GOÄ 4394: HSV-IgM-Abrechnung – Tipps & Fallbeispiele

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4394
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Herpes simplex-Virus (IgM)
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,11 € 1,1x
Höchstsatz 22,73 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4394

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Herpes simplex-Virus (IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4394 beschreibt eine hochspezifische laboratoriumsmedizinische Untersuchung zum Nachweis von IgM-Antikörpern gegen das Herpes-simplex-Virus. Diese Analyse wird mittels eines Ligandenassays (wie beispielsweise ELISA, EIA oder RIA) durchgeführt. Die Gebühr deckt alle vorbereitenden und begleitenden Schritte ab.

In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuelle Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist daher unzulässig. Zudem gilt die strikte Vorgabe, dass die untersuchten Parameter auf der Liquidation einzeln aufgeführt werden müssen.

GOÄ 4394 in der Praxis: Diagnostik der HSV-Primärinfektion

Die Bestimmung von HSV-IgM-Antikörpern kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn der klinische Verdacht auf eine frische Primärinfektion mit dem Herpes-simplex-Virus vorliegt. Da IgM-Antikörper die erste humorale Antwort des Immunsystems darstellen, sind sie ein wichtiger Marker für akute Krankheitsgeschehen. Dies ist besonders bei Schwangeren oder Neugeborenen von hoher klinischer Relevanz.

Die Abgrenzung zwischen einer Erstinfektion und einer Reaktivierung von Herpes-simplex-Viren (Typ 1 oder Typ 2) ist rein klinisch oft schwierig. Hier liefert die quantitative oder qualitative Bestimmung der IgM-Klasse wertvolle diagnostische Hinweise. Die Ziffer ist somit ein essenzieller Bestandteil der infektiologischen Stufendiagnostik in der niedergelassenen Praxis.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4394

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Erstinfektion mit Genitalherpes

Eine Patientin stellt sich mit schmerzhaften, gruppierten Bläschen im Genitalbereich vor. Da es sich um die erste Episode handelt, soll eine akute Primärinfektion laborchemisch gesichert werden. Es erfolgt eine venöse Blutentnahme zur Bestimmung der HSV-IgM-Antikörper. Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung, die Blutentnahme sowie die GOÄ-Ziffer 4394 für die Laboranalyse.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer atypischen Fazialisparese

Ein Patient präsentiert sich mit einer akut aufgetretenen, einseitigen Gesichtslähmung ohne ersichtliche Ursache. Zum Ausschluss einer HSV-assoziierten Genese veranlasst der Arzt eine serologische Untersuchung. Neben anderen Parametern wird die Bestimmung von HSV-IgM durchgeführt. Die Abrechnung der GOÄ 4394 erfolgt hierbei im Rahmen der differenzialdiagnostischen Abklärung.

Fallbeispiel 3: Infektionsscreening in der Schwangerschaft

Bei einer schwangeren Patientin im dritten Trimenon treten klinische Zeichen einer herpetischen Läsion auf. Um das Risiko einer neonatalen Übertragung abzuschätzen, ist die Bestimmung des Immunstatus dringend erforderlich. Die Praxis bestimmt die IgM-Antikörper mittels Ligandenassay und rechnet diese Leistung nach GOÄ-Ziffer 4394 korrekt ab.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4394: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist die Missachtung von Ausschlussbestimmungen. Die GOÄ-Ziffer 4394 darf explizit nicht neben der Ausschlussziffer 437 abgerechnet werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Rechnungsprüfungen durch die privaten Krankenversicherungen unweigerlich zur Streichung.

Ein weiteres Versäumnis betrifft die formale Gestaltung der Rechnungslegung. Da der offizielle Leistungstext vorschreibt, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind, muss die Bezeichnung "Herpes-simplex-Virus (IgM)" zwingend auf der Rechnung erscheinen. Fehlt dieser Zusatz, ist die Rechnung formal fehlerhaft.

Achtung: Das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Liquidation führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen.

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Dokumentation der GOÄ 4394: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für die Antikörperbestimmung klar erkennbar sein. Dazu gehören die Dokumentation der klinischen Symptomatik sowie die explizite Fragestellung nach einer akuten HSV-Infektion.

Zusätzlich sollten das Datum der Blutentnahme, das beauftragte Labor (falls extern vergeben) und der spätere Befundbericht archiviert werden. Die Einhaltung dieser Dokumentationspflicht schützt die Praxis vor Regressansprüchen und erleichtert die Argumentation bei Rückfragen von Kostenträgern.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf HSV-Primärinfektion bei Erstmanifestation genitaler Bläschen. Blutentnahme zur Bestimmung von HSV-IgM mittels ELISA (GOÄ 4394). Laborbefund: HSV-IgM positiv (Index 2,4).

GOÄ 4394: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4394 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen Bestimmungen bezüglich des Gebührenrahmens. Der Regelhöchstsatz liegt hier beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer fundierten, patientenbezogenen Begründung möglich, beispielsweise bei schwierigen Probenverhältnissen oder komplexen Interferenzen im Serum.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Bestimmung von IgM-Antikörpern selten isoliert durchgeführt. Sinnvoll und medizinisch begründet ist meist die gleichzeitige Bestimmung von IgG-Antikörpern (z. B. nach GOÄ 4393), um eine Aussage über die Immunitätslage oder eine Reaktivierung treffen zu können. Auch die Kombination mit einer Beratung nach GOÄ 1 oder einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 ist im Praxisalltag die Regel.

Tipp: Kombinieren Sie die Bestimmung von HSV-IgM (GOÄ 4394) bei unklarem Infektionsstatus stets mit der Bestimmung von HSV-IgG, um eine verlässliche Aussage über eine Erstinfektion versus Reaktivierung treffen zu können.

Ziffer 4394 in der neuen GOÄ

Der IgM-spezifische HSV-Antikörpernachweis mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ — wie die frühere IgG-und-IgM-Variante (Ziffer 4384) — durch die genus-spezifische Immunoassay-Ziffer abgebildet: Nummer 11592 „Herpes-simplex-Virus, IA Antikörpernachweis Genus-spezifisch (HSV-1 und HSV-2); Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 14,64 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,11 €). Die neue GOÄ hat keinen separaten HSV-IgM-Code; IgM- und IgG-Variante fallen zusammen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4394

Die GOÄ-Ziffer 4394 hat eine Punktzahl von 300. Dies entspricht einem Einfachsatz von 17,49 € und einem Regelhöchstsatz von 20,11 € beim Faktor 1,15.
Die GOÄ-Ziffer 4394 darf nicht nebeneinander mit der Ziffer 437 abgerechnet werden. Zudem sind allgemeine Laborausschlüsse der Abschnitte M I bis M IV zu beachten.
Ja, laut offiziellem Leistungstext der GOÄ müssen die untersuchten Parameter zwingend auf der Liquidation angegeben werden. Eine bloße Nennung der Ziffer 4394 reicht für eine Erstattung meist nicht aus.
Als Leistung des Laborbereichs (Abschnitt M) darf die GOÄ 4394 maximal bis zum 1,3-fachen Satz gesteigert werden. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Gebührensatz.
Die Bestimmung ist bei Verdacht auf eine akute Primärinfektion mit dem Herpes-simplex-Virus angezeigt. Sie dient der Abgrenzung zu einer Reaktivierung oder einer chronischen Infektion.
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