GOÄ 4386: Mumps-Antikörper richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4386
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Mumps-Virus (IgG und IgM)
Punktzahl 240  
Einfachsatz 13,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,09 € 1,1x
Höchstsatz 18,19 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4386

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Mumps-Virus (IgG und IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4386 beschreibt eine spezialisierte laboratoriumsmedizinische Untersuchung zum Nachweis von Antikörpern gegen das Mumps-Virus. Diese Analyse erfolgt mittels eines Ligandenassays, wie beispielsweise einem ELISA oder RIA. Die Gebühr deckt die Bestimmung von IgG- und IgM-Antikörpern ab, wobei eine eventuelle Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits abgegolten sind.

Es ist zwingend vorgeschrieben, dass die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation einzeln ausgewiesen werden. Die Abrechnung setzt somit eine präzise Dokumentation der erbrachten Laborleistung voraus. Eine unvollständige Leistungsbeschreibung kann zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen führen.

GOÄ 4386 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von Mumps-Antikörpern ist in der täglichen Praxis von hoher Relevanz, insbesondere bei unklaren Schwellungen der Speicheldrüsen. Ein typisches Einsatzgebiet ist der klinische Verdacht auf eine akute Mumps-Infektion, die mit Parotitis, Fieber oder im Verlauf mit einer Orchitis einhergehen kann. Hierbei erlaubt die differenzierte Bestimmung von IgG- und IgM-Antikörpern eine sichere Diagnose.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsfeld ist die Überprüfung des Immunitätsstatus bei Patienten. Dies ist besonders im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Beschäftigte im Gesundheitswesen oder im pädagogischen Bereich von Bedeutung. Durch den Nachweis spezifischer IgG-Antikörper kann ein ausreichender Impfschutz oder eine durchgemachte Infektion belegt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4386

Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Mumps-Infektion

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, einseitigen Schwellung der Ohrspeicheldrüse und mäßigem Fieber vor. Zur diagnostischen Abklärung veranlasst der behandelnde Arzt eine serologische Untersuchung auf Mumps-Antikörper. Die Bestimmung von Mumps-IgG und Mumps-IgM sichert die Diagnose einer frischen Infektion. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4386 für die Antikörperbestimmung.

Fallbeispiel 2: Überprüfung des Impfschutzes

Eine angehende Erzieherin benötigt für ihren Arbeitgeber einen Nachweis über eine ausreichende Immunität gegen Mumps. Es erfolgt eine Blutentnahme zur Bestimmung der spezifischen IgG-Antikörper. Der Nachweis von IgG-Antikörpern ohne den Nachweis von IgM-Antikörpern belegt die Immunität. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 4386.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer Hodenentzündung

Ein junger Mann leidet unter einer akut aufgetretenen, schmerzhaften Orchitis nach einem grippalen Infekt. Zum Ausschluss einer Mumps-Orchitis wird eine serologische Untersuchung eingeleitet. Die Bestimmung der Antikörper mittels Ligandenassay liefert den entscheidenden diagnostischen Hinweis. Auch in diesem Fall ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4386 medizinisch begründet und liquidationsfähig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4386: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4386 ist die Missachtung von Ausschlussziffern. Die Ziffer darf explizit nicht neben der GOÄ-Ziffer 437 abgerechnet werden. Ein solcher Verstoß führt bei einer Rechnungsprüfung unweigerlich zur Streichung einer der beiden Positionen.

Achtung: Achten Sie darauf, dass die untersuchten Parameter (IgG und/oder IgM) zwingend auf der Rechnung angegeben werden müssen. Das Fehlen dieser Angabe ist ein häufiger formaler Grund für die Verweigerung der Erstattung durch private Krankenversicherungen.

Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die Abrechnung, wenn die medizinische Indikation nicht ausreichend aus der Patientenakte hervorgeht. Eine reine Routineuntersuchung ohne konkreten Anlass oder arbeitsmedizinischen Hintergrund ist oft nicht erstattungsfähig. Daher ist eine präzise Indikationsstellung für die Liquidation unerlässlich.

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Dokumentation der GOÄ 4386: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Honorarverlusten. In der Patientenakte müssen die klinische Fragestellung, das Datum der Blutentnahme sowie die spezifische Anforderung des Labors dokumentiert sein. Auch das Testergebnis selbst muss mit den genauen quantitativen oder qualitativen Werten hinterlegt werden.

Dokumentation: Verdacht auf Mumps-Infektion bei schmerzhafter Parotisschwellung links. Blutentnahme erfolgt. Laborbefund GOÄ 4386: Mumps-IgG positiv (120 RU/ml), Mumps-IgM negativ. Befund spricht für bestehende Immunität, akute Infektion unwahrscheinlich.

Für die Rechtssicherheit empfiehlt es sich, den schriftlichen Laborbefund direkt digital in der elektronischen Patientenakte zu archivieren. Die Dokumentation sollte zudem die therapeutische Konsequenz oder die Beratung des Patienten bezüglich des Ergebnisses umfassen. Dies stärkt die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

GOÄ 4386: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4386 liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 16,09 € entspricht. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz (18,19 €) ist in begründeten Einzelfällen möglich. Als Begründung für einen erhöhten Aufwand kann beispielsweise eine schwierige Probenaufbereitung oder eine komplexe differentialdiagnostische Abklärung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Bestimmung der Mumps-Antikörper mit anderen Leistungen kombiniert. Typischerweise wird neben der GOÄ 4386 die Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 abgerechnet. Auch die Beratung des Patienten über das Testergebnis nach GOÄ-Ziffer 1 oder 3 ist eine regelmäßige Begleitdiagnostik.

Tipp: Kombinieren Sie die GOÄ 4386 bei unklarem Exanthem oder Infektionsverdacht sinnvoll mit anderen serologischen Ziffern für Masern oder Röteln, sofern keine gegenseitigen Ausschlusskriterien vorliegen.

Ziffer 4386 in der neuen GOÄ

Der Mumpsvirus-Antikörpernachweis (IgG und IgM) mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ als erregerspezifische Immunoassay-Ziffer weitergeführt: Nummer 11599 „Mumpsvirus, IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 17,63 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,09 €). Der Preis steigt leicht. Die IgG/IgM-Differenzierung gibt es in der neuen GOÄ nicht mehr als separate Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4386

Zum einfachen Gebührensatz (1,0-fach) beträgt das Honorar für die GOÄ 4386 genau 13,99 €. Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) werden 16,09 € fällig, während der Höchstsatz (1,3-fach) bei 18,19 € liegt.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Parameter explizit angegeben werden. Dies bedeutet, dass die Bezeichnungen 'Mumps-Virus-IgG' und/oder 'Mumps-Virus-IgM' namentlich aufgeführt sein müssen.
Nein, die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 4386 neben der Ziffer 437 ist gemäß den Abrechnungsbestimmungen ausgeschlossen. Ärzte müssen sich für eine der beiden Ziffern entscheiden, um Honorarverluste oder Beanstandungen zu vermeiden.
Die Untersuchung ist bei Verdacht auf eine akute Mumps-Infektion (z. B. bei Parotitis oder Orchitis) sowie zur Überprüfung des Immunitätsstatus indiziert. Letzteres ist besonders im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen im Gesundheitswesen relevant.
Ja, eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist mit einer medizinischen Begründung möglich. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher diagnostischer Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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