GOÄ 4247: ASL-Titer korrekt abrechnen – Leitfaden

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4247
Quantitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) - Streptolysin
Punktzahl 230  
Einfachsatz 13,41 € 1,0x
Regelhöchstsatz 15,42 € 1,1x
Höchstsatz 17,43 € 1,3x

Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4247 für den quantitativen Streptolysin-Nachweis: Indikationen, Fallbeispiele und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4247

Quantitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) - Streptolysin -

Die GOÄ-Ziffer 4247 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Im Fokus steht der quantitative Nachweis von Antikörpern gegen Streptolysin O, einem von beta-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe A gebildeten Toxin. Diese Untersuchung wird auch als Antistreptolysin-O-Titer (ASL-Titer) bezeichnet.

Die Leistung umfasst die Probenvorbereitung, die Durchführung der Agglutinations- oder Fällungsreaktion sowie die quantitative Auswertung. Da es sich um ein quantitatives Verfahren handelt, liefert der Test präzise Titerstufen oder Konzentrationsangaben. Dies unterscheidet die Ziffer maßgeblich von rein qualitativen Schnelltests.

GOÄ 4247 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung des ASL-Titers nach GOÄ 4247 ist in der ambulanten Praxis von hoher Relevanz bei Verdacht auf Poststreptokokken-Erkrankungen. Hierzu zählen insbesondere das akute rheumatische Fieber, die Poststreptokokken-Glomerulonephritis und die reaktive Arthritis. Diese Erkrankungen treten meist einige Wochen nach einer unzureichend behandelten Tonsillitis oder Scharlach-Infektion auf.

Ein einzelner erhöhter Wert beweist noch keine akute Folgeerkrankung, weshalb häufig Verlaufskontrollen notwendig sind. Ein signifikanter Titeranstieg oder ein persistierend hoher Titer stützt die klinische Verdachtsdiagnose. Die Abgrenzung zu qualitativen Schnelltests ist wichtig, da nur die quantitative Bestimmung den Verlauf adäquat abbilden kann.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4247

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Poststreptokokken-Glomerulonephritis

Ein 10-jähriger Patient stellt sich drei Wochen nach einer eitrigen Angina mit rötlich verfärbtem Urin und Abgeschlagenheit vor. Zur Abklärung einer Poststreptokokken-Glomerulonephritis wird eine Blutprobe entnommen. Die quantitative Bestimmung des ASL-Titers erfolgt mittels Latex-Agglutination.

Die Abrechnung der GOÄ 4247 erfolgt zum Regelhöchstsatz von 1,15-fach. Neben der Laborleistung werden die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 und die Blutentnahme nach GOÄ 250 berechnet.

Fallbeispiel 2: Abklärung flüchtiger Gelenkschmerzen

Eine 35-jährige Patientin klagt über wandernde Gelenkschmerzen und Abgeschlagenheit nach einem fieberhaften Infekt vor einem Monat. Zum Ausschluss eines rheumatischen Fiebers wird der ASL-Titer quantitativ bestimmt.

Die medizinische Begründung rechtfertigt die Durchführung der Analyse. Abgerechnet wird die Ziffer GOÄ 4247 (1,15-fach) zusammen mit der Blutsenkungsgeschwindigkeit nach GOÄ 3501 und dem CRP-Wert nach GOÄ 3524.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei bekanntem Infekt

Bei einem Patienten mit nachgewiesener Streptokokken-Infektion und initial stark erhöhtem ASL-Titer soll der Abfall der Antikörperkonzentration kontrolliert werden. Die Blutentnahme erfolgt vier Wochen nach der Erstdiagnose.

Die erneute quantitative Bestimmung sichert den Heilungsverlauf ab. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer GOÄ 4247 zum Regelsatz, da eine Verlaufskontrolle medizinisch indiziert ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4247: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4247 ist die unzulässige Doppelabrechnung mit qualitativen Schnelltests. Wird am selben Tag ein qualitativer Streptokokken-Schnelltest durchgeführt, darf die quantitative Antikörperbestimmung aus dem Serum nur bei separater medizinischer Notwendigkeit abgerechnet werden. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen fordern hierzu oft detaillierte Begründungen an.

