GOÄ 4385: Masern-Antikörper korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4385
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Masern-Virus (IgG und IgM)
Punktzahl 240  
Einfachsatz 13,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,09 € 1,1x
Höchstsatz 18,19 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4385

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Masern-Virus (IgG und IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4385 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Ligandenassays. Sie dient dem qualitativen oder quantitativen Nachweis von spezifischen Antikörpern der Klassen IgG und IgM gegen das Masern-Virus. Diese Untersuchung ist essenziell für die Beurteilung des Immunstatus oder den Ausschluss einer akuten Infektion.

Die Leistung umfasst neben der eigentlichen Messung auch eventuell notwendige Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve. Ein separater Ansatz dieser vorbereitenden oder qualitätssichernden Maßnahmen ist daher nicht zulässig. Die Dokumentationspflicht verlangt zudem, dass die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation namentlich ausgewiesen werden.

GOÄ 4385 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von Masern-Antikörpern ist im klinischen Alltag eine häufige Anforderung. Ein zentrales Einsatzgebiet ist die Überprüfung des Immunitätsstatus, beispielsweise im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen im Gesundheitswesen oder bei Schwangeren ohne ausreichenden Impfnachweis. Hierbei steht der Nachweis von spezifischen IgG-Antikörpern im Vordergrund.

Ein weiteres wichtiges Szenario ist der Verdacht auf eine akute Infektion oder eine atypische Verlaufsform der Masern. In diesen Fällen liefert die Bestimmung von IgM-Antikörpern in Kombination mit IgG-Antikörpern entscheidende diagnostische Hinweise. Die Abgrenzung zu anderen viralen Exanthemen gelingt durch diese serologische Diagnostik zuverlässig.

Tipp: Bei der Überprüfung des Impfschutzes vor einer geplanten Schwangerschaft ist die Bestimmung von IgG-Antikörpern nach GOÄ 4385 eine medizinisch sinnvolle und erstattungsfähige Leistung, sofern kein ausreichender Impfpass vorliegt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4385

Fallbeispiel 1: Überprüfung des Immunschutzes bei medizinischem Personal

Eine 28-jährige Krankenschwester stellt sich zur betriebsmedizinischen Untersuchung vor. Da kein Impfausweis auffindbar ist, wird eine Blutentnahme zur Bestimmung des Masern-IgG-Status durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4385 für die Bestimmung der Masern-IgG-Antikörper.

Die Begründung für die Untersuchung liegt in der gesetzlich geforderten Überprüfung des Immunitätsstatus bei Tätigkeiten im Gesundheitsdienst. Neben der Ziffer 4385 wird die Blutentnahme nach Ziffer 250 liquidiert.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf akute Maserninfektion

Ein 6-jähriges Kind mit Fieber, Husten und einem beginnenden makulopapulösen Exanthem wird in der Praxis vorgestellt. Zur Abklärung einer akuten Maserninfektion wird eine serologische Untersuchung veranlasst. Bestimmt werden sowohl Masern-IgM als auch Masern-IgG.

Da beide Parameter (IgG und IgM) im Rahmen desselben Auftrags mittels Ligandenassay analysiert werden, erfolgt die Abrechnung der Ziffer 4385. Auf der Rechnung werden beide Parameter explizit aufgeführt, um die Vollständigkeit der Leistung zu dokumentieren.

Fallbeispiel 3: Abklärung bei unklarem Impfstatus vor Immunsuppression

Vor dem Beginn einer immunsuppressiven Therapie bei einem Patienten mit rheumatoider Arthritis soll der aktuelle Impfstatus bezüglich Masern geklärt werden. Es erfolgt die Bestimmung der IgG-Antikörper. Die Abrechnung erfolgt korrekt nach der GOÄ-Ziffer 4385.

Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich aus dem Risiko einer schweren Infektion unter Immunsuppression. Die Dokumentation in der Patientenakte sichert die Erstattung durch die private Krankenversicherung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4385: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4385 ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die Ziffer darf explizit nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt bei Prüfungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen regelmäßig zur Streichung der Leistung.

