GOÄ 4392: FSME-IgM-Antikörper korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4392
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -FSME-Virus (IgM)
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,11 € 1,1x
Höchstsatz 22,73 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4392

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 4392 wie folgt:

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -FSME-Virus (IgM) - Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Diese Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der GOÄ zugeordnet. Sie umfasst die quantitative oder qualitative Bestimmung von IgM-Antikörpern gegen das Frühsommer-Meningoenzephalitis-Virus (FSME) mittels eines Ligandenassays (z. B. ELISA oder RIA). Eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung zur Absicherung des Messergebnisses sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve sind mit der Gebühr bereits abgegolten und können nicht separat berechnet werden.

GOÄ 4392 in der Praxis: Diagnostik bei Verdacht auf FSME

Die Bestimmung der FSME-IgM-Antikörper kommt primär bei Patienten zum Einsatz, die nach einem Zeckenbiss klinische Symptome einer akuten FSME-Infektion zeigen. Typische Indikationen sind grippeähnliche Symptome im ersten Stadium oder neurologische Ausfälle im zweiten Stadium der Erkrankung. Der Nachweis von IgM-Antikörpern ist ein entscheidender Baustein für die Akutdiagnostik, da diese meist schon bei Beginn der neurologischen Symptome im Serum nachweisbar sind.

Abzugrenzen ist diese Untersuchung von der Bestimmung der IgG-Antikörper, die zur Überprüfung des Impfstatus oder einer durchgemachten Infektion dient. Für die Bestimmung von IgG-Antikörpern existieren eigene Ziffern im Laborbereich der GOÄ. Die gezielte Anforderung von IgM-Antikörpern ist daher medizinisch genau zu begründen und setzt eine entsprechende klinische Symptomatik voraus.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Anforderung im Laborblatt die Verdachtsdiagnose (z. B. Zustand nach Zeckenbiss mit Fieber) präzise dokumentiert ist, um die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung transparent darzustellen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4392

Fallbeispiel 1: Akuter Verdacht nach Zeckenexposition

Ein Patient stellt sich zwei Wochen nach einem bekannten Zeckenbiss mit Fieber, Kopfschmerzen und Nackensteifigkeit in der Praxis vor. Zum Ausschluss einer akuten FSME-Infektion veranlasst der Arzt die Bestimmung der FSME-IgM-Antikörper im Serum. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 4392 zum Regelsatz (1,15-fach), da die klinische Symptomatik die Untersuchung medizinisch notwendig macht.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer unklaren Meningitis

Bei einer Patientin mit neurologischen Ausfällen und Verdacht auf eine virale Meningitis wird eine Liquor- und Serumanalyse durchgeführt. Neben anderen Parametern wird im Serum die Bestimmung der FSME-IgM-Antikörper veranlasst. Die Abrechnung der Ziffer 4392 erfolgt neben den weiteren laborchemischen Ziffern des Abschnitts M, wobei die Spezifizierung des Parameters auf der Rechnung angegeben wird.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei nachgewiesener Infektion

Zur Überwachung des Krankheitsverlaufs bei einer bereits diagnostizierten FSME wird nach zwei Wochen erneut eine Bestimmung der IgM-Antikörper durchgeführt, um den Titerverlauf zu beurteilen. Auch diese wiederholte Untersuchung ist medizinisch begründet und kann erneut über die GOÄ 4392 abgerechnet werden. Die medizinische Begründung für die Verlaufskontrolle sollte in der Patientenakte dokumentiert sein.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4392: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4392 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Liquidation. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass der untersuchte Parameter – in diesem Fall FSME-Virus (IgM) – auf der Rechnung ausgewiesen werden muss. Fehlt diese Angabe, entspricht die Rechnung nicht den formalen Vorgaben und kann von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen zurückgewiesen werden.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der Ausschluss der Ziffer 437. Die Ziffer 437 (Zuschlag für die Durchführung von Untersuchungen außerhalb der Sprechstunde) darf nicht neben der Ziffer 4392 abgerechnet werden. Prüfstellen achten penibel auf diese Abrechnungsausschlüsse, weshalb eine automatisierte Prüfung in der Praxissoftware implementiert sein sollte.

