GOÄ 4391: EBV-Antikörper richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4391
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Epstein-Barr-Virus (IgG und IgM)
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,11 € 1,1x
Höchstsatz 22,73 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4391

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Epstein-Barr-Virus (IgG und IgM) - Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die Ziffer 4391 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der GOÄ. Sie umfasst die quantitative oder qualitative Bestimmung von spezifischen Antikörpern gegen das Epstein-Barr-Virus (EBV) mittels eines Ligandenassays.

In der Leistung sind eventuelle Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits abgegolten. Eine separate Berechnung dieser Teilschritte ist daher ausgeschlossen. Die Abrechnung setzt voraus, dass sowohl IgG- als auch IgM-Antikörper bestimmt werden, um eine akute von einer abgelaufenen Infektion abzugrenzen.

GOÄ 4391 in der Praxis: Diagnostik des Pfeifferschen Drüsenfiebers

Die Bestimmung der EBV-Serologie ist der Goldstandard bei Verdacht auf eine infektiöse Mononukleose. Typische klinische Symptome wie anhaltendes Fieber, Lymphknotenschwellungen und Pharyngitis rechtfertigen den Einsatz dieser Ziffer. Auch bei unklaren Leberwerterhöhungen oder chronischen Erschöpfungszuständen liefert die Untersuchung wertvolle diagnostische Hinweise.

Durch die differenzierte Bestimmung von IgG und IgM lässt sich das Stadium der Infektion präzise bestimmen. Ein positiver IgM-Titer weist auf eine akute Primärinfektion hin, während isolierte IgG-Antikörper eine durchgemachte Infektion und bestehende Immunität anzeigen. Diese diagnostische Abgrenzung ist für das weitere therapeutische Vorgehen essenziell.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Anforderung im Laborblatt die klinische Verdachtsdiagnose präzise vermerkt ist, um die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung lückenlos zu dokumentieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4391

Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Mononukleose

Ein Patient stellt sich mit schmerzhafter zervikaler Lymphadenopathie, Tonsillitis und Fieber vor. Zum Ausschluss einer akuten EBV-Infektion veranlasst die Praxis eine Bestimmung der EBV-Antikörper (IgG und IgM). Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der Ziffer 4391 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine laboranalytischen Besonderheiten vorlagen.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer chronischen Fatigue

Eine Patientin leidet seit Monaten unter ausgeprägter Müdigkeit und Leistungsminderung nach einem grippalen Infekt. Zur Abklärung einer möglichen EBV-Reaktivierung wird die Serologie angefordert. Neben der GOÄ 4391 werden weitere Parameter wie das Blutbild bestimmt, um andere Ursachen auszuschließen.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei unklaren Leberwerten

Bei einem Patienten zeigen sich im Routine-Labor deutlich erhöhte Transaminasen ohne ersichtlichen Grund. Der Verdacht fällt auf eine atypisch verlaufende EBV-Hepatitis. Die Bestimmung der EBV-Antikörper sichert die Diagnose, die Abrechnung der Ziffer 4391 erfolgt neben den Leberwerten (z. B. GOÄ 3592 für GPT).

Häufige Fehler bei der GOÄ 4391: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die GOÄ 4391 darf explizit nicht neben der Ziffer 437 (Antikörperbestimmung gegen Viren mittels Immunfluoreszenz oder vergleichbarer Verfahren) für denselben Erreger abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen kürzen hier konsequent, wenn beide Ziffern auf der Rechnung erscheinen.

Ein weiterer formaler Fehler betrifft die Rechnungslegung selbst. Der Verordnungstext schreibt zwingend vor, dass die untersuchten Parameter auf der Liquidation anzugeben sind. Fehlt der konkrete Hinweis auf "Epstein-Barr-Virus (IgG und IgM)", ist die Rechnung formal fehlerhaft und der Erstattungsanspruch gefährdet.

