GOÄ 3524: CRP-Schnelltest korrekt abrechnen – Tipps

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3524
Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -C-reaktives Protein (CRP)
Punktzahl 100  
Einfachsatz 5,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,70 € 1,1x
Höchstsatz 7,58 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 3524 regelt die Abrechnung des CRP-Schnelltests in der eigenen Praxis. Erfahren Sie, wie Sie typische Abrechnungsfehler sicher vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3524

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 3524 wie folgt:

Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -C-reaktives Protein (CRP)

Diese Ziffer ist dem Abschnitt M I (Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis) zugeordnet. Sie umfasst die qualitative oder semiquantitative Bestimmung des Entzündungsmarkers CRP. Da die Leistung unabhängig vom Messverfahren definiert ist, können verschiedene Schnelltest-Methoden (POCT) in der Praxis angewendet werden.

GOÄ 3524 in der Praxis: Schnelle Entzündungsdiagnostik vor Ort

In der täglichen Praxis ist der CRP-Schnelltest ein unverzichtbares Werkzeug zur schnellen Differenzierung zwischen viralen und bakteriellen Infektionen. Die Bestimmung erfolgt meist aus Kapillarblut und liefert innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis. Dies ermöglicht dem Arzt, sofort über eine eventuelle Antibiotikatherapie zu entscheiden.

Die Abrechnung nach GOÄ 3524 ist immer dann gerechtfertigt, wenn eine akute Infektion oder ein entzündlicher Prozess vermutet wird. Typische Indikationen sind unklare Fieberzustände, Atemwegsinfekte oder der Verdacht auf Harnwegsinfektionen. Wichtig ist, dass es sich um eine patientennahe Sofortdiagnostik handelt, die direkt in den Praxisräumen durchgeführt wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3524

Fallbeispiel 1: V.a. bakterielle Infektion bei akutem Infekt

Ein Patient stellt sich mit akutem Husten, Fieber und eitrigem Auswurf in der Praxis vor. Zur Abklärung einer bakteriellen Superinfektion führt der Arzt einen CRP-Schnelltest aus Kapillarblut durch. Das Ergebnis ist deutlich erhöht, weshalb eine Antibiose eingeleitet wird. Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung, die GOÄ 3524 für den Schnelltest sowie die Beratung.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter Entzündung

Eine Patientin mit einer bekannten, antibiotisch behandelten Harnwegsinfektion stellt sich zur Verlaufskontrolle vor. Um den Therapieerfolg zu überprüfen, wird ein semiquantitativer CRP-Test durchgeführt. Da der Wert im Vergleich zur Voruntersuchung gesunken ist, wird die Therapie fortgesetzt. Neben der symptombezogenen Untersuchung wird die GOÄ 3524 erfolgreich liquidiert.

Fallbeispiel 3: Akutes Abdomen in der Pädiatrie

Ein Kind wird mit unklaren Bauchschmerzen und leichtem Fieber in der Sprechstunde vorgestellt. Zum Ausschluss einer akuten Appendizitis erfolgt eine Blutentnahme für einen CRP-Schnelltest. Der Test zeigt normale Werte, was zusammen mit dem klinischen Befund gegen eine akute OP-Indikation spricht. Abgerechnet wird die eingehende Untersuchung des Abdomens zusammen mit der GOÄ 3524.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3524: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3524 ist die Verwechslung mit der quantitativen Laboranalyse. Wenn das CRP-Ergebnis als exakter Zahlenwert (z. B. in mg/l) durch ein Laborgerät ermittelt wird, ist stattdessen die GOÄ 3741 anzusetzen. Eine Nebeneinanderberechnung beider Ziffern für dieselbe Blutprobe ist absolut unzulässig.

Achtung: Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob ein qualitativer Schnelltest (GOÄ 3524) oder eine quantitative Laborleistung (GOÄ 3741) vorlag. Eine fehlerhafte Deklaration führt regelmäßig zu Honorarkürzungen.

