GOÄ 4389: Antikörper-Ligandenassay korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4389
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Punktzahl 240  
Einfachsatz 13,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,09 € 1,1x
Höchstsatz 18,19 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4389

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die Ziffer 4389 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Speziallabor-Untersuchungen (Abschnitt M III). Sie dient dem Nachweis spezifischer Antikörper im Serum oder anderen Körperflüssigkeiten mittels moderner Ligandenassays.

Zu diesen Verfahren gehören klassischerweise der Enzyme-Linked Immunosorbent Assay (ELISA) sowie Radioimmunoassays (RIA) oder Lumineszenzimmunoassays (LIA). Eventuell notwendige Doppelbestimmungen oder das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve sind mit der Gebühr bereits abgegolten.

GOÄ 4389 in der Praxis: Indikationen und Methodik

Die Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay kommt in der täglichen Praxis bei einer Vielzahl von diagnostischen Fragestellungen zum Einsatz. Typische Anwendungsbereiche sind der Nachweis von Infektionskrankheiten sowie die Abklärung von Autoimmunerkrankungen.

Ein häufiger Einsatzbereich ist die Bestimmung von spezifischen IgG- oder IgM-Antikörpern bei Verdacht auf eine Borrelien-Infektion oder das Epstein-Barr-Virus (EBV). Auch in der Rheumatologie wird die Ziffer für den Nachweis spezifischer Autoantikörper regelmäßig herangezogen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Abrechnung jeder einzelne untersuchte Parameter konkret benannt werden muss, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4389

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Borreliose

Ein Patient stellt sich mit dem Verdacht auf eine Borrelien-Infektion nach einem Zeckenbiss vor. Zur diagnostischen Abklärung erfolgt die Bestimmung von Borrelien-IgG- und Borrelien-IgM-Antikörpern mittels ELISA im Labor.

Da es sich um zwei getrennte Parameter handelt, ist die GOÄ-Ziffer 4389 zweifach ansetzbar. Die Begründung in der Rechnung listet die Parameter 'Borrelien-IgG' und 'Borrelien-IgM' separat auf.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer rheumatoiden Arthritis

Bei einer Patientin mit anhaltenden Gelenkschmerzen besteht der Verdacht auf eine rheumatoide Arthritis. Zur Sicherung der Diagnose wird die Konzentration von Anti-CCP-Antikörpern (cyclische citrullinierte Peptide) mittels Ligandenassay bestimmt.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 4389 zum Regelsatz. Als Parameter wird 'Anti-CCP-Antikörper' auf der Liquidation ausgewiesen.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei Verdacht auf Zöliakie

Ein Patient klagt über chronische Magen-Darm-Beschwerden, weshalb der Verdacht auf eine Zöliakie abgeklärt werden soll. Im Labor wird die Bestimmung von Gewebe-Transglutaminase-IgA-Antikörpern durchgeführt.

Diese Untersuchung erfüllt die Kriterien eines Ligandenassays mit ähnlichem methodischen Aufwand. Die Abrechnung erfolgt einfach über die Ziffer 4389 mit der Angabe 'tTG-IgA-Antikörper'.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4389: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4389 ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter einzeln aufgeführt werden müssen.

Zudem ist der strikte Ausschluss der Ziffer 437 zu beachten. Die Ziffer 437 (Immunelektrophorese) darf für dieselbe Probe nicht neben der Ziffer 4389 abgerechnet werden, da dies als unzulässige Doppelabrechnung gewertet wird.

Achtung: Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen konsequent, wenn bei Mehrfachabrechnung der Ziffer 4389 die einzelnen Antikörper-Spezifitäten nicht transparent aufgeschlüsselt sind.

Auch die Abgrenzung zu einfacheren Schnelltests ist wichtig. Handelt es sich nicht um einen vollwertigen Ligandenassay mit entsprechendem apparativen Aufwand, darf die Ziffer 4389 nicht herangezogen werden.

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Dokumentation der GOÄ 4389: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und schützt vor Regressansprüchen. Im Laborbuch oder der elektronischen Patientenakte müssen die Indikationsstellung und das konkrete Testergebnis dokumentiert sein.

Neben dem quantitativen oder qualitativen Ergebnis sollte auch die angewandte Methodik des Ligandenassays (z. B. ELISA) hinterlegt werden. Dies dient als Nachweis für den erbrachten methodischen Aufwand im Falle einer Überprüfung.

Dokumentation: Verdacht auf chronische Borreliose bei Z.n. Zeckenbiss vor 6 Wochen. Anforderung Borrelien-IgG und IgM mittels ELISA. Ergebnis: IgG positiv (45 U/ml), IgM negativ. Befund validiert und archiviert.