Achtung: Da es sich um eine Leistung des Abschnitts MIII handelt, liegt der maximale Steigerungssatz bei 1,3. Eine Steigerung auf den sonst üblichen 2,3-fachen Satz ist bei Laborleistungen ausgeschlossen und führt sofort zur Zurückweisung.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 4391: Praxisbewährte Hinweise

Eine rechtssichere Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation sowie das konkrete Laborergebnis detailliert festgehalten werden. Auch die medizinische Begründung für eine eventuelle Verlaufskontrolle sollte dokumentiert sein.

Das Laborblatt oder der elektronische Laborbefund mit den spezifischen Titer-Werten für IgG und IgM muss fest in die digitale Akte integriert werden. Dies dient als primärer Nachweis bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung oder bei Rückfragen von privaten Krankenversicherungen.

Dokumentation: Verdacht auf infektiöse Mononukleose bei Fieber und Lymphknotenschwellung. Blutentnahme erfolgt. Laborbefund EBV-Serologie (IgG positiv, IgM negativ) dokumentiert und archiviert.

GOÄ 4391: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Laborleistungen des Abschnitts M dürfen nur in einem engen Rahmen gesteigert werden. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz. Eine Schwellenwertüberschreitung auf den 1,3-fachen Satz erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung.

Gerechtfertigt ist eine Steigerung beispielsweise bei schwierigen Probenverhältnissen (z. B. lipämisches oder hämolytisches Serum) oder bei grenzwertigen Befunden, die eine zeitaufwendige manuelle Nachbereitung oder Verlaufsbeurteilung durch den Laborarzt notwendig machen.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis steht die GOÄ 4391 selten allein. Typischerweise wird sie mit der Ziffer 250 (Blutentnahme) kombiniert. Zudem erfolgt häufig die gleichzeitige Bestimmung des Blutbildes (z. B. GOÄ 3530 für das Differentialblutbild) und von Entzündungsparametern wie dem CRP (GOÄ 3524), um das klinische Bild abzurunden.

Ziffer 4391 in der neuen GOÄ

Der EBV-Antikörpernachweis (IgG und IgM) mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ durch eine erregerspezifische Immunoassay-Ziffer mit „je Antigen"-Logik abgebildet: Nummer 11580 „Epstein-Barr-Virus, je Antigen, IA Antikörpernachweis, z.B. gegen EA, EBNA-1, VCA; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 15,96 € je untersuchtes Antigen (heute: 20,11 €). Aus einem alten Sammelansatz 4391 können im neuen System mehrere Ansätze der Ziffer 11580 resultieren, wenn verschiedene EBV-Antigene (VCA, EA, EBNA-1) untersucht wurden; das jeweilige Antigen ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4391

Nein, die GOÄ 4391 ist am selben Behandlungstag in der Regel nur einmal berechnungsfähig. Eine Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung ist bereits in der Gebühr enthalten. Sollten außergewöhnliche medizinische Gründe eine mehrfache Bestimmung erfordern, muss dies detailliert begründet werden.
Die Ziffer 4391 darf nicht nebeneinander mit der Ziffer 437 für denselben Erreger abgerechnet werden. Dies soll eine Doppelabrechnung von unterschiedlichen methodischen Verfahren zur Antikörperbestimmung verhindern. Achten Sie bei der Rechnungserstellung genau auf diese Ausschlussregelung.
Für Laborleistungen des Abschnitts M der GOÄ gilt ein eingeschränkter Gebührenrahmen. Der Regelsatz liegt bei 1,15 und der Höchstsatz ist gesetzlich auf das 1,3-fache festgelegt. Höhere Faktoren wie der 2,3-fache Satz sind für diese Ziffern nicht zulässig.
Ja, die Angabe der untersuchten Parameter auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung. Es muss explizit angegeben werden, dass es sich um die Bestimmung von Epstein-Barr-Virus (IgG und IgM) handelt. Fehlt dieser Hinweis, kann der Kostenträger die Erstattung verweigern.
Ja, die für die Laboruntersuchung notwendige Blutentnahme kann separat berechnet werden. Hierfür wird üblicherweise die GOÄ-Ziffer 250 herangezogen. Die Laborleistung selbst wird dann als eigenständige Position aufgeführt.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich