GOÄ 4388: Varizellen-Antikörper korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4388
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Varizella Zoster-Virus (IgG und IgM)
Punktzahl 240  
Einfachsatz 13,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,09 € 1,1x
Höchstsatz 18,19 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4388

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Varizella Zoster-Virus (IgG und IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4388 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung zur Diagnostik des Varizella-Zoster-Virus. Diese Leistung wird im Rahmen der vertieften serologischen Diagnostik angewendet. Sie umfasst die Bestimmung spezifischer Antikörper der Klassen IgG und IgM mittels eines Ligandenassays.

In der Leistungsbeschreibung ist explizit festgelegt, dass eine eventuell notwendige Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Zudem gilt die strenge Vorgabe, dass die tatsächlich untersuchten Parameter auf der Liquidation einzeln aufgeführt werden müssen.

GOÄ 4388 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von Antikörpern gegen das Varizella-Zoster-Virus ist in verschiedenen klinischen Szenarien von hoher Relevanz. Ein primäres Einsatzgebiet ist die Klärung des Immunitätsstatus bei Risikopatienten oder Schwangeren. Auch bei Verdacht auf eine Reaktivierung des Virus, die sich klinisch als Herpes zoster (Gürtelrose) äußert, ist diese Diagnostik indiziert.

Darüber hinaus dient der Test zur Überprüfung des Impferfolgs nach einer Varizellen-Impfung. Die Abgrenzung zu anderen serologischen Verfahren ist wichtig, da die Ziffer 4388 spezifisch die Anwendung von Ligandenassays (wie ELISA oder CLIA) voraussetzt. Andere methodische Ansätze müssen über entsprechende alternative Ziffern abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4388

Fallbeispiel 1: Abklärung einer Gürtelrose

Ein Patient stellt sich mit einem schmerzhaften, unilateralen Bläschenausschlag im Thoraxbereich vor. Es besteht der dringende Verdacht auf einen Herpes zoster. Zur Sicherung der Diagnose veranlasst der Arzt die Bestimmung von VZV-IgG und VZV-IgM im Serum. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4388 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Immunitätsprüfung bei Schwangeren

Eine schwangere Patientin ohne bekannten Impfstatus hatte Kontakt zu einer an Windpocken erkrankten Person. Zur schnellen Abklärung des Nestschutzes beziehungsweise der eigenen Immunität wird eine Blutprobe entnommen. Die Bestimmung der VZV-IgG-Antikörper mittels ELISA wird über die Ziffer 4388 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Screening vor immunsuppressiver Therapie

Vor dem Beginn einer hochdosierten immunsuppressiven Therapie bei einem Rheumapatienten soll das Risiko einer Virusreaktivierung minimiert werden. Der behandelnde Arzt ordnet ein prätherapeutisches Antikörperscreening an. Die Durchführung der VZV-Antikörperbestimmung wird korrekt nach GOÄ 4388 in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4388: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation dieser Ziffer ist das Versäumnis, die untersuchten Parameter konkret auf der Rechnung zu benennen. Die GOÄ schreibt unmissverständlich vor, dass Bezeichnungen wie "VZV-IgG" oder "VZV-IgM" explizit aufgeführt werden müssen. Pauschale Verweise ohne Parameterbezeichnung führen regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 4388 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Dieser Ausschluss ist strikt einzuhalten, da die Ziffer 437 einen Zuschlag für quantitative Bestimmungen darstellt, der in diesem Kontext nicht zulässig ist.

Zudem reklamieren Prüfstellen häufig die mehrfache Abrechnung der Ziffer am selben Behandlungstag für dieselbe Antikörperklasse. Die Ziffer deckt die Bestimmung ab und darf für IgG und IgM nicht zweifach getrennt berechnet werden, wenn dies methodisch in einem Schritt erfolgt.

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Dokumentation der GOÄ 4388: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentationspflicht schützt die Arztpraxis vor Honorarrückforderungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Datum der Probenentnahme sowie die spezifischen Testergebnisse dokumentiert werden. Auch der verwendete Testkit-Typ sollte idealerweise vermerkt sein.

Tipp: Nutzen Sie standardisierte Laborblätter oder digitale Schnittstellen, die den Laborbefund automatisch und unveränderlich in die elektronische Patientenakte übertragen. Dies erleichtert den Nachweis im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung erheblich.

Dokumentationsbeispiel: VZV-Serologie bei V. a. Herpes Zoster. Entnahme Serum am 12.10.2023. Befund: VZV-IgG positiv (1200 mIU/ml), VZV-IgM positiv (Ratio 2.1). Befund spricht für akute Reaktivierung.

GOÄ 4388: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer 4388 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, ist der Gebührenrahmen auf das 1,0-fache bis 1,3-fache begrenzt. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur in seltenen, medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich, wie etwa bei extrem schwierigen Probenverhältnissen durch lipämische Seren.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4388 mit der Ziffer für die Blutentnahme (GOÄ 250) kombiniert. Auch die gleichzeitige Anforderung anderer serologischer Parameter, wie etwa HSV-Antikörper nach GOÄ 4385, ist im klinischen Alltag üblich. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass keine unzulässigen Doppelabrechnungen von methodisch identischen Zuschlägen erfolgen.

Ziffer 4388 in der neuen GOÄ

Der Varizella-Zoster-Virus-Antikörpernachweis (IgG und IgM) mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ als erregerspezifische Immunoassay-Ziffer weitergeführt: Nummer 11602 „Varicella-Zoster-Virus, IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 16,51 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,09 €). Der Preis steigt leicht. Die IgG/IgM-Differenzierung ist in der neuen GOÄ nicht mehr als separate Ziffer vorgesehen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4388

Die Bestimmung nach GOÄ 4388 kostet im einfachen Satz 13,99 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 16,09 €. Der maximale Höchstsatz (1,3-fach) liegt bei 18,19 €.
Es müssen die konkret untersuchten Parameter, also Varizella-Zoster-Virus IgG und/oder IgM, explizit auf der Liquidation angegeben werden. Dies ist eine zwingende formale Vorgabe der Gebührenordnung.
Nein, eine gemeinsame Abrechnung der GOÄ 4388 und der GOÄ 437 am selben Behandlungstag ist ausgeschlossen. Praxen müssen hier auf die strikte Einhaltung der Ausschlussvorgaben achten.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Typische Begründungen sind beispielsweise stark lipämische oder hämolytische Serumproben, die eine aufwendige Vorbereitung im Labor erforderten.
Ja, die Ziffer 4388 umfasst die Bestimmung von IgG und IgM, gegebenenfalls einschließlich einer Doppelbestimmung. Beide Antikörperklassen sind somit über die einmalige Abrechnung dieser Ziffer abgedeckt.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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