GOÄ 4395: HIV-Antikörper korrekt abrechnen – Leitfaden

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4395
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -HIV
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,11 € 1,1x
Höchstsatz 22,73 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4395

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - HIV. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 4395 beschreibt die labordiagnostische Untersuchung zum Nachweis von HIV-Antikörpern. Diese Bestimmung erfolgt über ein hochsensibles Verfahren, den sogenannten Ligandenassay, welcher in der modernen Labordiagnostik meist als ELISA oder Chemilumineszenz-Immunoassay (CLIA) realisiert wird.

In der Gebühr sind eventuell notwendige Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits vollständig enthalten. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist daher ausgeschlossen.

GOÄ 4395 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Bestimmung von HIV-Antikörpern ist ein Standardverfahren bei begründetem Verdacht auf eine Infektion mit dem Humanen Immundefizienz-Virus. Typische Indikationen umfassen klinische Symptome wie langanhaltendes Fieber, unklaren Gewichtsverlust oder geschwollene Lymphknoten sowie den Zustand nach einem konkreten Risikokontakt.

Auch im Rahmen von Routineuntersuchungen, beispielsweise in der Schwangerschaftsvorsorge oder vor operativen Eingriffen mit erhöhtem Infektionsrisiko, kommt die Ziffer regelmäßig zur Anwendung. Die Abgrenzung zu Suchtests anderer Erreger erfolgt über die spezifische Zuordnung des HIV-Parameters.

Tipp: Bei der Durchführung eines HIV-Suchtests sollte stets beachtet werden, dass moderne Testkits der 4. Generation sowohl Antikörper als auch das p24-Antigen nachweisen. Die Abrechnung erfolgt dennoch primär über die Ziffer 4395 für den Antikörperanteil.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4395

Fallbeispiel 1: HIV-Suchtest nach Risikokontakt

Ein Patient stellt sich nach einem ungeschützten Sexualkontakt mit der Bitte um einen HIV-Test vor. Nach ausführlicher Beratung erfolgt die Blutentnahme und die anschließende Bestimmung der HIV-Antikörper im Labor.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4395 zum Regelsatz (1,15-fach). Zusätzlich können die Beratung nach Ziffer 1 oder 3 sowie die Blutentnahme nach Ziffer 250 berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Abklärung unklarer klinischer Symptome

Eine Patientin leidet seit Wochen unter unklarem Fieber, Nachtschweiß und Lymphknotenschwellungen. Zum Ausschluss einer HIV-Infektion veranlasst die Praxis eine Antikörperbestimmung mittels Ligandenassay.

Neben den klinischen Untersuchungsziffern wird die Ziffer 4395 für die HIV-Diagnostik angesetzt. Die medizinische Begründung für die Diagnostik wird in der Patientenakte dokumentiert.

Fallbeispiel 3: Präoperative Ausschlussdiagnostik

Vor einem geplanten großen chirurgischen Eingriff wünscht der Operateur zur Sicherheit des OP-Teams den Ausschluss einer HIV-Infektion. Die Patientin willigt ein, und das Blut wird im Labor untersucht.

Die Bestimmung der HIV-Antikörper wird über die GOÄ-Ziffer 4395 abgerechnet. Da es sich um eine präoperative Routine handelt, erfolgt die Abrechnung im Regelfall zum 1,15-fachen Satz.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4395: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4395 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Liquidation. Der offizielle Leistungstext schreibt zwingend vor, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung explizit genannt werden müssen, beispielsweise durch den Zusatz "HIV-1/2-Antikörper".

Zudem ist der strikte Ausschluss der Ziffer 437 (Elektrophoretische Trennungen) zu beachten. Eine gleichzeitige Abrechnung dieser beiden Leistungen am selben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig und führt regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.

Achtung: Die Doppelbestimmung zur Absicherung eines Ergebnisses darf nicht als separate Leistung deklariert werden. Diese ist mit der Gebühr für die Ziffer 4395 bereits abgegolten.

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Dokumentation der GOÄ 4395: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Neben der schriftlichen Einwilligung des Patienten zur Durchführung des HIV-Tests müssen das Entnahmedatum, die Indikation und das Testergebnis präzise festgehalten werden.

Auch die Angabe des verwendeten Testverfahrens und des konkreten Gerätetyps im Laborbuch stützt die Abrechnung im Falle von Rückfragen durch Kostenträger.

Dokumentation: "Blutentnahme zur HIV-Serologie nach Aufklärung und schriftlicher Einwilligung bei Zustand nach Risikokontakt vor 6 Wochen. Durchführung HIV-1/2-Antikörpertest mittels ELISA (Ligandenassay). Ergebnis: negativ."

GOÄ 4395: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer 4395 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in seltenen, medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Gründe für eine Steigerung können beispielsweise extrem schwierige Probenaufbereitungen oder unerwartete Kreuzreaktivitäten sein, die einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand im Labor verursachen.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die HIV-Diagnostik mit anderen serologischen Suchtests kombiniert. Zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit Ziffern für den Nachweis von Hepatitis B (z. B. HBsAg) oder Lues-Antikörpern.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit Ziffern, die denselben methodischen Ansatz für denselben Erreger ohne Zusatznutzen abbilden. Die Einhaltung der Abrechnungsbestimmungen sichert eine reibungslose Erstattung.

Ziffer 4395 in der neuen GOÄ

Der HIV-Antikörpernachweis mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ als genus-spezifische Immunoassay-Ziffer weitergeführt: Nummer 11595 „Humanes Immundefizienz-Virus (HIV-1/2), IA Antikörpernachweis, Genus-spezifisch, ggf. einschließlich simultan Antigennachweis (z.B. p24-Antigen, Viert-Generation-Test); Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 12,81 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,11 €). Der Preis sinkt deutlich. Die neue Ziffer kann ggf. den simultanen p24-Antigennachweis einschließen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4395

Die GOÄ-Ziffer 4395 kostet im einfachen Satz 17,49 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 20,11 €. Der Höchstsatz beträgt 22,73 €. Diese Sätze gelten für die labordiagnostische Bestimmung von HIV-Antikörpern.
Neben der GOÄ-Ziffer 4395 darf die Ziffer 437 für elektrophoretische Trennungen nicht abgerechnet werden. Dies gilt für Untersuchungen aus demselben Probenmaterial. Andere serologische Suchtests sind in der Regel kombinierbar.
Ja, die Angabe des konkreten untersuchten Parameters ist auf der Liquidation zwingend erforderlich. Ein Fehlen dieses Zusatzes kann zur Verweigerung der Erstattung durch die Kasse führen. Üblicherweise wird 'HIV-1/2-Antikörper' angegeben.
Eine Steigerung über den Regelsatz von 1,15 hinaus ist bei Laborleistungen nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zulässig. Dies erfordert eine detaillierte medizinische Begründung, wie etwa einen extremen Mehraufwand durch störende Probenfaktoren. Der maximale Höchstsatz liegt bei 1,3.
Ja, eine eventuell notwendige Doppelbestimmung ist bereits vollständig in der Gebühr der GOÄ 4395 enthalten. Sie darf nicht als separate Leistung oder zusätzliche Ziffer in Rechnung gestellt werden. Auch die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve ist damit abgegolten.
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