GOÄ 4393: HBc-Antikörper korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4393
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -HBc-Antigen (IgG und IgM)
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,11 € 1,1x
Höchstsatz 22,73 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4393

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -HBc-Antigen (IgG und IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4393 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Ligandenassays. Diese Methode dient dem Nachweis spezifischer Antikörper gegen das Hepatitis-B-Core-Antigen (HBc-Ag). Die Leistung umfasst die Bestimmung von IgG- und IgM-Antikörpern, wobei eine eventuelle Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind.

Ein wesentlicher formaler Aspekt dieser Ziffer ist die Verpflichtung zur transparenten Rechnungslegung. Gemäß den offiziellen Bestimmungen müssen die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation explizit angegeben werden. Dies dient der Nachvollziehbarkeit für den Kostenträger und den Patienten.

GOÄ 4393 in der Praxis: Diagnostik der Hepatitis-B-Infektion

In der täglichen Praxis ist die Bestimmung der HBc-Antikörper (Anti-HBc) ein zentraler Baustein der Hepatitis-B-Serologie. Diese Antikörper weisen auf einen stattgehabten Kontakt mit dem Hepatitis-B-Virus hin. Sie treten sowohl bei einer akuten als auch bei einer chronischen oder ausgeheilten Infektion auf, nicht jedoch nach einer reinen Hepatitis-B-Impfung.

Klinische Indikationen für den Einsatz dieser Ziffer sind vielfältig. Häufig wird die Untersuchung bei unklaren Leberwerterhöhungen oder im Rahmen eines Screenings vor einer immunsuppressiven Therapie veranlasst. Auch die Abklärung des Immunstatus bei medizinischem Personal erfordert regelmäßig diese Bestimmung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4393

Fallbeispiel 1: Abklärung einer unklaren Transaminasenerhöhung

Ein Patient stellt sich mit erhöhten Leberwerten in der Praxis vor. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung einer viralen Hepatitis wird eine umfassende Serologie veranlasst. Die Bestimmung der HBc-Antikörper erfolgt mittels Ligandenassay zum Ausschluss einer HBV-Infektion. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 4393.

Fallbeispiel 2: Screening vor Einleitung einer Biologika-Therapie

Vor dem Beginn einer immunsuppressiven Therapie mit einem TNF-Alpha-Blocker muss eine latente Hepatitis B ausgeschlossen werden. Hierzu wird neben dem HBs-Antigen auch der Anti-HBc-Status bestimmt. Die Durchführung dieser Analyse rechtfertigt die Ansetzung der Ziffer 4393 neben den weiteren erforderlichen Laborparametern.

Fallbeispiel 3: Differenzierung zwischen Impfschutz und durchgemachter Infektion

Bei einem Patienten ist ein positiver Anti-HBs-Titer bekannt, die Anamnese bezüglich einer Impfung oder Infektion ist jedoch unklar. Zur Klärung wird die Bestimmung der HBc-Antikörper durchgeführt. Da die Antikörper negativ ausfallen, kann eine durchgemachte Infektion ausgeschlossen und ein reiner Impfschutz dokumentiert werden. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 4393.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4393: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4393 ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die Ziffer 4393 darf explizit nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Ein solcher Verstoß führt bei der Rechnungsprüfung unweigerlich zur Kürzung der Liquidation.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig Rechnungen, auf denen der konkrete Parameter nicht genannt ist. Die bloße Angabe der Ziffernnummer ohne den Textzusatz "Anti-HBc" oder "HBc-Antikörper" entspricht nicht den formalen Vorgaben der GOÄ.

Achtung: Die Angabe des untersuchten Parameters auf der Rechnung ist eine zwingende Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit. Fehlt diese Angabe, gilt die Rechnung als formal fehlerhaft.

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Dokumentation der GOÄ 4393: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der konkrete Laborauftrag sowie das angewandte Testverfahren dokumentiert werden. Auch das Testergebnis inklusive der Interpretation muss klar ersichtlich sein.

Für die Rechtssicherheit empfiehlt es sich, den Laborbefund direkt digital in der elektronischen Patientenakte zu hinterlegen. Dies erleichtert im Falle einer Nachprüfung den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.

Dokumentation: Verdacht auf latente HBV-Infektion vor geplanter Methotrexat-Therapie. Laborauftrag für Anti-HBc (Ligandenassay) erteilt. Befund: Anti-HBc negativ. Impfstatus überprüfen.

GOÄ 4393: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4393 dem Abschnitt M III (Speziallabor) angehört, ist der Gebührenrahmen eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer fundierten medizinischen Begründung zulässig, beispielsweise bei schwierigen Probenverhältnissen oder dringlicher Notfallanalytik.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die GOÄ 4393 häufig mit anderen serologischen Parametern kombiniert. Typische Partnerziffern sind die Bestimmung von HBsAg oder Anti-HBs. Bei dieser Stufendiagnostik muss jedoch stets darauf geachtet werden, dass keine unzulässigen Doppelberechnungen stattfinden und die medizinische Indikation für jeden Einzelparameter gegeben ist.

Tipp: Nutzen Sie bei der Kombination mehrerer Hepatitis-Marker stets eine klare medizinische Begründung in den Behandlungsunterlagen, um die Notwendigkeit der parallelen Bestimmungen transparent darzulegen.

Ziffer 4393 in der neuen GOÄ

Der anti-HBc-Antikörpernachweis (Hepatitis-B-Virus, HBc-Antigen) mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ als erregerspezifische Immunoassay-Ziffer weitergeführt: Nummer 11584 „Hepatitis-B-Virus, HBc-Antigen, IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 13,51 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,11 €). Der Preis sinkt deutlich. Die neue Leistungslegende bestätigt den Antikörpernachweis; die IgG/IgM-Differenzierung ist in der neuen GOÄ nicht mehr als eigenständige Ziffer vorgesehen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4393

Mit der GOÄ-Ziffer 4393 wird die Bestimmung von Antikörpern gegen das Hepatitis-B-Core-Antigen (HBc) mittels Ligandenassay abgerechnet. Dies umfasst sowohl IgG- als auch IgM-Antikörper.
Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 4393 beträgt 20,11 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 17,49 €, während der Höchstsatz (1,3-facher Satz) mit 22,73 € bewertet ist.
Die GOÄ-Ziffer 4393 darf nicht neben der Ziffer 437 berechnet werden. Ein Verstoß gegen diesen Ausschluss führt in der Regel zur Beanstandung durch die privaten Krankenversicherungen.
Ja, die Angabe des untersuchten Parameters auf der Liquidation ist gemäß den Abrechnungsbestimmungen zwingend erforderlich. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft.
Ja, eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 is mit einer entsprechenden medizinischen Begründung möglich. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher Analyseaufwand oder schwierige Probenbeschaffenheiten.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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