Achtung: Die Durchführung einer Doppelbestimmung darf nicht als zwei getrennte Leistungen abgerechnet werden. Der Leistungstext schließt die Doppelbestimmung ausdrücklich ein, sodass eine mehrfache Berechnung derselben Ziffer für denselben Parameter am selben Tag unzulässig ist.

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Dokumentation der GOÄ 4392: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung und schützt vor Regressforderungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der Zeitpunkt des Zeckenbisses (falls bekannt) sowie die spezifischen Symptome detailliert festgehalten werden. Auch das Laborergebnis inklusive des verwendeten Testverfahrens muss dauerhaft dokumentiert sein.

Für die Abrechnung is es ratsam, ein standardisiertes Dokumentationsschema zu nutzen. Dies erleichtert im Falle von Rückfragen der Kostenträger den schnellen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.

Dokumentation: "V. a. akute FSME nach Zeckenbiss vor 14 Tagen. Symptome: Cephalgie, subfebrile Temperaturen. Blutentnahme zur Bestimmung von FSME-IgM-Antikörpern mittels ELISA (GOÄ 4392). Ergebnis: IgM negativ."

GOÄ 4392: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4392 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, gelten für die Steigerung besondere Regeln. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach (20,11 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (22,73 €) ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig und erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen im Laborbereich können ein extrem hoher logistischer oder analytischer Aufwand bei schwierigen Probenmaterialien sein.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Bestimmung der FSME-IgM-Antikörper häufig mit anderen labordiagnostischen Leistungen kombiniert. Sinnvoll und zulässig ist die gleichzeitige Bestimmung von FSME-IgG-Antikörpern (z. B. nach einer anderen passenden Ziffer des Abschnitts M), um das immunologische Stadium der Infektion exakt zu bestimmen. Auch die Kombination mit allgemeinen Entzündungsparametern wie dem Blutbild oder dem CRP-Wert ist im klinischen Alltag die Regel und abrechnungstechnisch problemlos möglich, sofern keine spezifischen Ausschlüsse vorliegen.

Ziffer 4392 in der neuen GOÄ

Der FSME-IgM-Antikörpernachweis mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ — wie die frühere Ziffer 4379 (IgG und IgM) — durch die erregerspezifische Immunoassay-Ziffer abgebildet: Nummer 11581 „Frühsommer-Meningoenzephalitis-Virus (FSME), IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 15,99 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,11 €). Der Preis sinkt. Die neue GOÄ hat keinen separaten FSME-IgM-Code; je Untersuchung ist die Ziffer einmal ansetzbar.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4392

Die GOÄ-Ziffer 4392 wird für die Bestimmung von FSME-Virus-Antikörpern der Klasse IgM mittels Ligandenassay abgerechnet. Dies ist typischerweise bei Verdacht auf eine akute Frühsommer-Meningoenzephalitis nach einem Zeckenbiss der Fall. Die Untersuchung dient dem Nachweis einer frischen Infektion.
Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 4392 beträgt 20,11 Euro bei einer Punktzahl von 300. Der einfache Gebührensatz liegt bei 17,49 Euro. Eine Steigerung über den Schwellenwert hinaus ist im Laborbereich nur in seltenen, gut begründeten Ausnahmefällen bis zum 1,3-fachen Satz (22,73 Euro) möglich.
Nein, eine gemeinsame Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4392 neben der Ziffer 437 ist gemäß den Abrechnungsbestimmungen ausgeschlossen. Die Ziffer 437 stellt einen Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen dar, der im Laborbereich engen Grenzen unterliegt. Bei der Rechnungsstellung muss dieser Ausschluss zwingend beachtet werden.
Ja, gemäß den offiziellen Abrechnungsbestimmungen der GOÄ muss der untersuchte Parameter auf der Liquidation explizit angegeben werden. Für die Ziffer 4392 bedeutet dies, dass die Bezeichnung 'FSME-Virus (IgM)' oder ein gleichwertiger, eindeutiger Begriff auf der Rechnung aufgeführt sein muss. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung durch private Krankenversicherungen verweigert werden.
Die GOÄ-Ziffer 4392 ist am selben Behandlungstag in der Regel nur einmal pro untersuchtem Parameter berechnungsfähig. Eine Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung ist bereits im Leistungstext der Ziffer explizit enthalten und rechtfertigt keine mehrfache Abrechnung. Sollen verschiedene Antikörperklassen bestimmt werden, müssen dafür die jeweils spezifischen Ziffern herangezogen werden.
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