertüberschreitung.

Achtung: Achten Sie darauf, dass die Bestimmung ausschließlich aus Serum oder Plasma erfolgt. Für Untersuchungen aus anderen Körperflüssigkeiten ist die GOÄ 3741 nicht vorgesehen und wird von Kostenträgern regelmäßig abgelehnt.

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5. Dokumentation der GOÄ 3741: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation sowie das konkrete Untersuchungsergebnis exakt festgehalten werden. Auch der zeitliche Verlauf bei wiederholten Messungen sollte klar ersichtlich sein.

Besonders bei postoperativen Kontrollen oder der Überwachung einer Antibiotikatherapie ist die Dokumentation des klinischen Verlaufs essenziell. Dies erleichtert im Falle von Rückfragen der Beihilfestellen die Begründung der medizinischen Notwendigkeit.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf bakterielle Superinfektion bei COPD. Blutentnahme zur CRP-Bestimmung (GOÄ 3741). Ergebnis: CRP 45 mg/l (moderat erhöht). Einleitung einer antibiotischen Therapie.

6. GOÄ 3741: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M kann die GOÄ 3741 im Regelfall bis zum 1,15-fachen Satz gesteigert werden. Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur bei besonderen Erschwernissen zulässig. Diese müssen auf der Rechnung patientenbezogen und nachvollziehbar begründet werden, beispielsweise bei extrem schwierigen Venenverhältnissen oder aufwendiger Probenaufbereitung.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die CRP-Bestimmung häufig mit einem Blutbild (z. B. GOÄ 3550) kombiniert, um ein umfassendes Bild der Entzündungsreaktion zu erhalten. Auch die Kombination mit der Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BSG nach GOÄ 3501) ist im klinischen Alltag üblich und nebeneinander berechnungsfähig.

Ziffer 3741 in der neuen GOÄ

Die immunologische CRP-Bestimmung aus Serum oder Plasma wird zur neuen Nummer 12656 „C-reaktives Protein (CRP) oder hochsensitives C-reaktives Protein (hs-CRP)" mit einem Festpreis von 8,36 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 13,41 €). Die neue Legende schließt ausdrücklich auch das hs-CRP ein. 12656 ist neben Nummer 11002 (CRP-Schnelltest) nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3741

Der einfache Gebührensatz für die GOÄ 3741 beträgt 11,66 €. Bei Anwendung des üblichen Regelhöchstsatzes von 1,15-fach für Laborleistungen ergibt sich ein Betrag von 13,41 €.
Nein, eine höhere Abrechnung für ein hs-CRP ist nicht zulässig. Da moderne immunnephelometrische Verfahren standardmäßig hochsensitiv sind, wird auch das hs-CRP regulär nach GOÄ 3741 abgerechnet.
Die GOÄ-Ziffer 3741 darf für denselben Parameter nicht neben der Vorhalteleistung nach GOÄ-Ziffer 3524 berechnet werden. Zudem ist auf die korrekte Zuordnung im Laborbereich zu achten.
Ja, eine Steigerung ist bei medizinischer Begründung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (15,16 €) möglich. Dies erfordert jedoch eine patientenspezifische Begründung auf der Liquidation, wie etwa eine besonders schwierige Probenaufbereitung.
Die Bestimmung des C-reaktiven Proteins nach dieser Ziffer erfolgt ausschließlich aus Serum oder Plasma. Für Untersuchungen aus anderen Körperflüssigkeiten ist die Leistung nicht vorgesehen.
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