Zudem beanstanden Beihilfestellen regelmäßig die Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,15-fach ohne ausreichende Begründung. Da Laborleistungen im Speziallabor strengen Sätzen unterliegen, müssen Abweichungen exakt begründet werden.

Achtung: Die bloße Angabe von "erhöhtem Zeitaufwand" reicht als Begründung für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz nicht aus. Es müssen patientenspezifische Besonderheiten wie eine schwierige Probenmatrix vorliegen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 4247: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. In der Patientenakte müssen die spezifische Fragestellung, die angewandte Labormethode und das quantitative Ergebnis dokumentiert werden. Dies verhindert Honorarkürzungen bei nachträglichen Prüfungen durch die Kostenträger.

Besonders wichtig ist die Dokumentation des zeitlichen Abstands zu einer vorausgegangenen Streptokokken-Infektion. Dies untermauert die medizinische Notwendigkeit der quantitativen Titerbestimmung im Vergleich to einfachen Suchtests.

Dokumentation: Quantitative Bestimmung des Antistreptolysin-O-Titers (ASL) mittels Latex-Agglutination bei V.a. reaktive Arthritis nach Tonsillitis vor 4 Wochen. Ergebnis: ASL-Titer 600 IU/ml (Referenzbereich < 200 IU/ml).

GOÄ 4247: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4247 kann unter besonderen Umständen vom Regelhöchstsatz (1,15-fach) auf den Höchstsatz von 1,3-fach gesteigert werden. Dies ist beispielsweise gerechtfertigt, wenn eine stark lipämische oder hämolytische Serumprobe eine aufwendige Vorbehandlung erfordert. Auch extrem hohe Antikörperkonzentrationen, die mehrfache Verdünnungsreihen zur exakten Titerbestimmung notwendig machen, begründen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4247 selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen klinische Basisleistungen wie die Beratung nach GOÄ 1, die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 sowie die Blutentnahme nach GOÄ 250. Im Laborbereich wird die Ziffer häufig mit Entzündungsmarkern wie dem C-reaktiven Protein (GOÄ 3524) kombiniert.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit weiteren Antikörpernachweisen darauf, dass jede Ziffer eigenständig dokumentiert und begründet wird, um Überschneidungen zu vermeiden.

Ziffer 4247 in der neuen GOÄ

In der neuen GOÄ wird die Leistung zur neuen Nummer 11390 — „Streptolysin-O Antikörpernachweis“. Festpreis: 9,60 € (aktueller 2,3-facher Satz: 15,42 € — weniger als heute).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4247

Die GOÄ-Ziffer 4247 kostet im Einfachsatz 13,41 Euro bei einer Bewertung von 230 Punkten. Unter Anwendung des üblichen Regelhöchstsatzes von 1,15-fach für Laborleistungen beträgt das Honorar 15,42 Euro. Der maximale Höchstsatz von 1,3-fach beläuft sich auf 17,43 Euro.
Die GOÄ-Ziffer 4247 darf für den quantitativen Nachweis von Antikörpern gegen Streptolysin O (ASL-Titer) abgerechnet werden. Typische Indikationen sind der Verdacht auf Poststreptokokken-Erkrankungen wie rheumatisches Fieber oder Glomerulonephritis. Die Abrechnung setzt eine quantitative Labormethode wie die Latex-Agglutination voraus.
Ja, die Nebeneinanderberechnung ist möglich, wenn der quantitative Nachweis zur Bestätigung oder Verlaufskontrolle medizinisch notwendig ist. Der qualitative Schnelltest wird meist über die GOÄ-Ziffer 4605 oder 4606 abgerechnet. Eine entsprechende Begründung in der Dokumentation ist bei zeitnaher Erbringung dringend zu empfehlen.
Für die GOÄ-Ziffer 4247 gilt als Laborleistung des Speziallabors (Abschnitt M III) ein Regelhöchstsatz von 1,15-fach. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur mit einer patientenspezifischen Begründung zulässig. Typische Gründe sind schwierige Probenbeschaffenheiten oder aufwendige Mehrfachverdünnungen.
In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, die angewandte quantitative Methode und das exakte Laborergebnis dokumentiert werden. Auch das Datum und die Uhrzeit der Probenentnahme sowie der Analyse sollten festgehalten werden. Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich