GOÄ 3523: Antistreptolysin-Bestimmung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3523
Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Antistreptolysin (ASL)
Punktzahl 100  
Einfachsatz 5,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,70 € 1,1x
Höchstsatz 7,58 € 1,3x

Der Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3523 (Antistreptolysin): Erfahren Sie alles über Abrechnungssätze, Abgrenzungen und typische Fehler in der Praxis.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3523

Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Antistreptolysin (ASL)

Die GOÄ-Ziffer 3523 beschreibt eine Laborleistung aus dem Bereich der Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis (Abschnitt M II a). Diese Ziffer kommt zur Anwendung, wenn eine qualitative Bestimmung von Antistreptolysin-O-Antikörpern durchgeführt wird. Das Messverfahren ist laut Leistungsbeschreibung unerheblich, solange es sich um eine qualitative oder semiquantitative Untersuchung handelt.

Die Leistung ist mit 100 Punkten bewertet. Im Rahmen der vertragsärztlichen oder privatärztlichen Abrechnung ist zu beachten, dass diese Ziffer speziell für das praxiseigene Labor konzipiert ist. Sie deckt die Kosten für Reagenzien, Geräteabnutzung und den personellen Aufwand ab.

GOÄ 3523 in der Praxis: Indikation und qualitative Bestimmung

Die Bestimmung von Antistreptolysin (ASL) dient primär dem Nachweis einer stattgehabten Infektion mit Beta-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe A. Typische klinische Indikationen sind der Verdacht auf poststreptokokken-assoziierte Folgeerkrankungen wie das Rheumatische Fieber oder eine akute Glomerulonephritis. Auch bei unklaren Gelenkschmerzen oder Herzbeschwerden nach einer Angina tonsillaris ist dieser Test sinnvoll.

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 3523 meist im Rahmen eines Schnelltests (Latex-Agglutinationstest) erbracht. Dieser liefert rasch ein qualitatives Ergebnis (positiv/negativ). Liegt ein positives Testergebnis vor, schließt sich häufig eine quantitative Differenzierung an, die jedoch nicht mehr über diese Ziffer abgerechnet werden darf.

Achtung: Die GOÄ 3523 darf ausschließlich für die qualitative Bestimmung herangezogen werden. Sobald eine quantitative Titerbestimmung erfolgt, greifen andere Gebührenordnungsziffern.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3523

Fallbeispiel 1: Verdacht auf rheumatisches Fieber

Ein Patient stellt sich mit wandernden Gelenkschmerzen und Abgeschlagenheit drei Wochen nach einer Mandelentzündung vor. Zum Ausschluss einer Streptokokken-Zweitkrankheit führt die Praxis einen qualitativen ASL-Latex-Agglutinationstest im eigenen Labor durch. Der Test verläuft negativ. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3523 zum Regelsatz (1,15-fach) mit 6,70 €.

Fallbeispiel 2: Postinfektiöse Glomerulonephritis

Eine Patientin zeigt Symptome einer akuten Nierenentzündung mit rötlich verfärbtem Urin nach einem überstandenen Hautinfekt (Impetigo). Zur Abklärung einer poststreptokokken-assoziierten Glomerulonephritis erfolgt die qualitative Bestimmung von Antistreptolysin. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 3523 neben den erforderlichen Urinuntersuchungen.

Fallbeispiel 3: Ausschlussdiagnostik bei reaktiver Arthritis

Bei einem Jugendlichen mit Kniegelenkserguss soll eine reaktive Arthritis nach Streptokokken-Infekt abgeklärt werden. Der qualitative Schnelltest in der Praxis liefert ein negatives Ergebnis. Die erbrachte Leistung wird mit der GOÄ 3523 liquidiert, da eine quantitative Titerbestimmung aufgrund des negativen Vorbefundes nicht notwendig ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3523: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3523 ist die Verwechslung mit der quantitativen Bestimmung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob ein quantitatives Verfahren vorlag. Wird in der Dokumentation ein konkreter Titerwert (z. B. in IU/ml) angegeben, ist die Ziffer 3523 nicht anwendbar.

In solchen Fällen müssen stattdessen die Ziffern für quantitative Bestimmungen wie die GOÄ 4248 (Nephelometrie) oder GOÄ 4293/4294 (Immunologische Verfahren) gewählt werden. Eine Doppelabrechnung von qualitativer Voruntersuchung und quantitativer Bestimmung am selben Untersuchungstag ist in der Regel nicht zulässig und führt zu Beanstandungen.

Tipp: Sollte nach einem positiven qualitativen Schnelltest am selben Tag eine quantitative Bestimmung im externen Labor veranlasst werden, ist nur die quantitative Leistung abrechenbar, sofern diese die qualitative Leistung einschließt.

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Dokumentation der GOÄ 3523: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation klar erkennbar sein. Zudem ist das Testergebnis präzise zu dokumentieren, wobei ausschließlich qualitative Angaben wie "positiv", "negativ" oder "grenzwertig" verwendet werden sollten.

Auch das verwendete Testkit und das Datum der Durchführung gehören in die Dokumentation. Dies erleichtert den Nachweis der erbrachten Eigenlaborleistung im Falle einer Nachfrage durch den medizinischen Dienst oder die Versicherung.

Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf Poststreptokokken-Arthritis bei Zustand nach Tonsillitis vor 4 Wochen. Durchführung ASL-Schnelltest (Latex-Agglutination, Charge-Nr. 98765) im Eigenlabor. Ergebnis: negativ. Abrechnung GOÄ 3523.

GOÄ 3523: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 3523 gehört zum Abschnitt M II (Vorhalteleistungen) und unterliegt einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei extrem schwierigen Probenverhältnissen oder stark lipämischem Serum, welches die optische Auswertung des Agglutinationstests erheblich erschwert.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 3523 zusammen mit anderen Akute-Phase-Parametern bestimmt. Erlaubt ist die Kombination mit der GOÄ 3525 (C-reaktives Protein, qualitativ) oder der GOÄ 3501 (Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit). Nicht kombiniert werden darf sie mit quantitativen Bestimmungen desselben Analyten am selben Tag, da dies eine unzulässige Doppelabrechnung darstellt.

Ziffer 3523 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3523 ("Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Antistreptolysin (ASL)", 2,3-facher Satz: 6,70 €) entspricht in der neuen GOÄ der Nummer 11390 mit festem Satz von 9,60 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3523

Die GOÄ-Ziffer 3523 wird für die qualitative Bestimmung von Antistreptolysin (ASL) im praxiseigenen Labor berechnet. Sie dient dem Nachweis einer vorausgegangenen Streptokokken-Infektion. Für quantitative Bestimmungen müssen andere Ziffern herangezogen werden.
Die GOÄ-Ziffer 3523 gilt für die qualitative Bestimmung von Antistreptolysin als Vorhalteleistung in der eigenen Praxis. Im Gegensatz dazu rechnet man die quantitative Bestimmung über die Ziffern 4248, 4293 oder 4294 ab. Diese Unterscheidung ist für eine fehlerfreie Abrechnung zwingend zu beachten.
Für die GOÄ-Ziffer 3523 gilt im Regelfall der 1,15-fache Satz, was einem Betrag von 6,70 € entspricht. Der Höchstsatz liegt beim 1,3-fachen Satz mit 7,58 €. Eine Überschreitung des Regelsatzes erfordert eine medizinische Begründung auf der Rechnung.
Ja, die GOÄ 3523 kann grundsätzlich mit anderen Laborziffern kombiniert werden, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Es müssen jedoch die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) beachtet werden. Insbesondere sind Überschneidungen mit quantitativen Analysen zu vermeiden.
Private Krankenversicherungen beanstanden am häufigsten die fälschliche Abrechnung der GOÄ 3523 bei eigentlich quantitativ durchgeführten Analysen. Zudem wird oft das Fehlen einer schriftlichen Dokumentation des Testergebnisses in der Patientenakte gerügt. Eine präzise Unterscheidung zwischen qualitativem Schnelltest und quantitativem Laborverfahren verhindert solche Kürzungen.
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