GOÄ 4389: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer 4389 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 und der Höchstsatz bei 1,3. Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Als Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung kommen außergewöhnliche technische Schwierigkeiten bei der Probenaufbereitung oder das Vorliegen von störenden Begleitfaktoren (z. B. starke Hämolyse oder Lipämie) infrage, die einen erheblichen Mehraufwand verursachten.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Bestimmung mittels Ligandenassay häufig durch einen Bestätigungstest ergänzt. Ein klassisches Beispiel ist die Kombination mit der Ziffer 4390 (Immunoblot/Western Blot) zur Verifizierung eines positiven Suchtestergebnisses.

Auch die Kombination mit Basislaborwerten wie dem Blutbild (Ziffer 3550) oder Entzündungsparametern wie dem CRP (Ziffer 3524) ist im Rahmen einer umfassenden Differenzialdiagnostik absolut üblich und zulässig.

Ziffer 4389 in der neuen GOÄ

Die alte Auffangziffer für Antikörperbestimmungen mittels Ligandenassay bei Erregern ohne eigene Ziffer löst sich in der neuen GOÄ in erregerspezifische Immunoassay-Positionen auf (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,09 €). Welche Ziffer gilt, entscheidet der untersuchte Erreger:

  • 11577 Chikungunya-Virus, IA Antikörpernachweis (24,69 €)
  • 11579 Dengue-Virus, IA Antikörpernachweis (17,63 €)
  • 11582 Hantavirus (Orthohantavirus), IA Antikörpernachweis, Spezies-spezifisch z.B. Dobrava-Virus, Puumala-Virus (17,63 €); Spezies in der Rechnung angeben
  • 11589 Hepatitis-E-Virus, IA Antikörpernachweis (24,68 €)
  • 11593 Humanes Herpesvirus 6 (HHV-6), IA Antikörpernachweis (16,12 €)
  • 11594 Humanes Herpesvirus 8 (HHV-8), IA Antikörpernachweis (16,12 €)
  • 11596 Humanes T-Zell-Leukämie-Virus (HTLV-I/II), IA Antikörpernachweis, Genus-spezifisch (16,12 €)
  • 11597 Lassa-Virus, IA Antikörpernachweis (46,10 €)
  • 11600 Parvovirus B19, IA Antikörpernachweis (14,83 €)
  • 11603 Zikavirus, IA Antikörpernachweis (24,68 €)
  • 11604 Coronavirus, IA Antikörpernachweis, Spezies-spezifisch z.B. SARS-CoV-2 (16,18 €); Spezies in der Rechnung angeben

Für den Enterovirus-Antikörpernachweis sieht der Entwurf keinen eigenständigen IA-Nachfolger vor. Die neuen Festpreise liegen je nach Erreger zwischen 14,83 € und 46,10 €; der in der Rechnung anzugebende Erreger entscheidet über die richtige Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4389

Die GOÄ-Ziffer 4389 darf für jeden separat untersuchten Antikörper-Parameter einmal abgerechnet werden. Werden beispielsweise IgG- und IgM-Antikörper gegen denselben Erreger bestimmt, ist die Ziffer zweimal ansetzbar. Wichtig ist dabei die genaue Benennung der Parameter auf der Liquidation.
Die GOÄ-Ziffer 4389 darf nicht am selben Untersuchungsmaterial neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Die Ziffer 437 betrifft die Bestimmung von Antikörpern mittels Immunelektrophorese. Andere labordiagnostische Ziffern sind in der Regel parallel berechenbar, sofern es sich um unterschiedliche Parameter handelt.
Die GOÄ 4389 rechnet die Bestimmung mittels Ligandenassay (wie ELISA) ab, während die GOÄ 4390 für aufwendigere Immunoblots oder Western Blots vorgesehen ist. Häufig dient der Immunoblot nach GOÄ 4390 als Bestätigungstest für ein positives Ergebnis aus dem Suchtest nach GOÄ 4389. Beide Ziffern sind nebeneinander berechenbar, wenn beide Methoden medizinisch indiziert und durchgeführt wurden.
Für die GOÄ-Ziffer 4389 gilt als Laborleistung des Abschnitts M ein maximaler Steigerungssatz von 1,3. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15, was einem Betrag von 16,09 € entspricht. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische oder technische Begründung auf der Rechnung.
Ja, die Angabe der untersuchten Parameter auf der Rechnung ist gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ zwingend erforderlich. Ohne diese konkrete Bezeichnung, wie beispielsweise 'Borrelien-IgG', riskieren Praxen eine Beanstandung und Kürzung durch die privaten Krankenversicherungen. Eine pauschale Nennung der Ziffer ohne Parameterbezeichnung ist nicht zulässig.
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