Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4390
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Cytomegalie-Virus (IgM)
Die GOÄ-Ziffer 4390 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt M III (Spezielle Laboruntersuchungen). Im Zentrum dieser Leistung steht der quantitative oder qualitative Nachweis von IgM-Antikörpern gegen das Cytomegalie-Virus (CMV).
Die Methode des Ligandenassays umfasst moderne immunologische Verfahren wie ELISA, RIA oder Chemilumineszenz-Immunoassays. Eventuell notwendige Doppelbestimmungen oder das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve sind mit der Gebühr bereits abgegolten und können nicht separat berechnet werden.
GOÄ 4390 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die Bestimmung von CMV-IgM-Antikörpern ist ein essenzieller Bestandteil der Infektionsdiagnostik. Ein primärer klinischer Schwerpunkt liegt in der Schwangerenvorsorge, da eine Erstinfektion mit dem Cytomegalie-Virus während der Schwangerschaft schwerwiegende fetale Schädigungen verursachen kann.
Darüber hinaus ist die Untersuchung bei immungeschwächten Patienten, beispielsweise nach Organtransplantationen oder bei HIV-Infizierten, von hoher Relevanz. Hier dient der Nachweis zur Abklärung einer reaktivierten CMV-Infektion, die oft mit schweren Organmanifestationen einhergeht.
Auch bei unklarem Fieber, Lymphknotenschwellungen oder dem Verdacht auf eine infektiöse Mononukleose (sofern das Epstein-Barr-Virus negativ getestet wurde) ist die Bestimmung der CMV-IgM-Antikörper medizinisch indiziert.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4390
Fallbeispiel 1: Schwangerenvorsorge bei unklarem Exanthem
Eine schwangere Patientin stellt sich in der 12. Schwangerschaftswoche mit einem leichten grippalen Infekt und einem flüchtigen Exanthem vor. Zum Ausschluss einer primären CMV-Infektion veranlasst der behandelnde Arzt die Bestimmung von CMV-IgG und CMV-IgM.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4390 für den IgM-Nachweis sowie die Ziffer 4389 für den IgG-Nachweis. Beide Leistungen sind nebeneinander voll berechnungsfähig, da sie unterschiedliche Immunglobulinklassen betreffen.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf CMV-Reaktivierung bei Immunsuppression
Ein Patient unter immunsuppressiver Therapie nach einer Nierentransplantation klagt über anhaltendes Fieber und Abgeschlagenheit. Zur Abklärung einer CMV-Reaktivierung wird eine serologische Untersuchung eingeleitet.
Der Nachweis der CMV-IgM-Antikörper mittels Ligandenassay wird mit der GOÄ-Ziffer 4390 liquidiert. Aufgrund des erhöhten Aufwands bei der Befundinterpretation im Kontext der Immunsuppression kann ein erhöhter Steigerungssatz gerechtfertigt sein.
Fallbeispiel 3: Differentialdiagnose des Pfeiffer-Drüsenfiebers
Ein jugendlicher Patient zeigt Symptome einer Mononukleose, der Schnelltest auf EBV verläuft jedoch negativ. Zur weiteren Abklärung wird eine CMV-Serologie durchgeführt.
Die Bestimmung der CMV-IgM-Antikörper wird korrekt nach GOÄ 4390 abgerechnet. Die Dokumentation weist die medizinische Notwendigkeit der Differentialdiagnostik klar aus.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4390: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4390 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass der untersuchte Parameter (hier: CMV-IgM) namentlich aufgeführt werden muss, andernfalls ist die Rechnung formal fehlerhaft.
Achtung: Die GOÄ 4390 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Achten Sie strikt auf diese Ausschlussregelung, um Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen zu vermeiden.
Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die unbegründete Überschreitung des Schwellenwertes. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M III handelt, ist der Regelhöchstsatz auf das 1,15-Fache begrenzt; eine Steigerung bis zum 1,3-Fachen erfordert eine detaillierte, patientenbezogene Begründung.
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Dokumentation der GOÄ 4390: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikation, der Untersuchungsauftrag an das Labor sowie das detaillierte Laborergebnis dokumentiert werden.
Besonders bei der Abrechnung von Steigerungssätzen über dem Regelsatz von 1,15-fach ist die medizinische Begründung exakt festzuhalten. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger ungemein.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf CMV-Erstinfektion bei Schwangerer (SSW 14) nach Kontakt mit infiziertem Kleinkind. Blutentnahme zur Bestimmung von CMV-IgG und CMV-IgM mittels ELISA. Laborbefund archiviert, Befundbesprechung erfolgt.
GOÄ 4390: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Ziffer 4390 unterliegt als Leistung des Abschnitts M III dem eingeschränkten Gebührenrahmen der GOÄ. Der normale Gebührensatz beträgt das 1,0-Fache (17,49 €), der Regelhöchstsatz das 1,15-Fache (20,11 €) und der Höchstsatz das 1,3-Fache (22,73 €).
Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus ist nur bei besonderen Schwierigkeiten oder erhöhtem Zeitaufwand zulässig. Typische Begründungen sind beispielsweise schwierige Probenaufbereitungen bei lipämischen Seren oder komplexe differentialdiagnostische Abklärungen bei immunsupprimierten Patienten.
Tipp: Formulieren Sie die Begründung für eine Steigerung stets patientenindividuell und vermeiden Sie standardisierte Textbausteine, da diese von privaten Krankenversicherungen häufig abgelehnt werden.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die Bestimmung der IgM-Antikörper selten isoliert durchgeführt. Häufig erfolgt die Kombination mit der Bestimmung von CMV-IgG-Antikörpern (GOÄ 4389), um den Immunstatus vollständig zu erfassen.
Auch die Bestimmung der Avidität der CMV-IgG-Antikörper (GOÄ 4402) ist eine häufige Begleituntersuchung. Sie dient bei positivem IgM-Befund zur genaueren Eingrenzung des Infektionszeitpunkts, was insbesondere in der Schwangerschaft von kritischer Bedeutung ist.
Ziffer 4390 in der neuen GOÄ
Der CMV-IgM-Antikörpernachweis mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ — wie die frühere Ziffer 4378 (IgG und IgM) — durch die gemeinsame erregerspezifische Immunoassay-Ziffer abgebildet: Nummer 11578 „Cytomegalovirus (CMV), IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 15,96 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,11 €). Der Preis sinkt. Die neue GOÄ hat keinen separaten CMV-IgM-Code; die Immunglobulinklasse ist klinisch zu dokumentieren, aber abrechnungsneutral.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4390
Was hat nicht gestimmt?