GOÄ 4248: Syphilis-Diagnostik rechtssicher abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4248
Quantitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest, VDRL-Test)
Punktzahl 230  
Einfachsatz 13,41 € 1,0x
Regelhöchstsatz 15,42 € 1,1x
Höchstsatz 17,43 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4248

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt unter der Ziffer 4248 die Abrechnung von quantitativen Antikörpernachweisen mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktionen. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den Speziallaborleistungen angesiedelt. Der Fokus liegt hierbei auf dem Nachweis von Erregern wie Treponema pallidum, dem Erreger der Syphilis.

Quantitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest, VDRL-Test)

Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung anzugeben sind. Dies bedeutet, dass eine bloße Nennung der Ziffer ohne den konkreten Testnamen wie TPHA oder VDRL formal fehlerhaft ist.

GOÄ 4248 in der Praxis: Indikationsstellung und klinische Relevanz

Die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Treponema pallidum kommt vor allem bei der Diagnostik und Verlaufsbeurteilung der Syphilis (Lues) zum Einsatz. Während qualitative Suchtests lediglich das Vorhandensein von Antikörpern anzeigen, erlaubt die quantitative Bestimmung eine präzise Titerbestimmung. Dies ist entscheidend, um eine aktive Infektion von einer ausgeheilten Seronarbe zu unterscheiden.

Besonders der quantitative VDRL-Test oder der Cardiolipinmikroflockungstest eignen sich hervorragend zur Therapiekontrolle. Ein signifikanter Abfall des Titers nach einer antibiotischen Behandlung belegt den Therapieerfolg. Der TPHA-Test hingegen bleibt oft lebenslang positiv und dient primär der Bestätigung eines positiven Suchtestergebnisses.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4248

Fallbeispiel 1: Bestätigung eines positiven Suchtests

Bei einer Routineuntersuchung zeigt ein qualitativer Suchtest ein positives Ergebnis für Treponema-pallidum-Antikörper. Zur Bestätigung und ersten Titerbestimmung veranlasst das Labor einen quantitativen TPHA-Test. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4248, da ein quantitativer Nachweis durchgeführt wurde.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle nach antibiotischer Therapie

Drei Monate nach einer erfolgreichen Penicillin-Therapie bei primärer Syphilis erfolgt die Kontrolluntersuchung. Zur Überprüfung des Titerabfalls wird ein quantitativer Cardiolipinmikroflockungstest durchgeführt. Die Abrechnung der Ziffer 4248 ist hierbei vollumfänglich begründet, da die Titerentwicklung direkt den Heilungsverlauf dokumentiert.

Fallbeispiel 3: Verdacht auf eine Reinfektion

Ein Patient mit bekannter, früherer Syphilis-Infektion stellt sich mit neuen, verdächtigen Hautläsionen vor. Um eine erneute Infektion von der bestehenden Seronarbe abzugrenzen, ist eine quantitative Bestimmung des VDRL-Titers notwendig. Ein vierfacher Titeranstieg sichert die Diagnose der Reinfektion und rechtfertigt die Ansetzung der GOÄ 4248.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4248: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung von qualitativen und quantitativen Testverfahren. Wird lediglich ein qualitativer Schnelltest durchgeführt, darf nicht die Ziffer 4248, sondern es muss die Ziffer 4247 herangezogen werden. Die unberechtigte Abrechnung der höher bewerteten Ziffer 4248 führt regelmäßig zu Kürzungen durch Kostenträger.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt die Nennung des Parameters wie TPHA zwingend vor.

Achtung: Eine zeitgleiche Abrechnung der qualitativen Ziffer 4247 und der quantitativen Ziffer 4248 für denselben Erreger am selben Untersuchungstag ist ohne besondere medizinische Begründung nicht zulässig und wird von Prüfstellen konsequent gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ 4248: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben der Indikation auch das spezifische Testverfahren und das exakte quantitative Testergebnis festgehalten werden. Die bloße Notiz 'Syphilis-Test positiv' reicht für eine rechtssichere Abrechnung der Ziffer 4248 nicht aus.

Dokumentation: Quantitative Bestimmung von Treponema-pallidum-Antikörpern mittels TPHA-Test bei V. a. Lues II. Ergebnis: TPHA-Titer 1:1280. Validiert durch Dr. med. Muster am [Datum].

Auch die therapeutische Konsequenz aus dem Testergebnis sollte kurz skizziert werden. Dies erleichtert im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.

GOÄ 4248: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Speziallabors unterliegt die GOÄ 4248 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 15,42 € entspricht. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (17,43 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig.

Solche Erschwernisse können beispielsweise in einer schwierigen Probenbeschaffenheit wie stark lipämischem Serum liegen, was den Analyseprozess erheblich verzögert. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung vermerkt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4248 mit der Ziffer für die Blutentnahme (GOÄ 250) kombiniert. Auch die Kombination mit anderen spezifischen Bestätigungstests wie dem FTA-ABS-Test (Ziffer 4395) ist bei unklaren Befunden medizinisch sinnvoll und abrechnungsfähig. Eine sorgfältige Abstimmung der Ziffern verhindert hierbei Abrechnungskonflikte.

Tipp: In Labor-Gemeinschaftspraxen ist darauf zu achten, dass die Ziffer 4248 korrekt dem erbringenden Arzt zugeordnet wird, um Probleme bei der persönlichen Leistungserbringung zu vermeiden.

Ziffer 4248 in der neuen GOÄ

Die Leistung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11292 — „Treponema pallidum, quantitativ Antikörpernachweis“. Festpreis: 11,06 € (aktueller 2,3-facher Satz: 15,42 € — etwas weniger als heute). Die Leistung nach Nummer 11292 ist zweimal berechnungsfähig, wenn nach einem positiven Suchtest (z.B. TPPA) die Abklärung der Behandlungsbedürftigkeit folgen soll (z.B. VDRL-Test).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4248

Nein, für rein qualitative Suchtests ist die GOÄ-Ziffer 4248 nicht anwendbar. In diesen Fällen muss auf die Ziffer 4247 für qualitative Untersuchungen zurückgegriffen werden. Die Ziffer 4248 setzt zwingend einen quantitativen Nachweis, beispielsweise eine Titerbestimmung, voraus.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter explizit angegeben werden. Dies ergibt sich direkt aus den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ für diese Ziffer. Typische Angaben sind beispielsweise TPHA quantitativ oder VDRL-Test.
Die GOÄ-Ziffer 4248 gehört zum Speziallabor und darf im Regelfall bis zum 1,15-fachen Satz gesteigert werden. Ein Abweichen bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig. Höhere Faktoren über 1,3 hinaus sind für diese Laborleistung ausgeschlossen.
Eine Nebeneinanderberechnung von qualitativem und quantitativem Test für denselben Erreger am selben Tag ist in der Regel nicht zulässig. Wenn ein Suchtest positiv ausfällt, erfolgt die quantitative Bestätigung meist als Folgeschritt. Bei getrennter Durchführung an unterschiedlichen Tagen ist die Abrechnung beider Ziffern hingegen möglich.
Ja, der Cardiolipin-Mikroflockungstest ist ein klassisches Anwendungsbeispiel für die GOÄ-Ziffer 4248. Da es sich hierbei um ein quantitatives Verfahren zur Aktivitäts- und Verlaufskontrolle der Syphilis handelt, ist diese Zuordnung korrekt. Der Test dient häufig der Überwachung des Therapieerfolgs.
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