Zudem beanstanden Prüfer häufig das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnungen auf der Rechnung. Der bloße Verweis auf die Ziffernnummer ohne die Angabe "Masern-Virus IgG" oder "Masern-Virus IgM" widerspricht den formalen Vorgaben der GOÄ. Eine präzise Rechnungsstellung ist daher unerlässlich.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der gleichzeitigen Bestimmung von IgG und IgM aus derselben Probe die Ziffer 4385 nicht zweifach nebeneinander abgerechnet wird, es sei denn, es liegen getrennte medizinische Begründungen für separate Ansätze vor.

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Dokumentation der GOÄ 4385: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressforderungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der konkrete Auftrag an das Labor sowie das detaillierte Testergebnis dokumentiert werden. Auch die Methode (Ligandenassay) sollte vermerkt sein.

Für die Rechnungsstellung ist es zwingend erforderlich, die untersuchten Antikörperklassen anzugeben. Dies erleichtert den Kostenträgern die Zuordnung und beschleunigt den Erstattungsprozess erheblich.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: Überprüfung des Masern-Immunitätsstatus bei unklarem Impfstatus vor Schwangerschaft.
Anforderung: Masern-Virus-Antikörper (IgG) mittels ELISA (Ligandenassay).
Ergebnis: Masern-IgG positiv (150 mIU/ml), ausreichender Schutz anzunehmen.

GOÄ 4385: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für Laborleistungen im Abschnitt M ist eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (16,09 €), der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz (18,19 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur mit einer schriftlichen Begründung zulässig.

Typische Begründungen für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz sind ein erhöhter Zeitaufwand bei schwierigen Probenverhältnissen (z. B. lipämisches oder hämolytisches Serum) oder die Notwendigkeit von aufwendigen Zusatzverdünnungen bei extrem hohen Antikörpertitern.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 4385 wird häufig mit anderen Ziffern des Laborbereichs kombiniert. Typisch ist die gemeinsame Abrechnung mit der Ziffer 250 für die Blutentnahme. Auch die Kombination mit weiteren serologischen Untersuchungen, wie der Bestimmung von Röteln-Antikörpern (Ziffer 4396) oder Varizellen-Antikörpern (Ziffer 4386), ist im Rahmen eines präkonzeptionellen Screenings üblich.

Dabei ist stets darauf zu achten, dass keine unzulässigen Überschneidungen vorliegen und jede erbrachte Leistung medizinisch begründet und dokumentiert ist.

Ziffer 4385 in der neuen GOÄ

Der Masernvirus-Antikörpernachweis (IgG und IgM) mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ als erregerspezifische Immunoassay-Ziffer weitergeführt: Nummer 11598 „Masernvirus, IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 16,12 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,09 €). Der Preis bleibt nahezu gleich. Methode und Grundsystematik bleiben erhalten; die IgG/IgM-Differenzierung gibt es in der neuen GOÄ nicht mehr als separate Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4385

Die GOÄ-Ziffer 4385 ist mit 240 Punkten bewertet. Dies entspricht einem Einfachsatz von 13,99 € und einem Regelhöchstsatz (1,15-fach) von 16,09 €.
Die Ziffer 4385 umfasst die Bestimmung von Masern-Virus-Antikörpern (IgG und/oder IgM) mittels Ligandenassay. Die untersuchten Parameter müssen auf der Liquidation explizit angegeben werden.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 4385 und der Ziffer 437 ist laut den Abrechnungsbestimmungen ausgeschlossen. Praxen müssen hier auf die strikte Einhaltung der Ausschlussvorgaben achten.
Ja, eine Steigerung über den 1,15-fachen Gebührensatz hinaus bis zum 1,3-fachen Satz ist bei medizinischer Begründung möglich. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher Analyseaufwand oder schwierige Probenbeschaffenheiten.
Ja, für eine rechtssichere Abrechnung müssen die spezifisch angeforderten und bestimmten Antikörperklassen (IgG und/oder IgM) dokumentiert und auf der Rechnung ausgewiesen werden. Dies beugt Beanstandungen durch Kostenträger vor.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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