Zudem müssen die Bestimmungen des Abschnitts M beachtet werden. Die GOÄ 3524 gehört zu den Vorhalteleistungen und unterliegt dem reduzierten Gebührenrahmen. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes von 1,15-fach ist nur in seltenen, gut begründeten Ausnahmefällen möglich.

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Dokumentation der GOÄ 3524: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das verwendete Testverfahren sowie das Testergebnis dokumentiert werden. Auch die therapeutische Konsequenz, die sich aus dem Testergebnis ergibt, sollte kurz notiert werden.

Dokumentation: V.a. akute Bronchitis. CRP-Schnelltest (POCT) durchgeführt. Ergebnis: negativ (keine signifikante Erhöhung). Keine Indikation für Antibiotikatherapie. Symptomatische Therapie empfohlen.

Durch diese strukturierte Erfassung ist die medizinische Notwendigkeit der GOÄ 3524 jederzeit für Dritte nachvollziehbar. Dies erleichtert auch die Argumentation bei eventuellen Rückfragen von Kostenträgern.

GOÄ 3524: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 3524 dem Abschnitt M I angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach (6,70 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (7,58 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Typische Begründungen sind eine extrem schwierige Blutentnahme bei Kleinkindern oder technische Besonderheiten bei der Testdurchführung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3524 wird häufig mit Untersuchungsleistungen wie der GOÄ 1, GOÄ 5 oder GOÄ 7 kombiniert. Auch die Kombination mit einer Blutentnahme nach GOÄ 250 ist möglich, sofern die Probe aus der Vene entnommen wird. Bei einer kapillären Blutentnahme ist die GOÄ 250 jedoch nicht berechnungsfähig, da diese bereits mit der Laborleistung abgegolten ist.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Laborleistungen darauf, dass die Höchstgrenzen für Laborleistungen im selben Behandlungsfall nicht überschritten werden, um Honorarverluste zu vermeiden.

Ziffer 3524 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3524 ("Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -C-reaktives Protein (CRP)", 2,3-facher Satz: 6,70 €) entspricht in der neuen GOÄ der Nummer 11002 mit festem Satz von 6,16 €.

Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 11002 ist neben der Leistung nach Nummer 12656 nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3524

Die GOÄ 3524 wird für die qualitative oder semiquantitative Bestimmung des C-reaktiven Proteins (CRP) direkt in der Praxis abgerechnet. Dies ist typischerweise bei Verdacht auf akute Infektionen oder Entzündungen der Fall. Die Leistung erfolgt meist als patientennaher Schnelltest (POCT).
Die GOÄ 3524 gilt für qualitative oder semiquantitative CRP-Schnelltests in der eigenen Praxis. Im Gegensatz dazu wird die GOÄ 3741 für die präzise, quantitative Bestimmung des CRP-Werts im Labor herangezogen. Beide Ziffern dürfen für dieselbe Untersuchung nicht nebeneinander berechnet werden.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ 3524 liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 6,70 Euro entspricht. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M I handelt, weicht dieser Faktor vom üblichen ärztlichen Regelsatz ab. Der maximale Steigerungssatz beträgt das 1,3-fache (7,58 Euro).
Eine venöse Blutentnahme nach GOÄ 250 kann neben der GOÄ 3524 abgerechnet werden. Erfolgt die CRP-Bestimmung jedoch aus Kapillarblut (z. B. aus der Fingerbeere), ist die Blutentnahme bereits in der Ziffer 3524 enthalten. In diesem Fall darf die GOÄ 250 nicht zusätzlich liquidiert werden.
Die wichtigste Ausschlussziffer ist die GOÄ 3741 für die quantitative CRP-Bestimmung am selben Tag. Zudem dürfen Laborleistungen des Abschnitts M I nicht beliebig mit anderen Laborwerten kombiniert werden, wenn dadurch Höchstgrenzen überschritten werden. Eine sorgfältige Dokumentation der Indikation ist daher unerlässlich.
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